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Seminararbeit - Knöpfle, Markus

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<strong>Seminararbeit</strong><br />

Die Kreditvergabe deutscher Banken im internationalen Vergleich<br />

unter besonderer Betrachtung von Umwelt- und<br />

Nachhaltigkeitskritierien<br />

vorgelegt von: <strong>Markus</strong> <strong>Knöpfle</strong><br />

Themensteller: Prof. Dr. Manfred Steiner<br />

Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre<br />

Schwerpunkt Finanz- und Bankwirtschaft<br />

Matrikelnummer 773506<br />

Prof.-Messerschmitt-Str. 2<br />

86159 Augsburg<br />

Tel. 0821-5999616


Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Einleitung .......................................................................................1<br />

2 Grundlagen der Kreditwürdigkeitsprüfung ...............................2<br />

2.1 Traditionelle Kreditwürdigkeitsprüfung und aktuelle Entwicklungen.....................................................2<br />

2.2 Risikobegriff und Betrachtung von Umweltrisiken .................................................................................3<br />

2.3 Exemplarische Darstellung einer Umwelt-Kreditprüfung .......................................................................6<br />

3 Haftungsgrundlagen für Kreditgeber im Umweltbereich .........8<br />

3.1 Darstellung der Problematik ....................................................................................................................8<br />

3.2 USA .........................................................................................................................................................8<br />

3.3 Bundesrepublik Deutschland .................................................................................................................10<br />

3.4 Würdigende Betrachtung .......................................................................................................................11<br />

4 Anforderungen sonstiger Stakeholder.......................................12<br />

5 Freiwillige Selbstverpflichtungen...............................................15<br />

5.1 Grundlagen.............................................................................................................................................15<br />

5.2 Global Reporting Initiative (GRI)..........................................................................................................16<br />

5.3 UNEP-Bankenerklärung ........................................................................................................................17<br />

5.4 Equator-Principles..................................................................................................................................18<br />

5.5 UN Global Compact ..............................................................................................................................19<br />

5.6 OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen .................................................................................21<br />

6 Bankenvergleich ..........................................................................23<br />

6.1 Deutsche Bank .......................................................................................................................................23<br />

6.2 HypoVereinsbank-Group.......................................................................................................................25<br />

6.3 Citigroup ................................................................................................................................................26<br />

6.4 HSBC Holdings .....................................................................................................................................27<br />

6.5 Vergleich von 34 internationalen Banken..............................................................................................28<br />

7 Zusammenfassung und Ausblick ...............................................30<br />

Literaturverzeichnis.........................................................................34<br />

Schriftliche Versicherung ................................................................36<br />

II


Darstellungsverzeichnis<br />

Darstellungsverzeichnis<br />

ABBILDUNG 1: UMWELTRISIKEN VON UNTERNEHMEN ................................................................5<br />

TABELLE 1: UMWELTRISIKEN ......................................................................................................5<br />

ABBILDUNG 2: GLIEDERUNG EINES UMWELTFRAGEBOGENS .......................................................6<br />

ABBILDUNG 3: DARSTELLUNG EINES SYSTEMATISCHEN PRÜFUNGSVERFAHRENS FÜR<br />

UMWELTRISIKEN...................................................................................................................7<br />

TABELLE 2: MÖGLICHER NUTZEN DER NACHHALTIGKEITSPOLITIK FÜR DIE WICHTIGSTEN<br />

ZIELGRUPPEN......................................................................................................................13<br />

ABBILDUNG 4: GEKÜRZTER AUSZUG AUS DER UNEP-BANKENERKLÄRUNG (1997) .................17<br />

ABBILDUNG 5: DIE NEUN PRINZIPIEN DES UN GLOBAL COMPACT ............................................20<br />

ABBILDUNG 6: ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE DER OECD LEITSÄTZE ..........................................22<br />

ABBILDUNG. 7: UMWELTMANAGEMENTSYSTEM DER CITIGROUP ..............................................26<br />

TABELLE 3: FINANZDIENSTLEISTUNGEN UND –PRODUKTE VON PRIVATBANKEN, 1998-2000 ....29<br />

III


Abkürzungsverzeichnis<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

CERCLA… Comprehensive Environmental Response Compensation and Liability Act<br />

CSR……… Corporate Sustainable Reporting (Umwelt- und Sozialberichterstattung)<br />

GRI……… Global Reporting Initiative<br />

HVB Group. HypoVereinsbank Bankengruppe<br />

NRO……… Nicht-Regierungs-Organisation<br />

UMP……… Umweltmanagement Plan<br />

UNEP…….. United Nations Environmental Program<br />

UVP……… Umweltverträglichkeisprüfung<br />

IV


Einleitung<br />

„The time has come to break out of past patterns. Attempts to maintain social and<br />

ecological stability through old approaches to development and environmental<br />

protection will increase instability. Security must be sought through change.“<br />

(UN report „Our Common Future“)<br />

1 Einleitung<br />

Wir leben in einer Zeit, in welcher der Umweltsektor zunehmend sein Nischendasein<br />

verläßt und zu einem wichtigen Faktor bei nahezu allen wirtschaftlichen Aktivitäten<br />

wird. Die erkennbare Begrenztheit der natürlichen Ressourcen, eine breite politische<br />

Bewegung seit der Umweltkonferenz von Rio (1992) und ein gestiegenes<br />

Umweltbewußtsein bei der Bevölkerung gerade in den entwickelten Ländern haben<br />

diesen Trend forciert. Die Auswirkungen dieser Entwicklung betreffen den<br />

Unternehmensbereich unmittelbar. Egal ob es sich um den primären, sekundären<br />

oder tertiären Sektor handelt. Politik, Verbrauchern, Mitarbeiter NROs und andere<br />

Stakeholder verlangen heute von den Unternehmen, daß sie über ihre Aktivitäten im<br />

Bereich des Umweltschutzes berichten und so wenig Umweltschäden und<br />

Ressourcenverbrauch verursachen als irgend möglich. Dies gilt insbesondere für<br />

große, international operierende Unternehmen. Immer mehr dieser multinationalen<br />

Firmen gehen daher den Weg einer offensiven Kommunikationspolitik. CSR bzw.<br />

„Corporate Sustainable Reporting“ heißt die neue Zauberformel und ist dabei<br />

eigentlich nicht neu. Schon in den 80er Jahren gab es erste Umweltberichte zunächst<br />

vor allem aus den besonders kritischen Industriebereichen wie der Chemie oder der<br />

Erdölförderung. Heute beinhalten diese Berichte neben dem Umweltaspekt<br />

zunehmend auch soziale Fragestellungen wie den Mitarbeiterschutz, faire<br />

Lohnzahlungen etc. und entsprechen damit der Tendenz, das dreiteilige Konzept der<br />

Nachhaltigkeit 1 (ökonomisch, sozial und ökologisch) als Richtschnur für<br />

verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln zu übernehmen. Auch werden<br />

heute nicht mehr so sehr Einzelaspekte beleuchtet, sondern Zusammenhänge<br />

hinterfragt. Der Bankensektor ist dafür ein gutes Beispiel. Galt dieser lange Zeit als<br />

per se umweltfreundlich, wurde mit der Weiterentwicklung von<br />

Stoffstromanalysemethoden zunächst erkannt, daß auch Banken ein großes<br />

betriebsinternes Einsparpotential an Ressourcen wie Wasser, Energie und Papier<br />

1 Anm.: Diese Arbeit bezieht sich auf das Nachhaltigkeitsverständnis des „Brundland Reports“ (1987),<br />

„Eine Entwicklung, welche die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne die Fähigkeit zukünftiger<br />

Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen.“<br />

1


Einleitung<br />

haben. Die meisten Bankinstitute haben darauf schnell reagiert und ihre<br />

Betriebsabläufe heute weitgehend umwelttechnisch optimiert. Gesellschaftlichen<br />

Anspruchsgruppen genügt dies allein aber mittlerweile in aller Regel nicht mehr. Der<br />

Finanzsektor stellt durch seine intermediäre Rolle einen großen Hebel für positive<br />

wie negative Entwicklungen im Umwelt- und Sozialbereich innerhalb einer<br />

Ökonomie dar. Aber auch den Banken wird immer mehr bewußt, daß es einen<br />

direkten Zusammenhang zwischen Kreditrisiken und Umweltproblemen gibt. Die<br />

Umweltrisiken denen ein Kunde durch die Verletzung von gesetzlichen Regelungen,<br />

durch Entsorgungsverantwortung oder durch den Verlust von Reputation und<br />

Markenimage ausgesetzt ist, wirkt auf die Bank selbst zurück und beeinflussen auch<br />

deren Geschäftsergebnis. Kurz gesagt, daß Umweltrisiko des Kunden ist das<br />

Kreditrisiko der Banken. Auf der anderen Seite können aus diesen Problemen durch<br />

proaktives Kreditmanagement neue Finanzierungsprodukte entstehen und durch eine<br />

zunehmende Expertise auf diesem Gebiet auch Konkurrenzvorteile erarbeitet und ein<br />

Imagevorsprung aufgebaut werden. Als Beispiele für neue vielversprechende<br />

Geschäftsfelder seien hier genannt die Finanzierung von Versorgungs- und<br />

Entsorgungsanlagen wie Frischwasserversorgung und Abwasserreinigung sowie die<br />

Abfallbeseitigung. Im folgenden soll nun der Frage näher nachgegangen werden, wie<br />

sich die Kreditvergaberichtlinien deutscher Banken im internationalen Vergleich im<br />

Hinblick auf die Beachtung von Nachhaltigkeits- und insbesondere Umweltstandards<br />

darstellen und welche generellen Trends erkennbar sind.<br />

2 Grundlagen der Kreditwürdigkeitsprüfung<br />

2.1 Traditionelle Kreditwürdigkeitsprüfung und aktuelle<br />

Entwicklungen<br />

Kredite sind ein wesentliches (und namensgebendes) Produkt von Kreditinstituten.<br />

Bei der Vergabe muß der Schutz der Gläubiger und Gesellschafter der Bank immer<br />

die Grundlage für die Kreditentscheidung darstellen. Das Ziel einer<br />

Kreditwürdigkeitsprüfung besteht deshalb darin, die Ausfallwahrscheinlichkeit<br />

einzelner Kredite im Zeitpunkt der Kreditentscheidung und später bei<br />

Prolongationsentscheidungen zu ermitteln. Sie umfaßt daher sowohl die<br />

Kreditprüfung als auch die fortlaufende Kreditüberwachung. Im Zuge der<br />

2


Grundlagen der Kreditwürdigkeitsprüfung<br />

Kreditentscheidung sollen über Aussagen bezüglich der Leistungsfähigkeit des<br />

Kreditnachfragers (quantitativ und qualitativ) zukünftige Entwicklungen erkennbar<br />

gemacht und das Ausfallrisiko reduziert werden. Die Marktzinsmethode als die in<br />

den vergangenen Jahren vorherrschende Praxis der Kalkulation in der<br />

Bankkostenrechnung richtet ihren Schwerpunkt auf die Berücksichtigung vom<br />

Marktpreisrisiken bzw. Zinsänderungsrisiken. Die gängigen traditionellen Ansätze<br />

der Kreditwürdigkeitsprüfung umfassen i.d.R. vier Klassen a) Experten Systeme, b)<br />

künstliche neuronale Netzwerke, c) Rating Systeme und d) Scoring Systeme 2 Das<br />

traditionelle Kreditmanagement berücksichtigt dabei i.d.R. folgende Kriterien: 3 Als<br />

erstes findet die Beurteilung des Managements statt. Zweitens werden die Bereiche<br />

Markt, Sortiment und Kunden beurteilt. Drittens werden externe kreditrelevante<br />

Informationen ausgewertet und eine Einschätzung der kaufmännischen<br />

Überwachungsinstrumente des Kreditnehmers durchgeführt. Anschließend und mit<br />

am Wichtigsten ist die Analyse der Bilanzkennzahlen die häufig in Branchenbezug<br />

gesetzt werden. Hier betrachtet der Kreditgeber den Liquiditätsgrad, die<br />

Eigenkapitalrendite, die Cashflowrate, den Verschuldungsfaktor, den Free Cashflow,<br />

den Anlagendeckungsgrad und den Eigenfinanzierungsgrad. Abschließend erfolgt<br />

noch eine Überprüfung persönlicher und materieller Sicherheiten des Kreditnehmers.<br />

