Dienstanweisung - Landkreis Straubing-Bogen
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schrift unter der Feststellungsbescheinigung zugleich die richtige und vollständige Datenerfassung<br />
bescheinigt wird.<br />
19.8 Werden die Anlagen zur förmlichen Zahlungsanordnung oder die begründenden Unterlagen<br />
in einem automatisierten Verfahren erstellt oder nachgeprüft,<br />
19.8.1 so gelten für die Abgrenzung der Aufgaben- und Verantwortungsbereiche der Feststeller<br />
sowie für die Form der Feststellungsbescheinigungen Nr. 6 bis Nr. 8 HKR-ADV-Best,<br />
19.8.2 so kann bei<br />
• juristischen Personen des öffentlichen Rechts,<br />
• öffentlichen Unternehmen im Sinn der Nr. 3.7.2 AV-BayHS2 und<br />
• Energieversorgungsunternehmen<br />
im Allgemeinen von der rechnerischen Feststellung abgesehen werden. In anderen Fällen kann<br />
das zuständige Staatsministerium im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen<br />
und dem Obersten Rechnungshof zulassen, dass von der Feststellung ganz oder teilweise abgesehen<br />
wird.