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Dienstanweisung - Landkreis Straubing-Bogen

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Anlage 3 zur <strong>Dienstanweisung</strong> vom 18.12.2013<br />

Anordnungs- und Bewirtschaftungsbefugnis<br />

für den Bundeshaushalt<br />

1. Anordnungsbefugnis<br />

Die Anordnungsbefugnis gibt das Recht schriftliche Anordnungen (Kassenanordnungen) zu erteilen und damit die Bundeskasse<br />

München anzuweisen, bestimmte Kassengeschäfte auszuführen.<br />

2. Bewirtschaftungsbefugnis<br />

Unter Bewirtschaftungsbefugnis versteht man die Befugnis, im Rahmen der zugewiesenen Haushaltsmittel des Bundes Maßnahmen<br />

zu veranlassen, die zu Einnahmen oder Ausgaben führen.<br />

3. Inkrafttreten<br />

Alle bisher erteilten Anordnungs- und Bewirtschaftungsbefugnisse treten ab 01.01.2014 außer Kraft.<br />

Die Anordnungs- und Bewirtschaftungsbefugnis wird wie folgt neu geregelt:

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