Aufgrund der deutlichen Zunahme von Insolvenzen, der zunehmenden Tendenz zur<br />

Disintermediation, des verstärkten Wettbewerbs auf dem Kreditmarkt und die<br />

dadurch geringeren Margen im Kreditportefeuille sowie der abnehmenden und stark<br />

volatilen Werte von Realsicherheiten, dem Wachstum im Derivate Bereich und den<br />

geänderten Kapitalanforderungen an Kreditgeber durch BASEL II sind die<br />

Kreditrisiken stärker in den Mittelpunkt der wissenschaftlichen Forschung und der<br />

praktischen Kreditbearbeitung gerückt und haben zu einer Fülle neuer Ansätze zur<br />

Kreditwürdigkeitsprüfung geführt. 4<br />

2.2 Risikobegriff und Betrachtung von Umweltrisiken<br />

Die allgemeinste Fassung des Begriffs Risiko ist ein möglicher Schaden einer<br />

gegenwärtigen Handlung, der in der Zukunft entstehen könnte und in der Gegenwart<br />

Unsicherheit über die Zukunft herrscht. Da die Rückzahlungen eines Kredites in der<br />

2 vgl. Saunders/Allen (2002), S. 9<br />

3 vgl. Michalik (2001), S. 76f.<br />

4 vgl. Saunders/Allen (2002), S. 1ff<br />

3


Grundlagen der Kreditwürdigkeitsprüfung<br />

Zukunft liegen unterliegen Kreditentscheidungen generell Entwicklungen, die nicht<br />

oder nur eingeschränkt antizipiert werden können. Ereignisunsicherheit im<br />

Kreditgeschäft bedeutet, daß die Rückzahlung der im Kreditvertrag vereinbarten<br />

Summe K(1+i) für den Kreditgeber ungewiß ist. Diese Entscheidungssituation kann<br />

nun mindestens zwei Ausprägungen annehmen; a) der Kreditgeber hat Vorstellungen<br />

über die Eintrittswahrscheinlichkeit möglicher Umweltzustände oder aber b) er hat<br />

keine Vorstellungen darüber. 5 Bezüglich der erwarteten Eintrittswahrscheinlichkeiten<br />

können sowohl - wenn vorhanden - empirische Häufigkeitsverteilungen, d.h.<br />

objektive Wahrscheinlichkeiten oder aber subjektive Erfahrungen und Überlegungen<br />

(subjektive Wahrscheinlichkeiten) herangezogen werden. 6 Subjektive Erwartungen<br />

und das Vertrauen in die eigenen Vorstellungen reichen demzufolge aus ein Risiko<br />

zu quantifizieren. Für den Fall, daß es keine Vorstellungen bzgl.<br />

Eintrittswahrscheinlichkeit und Ausmaß gibt, kann auch keine rational begründbare<br />

Entscheidung getroffen werden. Kreditentscheidungen basieren i.d.R. aber auf einer<br />

Kombination objektiver und subjektiver Kriterien. Für eine entscheidungstheoretisch<br />

korrekte Quantifizierung des Risikos muß neben der möglichen Gefahr des<br />

Schadenseintritts auch die Höhe des möglichen Schadens berücksichtigt werden.<br />

Man spricht in diesem Fall vom Erwartungswert des Schadensereignisses. Neben<br />

einer rein quantitativen Risikobestimmung zeigt sich zunehmend, daß für<br />

Kreditgeber qualitative Faktoren ebenso bedeutsam sein können. Allgemein lassen<br />

sich die ökologischen Risiken für Banken in vier Bereiche unterteilen: 7<br />

1. Bonitätsrisiken (durch Umweltprobleme verursachte Ausfall- und Terminrisiken)<br />

2. Besicherungsrisiken (durch Wertverlust aufgrund von Altlasten entwertete<br />

Immobilie die dadurch ihre Sicherungsfunktion verliert)<br />

3. Risiko eines Imageverlustes (durch ein umweltschädliches Projekt direkt auf den<br />

Kreditgeber durchgeschlagener Imageverlust)<br />

4. Geschäftsfeldverschiebungen im Kundenportfolio der Bank (durch das verpassen<br />

eines „Ökotrends“ hervorgerufener Wegfall von Geschäftsfeldern)<br />

Typische Umweltrisiken können direkter und indirekter Art sein. Direkter Art sind<br />

sie immer im Fall einer Insolvenz des Kreditnehmers, wenn im Zuge der<br />

Zwangsvollstreckung das Eigentum an den Kreditgeber übergeht. Mit dem<br />

5 vgl. Bilger, U. (1994), S. 119<br />

6 vgl. Perridon/Steiner (1997), S. 98f<br />

7 vgl. Michalik, G. (2001) S.67<br />

4


Grundlagen der Kreditwürdigkeitsprüfung<br />

Eigentumsübergang werden auch die Pflichten übernommen, die sich gerade im Fall<br />

von Altlasten häufig auf große Summen belaufen können. Auch das öffentliche<br />

Einstehen für ein finanziertes Projekt, welches umweltpolitisch in die Kritik geraten<br />

ist, kann darunter fallen. Indirekter Art sind die Risiken wenn z.B. der Kreditnehmer<br />

das Grundstück verunreinigt, das als Kreditsicherheit diente. Die Bank ist zwar nicht<br />

direkt verantwortlich für den Schaden, muß u.U. aber dennoch die finanziellen<br />

Konsequenzen durch die Entwertung der Sicherheit tragen. Fenchel (2000) hat eine<br />

Systematisierung für ökologische Risiken von Unternehmen vorgenommen, die auch<br />

für den Bankenbereich so gelten können.<br />

ABBILDUNG 1: UMWELTRISIKEN VON UNTERNEHMEN 8<br />

Managementrisiken<br />

Interne<br />

Umweltrisiken<br />

operationale<br />

Risiken<br />

Umweltrisiken<br />

Standortrisiken<br />

Externe<br />

Umweltrisiken<br />

rechtliche<br />

Risiken<br />

Dabei ist unter den jeweiligen Risiken u.a. folgendes zu verstehen:<br />

TABELLE 1: UMWELTRISIKEN 9<br />

Managementrisiken<br />

Operationale Risiken<br />

Standortrisiken<br />

Rechtliche Risiken<br />

Marktrisiken<br />

8 vgl. Fenchel (2000), in Michalik (2001), S. 64<br />

Marktrisiken<br />

Falsche organisatorische Maßnahmen<br />

Ungenügendes Reporting, Kommunikation und Dokumentation<br />

Ungenügende Ressourcennutzung<br />

Ungenügende Sicherheitsstandards<br />

Altlasten<br />

Gebäudebelastungen<br />

Genehmigungsrisiko<br />

Strafrechtliche Vergehen<br />

Veränderung gesetzlicher Bestimmungen<br />

Image<br />

Absatz<br />

Höhere Kosten durch Auflagen<br />

5


Grundlagen der Kreditwürdigkeitsprüfung<br />

2.3 Exemplarische Darstellung einer Umwelt-Kreditprüfung<br />

Obgleich jede Bank über ein individuelles Kreditprüfungsverfahren verfügt, daß mit<br />

die Kernkompetenz einer Bank ausmacht und deshalb kaum nach außen<br />

kommuniziert wird, gibt es doch Grundprinzipien die jede Bank mehr oder weniger<br />

beachtet. So ist der prinzipielle Aufbau eines systematisches Prüfungsverfahrens für<br />

Umweltrisiken im Kreditbereich in Anlehnung an Keidel idealtypisch dreistufig<br />

aufgebaut: 10<br />

1. Voraussetzung für die weitere Bearbeitung des Kreditgesuches ist die<br />

Selbstauskunft des (potentiellen) Kreditnehmers mittels eines Fragebogens<br />

2. Durchführung eines Umweltscreening durch den Kreditsachbearbeiter aufgrund<br />

von Infos aus dem Fragebogen und ergänzende Informationen zur Beurteilung<br />

eines eventuell vorhandenen Umweltrisikos für die Bank<br />

3. Bei Hinweisen auf ein vorhandenes Umweltrisiko wird durch einen externen oder<br />

internen Experten ein Umweltgutachten erstellt, das bei festgestellten Risiko<br />

präzise quantifiziert wird.<br />

Dieser Vorgang kann sich mehrmals im Zuge von Prolongationen,<br />

Kreditüberwachungen und Vertragsänderungen wiederholen. In seiner Gesamtheit<br />

wird der Ablauf in Abbildung 2 graphisch veranschaulicht.<br />

Viele amerikanische Banken wie auch die Deutsche Bank setzen routinemäßig einen<br />

Umweltfragebogen ein. 11 In den USA gibt es dafür einen sog. ASTM-Standard 12 , der<br />

den Fragebogen in sieben verschiedene ökologisch relevante Bereiche untergliedert.<br />

Dies sind: 13<br />

ABBILDUNG 2: GLIEDERUNG EINES UMWELTFRAGEBOGENS<br />

1. Allgemeine Einflußfaktoren<br />

2. Rechtliche Grundlagen<br />

3. Emissionen<br />

4. Beeinflussung des Wassers<br />

5. Belastung für Mensch und Tier<br />

6. Abfallstoffe<br />

7. Beeinflussung des Bodens<br />

Man erkennt, daß einige Fragenblöcke sich in Teilbereichen überschneiden können.<br />

Diese Redundanzen haben aber den Vorteil für den Kreditsachbearbeiter, u.U. die<br />

9 vgl Michalik (2001), S. 64<br />

10 vgl. Keidel (1997), S. 167<br />

11 vgl. Keidel (1997), S. 168 und S. 173<br />

12 aufgrund der Verunsicherung durch CERCLA (siehe 3.2) von den amerikanischen Banken<br />

entwickelter Standard der gewissen Schutz für der Kreditgeber vor den Gerichten bieten soll.<br />

13 vgl. Keidel (1997), S. 169<br />

6


Grundlagen der Kreditwürdigkeitsprüfung<br />

Antworten auf Plausibilität hin zu überprüfen. So kann eine Bodenbeeinflussung<br />

auch das Grundwasser berühren oder rechtliche Folgen nach sich ziehen.<br />

ABBILDUNG 3: DARSTELLUNG EINES SYSTEMATISCHEN PRÜFUNGSVERFAHRENS FÜR UMWELTRISIKEN 14<br />

(1)<br />

Fragebogen<br />

(Kreditnehmer)<br />

(2)<br />

Umweltscreening<br />

(Kreditsachbearbeiter)<br />

bei Hinweisen<br />

auf Umweltrisiken<br />

14 vgl. Keidel (1997), S. 166<br />

(3)<br />

Umweltgutachten<br />

Quantifizierung der<br />

Risiken<br />

(Umweltgutachter)<br />

(6)<br />

Kreditüberwachung<br />

(Kreditabteilung)<br />

obligatorisch<br />

(4)<br />

abschließende<br />

Prüfung<br />

umweltrelevanter<br />

Kriterien<br />

(Kreditsachbearbeiter)<br />

(5)<br />

Kreditentscheidung<br />

(Kreditabteilung)<br />

7


Haftungsgrundlagen für Kreditgeber im Umweltbereich<br />

3 Haftungsgrundlagen für Kreditgeber im Umweltbereich<br />

3.1 Darstellung der Problematik<br />

Das Umweltrecht ist eines der aktivsten Rechtsbereiche in unserer Zeit. Die<br />

verstärkten Umweltanforderungen an die Unternehmen werden häufig durch<br />

ordnungsrechtliche Maßnahmen durchgesetzt. Man unterscheidet bei der<br />

Umweltverantwortlichkeit zwischen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher<br />

Verantwortlichkeit. Beide Bereiche sollen nachfolgend im Vergleich USA –<br />

Deutschland kurz vorgestellt werden. Die gesetzlichen Regelungen beziehen sich<br />

dabei immer auf den Verschmutzer bzw. den Verursacher eines Umweltschadens.<br />

Nun ist eine Bank davon zunächst einmal nur am Rande betroffen, betreibt sie im<br />

