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Seminararbeit - Knöpfle, Markus

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Grundlagen der Kreditwürdigkeitsprüfung<br />

2.3 Exemplarische Darstellung einer Umwelt-Kreditprüfung<br />

Obgleich jede Bank über ein individuelles Kreditprüfungsverfahren verfügt, daß mit<br />

die Kernkompetenz einer Bank ausmacht und deshalb kaum nach außen<br />

kommuniziert wird, gibt es doch Grundprinzipien die jede Bank mehr oder weniger<br />

beachtet. So ist der prinzipielle Aufbau eines systematisches Prüfungsverfahrens für<br />

Umweltrisiken im Kreditbereich in Anlehnung an Keidel idealtypisch dreistufig<br />

aufgebaut: 10<br />

1. Voraussetzung für die weitere Bearbeitung des Kreditgesuches ist die<br />

Selbstauskunft des (potentiellen) Kreditnehmers mittels eines Fragebogens<br />

2. Durchführung eines Umweltscreening durch den Kreditsachbearbeiter aufgrund<br />

von Infos aus dem Fragebogen und ergänzende Informationen zur Beurteilung<br />

eines eventuell vorhandenen Umweltrisikos für die Bank<br />

3. Bei Hinweisen auf ein vorhandenes Umweltrisiko wird durch einen externen oder<br />

internen Experten ein Umweltgutachten erstellt, das bei festgestellten Risiko<br />

präzise quantifiziert wird.<br />

Dieser Vorgang kann sich mehrmals im Zuge von Prolongationen,<br />

Kreditüberwachungen und Vertragsänderungen wiederholen. In seiner Gesamtheit<br />

wird der Ablauf in Abbildung 2 graphisch veranschaulicht.<br />

Viele amerikanische Banken wie auch die Deutsche Bank setzen routinemäßig einen<br />

Umweltfragebogen ein. 11 In den USA gibt es dafür einen sog. ASTM-Standard 12 , der<br />

den Fragebogen in sieben verschiedene ökologisch relevante Bereiche untergliedert.<br />

Dies sind: 13<br />

ABBILDUNG 2: GLIEDERUNG EINES UMWELTFRAGEBOGENS<br />

1. Allgemeine Einflußfaktoren<br />

2. Rechtliche Grundlagen<br />

3. Emissionen<br />

4. Beeinflussung des Wassers<br />

5. Belastung für Mensch und Tier<br />

6. Abfallstoffe<br />

7. Beeinflussung des Bodens<br />

Man erkennt, daß einige Fragenblöcke sich in Teilbereichen überschneiden können.<br />

Diese Redundanzen haben aber den Vorteil für den Kreditsachbearbeiter, u.U. die<br />

9 vgl Michalik (2001), S. 64<br />

10 vgl. Keidel (1997), S. 167<br />

11 vgl. Keidel (1997), S. 168 und S. 173<br />

12 aufgrund der Verunsicherung durch CERCLA (siehe 3.2) von den amerikanischen Banken<br />

entwickelter Standard der gewissen Schutz für der Kreditgeber vor den Gerichten bieten soll.<br />

13 vgl. Keidel (1997), S. 169<br />

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