Grundschulen in Dormagen Informationen zum ... - Stadt Dormagen
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26. Hitzefrei<br />
Wird der Unterricht bei großer Wärme durch hohe Temperaturen <strong>in</strong> den<br />
Schulräumen bee<strong>in</strong>trächtigt, so entscheidet die Schulleiter<strong>in</strong> oder der<br />
Schulleiter, wenn möglich nach Anhörung des Lehrerrats und der<br />
Schülersprecher<strong>in</strong> oder des Schülersprechers, ob Hitzefrei gegeben wird.<br />
E<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>deutig bestimmte Temperaturgrenze lässt sich nicht festlegen, da die<br />
physiologische Wirkung hoher Lufttemperaturen entscheidend von der<br />
herrschenden relativen Luftfeuchtigkeit mitbestimmt wird. Als Anhaltspunkt ist<br />
von e<strong>in</strong>er Raumtemperatur von mehr als 27 °C auszugehen. Beträgt die<br />
Raumtemperatur weniger als 25 °C, so darf Hitzefrei nicht erteilt werden. Die<br />
besonderen örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Schule - z. B.<br />
Ganztagsbetrieb, Fahrplan der Schülerbusse - s<strong>in</strong>d zu berücksichtigen.<br />
Auf die bei hohen Temperaturen verm<strong>in</strong>derte Leistungsfähigkeit der<br />
Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler ist Rücksicht zu nehmen, Klassenarbeiten sollen<br />
nach Möglichkeit nicht geschrieben werden.<br />
RdErl. d. Kultusm<strong>in</strong>isteriums v. 22. 5. 1975 (GABl. NW. S. 345) <strong>in</strong> der zz.<br />
geltenden Fassung.<br />
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