Kern keine Tätigkeit die besonders umweltgefährdend ist. Die Frage nach der<br />

Umweltverantwortlichkeit stellt sich aber verstärkt, wenn im Zuge einer<br />

Kreditvergabe ein umweltverschmutztes Grundstück oder eine umweltschädigende<br />

Anlage der Sicherung des Kredites dient. Auch die Übernahme von<br />

Managementaufgaben kann haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wie<br />

nachfolgend gezeigt wird, gibt es dabei mehrere Konstellationen, in denen Banken<br />

im Zuge eines Kreditgeschäfts schnell in die Rolle des rechtlich Verantwortlichen für<br />

einen Umweltschaden geraten. Dieses Problem der potentiellen<br />

Umweltverantwortlichkeit verschärft das Kreditrisiko erheblich. Interessant ist<br />

hierbei der Umstand, daß sich viele Kreditinstitute dieser Gefahr noch gar nicht<br />

bewußt sind. So hat die UNEP in ihrer Bankenstudie festgestellt, daß 33% der daran<br />

beteiligten Banken sich in keinster Weise von gesetzlichen, nicht-gesetzlichen oder<br />

bankinternen Umweltregeln betroffen fühlen. 15<br />

3.2 USA<br />

In den USA ist das Problem der Umweltverantwortlichkeit von Kreditgebern 1980<br />

mit dem Erlaß des Comprehensive Environmental Response Compensation and<br />

Liability Act (CERCLA) und des Superfund Amendments and Reauthorization Act<br />

(SARA) (1986) entstanden. 16 CERCLA regelt dabei sowohl öffentlich-rechtliche wie<br />

auch privatrechtliche Umweltverantwortlichkeit, d.h. Ansprüche können dem Staat,<br />

einzelnen Bundesstaaten oder auch Privatleuten zustehen. Die Haftung ist dabei<br />

15 UNEP (1995), S. 6.<br />

16 vgl. Burcat/Shorey/Chadwell/O’Connell, 21 ELR 10464; in: Knupfer (2001), S. 14<br />

8


Haftungsgrundlagen für Kreditgeber im Umweltbereich<br />

verschuldensunabhängig, gesamtschuldnerisch, fortwährend, rückwirkend und<br />

unbegrenzt. Die Haftungssummen können bei weitem sowohl den Wert eines<br />

Grundstücks, als auch den Kreditbetrag übersteigen, der durch das kontaminierte<br />

Grundstück oder eine Anlage besichert wurde. So betrugen 1997 nach Schätzungen<br />

der US-Umweltbehörde EPA die Durchschnittskosten für die Sanierung einer<br />

Anlage, die der Haftung durch CERCLA unterliegt, etwa 35 Millionen US-$. 17<br />

Neben den Vorschriften über die Umweltverantwortlichkeit beinhaltet CERCLA eine<br />

Verfahrensanweisung zur Säuberung von stillgelegten Geländen mit gefährlichem<br />

Abfall. Es ermächtigt die Umweltbehörde die Säuberung eines kontaminierten<br />

Geländes einem anderen aufzutragen oder selbst durchzuführen. Dafür wurde auch<br />

ein Fonds, der sog. Superfund, mit einer Summe von 8,5 Milliarden US-$<br />

bereitgestellt, für den Fall, daß sich keine Verantwortlichen mehr finden lassen.<br />

CERCLA definiert als potentiell verantwortliche Parteien folgende vier Kategorien:<br />

a) Gegenwärtige Eigentümer oder Betreiber<br />

b) Eigentümer oder Betreiber der Anlage zum Zeitpunkt der Entsorung des<br />

gefährlichen Abfalls<br />

c) Erzeuger von gefährlichem Abfall<br />

d) Transporteure von gefährlichem Abfall<br />

Daneben statuiert CERCLA vier mögliche Einreden gegen eine Verantwortung.<br />

a) die Einrede der höheren Gewalt<br />

b) die Einrede der Kriegshandlung<br />

c) die „third-party-defense“<br />

d) jegliche Kombination aus den vorhergehenden Einreden<br />

Die „third-party-defense“ greift bei Handlungen oder Unterlassungen einer dritten<br />

Partei, die weder Angestellter noch Vertreter des Beschuldigten ist, noch in sonstigen<br />

vertraglichen Beziehungen zu diesem steht und der Beschuldigte angemessene<br />

Sorgfalt gegen die vorhersehbaren Handlungen oder Unterlassungen einer solchen<br />

dritten Partei hat walten lassen. 18 Zu klären ist nun, zu welchen möglicherweise<br />

verantwortlichen Parteien die Kreditgeber gehören könnten. Im Zuge der<br />

Zwangsvollstreckung käme die Haftung als Eigentümer oder Betreiber in Betracht.<br />

Das amerikanische Rechtssystem ist grundsätzlich anders aufgebaut als das deutsche.<br />

Es beruht auf dem System des Common Law und stellt ein durch richterliche<br />

17 vgl. Keidel (1997), S. 21<br />

18 vgl. Knupfer (2001), S. 21<br />

9


Haftungsgrundlagen für Kreditgeber im Umweltbereich<br />

Entscheidungen weiterentwickeltes Recht dar. Es ist deshalb sinnvoll den konkreten<br />

Sachverhalt an einem konkreten Fallbeispiel zu veranschaulichen. Eine der<br />

wichtigsten und folgenreichsten Gerichtsentscheidungen im Zusammenhang mit<br />

Kreditinstituten geht auf das Jahr 1990 zurück und behandelte den Fall US vs. Fleet<br />

Factors Coop. 19 Fleet übernahm dabei die Finanzierung für den Eigentümer/Betreiber<br />

einer Stoffdruckerei. Dafür hatte Fleet ein Sicherungsrecht an der Geschäfts- und<br />

Betriebseinrichtung und dem Lager sowie eine Hypothek an dem Grundstück. Der<br />

Eigentümer mußte 1979 Konkurs anmelden. Fleet führte nie eine<br />

Zwangsvollstreckung durch, erwarb also nie das Eigentum. Fleet engagierte eine<br />

Liquidationsgesellschaft um die öffentliche Versteigerung durchzuführen und<br />

vereinbarte mit einer anderen Gesellschaft, die nicht in der Versteigerung verkauften<br />

Teile der Einrichtung wegzuschaffen und das Grundstück besenrein zu hinterlassen.<br />

Es wurden später giftige Substanzen auf dem Grundstück entdeckt, die von der<br />

Stoffdruckerei herrührten. Die Umweltschutzbehörde entfernte diese für US-$<br />

800.000 und die United States erhoben Klage auf Erstattung der Säuberungskosten<br />

gegen Fleet. Das Gericht senkte bei seiner Entscheidung drastisch die bis dahin<br />

angenommenen Anspruchsschwellen der Kreditgeberaktivitäten, die eine Haftung<br />

unter CERCLA zur Folge haben. Das Gericht kam zu dem Schluß, daß ein<br />

gesicherter Kreditgeber haften kann, ohne ein Eigentümer/Betreiber zu sein, wenn er<br />

am (finanziellen) Management einer Anlage in einem derartigen Ausmaß teilnimmt,<br />

daß er die Möglichkeit zu Einflußnahme auf den Umgang mit Gefahrstoffen hat.<br />

Konkret stellte das Gericht unabhängig vom Eigentum, die Beteiligung an der<br />

(finanziellen) Geschäftsführung als eigene Anspruchsgrundlage fest. Diese<br />

Entscheidung verunsicherte US-Banken enorm, da nun selbst der Verzicht auf eine<br />

Zwangsvollstreckung die Gefahr einer unbegrenzten Umwelthaftung nicht ausschloß.<br />

Dabei wuchs die Sensibilität der Banken nicht so sehr durch die Anzahl der<br />

tatsächlich haftbar gemachten Banken oder durch die verhandelten Haftungssummen,<br />

sondern vor allem durch die Furcht vor der Möglichkeit einer Haftung. 20<br />

3.3 Bundesrepublik Deutschland<br />

In Deutschland gibt es kein einheitliches Gesetz, daß die umweltrechtliche<br />

Verantwortlichkeit umfassend regelt. Die Haftungsvorschriften des Umweltrechts<br />

19 vgl. Keidel (1997), S. 29f und Knupfer (2001), S. 38f<br />

10


Haftungsgrundlagen für Kreditgeber im Umweltbereich<br />

sind auf verschiedene Rechtsgebiete verteilt. Zusätzlich kommen immer mehr<br />

Gesetzesinitiativen und Modifizierungen aus der EU. Hier ist deutlich die<br />

Hinwendung zu einer verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung<br />

festzustellen. 21 Kreditinstitute müssen dem Trend, einer europaweiten<br />

Vereinheitlichung und Verschärfung beim Abfall- und Umwelthaftungsrecht nicht<br />

nur im Hinblick auf ihre Kunden sondern auch hinsichtlich ihrer eigenen Tätigkeit,<br />

Beachtung schenken. Für Kreditinstitute besonders relevant im Zusammenhang mit<br />

der Kreditvergabe sind vor allem die zivil- und öffentlich-rechtlichen Vorschriften,<br />

die auf die Beseitigung der Umweltverschmutzung oder die Übernahme von<br />

Beseitigungskosten gerichtet sind. Konkret sind dies im privatrechtlichen Bereich der<br />

nachbarrechtliche Immissionschutz der §§ 1004 und 906 BGB sowie<br />

deliktsrechtliche Ansprüche aus § 823 BGB und spezialgesetzliche<br />

Gefährdungshaftungen wie die des UmweltHG. Im öffentlich-rechtlichen Bereich<br />

sind unter dem Begriff der Störerhaftung die Polizeigesetze der Länder und<br />

Spezialgesetze wie z.B. das WHG oder das KrW/Abf-Gesetz relevant. Auch im<br />

deutschen Recht gilt, daß im Normalfall der Kreditgeber von der umfangreichen<br />

Pflichtenstellung des Anlageninhabers und –betreibers ausgenommen ist. Hat er<br />

jedoch über seine Rolle als Finanzgeber hinaus die Entscheidungsgewalt über Art<br />

und Dauer des Betriebs der Anlage inne und fließt ihm der wirtschaftliche Vorteil zu,<br />

so wird er umweltrechtlich verantwortlich. Auch durch den Rettungserwerb, der zum<br />

Eigentum führt, kann es in Deutschland wie in den USA zu einer<br />

Umweltverantwortlichkeit kommen. 22<br />

3.4 Würdigende Betrachtung<br />

Obgleich sich die Rechtssysteme in den USA und Deutschland prinzipiell stark<br />

unterscheiden, sind die Probleme, die sich aus dem Umweltbereich regelmäßig<br />

ergeben doch sehr ähnlich. Somit sind auch die Ziele, die die umweltrechtliche<br />

Verantwortlichkeiten des Kreditgebers verfolgen in beiden Ländern nahezu<br />

identisch. Hinter all dem steht selbstverständlich zunächst einmal der Umweltschutz.<br />

In dem der Kreditgeber umweltrechtlich zur Verantwortung gezogen wird, soll er zu<br />

umweltschützendem Verhalten veranlaßt werden. In den USA werden darüber hinaus<br />

20 vgl. Shackelford (1992), S. 806, in: Keidel (1997) S. 41<br />

21 vgl. Keidel (1997), S. 88<br />

22 vgl. tabellarische Zusammenfassung bei Bigalke (1998) in: Knupfer (2001), S. 140<br />

11


Haftungsgrundlagen für Kreditgeber im Umweltbereich<br />

auch die „deep pockets“ der Banken zum Thema gemacht. 23 Sehr pragmatisch geht<br />

die Rechtsprechung hierbei dort vor, wo es etwas zu holen gibt. Diese<br />

opportunistische Tendenz ist in Deutschland zumindest nicht in der öffentlichen<br />

Diskussion erkennbar. Vorrangiges Ziel ist aber sicherlich, in den USA wie in<br />

Deutschland, den Umweltschutz voran zu bringen. Deshalb ist die entscheidende<br />

