27.04.2014 Aufrufe

Dienstanweisung - Landkreis Straubing-Bogen

Dienstanweisung - Landkreis Straubing-Bogen

Dienstanweisung - Landkreis Straubing-Bogen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

schrift unter der Feststellungsbescheinigung zugleich die richtige und vollständige Datenerfassung<br />

bescheinigt wird.<br />

19.8 Werden die Anlagen zur förmlichen Zahlungsanordnung oder die begründenden Unterlagen<br />

in einem automatisierten Verfahren erstellt oder nachgeprüft,<br />

19.8.1 so gelten für die Abgrenzung der Aufgaben- und Verantwortungsbereiche der Feststeller<br />

sowie für die Form der Feststellungsbescheinigungen Nr. 6 bis Nr. 8 HKR-ADV-Best,<br />

19.8.2 so kann bei<br />

• juristischen Personen des öffentlichen Rechts,<br />

• öffentlichen Unternehmen im Sinn der Nr. 3.7.2 AV-BayHS2 und<br />

• Energieversorgungsunternehmen<br />

im Allgemeinen von der rechnerischen Feststellung abgesehen werden. In anderen Fällen kann<br />

das zuständige Staatsministerium im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen<br />

und dem Obersten Rechnungshof zulassen, dass von der Feststellung ganz oder teilweise abgesehen<br />

wird.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!