Grundschulen in Dormagen Informationen zum ... - Stadt Dormagen
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24. Zuschuss zu den Kosten für die Schülerbeförderung („BuT“)<br />
Seit 2011 werden bei K<strong>in</strong>dern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben<br />
ihrem monatlichen Regelbedarf auch so genannte Leistungen für Bildung und<br />
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>schaft berücksichtigt.<br />
Hierzu zählt unter bestimmten Voraussetzungen auch der Zuschuss zu den<br />
Kosten für die Schülerbeförderung.<br />
Wer bekommt diese Leistung?<br />
SGB II: In der Grundsicherung für Arbeitsuchende s<strong>in</strong>d dies Schüler<strong>in</strong>nen<br />
und Schüler, die e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong>- oder berufsbildende Schule<br />
besuchen und jünger als 25 Jahre s<strong>in</strong>d. Schüler, die e<strong>in</strong>e<br />
Ausbildungsvergütung erhalten, s<strong>in</strong>d von der Leistung<br />
ausgeschlossen.<br />
SGB XII: In der Sozialhilfe s<strong>in</strong>d dies Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler, die e<strong>in</strong>e<br />
allgeme<strong>in</strong>- oder berufsbildende Schule besuchen.<br />
BKGG: Bezieher von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz bzw. von<br />
K<strong>in</strong>derzuschlag entsprechend den obigen Ausführungen <strong>zum</strong> SGB<br />
II.<br />
AsylbLG: Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die<br />
analoge Leistungen im S<strong>in</strong>ne der Sozialhilfe beziehen,<br />
entsprechend den obigen Ausführungen <strong>zum</strong> SGB XII.<br />
Sonstige: Familien mit ger<strong>in</strong>gem Haushaltse<strong>in</strong>kommen, die ke<strong>in</strong>e oben<br />
genannte Leistungen beziehen (nach Prüfung der wirtschaftlichen<br />
Voraussetzungen) nach entsprechender Zuordnung zu e<strong>in</strong>em o. g.<br />
Rechts- und Personenkreis.<br />
Unter welchen Voraussetzungen kann die Leistung bezogen<br />
werden?<br />
Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule des gewährten<br />
Bildungsgangs besuchen und diese nicht auf e<strong>in</strong>e <strong>zum</strong>utbare Weise erreichen<br />
können und deswegen z.B. auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen s<strong>in</strong>d,<br />
erhalten e<strong>in</strong>en Zuschuss zu ihren Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten<br />
nicht von anderer Seite übernommen werden.<br />
Für das Land NRW können Schülerfahrkosten im S<strong>in</strong>ne der Verordnung zur<br />
Ausführung des § 97 Abs. 4 des Schulgesetzes (Schülerfahrkostenverordnung)<br />
sowohl für die Primarstufe (Grundschule) als auch für die Sekundarstufen I und<br />
II übernommen werden. Bevor also e<strong>in</strong>em Antrag auf Schülerbeförderungskosten<br />
im S<strong>in</strong>ne des Bildungs- und Teilhabepaketes stattgegeben werden kann,<br />
muss daher im Vorfeld e<strong>in</strong> Antrag beim zuständigen Schulträger auf Übernahme<br />
der Fahrkosten beantragt werden.<br />
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