Frage welcher Haftungsmaßstab den Kreditgeber zu umweltschützendem Verhalten<br />

veranlaßt. Hier hat sich auch aus anfänglichen Erfahrungen von CERCLA gezeigt,<br />

daß im Fall eines sehr streng angelegten Haftungsmaßstabs sich Kreditgeber ganz<br />

aus bestimmten umweltrechtlich gefährdeten Bereichen zurückziehen. Damit fehlt<br />

aber auch Geld für umweltverbessernde Innovationen. Wichtig ist daher das Signal<br />

an die Kreditgeber, daß eine sorgfältige Umweltprüfung und das aktive<br />

Risikomanagement zusammen mit dem Kreditnehmer für die Bank das<br />

Haftungsrisiko kalkulierbar und damit beherrschbar machen. Oder wie es Katja<br />

Kupfer in ihrer Monographie formuliert: „Geht das Interesse des Kreditgebers über<br />

ein bloßes Sicherungsinteresse hinaus, so soll er dabei auch an die Umwelt denken.<br />

Dies ist klar und einleuchtend. Alles andere würde die Kreditgeber verunsichern und<br />

sie bei der Kreditvergabe zurückhaltend werden lassen.“ 24 Sowohl das amerikanische<br />

wie das deutsche Recht gehen auch weitgehend diesen Weg indem sie als<br />

haftungsrechtlich relevant, neben dem Eigentum, nur die tatsächliche Mitwirkung im<br />

Management erachten.<br />

4 Anforderungen sonstiger Stakeholder<br />

Neben dem Staat der seine Anforderungen gesetzlich kodifiziert und damit bindend<br />

für die Kreditinstitute formuliert gibt es noch eine Vielzahl weiterer Gruppen die<br />

Ansprüche bezüglich Umwelt- und Sozialstandards an eine Bank und deren<br />

Geschäftspolitik haben. Unter anderem handelt es sich dabei um die eigenen<br />

Mitarbeiter, die Kunden, die Öffentlichkeit, Anleger (privat), Anleger (institutionell),<br />

Wettbewerber, Analysten, NRO’s und die Wissenschaft. Eine Möglichkeit der<br />

Systematisierung in interne und externe Anspruchsgruppen wurde von<br />

Jeucken/Bouma vorgenommen.<br />

23 vgl. Knupfer (2001), S. 165<br />

24 vgl. Knupfer (2001) S. 169<br />

12


ABBILDUNG 4: INTERNE UND EXTERNE STAKEHOLDER IM BANKENBEREICH 25<br />

Anforderungen sonstiger Stakeholder<br />

Die Beobachtung durch externe Stakeholder gilt in besonderem Maße für die großen<br />

international tätigen Banken, auf die hier stärker Bezug genommen werden soll.<br />

Generell gilt, daß gerade Mitarbeiter, Kunden, Anleger und sonstige Stakeholder<br />

heute von einem weltweit operierenden Finanzunternehmen erwarten, daß seine<br />

Geschäftspolitik mit den Prinzipien der Nachhaltigkeit konform geht.<br />

TABELLE 2: MÖGLICHER NUTZEN DER NACHHALTIGKEITSPOLITIK FÜR DIE WICHTIGSTEN ZIELGRUPPEN<br />

Kunden Sicherheit durch eine starke zukunftsfähige Marke zukunftsfähige<br />

Produkte<br />

Gutes Gewissen<br />

Anleger (Shareholder) Verringertes Anlagerisiko,<br />

finanzielle Vorteile,<br />

längerfristige Perspektiven in der Kapitalanlage<br />

Mitarbeiter Identifikationsmöglichkeit,<br />

höhere Motivation,<br />

langfristige Perspektiven,<br />

Lebensqualität,<br />

Zufriedenheit<br />

Gesellschaftliche Gruppen Unternehmen nimmt seine Verantwortung wahr, einen Beitrag zum<br />

Erhalt der Lebensgrundlagen aller zu leisten,<br />

Möglichkeit der Einflußnahme und Mitwirkung an der<br />

Unternehmensentwicklung durch Dialog mit Unternehmensvertretern<br />

Ökologische und soziale Standards müssen eingehalten werden, will sich ein<br />

Unternehmen nicht der Kritik von NRO’s, der Presse und der Öffentlichkeit<br />

aussetzen. Für fortschrittliche Banken heißt dies, daß sie im Idealfall durch Kultur-<br />

25 Jeucken/Bouma (1999), S.29<br />

13


Anforderungen sonstiger Stakeholder<br />

und Sportsponsoring, durch die Förderung von Umwelt- und Sozialprojekten und<br />

durch eine ökologisch und sozial unbedenkliche Produktpalette proaktiv auf diesem<br />

Feld auftreten und selbständig den Nachhaltigkeitsgedanken in die<br />

Unternehmenspolitik integrieren. Letzteres gilt insbesondere auch für das<br />

Kerngeschäft der Kreditinstitute, die Kreditvergabe. Glaubwürdigkeit läßt sich am<br />

besten durch konsistentes Verhalten aufbauen, daß sich als Querschnittsaufgabe<br />

durch alle Unternehmensbereiche zieht. Das Beispiel West LB AG aus Deutschland<br />

führt dies derzeit deutlich vor Augen. Obgleich die West LB sich den Equator<br />

Principles [vgl. 5.4] verpflichtet hat, ist sie als einer der Hauptgeldgeber eines<br />

ökologisch und sozial fragwürdigen Pipelineprojektes in Ecuador massiv in die<br />

öffentliche Kritik in Deutschland und weltweit geraten. 26 Damit fiel aber schlechtes<br />

Licht nicht nur auf die West LB sondern auf den gesamten Bankbereich, der sich im<br />

Zuge der Diskussion wieder verstärkter Kritik an seiner Kreditvergabepolitik<br />

ausgesetzt sah. Neben eher qualitativen Zielen wie der Verbesserung der Reputation<br />

und der Mitarbeitermotivation spielen aber auch konkrete wirtschaftliche<br />

Erwägungen eine Rolle. So haben viele institutionelle Anleger gerade im<br />

wachstumsstarken Bereich der Pensionsfonds klare Anlagestrategien, die sie<br />

verpflichten nur in ökologisch und sozial unbedenkliche Unternehmen zu<br />

investieren. So verpflichtet z.B. die im Mai 2001 verabschiedete Rentenreform in<br />

Deutschland unter Artikel 6a Anbieter privater Vorsorgeprodukte und neu<br />

eingeführter Pensionsfonds, schriftlich darüber zu informieren, ob und wie ethische,<br />

soziale und ökologische Kriterien bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge<br />

berücksichtigt werden. 27 Große Banken die börsengelistet sind, haben daher ein<br />

elementares Interesse in globale Nachhaltigkeitsindizes wie den Dow Jones<br />

Sustainability Group Index oder den FTSE-4-Good Index aufgenommen zu werden.<br />

Dazu ist es erforderlich zur Spitzengruppe im Bereich nachhaltiger Geschäftspolitik<br />

zu gehören. So enthält z.B. der Dow Jones Sustainability Group Index, einer der<br />

führenden weltweiten Nachhaltigkeitsindizes, auf der Grundlage des Ratings von<br />

SAM Indexes GmbH 28 , die Top 10 Prozent der „Sustainability Leaders“ jeder<br />

Branche unter den weltweit 2.500 größten Unternehmen. 29 Ausfluß dieser<br />

Entwicklung sind die Veröffentlichung von CSR-Berichten, die Einführung von<br />

26<br />

vgl. u.a. Eine Welt Netz NRW: [www.eine-welt-netz-nrw.de/html/regen/a_07_03/index.php]<br />

27<br />

vgl. Wilke (2002), S. 4<br />

28<br />

SAM Indexes GmbH, Zollikon-Zürich, Schweiz, [www.sustainability-indexes.com]<br />

29 vgl. Wilke (2002), S. 9<br />

14


Anforderungen sonstiger Stakeholder<br />

Umweltmanagementsystemen und die zunehmend eingegangenen freiwilligen<br />

Selbstverpflichtungen der großen Kreditinstitute, auf die im folgenden bezug<br />

genommen werden soll.<br />

5 Freiwillige Selbstverpflichtungen<br />

5.1 Grundlagen<br />

Freiwillige Selbstverpflichtungen stellen eine kollektive Selbstbindung der<br />

Bankinstitute dar, mit dem Ziel allgemeinverbindliche und damit<br />

wettbewerbsneutrale Standards ihres Verhaltens und der ihrer Konkurrenten<br />

hinsichtlich des Umweltschutzes und Sozialstandards festzulegen. Vom Charakter<br />

her sind diese Verpflichtungen politisch verbindlich jedoch rechtlich unverbindliche<br />

Erklärungen hinsichtlich der Durchsetzung bestimmter gesellschaftlicher und<br />

unternehmerischer Ziele. Gerade bei globalen Problemen wie dem Umweltschutz ist<br />

dies auch häufig das einzig mögliche institutionalisierte Regulierungsinstrument<br />

fehlen doch nationalstaatliche Regulationsmöglichkeiten. Selbstverpflichtungen sind<br />

vom Grundsatz her effizient, umgehen sie das Problem von staatlichen<br />

Informationsdefiziten bei Festlegung der Kriterien und bei der Kontrolle durch die<br />

direkte Unternehmensbeteiligung. Selbstverpflichtungen müssen dabei gewisse<br />

Voraussetzungen erfüllen, sollen sie erfolgreich sein. 30 Zum einen muß eine<br />

Teilnahme für die Bank grundsätzlich vorteilhaft sein. Diese Vorteile können in einer<br />

Imageverbesserung liegen, aber auch in einer Vorwegnahme einer rigideren<br />

staatlichen Umweltpolitik, was für Unternehmen oft unangenehmer ist als<br />

Selbstverpflichtungen. Zum anderen muß ihre Durchsetzung auch glaubwürdig<br />

gewährleistet sein. Dies stellt oft ein großes Problem dar, sowohl für die<br />

teilnehmenden Unternehmen als auch für Stakeholder. Nur wenige Verpflichtungen<br />

erreichen deshalb eine weltweite Akzeptanz sowohl bei Unternehmen wie<br />

Stakeholdern. Nachfolgend sollen die bekanntesten freiwilligen Initiativen im<br />

Bankenbereich vorgestellt werden.<br />

30 vgl. Suchanek, A. (2001), S. 117<br />

15


5.2 Global Reporting Initiative (GRI)<br />

Freiwillige Selbstverpflichtungen<br />

Die GRI wurde 1997 als Gemeinschaftsinitiative der U.S. Nicht-<br />

Regierungsorganisation „Coalition for Environmentally Responsible Economics<br />

(CERES)“ und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) gegründet.<br />

Die GRI gilt für alle Branchen und ist nicht bankenspezifisch angelegt, dennoch sind<br />

die GRI Richtlinien heute im Bankenbereich weltweit der führende Leitfaden für<br />

Nachhaltigkeitsberichte. Durch die Initiative soll die Qualität, Detailgenauigkeit und<br />

Anwendbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung verbessert werden. An der<br />

Initiative beteiligen sich aktiv Vertreter der Unternehmen, Beauftragte<br />

gemeinnütziger Organisationen, Rechnungsweseninstitutionen, Investorengruppen,<br />

Gewerkschaften und weitere gesellschaftliche Gruppen. Ziel dieser Initiative ist, eine<br />

Übereinstimmung und eine weltweite Akzeptanz über eine Reihe von<br />

Berichterstattungsprinzipien zu erreichen. Der erste GRI Leitfaden zur<br />

Nachhaltigkeitsberichterstattung erschien 1999 noch als Entwurf. Nach einer<br />

öffentlichen Test- und Kommentierungsphase gab die GRI im Juni 2000 den<br />

Leitfaden heraus. Ein Überarbeitungsprozess begann unmittelbar danach, dauerte<br />

zwei Jahre und führte schließlich zur momentan gültigen Fassung von 2002. Der<br />

Prozeß profitierte von einer umfassenden öffentlichen und weltweiten<br />

Kommentierung durch verschiedenste Stakeholder. Dieser Prozeß ist nach wie vor<br />

nicht abgeschlossen so begrüßt die GRI ein andauerndes Engagement aller<br />

Beteiligter während des nächsten Revisionszyklusses. 31 Die GRI hat erkannt, dass<br />

die Entwicklung eines weltweit akzeptierten Berichterstattungssystems ein lange<br />

andauerndes Unterfangen ist. Der GRI Leitfaden 2002 repräsentiert aus der Sicht des<br />

