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GZ 07 - Juli 2013.pmd - Marktgemeinde Pottendorf

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Gemeindezeitung Nr. 7 / <strong>Juli</strong> 2013<br />

Gesundheit und Soziales<br />

BILDUNGSBERATUNG<br />

NIEDERÖSTERREICH<br />

Die BILDUNGSBERATUNG NIEDERÖSTERREICH veranstaltet<br />

in den Räumlichkeiten der Bezirkshauptmannschaft<br />

sowie der Arbeiterkammer Bezirksstelle Baden<br />

regelmäßige Sprechtage.<br />

In persönlichen Einzelgesprächen beraten wir Sie zu<br />

Fragen wie:<br />

• Welche Angebote für Aus- und Weiterbildung stehen<br />

mir zur Verfügung?<br />

• Welche Fördermöglichkeiten gibt es dazu?<br />

• Wie bereite ich mich auf den Wiedereinstieg ins<br />

Berufsleben vor?<br />

• Schule oder Lehrberuf - welcher Weg ist der passende<br />

für mich?<br />

• Wo und wie kann ich Bildungsabschlüsse nachholen?<br />

Die Beratungen sind kostenlos, unverbindlich und vertraulich.<br />

Termine Bezirkshauptmannschaft, 2500 Baden,<br />

Schwartzstraße 50: Di., 20.8, Di., 17.9., Di., 19.11.<br />

und Di., 17.12.2013, jew. 13 bis 19 Uhr.<br />

Termine Arbeiterkammer, 2500 Baden, Elisabethstraße<br />

38: Do., 8.8., Do., 5.9., Do., 3.10., Do., 7.11. und<br />

Do., 5.12.2013, jeweils 10 bis 16 Uhr.<br />

Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich nach vorheriger<br />

Vereinbarung! Telefonisch: 0650/2941234 oder<br />

per E-Mail: w.grohs@bildungsberatung-noe.at.<br />

Weitere Informationen, sowie alle Beratungsorte und<br />

Termine finden Sie im Internet unter:<br />

www.bildungsberatung-noe.at.<br />

Nutzen auch Sie dieses wertvolle Beratungsangebot<br />

zu Ihrem persönlichen Vorteil!<br />

Ärzteurlaube<br />

Dr. Michael Schuck<br />

19. <strong>Juli</strong> bis 2. August 2013<br />

MR Dr. Horst Birkner<br />

19. August bis 6. September 2013<br />

NÖGKK: Mit der e-card in den Urlaub<br />

Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) gilt<br />

in 33 Staaten – neu seit 1. <strong>Juli</strong>: Kroatien<br />

Sie befindet sich auf der Rückseite der e-card und gehört bei<br />

den meisten Urlauben unbedingt ins Urlaubsgepäck – die<br />

Europäische Krankenversicherungskarte, kurz EKVK. Hier<br />

ein kurzer Überblick, wo die EKVK gilt bzw. wann andere<br />

Maßnahmen für einen Krankenversicherungsschutz nötig<br />

sind. Wo gilt die EKVK: In den 27 bestehenden EU-Staaten<br />

sowie seit 1. <strong>Juli</strong> 2013 auch im neuen Mitgliedsland<br />

Kroatien, weiters in der Schweiz, in Liechtenstein, Island,<br />

Norwegen und Mazedonien.<br />

Wie funktioniert die EKVK: Sie kann bei allen Vertragsärztinnen<br />

bzw. Vertragsärzten sowie öffentlichen Spitälern<br />

in den oben genannten Ländern verwendet werden. Der<br />

ausländische Krankenversicherungsträger rechnet direkt mit<br />

der NÖ Gebietskrankenkasse ab. Sollte in Einzelfällen die<br />

EKVK abgelehnt und auf Barzahlung bestanden werden, dann<br />

muss man sich unbedingt eine detaillierte Rechnung<br />

ausstellen lassen. Dies gilt auch für private Kliniken und<br />

Privatärztinnen bzw. Privatärzte. Dort muss – wie in Österreich<br />

– die Rechnung vorerst selbst bezahlt werden. Gegen<br />

Vorlage der Originalrechnung und Zahlungsbestätigung<br />

gibt es bei der NÖGKK eine Kostenerstattung in Höhe von<br />

80 Prozent der inländischen Tarife.<br />

Für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, Montenegro,<br />

Serbien und in die Türkei gibt es nach wie vor einen<br />

Urlaubskrankenschein. Diesen bekommt man beim Dienstgeber<br />

oder bei der NÖGKK. Der Urlaubskrankenschein<br />

muss vor Beginn der ärztlichen Behandlung beim ausländischen<br />

Krankenversicherungsträger in einen ortsüblichen<br />

Krankenschein eingetauscht werden. Erst dann<br />

können ärztliche Behandlung, Medikamente oder Spital auf<br />

Kosten der Krankenkasse in Anspruch genommen werden.<br />

Mit allen anderen Staaten hat Österreich keine<br />

Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Wer z. B. in<br />

die USA, nach Ägypten oder Tunesien reist und dort<br />

ärztliche Behandlung braucht, hat die anfallenden Arzt- und<br />

Behandlungskosten selbst zu zahlen. Die Rechnung kann<br />

dann bei der Krankenkasse eingereicht werden. Allerdings<br />

ist die Kostenerstattung meist geringer als der tatsächliche<br />

Betrag, weshalb eine zusätzliche Reisekrankenversicherung<br />

zu empfehlen ist.<br />

Wer seinen Urlaub im Inland verbringt, kann sich mit der<br />

e-card bei allen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten<br />

sowie Vertragsspitälern medizinisch behandeln lassen.<br />

Seite 4<br />

Tipp: Generell ist es ratsam, eine private Reisekrankenversicherung<br />

abzuschließen. Diese deckt eventuelle Selbstbehalte<br />

bzw. Behandlungskosten, die nicht durch die gesetzliche<br />

Krankenversicherung gedeckt sind. So z. B. den Heimtransport<br />

bei Unfällen oder schweren Erkrankungen.

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