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Grundschulen in Dormagen Informationen zum ... - Stadt Dormagen

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Wie funktioniert das?<br />

Den Zuschuss zur Mittagsverpflegung müssen Sie für jedes K<strong>in</strong>d gesondert bei<br />

der für Sie zuständigen Behörde beantragen. Er wird nur erbracht, wenn die<br />

Schule oder die K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>schaftliches Mittagessen<br />

anbietet und Ihr K<strong>in</strong>d daran teilnimmt. Mit der Antragstellung ist die Anmeldung<br />

zur Mittagsverpflegung oder e<strong>in</strong> anderer geeigneter Nachweis vorzulegen. Der<br />

Nachweis muss den Namen des K<strong>in</strong>des, den Namen der Schule bzw.<br />

K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtung, den Namen des Gastronoms (Kant<strong>in</strong>enpächter,<br />

Lieferant etc.) und den Zeitraum enthalten, für den das K<strong>in</strong>d angemeldet ist. Die<br />

Besche<strong>in</strong>igung sollte nach Möglichkeit von der Schule oder der E<strong>in</strong>richtung<br />

ausgestellt werden.<br />

Wie wird die Leistung erbracht?<br />

Mit Bewilligung der Leistung erhalten Sie e<strong>in</strong>en Gutsche<strong>in</strong> und zusätzlich zu<br />

dem Gutsche<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Abrechnungsvordruck. Beide Schriftstücke s<strong>in</strong>d dem<br />

Leistungsanbieter vorzulegen.<br />

Bei der E<strong>in</strong>lösung des Gutsche<strong>in</strong>s rechnet die zuständige Behörde die Kosten<br />

der Mittagsverpflegung direkt mit dem Leistungsanbieter ab. E<strong>in</strong>e Auszahlung<br />

auf Ihr Konto ist nicht möglich.<br />

Abzüglich des Eigenanteils <strong>in</strong> Höhe von 1 € pro Mahlzeit kann e<strong>in</strong>e Übernahme<br />

erfolgen.<br />

Bei wem muss ich den Antrag abgeben:<br />

Erhält das K<strong>in</strong>d Sozialhilfeleistungen oder Leistungen der Grundsicherung für<br />

Arbeitsuchende, dann ist der Antrag bei der für diese Leistungen zuständigen<br />

Stelle abzugeben. Dies gilt auch für den analogen Leistungsbezug nach dem<br />

AsylbLG.<br />

Bezieht Ihr K<strong>in</strong>d Wohngeld, bezieht die ganze Familie Wohngeld oder erhalten<br />

Sie für Ihr K<strong>in</strong>d den K<strong>in</strong>derzuschlag (nicht K<strong>in</strong>dergeld), dann ist der Antrag bei<br />

den kommunalen Sozialämtern abzugeben.<br />

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