GRI Vorstands den derzeitigen Konsens über ein Berichterstattungssystem, das<br />

vielfältige Perspektiven integriert. Dem Charakter freiwilliger Selbstverpflichtungen<br />

entsprechend gibt es viele Möglichkeiten den GRI Leitfaden 2002 anzuwenden. Eine<br />

Organisation kann ihn als lockere Richtschnur verwenden. Alternativ kann sich eine<br />

Organisation entscheiden, einen Bericht basierend auf dem anspruchsvolleren Niveau<br />

eines „in-accordance“ zu erstellen. Dies erfordert ein höheres Niveau und Tiefe in<br />

der Berichterstattung und beruht auf großer betrieblicher Transparenz. Generell wird<br />

angestrebt, ein Gleichgewicht zwischen Flexibilität in der Berichterstattung und<br />

Vergleichbarkeit von Berichten zu erreichen. Die GRI strukturiert die<br />

31 GRI Deutsche Übersetzung (2002), S.i (Vorwort)<br />

16


Freiwillige Selbstverpflichtungen<br />

Leistungsindikatoren nach einer Hierarchie bestehend aus Kategorie, Aspekt und<br />

Indikator. Die in dieser Hierarchieordnung verwendeten Begriffe richten sich nach<br />

internationalen Standards, die jedoch dem GRI Berichtsrahmen angepaßt wurden.<br />

Die Indikatoren werden in die drei traditionellen Dimensionen der Nachhaltigkeit<br />

gruppiert; die ökonomische, die ökologische und die gesellschaftliche/soziale<br />

Dimension. Für den Kreditvergabebereich besonders relevant sind die Punkte der<br />

ökonomischen Leistungsindikatoren in der Richtlinie und hier insbesondere der<br />

Punkt EC 13 (indirekte ökonomische Auswirkungen der Organisation). Dieser<br />

verlangt die Identifikation bedeutender Externalitäten, die mit den Produkten und<br />

Dienstleistungen der berichtenden Organisation verbunden sind. 32<br />

5.3 UNEP-Bankenerklärung<br />

Die UNEP-Erklärung stand im Zusammenhang mit der "UN-Konferenz zur Umwelt<br />

und Entwicklung" – dem so genannten "Welt-Gipfel" in Rio de Janeiro 1992. Die<br />

Ergebnisse des Gipfels wurden in der Rio-Deklaration (Werte und Leitlinien) und in<br />

der Agenda 21 (Arbeits- und Anwendungsfelder) festgehalten. Das erklärte Ziel der<br />

Erklärung ist es, über das Bankgeschäft die nachhaltige Entwicklung zu fördern. Die<br />

heute gültige Fassung wurde 1997 verabschiedet. Die Mitglieder der<br />

Finanzdienstleistungsindustrie erkennen durch die Unterzeichnung der Erklärung an,<br />

daß eine nachhaltige Entwicklung von der positiven Interaktion zwischen<br />

wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung sowie dem Umweltschutz abhängt und die<br />

Interessen dieser und künftiger Generationen gegeneinander abgewogen werden<br />

müssen. In Kooperation aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sollen folgende<br />

Ziele erreicht werden wobei für den Bereich der Kreditvergabe in der Erklärung vor<br />

allem folgende Aspekte von Bedeutung sind:<br />

ABBILDUNG 4: GEKÜRZTER AUSZUG AUS DER UNEP-BANKENERKLÄRUNG (1997) 33<br />

1. Verpflichtung zur nachhaltigen Entwicklung<br />

1.3 Wir sind der Ansicht, dass der Finanzdienstleistungssektor zusammen mit<br />

anderen Wirtschaftssektoren einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung<br />

leisten kann.<br />

1.4 Wir sehen in der nachhaltigen Entwicklung eine entscheidende unternehmerische<br />

Verpflichtung sowie einen wesentlichen Bestandteil der gesellschaftspolitischen<br />

Verantwortung eines jeden Unternehmens.<br />

32 vgl. GRI – Deutsche Übersetzung (2002), S. 45 [www.globalreporting.org]<br />

33 vgl. UNEP (1997), [www.unepfi.net/fii/german]<br />

17


Freiwillige Selbstverpflichtungen<br />

2. Umweltmanagement und Finanzinstitute<br />

2.1 Wir befürworten ein vorausschauendes Umweltmanagement zur frühzeitigen<br />

Erkennung und Vorbeugung potentieller Umweltschäden.<br />

2.2 Wir verpflichten uns, alle auf unsere Geschäftstätigkeiten und Dienstleistungen<br />

anwendbaren regionalen, nationalen und internationalen Umweltauflagen zu erfüllen.<br />

Wir sind bestrebt, Umweltbelange bei all unseren Aktivitäten,<br />

Vermögensverwaltungstätigkeiten und anderen geschäftlichen Entscheidungen in<br />

allen Märkten zu berücksichtigen.<br />

2.3 Wir erkennen, dass die Identifizierung und Quantifizierung von Umweltrisiken<br />

Bestandteil der üblichen Risikobeurteilungs- und Risikomanagementverfahren im In-<br />

und Auslandgeschäft bilden müssen. Im Hinblick auf unsere Kunden betrachten wir<br />

die Erfüllung der geltenden Umweltauflagen und einen verantwortungsbewussten<br />

Umgang mit der Umwelt als wesentliche Faktoren für eine effiziente<br />

Unternehmensführung.<br />

2.5 Wir wollen die von uns angewendeten Methoden regelmässig aktualisieren, um<br />

relevanten Entwicklungen im Umweltmanagement Rechnung zu tragen. Wir<br />

unterstützen die Forschungstätigkeit der Finanzinstitute auf diesen und verwandten<br />

Gebieten.<br />

2.6 Wir erkennen die Notwendigkeit regelmässiger interner Überprüfungen und der<br />

Kontrolle unserer Tätigkeiten anhand unserer Ziele im Umweltbereich.<br />

2.7 Wir ermutigen die Finanzdienstleistungsindustrie zur Entwicklung von Produkten<br />

und Dienstleistungen, die dem Umweltschutz förderlich sind.<br />

3. Öffentlichkeit und Kommunikation<br />

3.1 Wir empfehlen, dass Finanzinstitute eine Erklärung über ihre Umweltpolitik<br />

erarbeiten und veröffentlichen und regelmässig darüber berichten, welche<br />

Massnahmen sie getroffen haben, um die Integration von Umweltanliegen im<br />

Rahmen ihrer Tätigkeit zu fördern.<br />

3.2 Wir werden unsere Kenntnisse, wo angebracht, unseren Kunden zugänglich<br />

machen, damit sie ihre eigenen Bemühungen um Verminderung der Umweltrisiken<br />

und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung verstärken können.<br />

3.3 Wir werden uns in Umweltangelegenheiten für Offenheit und Dialog mit<br />

relevanten Zielgruppen einschliesslich Aktionären, Mitarbeitern, Kunden,<br />

Regierungen und der Öffentlichkeit einsetzen.<br />

3.5 Wir fordern andere Finanzinstitute auf, diese Erklärung zu unterstützen. Wir<br />

verpflichten uns, unsere Erfahrungen und Kenntnisse mit ihnen zu teilen, um die<br />

Verbreitung der geeignetsten Methoden zu fördern.<br />

3.6 Wir werden in Zusammenarbeit mit UNEP regelmässig den Erfolg bei der<br />

Umsetzung dieser Erklärung überprüfen und gegebenenfalls die notwendigen<br />

Anpassungen vornehmen.<br />

5.4 Equator-Principles<br />

Bei den Equator-Principles 34 handelt es sich um konkrete ökologische und soziale<br />

Kreditvergaberichtlinien. Diese wurden von der Weltbanktochter IFC zusammen mit<br />

privaten Kreditinstituten entwickelt und basieren auf den ökologischen und sozialen<br />

Weltbankstandards. Die Prinzipien enthalten 15 Kriterien die für alle Bank-<br />

18


Freiwillige Selbstverpflichtungen<br />

Investitionen über 50 Millionen € gelten. Bereits 10 große Banken, darunter die<br />

deutschen Banken HyporVeriensbank und die West LB AG, haben sich dazu<br />

verpflichtet. Projektfinanzierung wird nach diesen Prinzipien nur gewährt, wenn das<br />

Projekt zunächst in einem obligatorischen Screening-Prozeß in eine von drei<br />

Risikokategorien eingestuft wurde. In Kategorie A fallen alle Projekte, bei denen es<br />

sehr wahrscheinlich ist, daß sie einen deutlich umweltschädlichen Einfluß auf<br />

besonders wertvolle, seltene Naturgüter haben, der nicht wieder rückgängig gemacht<br />

werden kann oder aber ethnische Minderheiten gefährdet, Zwangsumsiedlungen<br />

vorsieht oder kulturell bedeutsame Plätze bedroht. Unter Kategorie B fallen Projekte<br />

mit einem möglichen negativen Einfluß auf Naturgüter, Menschen oder kulturelle<br />

Schätze die weniger bedeutsam oder der Schaden weniger groß als unter A ist.<br />

Kategorie C Projekte haben keine oder nur minimale negative Einflüsse. In einem<br />

zweiten Schritt wird für alle Projekte der Kategorie A und B eine<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt, die je nach Projektart und<br />

Projektort unterschiedliche Schwerpunkte setzt und bei Kategorie A Projekten<br />

umfassender als bei Kategorie B Projekten erfolgt. Diese UVP ist vom Kreditnehmer<br />

durchzuführen. Zusätzlich ist vom Kreditnehmer oder einem externen Experten für<br />

alle Kategorie A Projekte und für bestimmte Kategorie B Projekte ein Umwelt<br />

Management Plan (UMP) zu erstellen, der die Ergebnisse der UVP aufgreift. Der<br />

UMP umfaßt Ausgleichsmaßnahmen, Aktionspläne, Überwachungsmaßnahmen,<br />

Risikomanagement und Zeitpläne. Während der Projektdurchführung sind vom<br />

Kreditgeber in regelmäßigen Abständen Projektfortschrittsberichte in Bezug auf den<br />

UMP abzuliefern. Diese sind, wenn notwendig, von einem vom Kreditgeber<br />

beauftragten externen Experten zu überprüfen und zu verifizieren.<br />

5.5 UN Global Compact<br />

Der UN Global Compact geht auf eine persönliche Initiative von UN Generalsekretär<br />

Kofi Annan zurück. Er schlug den Global Compact in einer Rede zum World<br />

Economic Forum am 31. Januar 1999 vor. Darin lud der Generalsekretär<br />

Unternehmer ein, einer internationalen Initiative beizutreten, die Unternehmen mit<br />

UN Behörden, Arbeitnehmern und der Zivilgesellschaft zusammenbringt und neun<br />

universale Prinzipien auf den Gebieten Menschenrechte, Arbeit und Umwelt enthält.<br />

34 vgl. Equator Principles (2003), Statement of Principles und Anhänge<br />

19


Freiwillige Selbstverpflichtungen<br />

Durch die Kraft gemeinsamen Handelns versucht der Global Compact<br />

unternehmerische Verantwortung voran zu bringen damit die Wirtschaft sich aktiv an<br />

den Herausforderungen der Globalisierung beteiligen kann. Auf diese Weise soll der<br />

private Sektor in Partnerschaft mit anderen gesellschaftlichen Akteuren die Vision<br />

einer nachhaltigeren und integrierenden weltweiten Wirtschaft verwirklichen. Heute<br />

fühlen sich bereits hunderte von Unternehmen aus der ganzen Welt, internationale<br />

Arbeitnehmerverbände und NROs dem Global Compact verpflichtet und arbeiten<br />

aktiv an seiner Umsetzung mit. Der Global Compact ist eine freiwillige Initiative mit<br />

zwei komplementären Zielen. Zum einen, die Verwirklichung der Prinzipien in den<br />

