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signale für den radverkehr - Difu.de

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1<br />

B<br />

Richtlinien <strong>für</strong> Lichtsignalanlagen, RiLSA (2010)<br />

Die RiLSA enthalten die grundlegen<strong><strong>de</strong>n</strong> verkehrstechnischen<br />

Bestimmungen und Empfehlungen<br />

<strong>für</strong> die Einrichtung und <strong><strong>de</strong>n</strong> Betrieb von Lichtsignalanlagen.<br />

Für die Signalisierung <strong>de</strong>s Radverkehrs<br />

enthalten sie alle zur Signalberechnung<br />

erfor<strong>de</strong>rlicher Aussagen und Details. In <strong>de</strong>r Verwaltungsvorschrift<br />

zur StVO (VwV-StVO) gibt es<br />

zur Signalisierung <strong>für</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong> Radverkehr einen Verweis<br />

auf die RiLSA.<br />

Hinweise zur Signalisierung <strong>de</strong>s Radverkehrs,<br />

HSRa (2005)<br />

Die HSRa 2005 sind eine praxisorientierte Planungshilfe,<br />

die inhaltlich auf <strong><strong>de</strong>n</strong> Aussagen <strong>de</strong>r<br />

StVO und <strong>de</strong>r RiLSA aufbaut. Ziel ist es, <strong><strong>de</strong>n</strong> Radverkehr<br />

angemessen und situationsbezogen an<br />

signalisierten Knotenpunkten zu berücksichtigen.<br />

Wesentliche Teile <strong>de</strong>r HSRa beschäftigen sich mit<br />

<strong><strong>de</strong>n</strong> Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong> Einsatz <strong>de</strong>r einzelnen<br />

Signalisierungsformen, wie sie in <strong><strong>de</strong>n</strong> RiLSA<br />

dargelegt wer<strong><strong>de</strong>n</strong>.<br />

Empfehlungen <strong>für</strong> Radverkehrsanlagen,<br />

ERA (2010)<br />

Die ERA behan<strong>de</strong>ln umfassend die wesentlichen<br />

Themen <strong>de</strong>r Radverkehrsplanung. Dabei wird auch<br />

<strong>de</strong>r Führung <strong>de</strong>s Radverkehrs an signalisierten<br />

Kreuzungen beson<strong>de</strong>re Beachtung geschenkt.<br />

Die Aussagen <strong>de</strong>r ERA sind mit <strong><strong>de</strong>n</strong> RiLSA abgestimmt.<br />

Richtlinien <strong>für</strong> die Anlage von Stadtstraßen,<br />

RASt (Ausgabe 2006)<br />

Die RASt sind das maßgeben<strong>de</strong> Entwurfsregelwerk<br />

<strong>für</strong> innerörtliche Straßen. Die Aussagen zum<br />

Radverkehr sind mit <strong><strong>de</strong>n</strong>en <strong>de</strong>r RiLSA und <strong><strong>de</strong>n</strong> ERA<br />

abgestimmt.<br />

2<br />

3<br />

4<br />

1<br />

Es ist keine Ampel <strong>für</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong><br />

Radverkehr vorhan<strong><strong>de</strong>n</strong>.<br />

Radverkehrsfurt und Fußgängerfurt<br />

sind voneinan<strong>de</strong>r<br />

getrennt (sogenannte<br />

„Vierstrich-Markierung“).<br />

Für <strong><strong>de</strong>n</strong> Radverkehr gilt<br />

grundsätzlich das Signal <strong>für</strong><br />

<strong><strong>de</strong>n</strong> Kfz-Verkehr.<br />

2<br />

In diesem Fall ist eine<br />

geson<strong>de</strong>rte Ampel <strong>für</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong><br />

Radverkehr vorhan<strong><strong>de</strong>n</strong>.<br />

Wer mit <strong>de</strong>m Rad auf einem<br />

Radweg o<strong>de</strong>r einem Radfahrstreifen<br />

fährt, muss sich<br />

nach diesem Signal richten.<br />

3<br />

Die Sinnbil<strong>de</strong>r <strong>für</strong> Fahrrad<br />

und Fußgänger sind zusammen<br />

auf <strong>de</strong>r Signalscheibe.<br />

Für Radverkehr, <strong>de</strong>r auf einer<br />

von <strong>de</strong>r Fahrbahn getrennten<br />

Radverkehrsführung fährt,<br />

gilt dieses Kombisignal.<br />

4<br />

Es ist nur eine „reine“ Fußgängerampel<br />

vorhan<strong><strong>de</strong>n</strong>. Radverkehrs-<br />

und Fußgängerfurt<br />

sind durch eine gemeinsame<br />

Linie voneinan<strong>de</strong>r getrennt<br />

(„Dreistrich-Markierung“).<br />

Bis zum 31. Dezember 2016<br />

gilt <strong>für</strong> Radfahren<strong>de</strong>, die auf<br />

diesem Radweg fahren, das<br />

Fußgängersignal. Ist bis dahin<br />

kein eigenes Signal <strong>für</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong><br />

Radverkehr (allein o<strong>de</strong>r in<br />

Kombination mit <strong>de</strong>m Fußverkehr)<br />

installiert, wäre ab<br />

<strong>de</strong>m 1. Januar 2017 das Signal<br />

<strong>für</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong> allgemeinen Fahrzeug<br />

verkehr zu beachten.<br />

Einen Bestandsschutz darüber<br />

hinaus gibt es nicht.<br />

Die genauen Vorgaben <strong>de</strong>r StVO und <strong>de</strong>r genannten<br />

Regelwerke sind <strong><strong>de</strong>n</strong> „normalen“ Verkehrsteilnehmern<br />

in <strong>de</strong>r Regel nicht im Einzelnen bekannt.<br />

Radfahren<strong>de</strong> (beson<strong>de</strong>rs auch Kin<strong>de</strong>r) müssen<br />

Situationen in <strong>de</strong>r Praxis aber erkennen und unmittelbar<br />

verstehen können. Deshalb ist es eine<br />

beson<strong>de</strong>re Aufgabe <strong>de</strong>r <strong>für</strong> die Verkehrsplanung<br />

und <strong><strong>de</strong>n</strong> Betrieb <strong>de</strong>r Ampeln zuständigen Fachleute,<br />

die Signalisierungen und Verkehrsführungen<br />

so ein<strong>de</strong>utig zu gestalten, dass sie sofort<br />

<strong>für</strong> die Verkehrsteil nehmer verständlich sind und<br />

gleichzeitig <strong><strong>de</strong>n</strong> gesetzlichen Vorgaben sowie<br />

<strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r Technik ent sprechen.<br />

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