signale für den radverkehr - Difu.de
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B<br />
Richtlinien <strong>für</strong> Lichtsignalanlagen, RiLSA (2010)<br />
Die RiLSA enthalten die grundlegen<strong><strong>de</strong>n</strong> verkehrstechnischen<br />
Bestimmungen und Empfehlungen<br />
<strong>für</strong> die Einrichtung und <strong><strong>de</strong>n</strong> Betrieb von Lichtsignalanlagen.<br />
Für die Signalisierung <strong>de</strong>s Radverkehrs<br />
enthalten sie alle zur Signalberechnung<br />
erfor<strong>de</strong>rlicher Aussagen und Details. In <strong>de</strong>r Verwaltungsvorschrift<br />
zur StVO (VwV-StVO) gibt es<br />
zur Signalisierung <strong>für</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong> Radverkehr einen Verweis<br />
auf die RiLSA.<br />
Hinweise zur Signalisierung <strong>de</strong>s Radverkehrs,<br />
HSRa (2005)<br />
Die HSRa 2005 sind eine praxisorientierte Planungshilfe,<br />
die inhaltlich auf <strong><strong>de</strong>n</strong> Aussagen <strong>de</strong>r<br />
StVO und <strong>de</strong>r RiLSA aufbaut. Ziel ist es, <strong><strong>de</strong>n</strong> Radverkehr<br />
angemessen und situationsbezogen an<br />
signalisierten Knotenpunkten zu berücksichtigen.<br />
Wesentliche Teile <strong>de</strong>r HSRa beschäftigen sich mit<br />
<strong><strong>de</strong>n</strong> Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong> Einsatz <strong>de</strong>r einzelnen<br />
Signalisierungsformen, wie sie in <strong><strong>de</strong>n</strong> RiLSA<br />
dargelegt wer<strong><strong>de</strong>n</strong>.<br />
Empfehlungen <strong>für</strong> Radverkehrsanlagen,<br />
ERA (2010)<br />
Die ERA behan<strong>de</strong>ln umfassend die wesentlichen<br />
Themen <strong>de</strong>r Radverkehrsplanung. Dabei wird auch<br />
<strong>de</strong>r Führung <strong>de</strong>s Radverkehrs an signalisierten<br />
Kreuzungen beson<strong>de</strong>re Beachtung geschenkt.<br />
Die Aussagen <strong>de</strong>r ERA sind mit <strong><strong>de</strong>n</strong> RiLSA abgestimmt.<br />
Richtlinien <strong>für</strong> die Anlage von Stadtstraßen,<br />
RASt (Ausgabe 2006)<br />
Die RASt sind das maßgeben<strong>de</strong> Entwurfsregelwerk<br />
<strong>für</strong> innerörtliche Straßen. Die Aussagen zum<br />
Radverkehr sind mit <strong><strong>de</strong>n</strong>en <strong>de</strong>r RiLSA und <strong><strong>de</strong>n</strong> ERA<br />
abgestimmt.<br />
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1<br />
Es ist keine Ampel <strong>für</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong><br />
Radverkehr vorhan<strong><strong>de</strong>n</strong>.<br />
Radverkehrsfurt und Fußgängerfurt<br />
sind voneinan<strong>de</strong>r<br />
getrennt (sogenannte<br />
„Vierstrich-Markierung“).<br />
Für <strong><strong>de</strong>n</strong> Radverkehr gilt<br />
grundsätzlich das Signal <strong>für</strong><br />
<strong><strong>de</strong>n</strong> Kfz-Verkehr.<br />
2<br />
In diesem Fall ist eine<br />
geson<strong>de</strong>rte Ampel <strong>für</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong><br />
Radverkehr vorhan<strong><strong>de</strong>n</strong>.<br />
Wer mit <strong>de</strong>m Rad auf einem<br />
Radweg o<strong>de</strong>r einem Radfahrstreifen<br />
fährt, muss sich<br />
nach diesem Signal richten.<br />
3<br />
Die Sinnbil<strong>de</strong>r <strong>für</strong> Fahrrad<br />
und Fußgänger sind zusammen<br />
auf <strong>de</strong>r Signalscheibe.<br />
Für Radverkehr, <strong>de</strong>r auf einer<br />
von <strong>de</strong>r Fahrbahn getrennten<br />
Radverkehrsführung fährt,<br />
gilt dieses Kombisignal.<br />
4<br />
Es ist nur eine „reine“ Fußgängerampel<br />
vorhan<strong><strong>de</strong>n</strong>. Radverkehrs-<br />
und Fußgängerfurt<br />
sind durch eine gemeinsame<br />
Linie voneinan<strong>de</strong>r getrennt<br />
(„Dreistrich-Markierung“).<br />
Bis zum 31. Dezember 2016<br />
gilt <strong>für</strong> Radfahren<strong>de</strong>, die auf<br />
diesem Radweg fahren, das<br />
Fußgängersignal. Ist bis dahin<br />
kein eigenes Signal <strong>für</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong><br />
Radverkehr (allein o<strong>de</strong>r in<br />
Kombination mit <strong>de</strong>m Fußverkehr)<br />
installiert, wäre ab<br />
<strong>de</strong>m 1. Januar 2017 das Signal<br />
<strong>für</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong> allgemeinen Fahrzeug<br />
verkehr zu beachten.<br />
Einen Bestandsschutz darüber<br />
hinaus gibt es nicht.<br />
Die genauen Vorgaben <strong>de</strong>r StVO und <strong>de</strong>r genannten<br />
Regelwerke sind <strong><strong>de</strong>n</strong> „normalen“ Verkehrsteilnehmern<br />
in <strong>de</strong>r Regel nicht im Einzelnen bekannt.<br />
Radfahren<strong>de</strong> (beson<strong>de</strong>rs auch Kin<strong>de</strong>r) müssen<br />
Situationen in <strong>de</strong>r Praxis aber erkennen und unmittelbar<br />
verstehen können. Deshalb ist es eine<br />
beson<strong>de</strong>re Aufgabe <strong>de</strong>r <strong>für</strong> die Verkehrsplanung<br />
und <strong><strong>de</strong>n</strong> Betrieb <strong>de</strong>r Ampeln zuständigen Fachleute,<br />
die Signalisierungen und Verkehrsführungen<br />
so ein<strong>de</strong>utig zu gestalten, dass sie sofort<br />
<strong>für</strong> die Verkehrsteil nehmer verständlich sind und<br />
gleichzeitig <strong><strong>de</strong>n</strong> gesetzlichen Vorgaben sowie<br />
<strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r Technik ent sprechen.<br />
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