Geschäftsstrategien der Unternehmen und zum anderen die Erleichterung und<br />

Förderung der Kooperation unter den verschiedenen Stakeholdern.<br />

Der UN Global Compact basiert auf folgenden neun Prinzipien: 35<br />

ABBILDUNG 5: DIE NEUN PRINZIPIEN DES UN GLOBAL COMPACT<br />

Human Rights<br />

Principle 1<br />

Businesses are asked to support and respect the protection of international<br />

human rights within their sphere of influence; and<br />

Principle 2<br />

make sure their own corporations are not complicit in human rights abuses.<br />

Labour<br />

Principle 3<br />

Businesses are asked to uphold the freedom of association and the effective<br />

recognition of the right to collective bargaining;<br />

Principle 4<br />

the elimination of all forms of forced and compulsory labour;<br />

Principle 5<br />

the effective abolition of child labour; and<br />

Principle 6<br />

the elimination of discrimination in respect of employment and occupation.<br />

Environment<br />

Principle 7<br />

Businesses are asked to support a precautionary approach to environmental<br />

challenges;<br />

Principle 8<br />

undertake initiatives to promote greater environmental responsibility; and<br />

Principle 9<br />

encourage the development and diffusion of environmentally friendly technologies.<br />

Für die Kreditvergabe von Finanzinstituten sind dabei hinsichtlich der internen<br />

Richtlinien praktisch alle Prinzipien von Bedeutung, da je nach Finanzierungsprojekt<br />

alle die oben angesprochenen Problemfelder betroffen sein können. Man denke nur<br />

an Zwangsumsiedlungen durch Staudammprojekte, an die nach wie vor weit<br />

35 vgl. www.unglobalcompact.org<br />

20


Freiwillige Selbstverpflichtungen<br />

verbreitete Kinderarbeit in Drittweltländern und Schwellenländern sowie an die<br />

negativen Umweltauswirkungen vieler Ressourcenextraktionsvorhaben oder<br />

Infrastrukturprojekte.<br />

5.6 OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen<br />

Die Leitsätze 36 stellen Empfehlungen für ein verantwortungsvolles<br />

unternehmerisches Verhalten dar, die die Regierungen von 29 OECDMitglied- und<br />

vier Nichtmitgliedstaaten – Argentinien, Brasilien, Chile und die Slowakische<br />

Republik an die in ihren Ländern oder von ihren Ländern aus operierenden<br />

multinationalen Unternehmen richten. In den letzten Jahren haben zahlreiche<br />

Unternehmen zwar ihre eigenen Verhaltenskodizes entwickelt, doch bilden die<br />

OECD-Leitsätze den einzigen umfassenden, auf multilateraler Ebene angenommenen<br />

Kodex, zu dessen Förderung sich die Regierungen verpflichtet haben. Die Leitsätze<br />

spiegeln die gemeinsamen Wertvorstellungen der Regierungen jener Länder wider,<br />

die Ursprung des größten Teils der weltweiten Direktinvestitionsströme sind und in<br />

denen die meisten multinationalen Unternehmen ihren Hauptsitz haben. Sie gelten<br />

für die von letzteren weltweit abgewickelten geschäftlichen Transaktionen. Die<br />

Leitsätze treten weder an die Stelle geltenden Rechts noch sind sie diesem<br />

übergeordnet. Es handelt sich vielmehr um Verhaltensstandards, die das geltende<br />

Recht ergänzen. Der neue Text der Leitsätze von 2002 enthält weitreichende<br />

Änderungen, die die ökonomischen, sozialen und ökologischen Grundelemente des<br />

Aktionsprogramms für eine nachhaltige Entwicklung stärken sollen. Es wurden<br />

Empfehlungen über die Abschaffung der Kinder- und Zwangsarbeit hinzugefügt, so<br />

daß die Leitsätze nunmehr alle international anerkannten Kernarbeitsnormen<br />

abdecken. Es wurde auch eine Empfehlung über Menschenrechte eingeführt und der<br />

Text wurde um neue Kapitel über Korruptionsbekämpfung und Verbraucherschutz<br />

ergänzt. In dem Kapitel über die Umwelt werden die multinationalen Unternehmen<br />

dazu angehalten, ihre Umweltergebnisse durch ein effizienteres internes<br />

Umweltmanagement und eine wirksamere Krisenplanung für den Fall schädlicher<br />

Umweltfolgen zu verbessern. Das Kapitel über Offenlegung und Transparenz wurde<br />

aktualisiert, um den OECD-Grundsätzen der Corporate Governance Rechnung zu<br />

tragen und die Unternehmen zu größerer Transparenz in Sozial- und Umweltfragen<br />

36 vgl. OECD (2002)<br />

21


Freiwillige Selbstverpflichtungen<br />

anzuhalten. Die Leitsätze wurden im Rahmen eines konstruktiven Dialogs mit der<br />

privaten Wirtschaft, Arbeitnehmervertretern sowie Nichtregierungsorganisationen<br />

ausgearbeitet und wollen auf diese Weise manchen in der Öffentlichkeit<br />

vorhandenen Befürchtungen über die einseitige Betrachtung der Ökonomie im Zuge<br />

der Globalisierung entgegenwirken.<br />

ABBILDUNG 6: ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE DER OECD LEITSÄTZE 37<br />

Die Unternehmen sollten der erklärten Politik der Länder, in denen sie tätig sind, voll<br />

Rechnung tragen und auch die Meinungen der anderen Unternehmensbeteiligten in<br />

Betracht ziehen. Die Unternehmen sollten in dieser Hinsicht<br />

1. einen Beitrag zum wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Fortschritt im<br />

Hinblick auf die angestrebte nachhaltige Entwicklung leisten;<br />

2. die Menschenrechte der von ihrer Tätigkeit betroffenen Personen respektieren, im<br />

Einklang mit den internationalen Verpflichtungen und Engagements der Regierung<br />

des Gastlands;<br />

3. den lokalen Kapazitätsaufbau durch eine enge Zusammenarbeit mit den jeweiligen<br />

örtlichen Gemeinwesen einschließlich Vertretern der lokalen Wirtschaft fördern und<br />

gleichzeitig die Expansion der Aktivitäten des Unternehmens auf den Inlands- und<br />

Auslandsmärkten gemäß dem Prinzip solider Geschäftspraktiken fördern;<br />

4. die Humankapitalbildung fördern, namentlich durch Schaffung von<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten und Erleichterung von Aus- und Weiterbildung ihrer<br />

Arbeitnehmer;<br />

5. davon absehen, sich um Ausnahmeregelungen zu bemühen bzw. Ausnahmen zu<br />

akzeptieren, die nicht in den Gesetzen oder Vorschriften über Umwelt, Gesundheit,<br />

Sicherheit, Arbeitsmarkt, Besteuerung, finanzielle Anreize oder sonstige Bereiche<br />

vorgesehen sind;<br />

6. gute Corporate-Governance-Grundsätze unterstützen und für deren Beachtung<br />

sorgen sowie empfehlenswerte Corporate-Governance-Praktiken entwickeln und<br />

anwenden;<br />

7. wirksame Selbstregulierungspraktiken und Managementsysteme konzipieren und<br />

anwenden, die ein Klima des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Unternehmen<br />

und der Gesellschaft der Gastländer begünstigen.<br />

8. dafür sorgen, dass ihre Arbeitnehmer umfassend über die jeweilige<br />

Unternehmenspolitik unterrichtet sind und sich daran halten, indem sie sie<br />

hinreichend, auch im Rahmen von Schulungsprogrammen, über diese Politik<br />

informieren;<br />

9. von diskriminierenden oder Disziplinarmaßnahmen gegenüber Arbeitnehmern<br />

absehen, die dem Management oder gegebenenfalls den zuständigen Behörden in<br />

gutem Glauben Praktiken melden, die gegen das geltende Recht, die Leitsätze oder<br />

die Unternehmenspolitik verstoßen;<br />

10. ihre Geschäftspartner, einschließlich Zulieferfirmen und Unterauftragnehmer, wo<br />

praktikabel, zur Anwendung von Grundsätzen der Unternehmensführung ermutigen,<br />

die im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen stehen;<br />

11. sich jeder ungebührlichen Einmischung in die Politik des Gaststaats enthalten.<br />

37 vgl. OECD (2002), S. 21<br />

22


Freiwillige Selbstverpflichtungen<br />

Gerade bei Investitionsprojekten in Entwicklungs- und Schwellenländern haben die<br />

OECD-Leitsätze direkten Einfluß auf die Kreditvergabepolitik bei Banken, die sich<br />

zur Einhaltung dieser Punkte verpflichtet haben.<br />

6 Bankenvergleich<br />

Im Folgenden sollen zunächst die zwei größten deutschen Banken, die Deutsche<br />

Bank und die HypoVereinsbank sowie die amerikanische Citigroup und die britische<br />

HSBC kurz bezüglich ihres Commitments zur Nachhaltigkeit und speziell bezüglich<br />

ihrer Beachtung von Umweltkriterien bei der Kreditvergabe vorgestellt werden. Die<br />

Auswahl erfolgte dabei nach Größe, regionalem Bezug und eines<br />

überdurchschnittlich entwickelten Commitments zur Nachhaltigkeit. Alle vier<br />

Banken gehören zur Spitzengruppe bzgl. der Beachtung von Umwelt- und<br />

Sozialstandards im Bankensektor. 38 Ziel war es hierbei zunächst den Stand der<br />

Entwicklung bei den Branchenführern zu zeigen, um anschließend einen<br />

internationalen Bankenvergleich zu betrachten.<br />

6.1 Deutsche Bank<br />

Der verantwortliche Umgang mit der Umwelt gehört zum Selbstverständnis der<br />

Deutschen Bank (DB). 39 In ihren Grundsätzen zur Umweltpolitik macht sie deutlich,<br />

daß Umweltschutz im Unternehmen eine Querschnittsaufgabe ist. Der Leitgedanke<br />

"Sustainability" ist fest verankert in der Unternehmenspolitik. Für den<br />

Umweltbereich ist die Basis dafür in den "Grundsätzen zur Umweltpolitik"<br />

festgelegt. Die Grundsätze basieren auf der "UNEP-Erklärung der Finanzinstitute zur<br />

Umwelt und zur nachhaltigen Entwicklung" an deren Gestaltung die Deutsche Bank<br />

aktiv mitgewirkt hat. Über die Einhaltung der gesetzlichen Umweltbestimmungen<br />

hinaus verpflichtet sich die DB, natürliche Ressourcen wie Luft, Wasser und Boden<br />

zu schonen. Dafür hat die DB den Umweltschutz in ihre Betriebsabläufe integriert<br />

und verwendet möglichst die jeweils umweltschonendste Technik. Seit Jahren sind<br />

ökologische Kriterien ein integraler Bestandteil der Unternehmens- und<br />

Risikobewertung der Deutschen Bank. In der Credit Policy des Konzerns ist<br />

38 vgl. u.a. SAM Company Abstracts unter www.sustainability-indexes.com<br />

39 vgl. Deutsche Bank unter www.umwelt.deutsche-bank.de und www.db.com/cca<br />

23


Bankenvergleich<br />

festgelegt, dass sich die Deutsche Bank nicht an Finanzierungen von Unternehmen<br />

oder Projekten beteiligt, von denen signifikante Gefahren für die Umwelt ausgehen.<br />

Die Credit Policy und die Risikoanalyseprozesse unterliegen einer stetigen<br />

Fortschreibung – entsprechend werden auch die umweltrelevanten Aspekte<br />

kontinuierlich geprüft und aktualisiert. Im Kreditgeschäft werden im<br />

Unternehmensanalyseprozeß Kreditengagements individuell bewertet. Integrale<br />

Bestandteile sind Fragen zum strategischen Stellenwert des Umweltschutzes für das<br />

Unternehmen, zu Umweltrisiken wegen möglicher Altlasten und zur Umweltrelevanz<br />

beim Stoffeinsatz, in der Produktion und in der Produktpalette. Um die Mitarbeiter in<br />

die Lage zu versetzen, diese Aspekte richtig einzuschätzen, informiert die Deutsche<br />

Bank in Seminaren, Workshops und Vorträgen gezielt über umweltrelevante<br />

Themen. Ergänzend dienen auch die Mitarbeiterzeitschrift FORUM, das interne<br />

