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Grundschulen in Dormagen Informationen zum ... - Stadt Dormagen

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angemeldeten K<strong>in</strong>dern durch. Dabei werden K<strong>in</strong>der mit Wohnsitz <strong>in</strong> der<br />

Geme<strong>in</strong>de vorrangig berücksichtigt.<br />

Die Anmeldungen der Schuneul<strong>in</strong>ge des Schuljahres 2012/2013 werden <strong>in</strong> der<br />

Zeit vom<br />

10. Oktober 2011 (Montag) bis e<strong>in</strong>schließlich 14. Oktober 2011 (Freitag)<br />

und vom<br />

17. Oktober 2011 (Montag) bis e<strong>in</strong>schließlich 21. Oktober 2011 (Freitag)<br />

<strong>in</strong> den <strong>Grundschulen</strong> im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Dormagen</strong> entgegengenommen.<br />

Die Anmeldung ist grundsätzlich nur nach vorheriger telefonischer<br />

Term<strong>in</strong>absprache mit der jeweiligen Grundschule möglich! E<strong>in</strong>ige<br />

<strong>Grundschulen</strong> habe aber auch Term<strong>in</strong>listen <strong>in</strong> den Tagese<strong>in</strong>richtungen für<br />

K<strong>in</strong>der ausliegen, <strong>in</strong> denen sich die Eltern e<strong>in</strong>tragen können.<br />

Die Eltern werden gebeten, zusammen mit ihrem K<strong>in</strong>d zur Anmeldung zu<br />

gehen und die Geburtsurkunde des K<strong>in</strong>des oder e<strong>in</strong> vergleichbares<br />

Nachweispapier vorzulegen sowie das von der Schulverwaltung<br />

zugesandte Anmeldeformular mitzubr<strong>in</strong>gen. Sofern die Eltern der<br />

Schulleitung nicht bekannt s<strong>in</strong>d, müssen sie sich ausweisen können.<br />

Um die Kont<strong>in</strong>uität der Entwicklung des K<strong>in</strong>des über die<br />

K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen h<strong>in</strong>aus zu gewährleisten ist es sehr hilfreich, wenn<br />

die Eltern die ihnen von der K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtung zu gegebener Zeit<br />

ausgehändigte „Bildungsdokumentation“ der Grundschule auf freiwilliger<br />

Basis zur Verfügung stellen.<br />

Schulpflichtige K<strong>in</strong>der können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für<br />

e<strong>in</strong> Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiter<strong>in</strong> oder der<br />

Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens.<br />

Die zu e<strong>in</strong>em späteren Zeitpunkt stattf<strong>in</strong>dende schulärztliche Untersuchung zur<br />

E<strong>in</strong>schulung erstreckt sich auf den körperlichen Entwicklungszustand und die<br />

allgeme<strong>in</strong>e, gesundheitlich bed<strong>in</strong>gte Leistungsfähigkeit e<strong>in</strong>schließlich der<br />

S<strong>in</strong>nesorgane des K<strong>in</strong>des. Die Eltern werden vom Gesundheitsamt des Rhe<strong>in</strong>-<br />

Kreises Neuss rechtzeitig über den Term<strong>in</strong> der Untersuchung ihres K<strong>in</strong>des<br />

unterrichtet.<br />

K<strong>in</strong>der, die nach dem 30. September 2012 das sechste Lebensjahr vollenden,<br />

können auf Antrag der Eltern zu Beg<strong>in</strong>n des Schuljahres <strong>in</strong> die Schule<br />

aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen<br />

körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und <strong>in</strong> ihrem sozialen<br />

Verhalten ausreichend entwickelt s<strong>in</strong>d (Schulfähigkeit); sie werden mit der<br />

Aufnahme schulpflichtig. Die Entscheidung trifft die Schulleiter<strong>in</strong> oder der<br />

Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.<br />

„Kann-K<strong>in</strong>der“ werden wie schulpflichtige K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Aufnahmeverfahren<br />

behandelt, wenn sie bis <strong>zum</strong> Stichtag 15. November angemeldet werden.<br />

„Kann-K<strong>in</strong>der“, deren Schulfähigkeit zu e<strong>in</strong>em späteren Zeitpunkt festgestellt<br />

wird, können im Rahmen freier Kapazitäten aufgenommen werden.<br />

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