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signale für den radverkehr - Difu.de

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D<br />

spezielle<br />

aspekte<br />

<strong>de</strong>r signalisierung<br />

Indirektes Linksabbiegen<br />

mit Aufstellfläche links <strong>de</strong>r<br />

gera<strong>de</strong>aus führen<strong><strong>de</strong>n</strong> Radverkehrsfurt.<br />

Der Radverkehr richtet sich<br />

hier nach <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>r<br />

Aufstellfläche <strong>für</strong> indirektes<br />

Linksabbiegen gut einsehbarem<br />

Fußgängersignal.<br />

Aufstellfläche <strong>für</strong> indirektes<br />

Linksabbiegen rechts <strong>de</strong>r Radverkehrsfurt<br />

mit direkt <strong>de</strong>m<br />

Aufstellbereich zugeordnetem<br />

kleinen Radverkehrssignal.<br />

9<br />

10<br />

11<br />

11a<br />

Indirektes Linksabbiegen<br />

Beim indirekten Linksabbiegen überqueren die<br />

Radfahrerinnen und Radfahrer zunächst die von<br />

rechts kreuzen<strong>de</strong> Straße und können sich dort in<br />

einem möglichst gekennzeichneten, geschützten<br />

Bereich aufstellen. Von dort fahren sie bei Grün<br />

in die gewünschte Richtung weiter.<br />

Nach <strong>de</strong>r StVO (§ 9 Absatz 2) dürfen Radfahren<strong>de</strong><br />

grundsätzlich indirekt links abbiegen, z. B. weil<br />

ihnen ein Einordnen zu gefährlich erscheint. Ggf.<br />

müssen sie dann absteigen und die Fußgängerquerungsstellen<br />

nutzen.<br />

StVO, §9 Absatz 2:<br />

Wer mit <strong>de</strong>m Fahrrad nach links abbiegen will,<br />

braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn<br />

hinter <strong>de</strong>r Kreuzung o<strong>de</strong>r Einmündung vom<br />

rechten Fahrbahnrand aus überquert wer<strong><strong>de</strong>n</strong> soll.<br />

Beim Überqueren ist <strong>de</strong>r Fahrzeugverkehr aus<br />

bei<strong><strong>de</strong>n</strong> Richtungen zu beachten. Wer über eine<br />

Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im<br />

Kreuzungs-o<strong>de</strong>r Einmündungsbereich folgen.<br />

In <strong>de</strong>r VwV-StVO heißt es dazu ergänzend:<br />

„Das Linksabbiegen durch Queren hinter einer<br />

Kreuzung/Einmündung kann durch Markierung<br />

von Aufstellbereichen am Fahrbahnrand bzw.<br />

im Seitenraum gesichert wer<strong><strong>de</strong>n</strong>.“<br />

Manchmal ist es auch sinnvoll, sowohl <strong>für</strong> das<br />

direkte, als auch das indirekte Linksabbiegen ein<br />

planerisches Angebot zu schaffen, so dass die<br />

Radfahrerinnen und Radfahrer je nach Verkehrssituation<br />

wählen können, wie sie sich verhalten<br />

(vgl. Praxisbeispiele 8, 22).<br />

Für die Signalisierung <strong>de</strong>s indirekten Linksabbiegens<br />

gibt es zwei Möglichkeiten:<br />

Der Radverkehr kann sich nach <strong><strong>de</strong>n</strong> Fußgänger<strong>signale</strong>n<br />

richten, wenn diese von <strong>de</strong>r Aufstellfläche<br />

gut einsehbar sind (vgl. Grafik S. 21). Dabei<br />

muss gewährleistet sein, dass die Radfahren<strong><strong>de</strong>n</strong><br />

vor <strong>de</strong>m in die gleiche Richtung fahren<strong><strong>de</strong>n</strong> Kfz-<br />

Verkehr starten und die Straße in einem Zuge<br />

überqueren können (vgl. Praxisbeispiel 4). Bis zum<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Übergangsregelung zum 31.12.2016<br />

müssen dann kombinierte Signalscheiben (Symbole<br />

Fahrrad und Fußgänger) angebracht wer<strong><strong>de</strong>n</strong>.<br />

22

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