Fernsehprogramm DB-TV sowie Intra- und Internet der Vermittlung aktuellen<br />

Wissens. Auch bei der Finanzierung von Exportaufträgen sowie<br />

grenzüberschreitender Investitionen ihrer Kunden berücksichtigt die Deutsche Bank<br />

regelmäßig Umweltaspekte. Diese Überprüfung dient neben der Durchsetzung der<br />

Umweltrichtlinien der Deutschen Bank auch dem Risikomanagement sowie der<br />

Erfüllung der Anforderungen von staatlichen Exportkreditversicherern sowie der<br />

Umweltstandards im Import- bzw. Investitionsland. Im Fokus der ökologischen<br />

Beurteilung eines Projektes steht die pragmatische Verbesserung der<br />

Umweltsituation am jeweiligen Standort. Wo westeuropäische oder<br />

nordamerikanische Standards aus ökonomischen Gründen zumindest derzeit nicht<br />

durchsetzbar sind, können Investitionen in weniger anspruchsvolle Techniken<br />

gleichwohl ökologischen Nutzen stiften, wenn damit veraltete Technologie ersetzt<br />

werden kann. 40 Die Deutsche Bank ist gelistet im Dow Jones Sustainability Group<br />

Index und im FTSE4Good Index. Die Deutsche Bank ist Mitglied in der UNEP-FI<br />

Initiative und im UN Global Compact. Daneben spielt sie eine wichtige Rolle bei der<br />

(Weiter-)Entwicklung der GRI-Richtilinien. Die Deutsche Bank zählt damit zu den<br />

aktivsten Banken weltweit im Hinblick auf Beachtung und Entwicklung von<br />

Umwelt- und Sozialstandards.<br />

40 vgl. Deutsche Bank (2002), S. 22<br />

24


6.2 HypoVereinsbank-Group<br />

Bankenvergleich<br />

Die deutsche HVB Group hat sich dazu verpflichtet, ihren wirtschaftlichen Erfolg in<br />

Einklang mit ökologischen und sozialen Standards zu bringen. 41 In ihrem<br />

Umweltleitbild 2000 hat die Bank diese Standards definiert und als Grundlage für<br />

den langfristigen Unternehmenserfolg festgelegt. Das gilt für Produkte und<br />

Dienstleistungen, die internen Arbeitsabläufe und für den Umgang mit Kunden.<br />

Konkret wird im Nachhaltigkeitsbericht 2002 darauf hingewiesen, daß in den<br />

Kreditgrundsätzen der HVB-Group klar festgelegt ist, daß die Bank ihre<br />

Kreditvergabe auch an ethischen Grundwerten ausrichtet. Dies schließt den<br />

Umweltschutz ein. Um diesem Anspruch gerecht zu werden verfügt die HVB über<br />

ein systematisches Umweltrisikomanagement. Sein Herzstück, die<br />

Umweltrisikoprüfung ist in den Unternehmen der HVB Group seit Anfang der<br />

neunziger Jahre integraler Bestandteil der Kreditwürdigkeitsprüfung. Die Systematik<br />

der Umweltrisikoprüfung wie auch der Kreditwürdigkeitsprüfung unterscheidet sich<br />

in den einzelnen Tochterunternehmen (z.B. Bank Austria Creditanstalt,<br />

Hypovereinsbank) noch in Teilbereichen, jedoch ist sukzessive eine Standardisierung<br />

angestrebt. Gemein sind den Prüfungsschemata jedoch sowohl die Anpassung an<br />

Anforderungen des Umfelds (zum Beispiel gesetzliche Rahmenbedingungen) als<br />

auch der generelle Ablauf:<br />

1. Schritt: Einschätzung des Umweltrisikos durch den Kreditsachbearbeiter mit<br />

Hilfe von Informationstools.<br />

2. Schritt: Hinzunahme von Branchenspezialisten, der Umweltfachstelle oder<br />

Gutachtern bei erhöhten Risiken.<br />

Dabei wird der erste Schritt bei allen Firmenkundenkrediten durchgeführt, so daß der<br />

Umweltaspekt in jedem Fall das Bonitätsrating des Unternehmens beeinflußt. Für die<br />

Kreditsachbearbeiter gibt es Branchen-Checklisten im Intranet, Schulungen und<br />

Altlasten- sowie Naturschutzgebiet-Abfragen. Auch Risiken aus einem<br />

möglicherweise drohenden Klimawandel finden bei der HVB bereits in ihrem<br />

allgemeinen Umweltrisikoaudit und bei der Kreditriskoprüfung Beachtung. 42 Die<br />

HVB-Group ist gelistet im Dow Jones Sustainability Group Index. HVB ist Mitglied<br />

der UNEP-FI Initiative und im UN Global Compact und sie hat sich den Equator<br />

Principles verpflichtet. Der Nachhaltigkeitsbericht wurde nach GRI gestaltet.<br />

41 vgl. Bayerische Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft (2002), S. 24f<br />

25


6.3 Citigroup<br />

Bankenvergleich<br />

Die Citigroup hat vor über 10 Jahren als eine der ersten US-amerikanischen<br />

Finanzinstitute ein Umweltprogramm eingeführt. 43 Mittlerweile gibt es ein Risiko<br />

Management System, daß besonders ökologische und soziale Probleme in den Blick<br />

nimmt. Das Risiko Management ist in den Geschäftsplan und die Geschäftsstrategie<br />

integriert. Beispielhaft für andere nachhaltigkeitsbewußte Banken sollen hier die<br />

inhaltlichen Aspekte des Umweltmanagementsystems der Citigroup dargestellt<br />

werden:<br />

ABBILDUNG. 7: UMWELTMANAGEMENTSYSTEM DER CITIGROUP 44<br />

4<br />

Kontrollausschuß<br />

für Umwelt-<br />

und Sozialpolitik<br />

3<br />

Umweltfachabteilung<br />

5<br />

Schulungen<br />

bzgl.Umweltleitlinien<br />

und<br />

Maßnahmen<br />

2<br />

externe<br />

Unternehmens-<br />

Leitlinien<br />

6<br />

Bewußtseinsbildung<br />

und<br />

Kommunikation<br />

1<br />

interne<br />

Unternehmens-<br />

Leitlinien<br />

7<br />

Risikomangement<br />

bzgl. ökologischen<br />

und sozialen<br />

Problemen<br />

10<br />

Produkte und<br />

Aktivitäten für<br />

denUmweltschutz<br />

8<br />

interne Ökoeffizienzprüfung<br />

9<br />

Public-Private<br />

Partnerships<br />

(PPP)<br />

2001 entwarf die Citigroup einen Fragebogen zum Umweltrisiko für Kreditmanager<br />

und Sachbearbeiter. Dieser wird ständig aktualisiert und an geänderte<br />

Rahmenbedingungen angepaßt. Seit 2002 enthält er daher auch Fragen im Hinblick<br />

42 vgl. WBCSD (2003), S.2<br />

43 vgl. Citigroup: www.citigroup.com<br />

44 vgl. Citigroup (2002), S.27<br />

26


Bankenvergleich<br />

auf soziale Problemfelder. Viele Geschäftseinheiten innerhalb der Group nutzen<br />

diesen Fragebogen unterstützend für ihre Kreditrisikobewertung. Die Citigroup stellt<br />

in ihrem Commitment zur Nachhaltigkeit klar, daß sie eine wichtige Rolle bezüglich<br />

der wirtschaftlichen Entwicklung in der ganzen Welt spielt. Daher trägt sie<br />

besondere Verantwortung für ökologische und soziale Auswirkungen ihrer Arbeit.<br />

Jedes Projekt wird, in Absprache mit dem Kunden, auf soziale und ökologische<br />

Fragestellungen hin überprüft um sicher zu stellen, daß die entsprechenden Umwelt-<br />

und Sozialstandards, sowohl rechtlich wie freiwillig, eingehalten werden. Das<br />

erklärte Ziel der Citigroup ist, Teil einer nachhaltigen Entwicklung zu sein, in der die<br />

Bank, ihre Kunden und die Gesellschaft profitieren können. Citigroup hat das<br />

„UNEP Statement on Sustainable Development“ unterzeichnent und ist seit 1997<br />

Mitglied im Aufsichtsrat der UNEP Financial Institutions Initiative. Die Citigroup<br />

hat sich den Equator Principles verpflichtet und ist im Dow Jones Sustainability<br />

World Index und dem FTSE4Good Index gelistet.<br />

6.4 HSBC Holdings<br />

Der Vorstandsvorsitzende der HSBC Holdings schreibt im Annual Review 2002, daß<br />

„We recognise that we need to pay even more attention to the non-financial<br />

implications of lending decisions. We have issued more demanding internal<br />

standards on environmental and reputational risk which reflect the developments in<br />

international public opinion and the growing body of knowledge about<br />

environmental issues“. 45 In ihrem Bekenntnis zur Nachhaltigkeit 46 hebt HSBC<br />

hervor, daß Umweltfaktoren in Kreditprüfungen Berücksichtigung finden. HSBC ist<br />

gelistet im Dow Jones Sustainability Group Index und im FTSE4Good Index. HSBC<br />

war Gründungsmitglied der UNEP-FI Initiative und ist seit 2001 Mitglied im UN<br />

Global Compact. Es hat sich den Equator Principles verpflichtet und fühlt sich an die<br />

OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen gebunden. Soziales und<br />

umweltbezogenes Engagement findet bei HSBC mehr karitativ und etwas weniger<br />

integriert in das Kerngeschäft statt als bei den drei vorhergehend dargestellten<br />

Instituten.<br />

45 vgl. HSBC (2002) „Group Chairman’s Statement“ S. 9<br />

46 vgl. www.hsbc.com unter „in society“<br />

27


6.5 Vergleich von 34 internationalen Banken<br />

Bankenvergleich<br />

Dieser Vergleich basiert auf einer Untersuchung von Marcel Jeucken, Senior<br />

Economist bei der holländischen Rabobank Gruppe und Direktor der Organisation<br />

„Sustainability in Finance“. 47 Diese Studie unterscheidet sich von anderen vor allem<br />

dadurch, daß sie nicht nur Banken betrachtet von denen bekannt ist, daß sie auf dem<br />

Gebiet der Nachhaltigkeit aktiv sind, sondern als Auswahlkriterium wurde das<br />

Bankvermögen herangezogen, welches a priori in keiner Beziehung zu Umwelt- und<br />

Sozialaspekten steht. Bezüglich der Kreditvergabepraxis ist vor allem der Aspekt<br />

„Environmental risk assessment and guidelines“ von Bedeutung. Es ergaben sich<br />

dabei folgende Ergebnisse: 56 Prozent der Banken beachten Umweltkriterien bei der<br />

Kreditvergabe. Dieser Anteil ist ambivalent zu sehen. Noch 1990 stellte eine<br />

Untersuchung in den USA fest, daß Banken sich nicht für ihre Umweltsituation oder<br />

die ihrer Kunden interessieren. 48 Es hat diesbezüglich also durchaus ein<br />

Bewußtseinswandel stattgefunden. Auf der anderen Seite sind sich die Banken seit<br />

Anfang der 90er Jahre auch sehr klar über die Bedeutung von Umweltrisiken. Vor<br />

allem in den USA wo durch CERCLA sogar einige Banken Insolvenz anmelden<br />

mußten. Aber selbst bei ausschließlicher Betrachtung von US Banken führen nur 67<br />

Prozent eine Umweltrisikoprüfung durch. In Europa tun dies 63 Prozent, wobei in<br />

Belgien, Frankreich oder Italien der Prozentsatz bei Null liegt. Dies gilt ebenso für<br />

australische und asiatische Banken. Bei der Projektfinanzierung in Entwicklungs-<br />

und Schwellenländern halten sich 24 Prozent an die Equator Principles bzw.<br />

Weltbankrichtlinien, 3 Prozent an die OECD Richtlinien. Mehr amerikanische als<br />

europäische Banken halten sich dabei an die Weltbankrichtlinien. Dagegen schließen<br />

nur europäische Banken explizit Sektoren aus, in denen sie generell keine Kredite<br />

vergeben. Tabelle 1 zeigt zusammengefasst die Ergebnisse der Studie. Für die<br />

Fragestellung der vorliegenden Arbeit besonders interessant sind die Spalten Eins<br />

„Umweltrisikoprüfung“ und Zwei „Umweltkredite/-darlehen“.<br />

47 vgl. Jeucken, M. (2001), S.3<br />

48 vgl. UNEP-FI (2002), S. 55<br />

28


TABELLE 3: FINANZDIENSTLEISTUNGEN UND –PRODUKTE VON PRIVATBANKEN, 1998-200049<br />

Umwelt Umwelt Mikro- Umwelt Umwelt Umwelt Umweltb Klima<br />

Nord<br />

Amerika<br />

Royal<br />

Bank<br />

Canada<br />

Can.Imp.<br />

Bank<br />

Com.<br />

risikopr<br />

üfung<br />

kredite/<br />

darlehen<br />

kredite<br />

fonds<br />

leasing<br />

Versich<br />

erung<br />

eratungs<br />

service<br />

X X X X<br />

X<br />

Bank of<br />

Montreal<br />

Citigroup X X X X X X<br />

Bank of<br />

America<br />

Chase<br />

Manhattan<br />

Europa<br />

Bank<br />

Austria<br />

Fortis<br />

Bank<br />

KBC<br />

Bank<br />

MeritaNo<br />

rdbanken<br />

BNP<br />

Paribas<br />

Crédit<br />

Agricole<br />

Société<br />

Générale<br />

Deutsche<br />

Bank<br />

HypoVer<br />

einsbank<br />

Dresdner<br />

Bank<br />

Banca<br />

Intesa<br />

X X X X<br />

X<br />

X X X<br />

X X<br />

X X X<br />

X<br />

X<br />

Bankenvergleich<br />

schutz<br />

Produkte<br />

Umwelt<br />

Venture<br />

Kapital<br />

X X X X X X X X X<br />

X X X X<br />

X X X<br />

X<br />

UniCredito X X X<br />

SanPaolo<br />

IMI<br />

ABN<br />

Amro<br />

ING<br />

Group<br />

Raboban<br />

k Group<br />

BSCH<br />

BBVA X X<br />

Handelsb<br />

anken<br />

X X X X X<br />

X X X X X X X<br />

X X X X X X X X X<br />

X<br />

UBS X X X X X<br />

49 vgl. UNEP-FI (2002), S. 56<br />

29


Crédit<br />

Suisse<br />

Group<br />

HSBC<br />

Holdings<br />

Barclays<br />

Bank<br />

NatWest<br />

Bank<br />

Ozeanien<br />

Nat.<br />

Australia<br />

Bank<br />

X X X X X<br />

X<br />

X X<br />

X X X X X<br />

X<br />

Bankenvergleich<br />

Bank<br />

Tokyo<br />

Mitsu.<br />

Fuji Bank X<br />

Sumitomo X X<br />

Anzahl<br />

Banken<br />

19 17 7 10 4 9 17 5 4<br />

7 Zusammenfassung und Ausblick<br />

Es gibt unter den Großbanken gerade in Deutschland, den Niederlanden, England<br />

und den USA einige sehr fortschrittliche Banken wie oben gezeigt wurde. Diese<br />

haben bereits in viele Bereiche ihres Finanz- und Kreditgeschäftes Nachhaltigkeits-<br />

und Umweltaspekte integriert. Wie aber Tabelle 3 zeigt, berücksichtigt immer noch<br />

ein hoher Anteil von Kreditinstituten nachhaltigkeitsbezogene Risiken nur<br />

ungenügend oder gar nicht. Dies ist kaum nachzuvollziehen, denn auch bei<br />

Umweltrisiken gilt: das Unternehmen, welches durch sein Handeln entstehende<br />

Risiken vorhersehen und damit minimieren kann, hat größere Überlebenschancen.<br />

Der zum Teil vorgebrachte Einwand, daß qualitative (d.h. nicht über den Marktpreis<br />

quantifizierbar) Aspekte wie Umwelt- und Sozialstandards nur schwer in die<br />

Kreditprüfung aufzunehmen sind, sind nicht stichhaltig, werden doch auch<br />

Managementqualitäten, intellektuelles Kapital (Good Will), Markenwert und –image<br />

regelmäßig als „soft-values“ in die Analyse mit einbezogen. Produktverantwortung<br />

„from cradle to grave“ gilt nicht mehr nur für Industriebetriebe. Auch von Banken<br />

wird dies heute erwartet. Im Umweltbereich genügt es deshalb nicht mehr,<br />

bankintern die Papierquote oder den Wasserverbrauch zu senken. Viel wichtiger ist,<br />

ob das Commitment zur Nachhaltigkeit, mit dem sich heute viele Banken in ihren<br />

magazinartig aufgemachten Unternehmensberichten schmücken, im Unternehmen<br />

30


Zusammenfassung<br />

auch gelebt wird. Authentizität im Tagesgeschäft ist gefordert. 50 Für Banken heißt<br />

dies, ihre Produktpalette und ihre Kreditvergabepolitik konsistent mit ökologischen<br />

und sozialen Standards zu machen. Einige der großen weltweit operierenden Banken<br />

haben dies erkannt und kooperieren intensiv auf dem Gebiet des Corporate Social<br />

Reporting (CSR) und der Einführung von umfassenden Umweltmanagement<br />

Systemen. Diese Entwicklung wird dadurch unterstützt, daß es im Bereich der<br />

Umwelt- und Sozialstandards mit wenigen Ausnahmen zumindest in der westlichen<br />

Hemisphäre einen gesellschaftlichen Konsens gibt, wie auch der Vergleich des US-<br />

amerikanischen und deutschen Rechtssystems und der Bankenvergleich zeigen. Es<br />

gibt daher deutliche Tendenzen, daß Kreditgeber zunehmend ökologische<br />

Auswirkungen ihrer Geschäftspolitik und Haftungsrisiken beachten. Man ist aber<br />

noch weit davon entfernt einen weltweiten ökologischen Standard für die<br />

Kreditrisikoprüfung zu besitzen.. 51 Daneben ist der Umwelt- und Ressourcenbereich<br />

aber auch ein immer weiter wachsendes Geschäftsfeld für die Banken. Fachliche<br />

Expertise auf diesem Gebiet dient den Banken deshalb nicht nur zur<br />

Risikovermeidung sondern auch zur Wahrnehmung geschäftlicher Chancen. Die<br />

internationale Süßwasserkonferenz 2001 in Bonn stellte z.B. fest, daß es 2001 eine<br />

Finanzierungslücke von über 100 Mio US-$ bei Investitionen in<br />

Wasserinfrastrukturprojekte gab. Auch der weiter wachsende Markt an Umweltfonds<br />

und Pensionsfonds bietet vielfältige Chancen. Wie nun die jeweiligen<br />

Umweltmanagementsysteme aufgebaut und die Risikoermittlung aus<br />

Umweltschäden bei den jeweiligen Banken intern durchgeführt werden, war im<br />

Rahmen dieser Hausarbeit nicht umfassend zu ermitteln, da im Bereich der internen<br />

Kreditvergaberichtlinien die Kernkompetenz jeder Bank steckt und damit solche<br />

Informationen nur eingeschränkt nach außen kommuniziert werden. Der prinzipielle<br />

Ablauf einer Kreditprüfung unter Umweltgesichtspunkten läuft aber wie folgt ab:<br />

Zunächst gibt es einen Screeningprozeß der generell eine ökologische Exposition<br />

eines Finanzierungsprojektes feststellt. Ist diese gegeben, wird je nach Projektart und<br />

Kreditvolumen eine genauere Expertise erstellt. Hier hat sich gerade bei einigen<br />

Großbanken in Europa und den USA in den vergangenen Jahren viel getan, wie<br />

Mitarbeiterschulungen und die freiwilligen Selbstverpflichtungen zeigen. Diese<br />

50 vgl. Kohtes-Klewes (2003), S. 4 und UNEP-FI (2002), S. 63<br />

51 vgl. Unep – FI (2002), S. 67<br />

31


Zusammenfassung<br />

Entwicklung wird weiter voranschreiten und sich auch im Hinblick auf<br />

Sozialstandards intensivieren. Allein schon aus der Notwendigkeit heraus, daß<br />

Nachhaltigkeitsgesichtspunkte immer größere Bereiche des täglichen<br />

Geschäftslebens beeinflussen. Man denke dabei an Naturkatastrophen, den<br />

Klimawandel oder die gerechte Verteilung von Ressourcen, Chancengleichheit und<br />

faire Arbeitsbedingungen. Hierbei muß es das Ziel der Kreditinstitute sein, die<br />

Diskussion anzuführen und weltweite Rahmenbedingungen für mehr Nachhaltigkeit<br />

im Bankgeschäft aktiv mitzugestalten, anstatt sich passiv dem Druck der Stakeholder<br />

zu beugen. Damit würde der Finanzsektor auch Gefahr laufen, daß die Diskussion an<br />

Fachlichkeit verliert und letztendlich die Banken mit externen Ansprüchen<br />

konfrontiert werden die mit der Realität im Kreditbereich nichts zu tun haben. Der<br />

Bankensektor muß das Auftreten neuer Stakeholder außerhalb des traditionellen<br />

Bereiches der staatlichen Regulierung, der renditeorientierten Kunden und der<br />

Kapitalmärkte ernst zu nehmen und neue Partnerschaften und einen offenen Dialog<br />

mit NROs, umweltbewußten Kunden, Mitarbeitern und Ratingagenturen führen. Dies<br />

hat zwei Vorteile: Zum einen kann im Konsens ein breit akzeptierter Standard von<br />

ökologisch und sozialen Kreditvergabekriterien entwickelt werden und zum anderen<br />

kann die Erfahrung der Stakeholder von den Banken genutzt werden um ihre<br />

Leistung hinsichtlich nachhaltiger Entwicklung besser meßbar zu machen und<br />

sektorbezogenes Benchmarking zu betreiben. Es wird dabei immer gewisse<br />

Unterschiede in der Auffassung von gesellschaftlichen Anspruchsgruppen und<br />

Banken geben. Dennoch ist nur durch Kooperation eine für alle Seiten befriedigende<br />

Lösung zu erzielen, nämlich einen globalen Standard für ökologisch und sozial<br />

verträgliche Kreditvergabe. Die bisherigen Ansätze von OECD, UN, UNEP und<br />

Weltbank sollten dafür die Grundlage bieten, müssen aber größere Akzeptanz unter<br />

den Stakeholdern gewinnen und direkteren Einfluß auf die tatsächliche<br />

Kreditvergabepolitik der Banken ausüben. Durch ihre Rolle als Intermediäre haben<br />

die Kreditinstitute eine wichtige Funktion bei der Erreichung des Ziels einer<br />

nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Rio-Konferenz von 1992. Der Bankensektor<br />

sollte sich verstärkt an den positiven Beispielen aus seiner Mitte wie z.B. der<br />

Deutschen Bank orientieren und sich noch mehr als bisher dieser globalen<br />

Verantwortung bewußt werden. Sicherheit und Zukunft von Finanzinstituten hängen<br />

entscheidend vom Erkennen und Beurteilen von ökologischen und sozialen Risiken<br />

ihrer Geschäfte ab. Nur die systematische Analyse dieser Gefahrenquellen<br />

32


Zusammenfassung<br />

ermöglicht es, die richtigen Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Ökologische<br />

Verträglichkeit und das Einhalten von weltweiten Standards ist der Schlüssel zu<br />

langfristigem unternehmerischem Erfolg.<br />

33


Literaturverzeichnis<br />

Literaturverzeichnis<br />

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[www.wbcsd.org/plugins/DocSearch/details.asp?type=DocDet&DocId=2102]<br />

35


Schriftliche Versicherung<br />

Schriftliche Versicherung<br />

„Hiermit versichere ich, daß die vorliegende Arbeit von mir selbständig verfaßt<br />

wurde und ich alle verwendeten Quellen, auch Internetquellen, ordnungsgemäß<br />

angegeben habe.“<br />

Augsburg, 17.Oktober 2003<br />

<strong>Markus</strong> <strong>Knöpfle</strong><br />

36

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