Grundschulen in Dormagen Informationen zum ... - Stadt Dormagen
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32. Zuständigkeiten (<strong>in</strong>nere und äußere Schulangelegenheiten):<br />
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen liegen die Zuständigkeiten im<br />
Schulwesen teils beim Land und teils bei den Schulträgern.<br />
So s<strong>in</strong>d das Land (M<strong>in</strong>isterium für Schule und Weiterbildung NRW) bzw. die<br />
Schulaufsichtsbehörden (Bezirksregierung Düsseldorf bzw. Schulamt für den<br />
Rhe<strong>in</strong>-Kreis Neuss) für die sogenannten „<strong>in</strong>neren Schulangelegenheiten“<br />
zuständig.<br />
Hierzu zählen <strong>in</strong>sbesondere<br />
• die Aufstellung der Lehrpläne<br />
• die Vermittlung der Lern<strong>in</strong>halte<br />
• die Unterrichtsgestaltung usw.<br />
Der Schulträger - z. B. die <strong>Stadt</strong> <strong>Dormagen</strong> - ist für die „äußeren<br />
Schulangelegenheiten“ zuständig.<br />
Der Schulträger ist verpflichtet, die für e<strong>in</strong>en ordnungsgemäßen Unterricht<br />
erforderlichen<br />
• Schulanlagen<br />
• Gebäude<br />
• E<strong>in</strong>richtungen<br />
• Lehrmittel<br />
bereitzustellen und zu unterhalten sowie<br />
• das für die Schulverwaltung notwendige Personal<br />
• e<strong>in</strong>e am allgeme<strong>in</strong>en Stand der Technik und Informationstechnologie<br />
orientierte Sachausstattung<br />
zur Verfügung zu stellen.<br />
Außerdem beschließt der Schulträger nach Maßgabe der<br />
Schulentwicklungsplanung über die<br />
• Errichtung<br />
• Änderung<br />
• Auflösung<br />
e<strong>in</strong>er Schule, die<br />
• E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>führungsphase für die gymnasiale Oberstufe<br />
• den organisatorischen Verbund von Schulen,<br />
für die das Land nicht Schulträger ist.<br />
Die Sachkosten, <strong>in</strong>sbesondere die Kosten für die<br />
• Errichtung, Bewirtschaftung und Unterhaltung der erforderlichen<br />
Schulgebäude und Schulanlagen,<br />
• Ausstattung der Schulen,<br />
• notwendigen Haftpflichtversicherungen sowie<br />
• Kosten der Lernmittelfreiheit und die Schülerfahrkosten,<br />
trägt ebenfalls der Schulträger.<br />
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