Dienstanweisung - Landkreis Straubing-Bogen
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Anlage 2 zur <strong>Dienstanweisung</strong> vom 18.12.2013<br />
Anordnungs- und Bewirtschaftungsbefugnis<br />
für den Staatshaushalt<br />
1. Anordnungsbefugnis<br />
Die Anordnungsbefugnis gibt das Recht schriftliche Anordnungen (Kassenanordnungen) zu erteilen und damit die Staatsoberkasse<br />
Landshut anzuweisen, bestimmte Kassengeschäfte auszuführen.<br />
2. Bewirtschaftungsbefugnis<br />
Unter Bewirtschaftungsbefugnis versteht man die Befugnis, im Rahmen der zugewiesenen Haushaltsmittel des Freistaates Bayern<br />
Maßnahmen zu veranlassen, die zu Einnahmen oder Ausgaben führen.<br />
3. Inkrafttreten<br />
Alle bisher erteilten Anordnungs- und Bewirtschaftungsbefugnisse treten ab 01.01.2014 außer Kraft.<br />
Die Anordnungs- und Bewirtschaftungsbefugnis wird wie folgt neu geregelt: