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3. Bewerbsdisziplin „Übermittlung von Nachrichten“

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Landes-Feuerwehrkommando<br />

Oberösterreich<br />

Landes-Feuerwehrschule<br />

I. Allgemeine Bestimmungen<br />

Um allen Feuerwehrfunkern Gelegenheit zu geben, ihren Ausbildungsstand unter<br />

Beweis zu stellen und sie anzuregen, ihre Kenntnisse zu erweitern, hat der<br />

Oberösterreichische Landes-Feuerwehrverband beschlossen,<br />

Funkleistungsbewerbe durchzuführen.<br />

Die Teilnehmer dieses Funkleistungsbewerbes, welche nach diesen Bestimmungen<br />

die vorgeschriebenen Leistungen erreichen, erhalten das Feuerwehr-Funkleistungsabzeichen<br />

in Bronze.<br />

Eine abschnitts- oder bezirksweise Durchführung <strong>von</strong> Bewerben um das<br />

Feuerwehr-Funkleistungsabzeichen ist nicht zulässig.<br />

Das Feuerwehr-Funkleistungsabzeichen wird in Form einer Leistungsspange auf<br />

der rechten Brusttaschenpatte getragen.<br />

1. Voraussetzungen für die Zulassung zum Bewerb<br />

Zum Bewerb um das Feuerwehr-Funkleistungsabzeichen in Bronze werden<br />

Feuerwehrmitglieder unter folgenden Voraussetzungen zugelassen:<br />

1.1 Mindestens ein Jahr Feuerwehrdienst.<br />

1.2 Mindestalter 16 Jahre.<br />

1.3 Das 65. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein (Stichtag ist der Antrittstag).<br />

1.4 Besitz eines gültigen Feuerwehrpasses.<br />

1.5 Erfolgreiche Absolvierung des Grund-Lehrganges.<br />

1.6 Erfolgreiche Absolvierung des Funk-Lehrganges.<br />

Die Anmeldung erfolgt über das Intranet des OÖLFV (http://intranet.ooelfv.at/) im<br />

Bereich Landesbewerbe. Die Voraussetzungen werden so weit als möglich geprüft,<br />

eventuelle Hinweise sind zu beachten. Die Anmeldung wird gültig mit der<br />

Einzahlung des Startgeldes. Die dort angegebenen Fristen sind strikt einzuhalten!<br />

Um den Bewerb um das Feuerwehr-Funkleistungsabzeichen in Bronze erfolgreich<br />

zu absolvieren, muss der Bewerber mindestens insgesamt 150 Punkte erreichen.<br />

Ein Bewerber darf insgesamt dreimal zu einem Bewerb um das Feuerwehr-<br />

Funkleistungsabzeichen in Bronze antreten. Ebenso darf ein Bewerber, der das<br />

Feuerwehr-Funkleistungsabzeichen in Bronze erhalten hat, zu einem solchen<br />

Bewerb noch dreimal in den folgenden Jahren antreten, um die für das Antreten<br />

beim Bewerb um das FULA in Silber erforderlichen 200 Punkte zu erreichen.<br />

Eine Antretegenehmigung für andere Bundesländer wird nicht erteilt.<br />

Version 8.0 / Jänner 2013<br />

Seite 3 <strong>von</strong> 302<br />

Allgemeine Bestimmungen

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