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Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft am 11.09.2013 [ PDF , 5.2 MB]

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Landtag Brandenburg P-AW 5/49 S. 18<br />

Ausschuss <strong>für</strong> <strong>Wirtschaft</strong> <strong>11.09.2013</strong><br />

49. (öffentliche) <strong>Sitzung</strong> Stenografischer Dienst/ba-ho<br />

Herr Klinn (Handwerksk<strong>am</strong>mer Berlin):<br />

Zu den Erfahrungen anderer Bun<strong>des</strong>länder: Meines Wissens gibt es die Meistergründungsprämie<br />

auch noch in Sachsen, also in drei Bun<strong>des</strong>ländern. Insbesondere<br />

das Land Nordrhein-Westfalen – ich vermute, dort gibt es sie seit knapp zwanzig<br />

Jahren – hat d<strong>am</strong>als Kontakt mit Berlin aufgenommen. D<strong>am</strong>als war das Progr<strong>am</strong>m<br />

noch ganz anders aufgebaut. Die haben das dann ein bisschen modifiziert und im<br />

Laufe der Jahre etwas angepasst. Aber unterm Strich kann man sagen: Auch dort ist<br />

es seitdem existent, ist immer Bestandteil der Förderlandschaft geblieben. Also kann<br />

man daraus ableiten, dass die Erfahrungen dort als durchaus positiv einzuschätzen<br />

sind.<br />

Die Sache mit der Übernahme: Ich kann, glaube ich, sagen, ohne es groß geprüft zu<br />

haben, dass in Berlin weit über 90 Prozent der Prämien im zulassungspflichtigen Bereich<br />

beantragt werden, ganz einfach vor dem Hintergrund, dass in den anderen<br />

Handwerken die Meisterprüfung gar nicht mehr gebraucht wird und dann die Motivation<br />

<strong>für</strong> die Gründer eher gering ist, die Prüfung abzulegen.<br />

Aber wir sehen hier durchaus, dass da gar keine großen Unterschiede erkennbar<br />

sind, wie ich vorhin schon ausführte. Die Notwendigkeit oder die große Unterstützung,<br />

die die Meistergründungsprämie bietet, ist bei einer Neugründung ähnlich zu<br />

sehen wie bei einer Übernahme, denn man muss bei einer Übernahme berücksichtigen:<br />

Da ist etwas Gewachsenes. Wir haben Zahlenmaterial. Die Chancen sind vielleicht<br />

deutlich besser, die Risiken geringer. Aber wenn jemand einen gut gehenden<br />

Betrieb verkauft, lässt er ihn sich mit Recht entsprechend bezahlen. Hier muss also<br />

ebenfalls Kapital in die Hand genommen werden, um das Vorhaben umzusetzen.<br />

Selbstverständlich sind die Chancen, dass er eher <strong>am</strong> Markt bleibt, höher. Aber letztendlich<br />

muss er ähnlich investieren wie ein Neugründer. Das <strong>für</strong> uns ein Grund, zu<br />

sagen: Wir wollen da keine großen Unterschiede hineinbringen.<br />

Zur Schaffung eines Arbeitsplatzes möchte ich etwas ins Detail gehen. Die Schaffung<br />

eines Arbeitsplatzes ist in Berlin so definiert: Es zählen keine 400-Euro-Arbeitskräfte,<br />

es zählen auch keine Teilzeitkräfte. Es geht hier tatsächlich um die Schaffung von<br />

voll sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen oder alternativ Ausbildungsplätzen.<br />

Es muss nachgewiesen werden, dass <strong>für</strong> diesen Arbeitsplatz volle Sozialversicherungspflicht<br />

bestand.<br />

Herr Bühring (Handwerksk<strong>am</strong>mer Potsd<strong>am</strong>):<br />

Zur Situation in anderen Bun<strong>des</strong>ländern: Neben NRW und Berlin hat auch Sachsen<br />

eine Gründungsförderung, und wir dürfen nicht vergessen: Es gab diese Existenzgründungsförderung<br />

bis Ende 2011 bun<strong>des</strong>weit über die Bun<strong>des</strong>agentur <strong>für</strong> Arbeit,<br />

die weggefallen ist, was sich ja so schmerzlich ausgewirkt hat. Insofern gibt es schon

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