Grundschulen in Dormagen Informationen zum ... - Stadt Dormagen
Grundschulen in Dormagen Informationen zum ... - Stadt Dormagen
Grundschulen in Dormagen Informationen zum ... - Stadt Dormagen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Wie funktioniert das?<br />
Den Zuschuss zur Mittagsverpflegung müssen Sie für jedes K<strong>in</strong>d gesondert bei<br />
der für Sie zuständigen Behörde beantragen. Er wird nur erbracht, wenn die<br />
Schule oder die K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>schaftliches Mittagessen<br />
anbietet und Ihr K<strong>in</strong>d daran teilnimmt. Mit der Antragstellung ist die Anmeldung<br />
zur Mittagsverpflegung oder e<strong>in</strong> anderer geeigneter Nachweis vorzulegen. Der<br />
Nachweis muss den Namen des K<strong>in</strong>des, den Namen der Schule bzw.<br />
K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtung, den Namen des Gastronoms (Kant<strong>in</strong>enpächter,<br />
Lieferant etc.) und den Zeitraum enthalten, für den das K<strong>in</strong>d angemeldet ist. Die<br />
Besche<strong>in</strong>igung sollte nach Möglichkeit von der Schule oder der E<strong>in</strong>richtung<br />
ausgestellt werden.<br />
Wie wird die Leistung erbracht?<br />
Mit Bewilligung der Leistung erhalten Sie e<strong>in</strong>en Gutsche<strong>in</strong> und zusätzlich zu<br />
dem Gutsche<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Abrechnungsvordruck. Beide Schriftstücke s<strong>in</strong>d dem<br />
Leistungsanbieter vorzulegen.<br />
Bei der E<strong>in</strong>lösung des Gutsche<strong>in</strong>s rechnet die zuständige Behörde die Kosten<br />
der Mittagsverpflegung direkt mit dem Leistungsanbieter ab. E<strong>in</strong>e Auszahlung<br />
auf Ihr Konto ist nicht möglich.<br />
Abzüglich des Eigenanteils <strong>in</strong> Höhe von 1 € pro Mahlzeit kann e<strong>in</strong>e Übernahme<br />
erfolgen.<br />
Bei wem muss ich den Antrag abgeben:<br />
Erhält das K<strong>in</strong>d Sozialhilfeleistungen oder Leistungen der Grundsicherung für<br />
Arbeitsuchende, dann ist der Antrag bei der für diese Leistungen zuständigen<br />
Stelle abzugeben. Dies gilt auch für den analogen Leistungsbezug nach dem<br />
AsylbLG.<br />
Bezieht Ihr K<strong>in</strong>d Wohngeld, bezieht die ganze Familie Wohngeld oder erhalten<br />
Sie für Ihr K<strong>in</strong>d den K<strong>in</strong>derzuschlag (nicht K<strong>in</strong>dergeld), dann ist der Antrag bei<br />
den kommunalen Sozialämtern abzugeben.<br />
- 54 -