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Seminararbeit - Knöpfle, Markus

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Grundlagen der Kreditwürdigkeitsprüfung<br />

Zukunft liegen unterliegen Kreditentscheidungen generell Entwicklungen, die nicht<br />

oder nur eingeschränkt antizipiert werden können. Ereignisunsicherheit im<br />

Kreditgeschäft bedeutet, daß die Rückzahlung der im Kreditvertrag vereinbarten<br />

Summe K(1+i) für den Kreditgeber ungewiß ist. Diese Entscheidungssituation kann<br />

nun mindestens zwei Ausprägungen annehmen; a) der Kreditgeber hat Vorstellungen<br />

über die Eintrittswahrscheinlichkeit möglicher Umweltzustände oder aber b) er hat<br />

keine Vorstellungen darüber. 5 Bezüglich der erwarteten Eintrittswahrscheinlichkeiten<br />

können sowohl - wenn vorhanden - empirische Häufigkeitsverteilungen, d.h.<br />

objektive Wahrscheinlichkeiten oder aber subjektive Erfahrungen und Überlegungen<br />

(subjektive Wahrscheinlichkeiten) herangezogen werden. 6 Subjektive Erwartungen<br />

und das Vertrauen in die eigenen Vorstellungen reichen demzufolge aus ein Risiko<br />

zu quantifizieren. Für den Fall, daß es keine Vorstellungen bzgl.<br />

Eintrittswahrscheinlichkeit und Ausmaß gibt, kann auch keine rational begründbare<br />

Entscheidung getroffen werden. Kreditentscheidungen basieren i.d.R. aber auf einer<br />

Kombination objektiver und subjektiver Kriterien. Für eine entscheidungstheoretisch<br />

korrekte Quantifizierung des Risikos muß neben der möglichen Gefahr des<br />

Schadenseintritts auch die Höhe des möglichen Schadens berücksichtigt werden.<br />

Man spricht in diesem Fall vom Erwartungswert des Schadensereignisses. Neben<br />

einer rein quantitativen Risikobestimmung zeigt sich zunehmend, daß für<br />

Kreditgeber qualitative Faktoren ebenso bedeutsam sein können. Allgemein lassen<br />

sich die ökologischen Risiken für Banken in vier Bereiche unterteilen: 7<br />

1. Bonitätsrisiken (durch Umweltprobleme verursachte Ausfall- und Terminrisiken)<br />

2. Besicherungsrisiken (durch Wertverlust aufgrund von Altlasten entwertete<br />

Immobilie die dadurch ihre Sicherungsfunktion verliert)<br />

3. Risiko eines Imageverlustes (durch ein umweltschädliches Projekt direkt auf den<br />

Kreditgeber durchgeschlagener Imageverlust)<br />

4. Geschäftsfeldverschiebungen im Kundenportfolio der Bank (durch das verpassen<br />

eines „Ökotrends“ hervorgerufener Wegfall von Geschäftsfeldern)<br />

Typische Umweltrisiken können direkter und indirekter Art sein. Direkter Art sind<br />

sie immer im Fall einer Insolvenz des Kreditnehmers, wenn im Zuge der<br />

Zwangsvollstreckung das Eigentum an den Kreditgeber übergeht. Mit dem<br />

5 vgl. Bilger, U. (1994), S. 119<br />

6 vgl. Perridon/Steiner (1997), S. 98f<br />

7 vgl. Michalik, G. (2001) S.67<br />

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