Seminararbeit - Knöpfle, Markus
Seminararbeit - Knöpfle, Markus
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<strong>Seminararbeit</strong><br />
Die Kreditvergabe deutscher Banken im internationalen Vergleich<br />
unter besonderer Betrachtung von Umwelt- und<br />
Nachhaltigkeitskritierien<br />
vorgelegt von: <strong>Markus</strong> <strong>Knöpfle</strong><br />
Themensteller: Prof. Dr. Manfred Steiner<br />
Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre<br />
Schwerpunkt Finanz- und Bankwirtschaft<br />
Matrikelnummer 773506<br />
Prof.-Messerschmitt-Str. 2<br />
86159 Augsburg<br />
Tel. 0821-5999616
Inhaltsverzeichnis<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Einleitung .......................................................................................1<br />
2 Grundlagen der Kreditwürdigkeitsprüfung ...............................2<br />
2.1 Traditionelle Kreditwürdigkeitsprüfung und aktuelle Entwicklungen.....................................................2<br />
2.2 Risikobegriff und Betrachtung von Umweltrisiken .................................................................................3<br />
2.3 Exemplarische Darstellung einer Umwelt-Kreditprüfung .......................................................................6<br />
3 Haftungsgrundlagen für Kreditgeber im Umweltbereich .........8<br />
3.1 Darstellung der Problematik ....................................................................................................................8<br />
3.2 USA .........................................................................................................................................................8<br />
3.3 Bundesrepublik Deutschland .................................................................................................................10<br />
3.4 Würdigende Betrachtung .......................................................................................................................11<br />
4 Anforderungen sonstiger Stakeholder.......................................12<br />
5 Freiwillige Selbstverpflichtungen...............................................15<br />
5.1 Grundlagen.............................................................................................................................................15<br />
5.2 Global Reporting Initiative (GRI)..........................................................................................................16<br />
5.3 UNEP-Bankenerklärung ........................................................................................................................17<br />
5.4 Equator-Principles..................................................................................................................................18<br />
5.5 UN Global Compact ..............................................................................................................................19<br />
5.6 OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen .................................................................................21<br />
6 Bankenvergleich ..........................................................................23<br />
6.1 Deutsche Bank .......................................................................................................................................23<br />
6.2 HypoVereinsbank-Group.......................................................................................................................25<br />
6.3 Citigroup ................................................................................................................................................26<br />
6.4 HSBC Holdings .....................................................................................................................................27<br />
6.5 Vergleich von 34 internationalen Banken..............................................................................................28<br />
7 Zusammenfassung und Ausblick ...............................................30<br />
Literaturverzeichnis.........................................................................34<br />
Schriftliche Versicherung ................................................................36<br />
II
Darstellungsverzeichnis<br />
Darstellungsverzeichnis<br />
ABBILDUNG 1: UMWELTRISIKEN VON UNTERNEHMEN ................................................................5<br />
TABELLE 1: UMWELTRISIKEN ......................................................................................................5<br />
ABBILDUNG 2: GLIEDERUNG EINES UMWELTFRAGEBOGENS .......................................................6<br />
ABBILDUNG 3: DARSTELLUNG EINES SYSTEMATISCHEN PRÜFUNGSVERFAHRENS FÜR<br />
UMWELTRISIKEN...................................................................................................................7<br />
TABELLE 2: MÖGLICHER NUTZEN DER NACHHALTIGKEITSPOLITIK FÜR DIE WICHTIGSTEN<br />
ZIELGRUPPEN......................................................................................................................13<br />
ABBILDUNG 4: GEKÜRZTER AUSZUG AUS DER UNEP-BANKENERKLÄRUNG (1997) .................17<br />
ABBILDUNG 5: DIE NEUN PRINZIPIEN DES UN GLOBAL COMPACT ............................................20<br />
ABBILDUNG 6: ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE DER OECD LEITSÄTZE ..........................................22<br />
ABBILDUNG. 7: UMWELTMANAGEMENTSYSTEM DER CITIGROUP ..............................................26<br />
TABELLE 3: FINANZDIENSTLEISTUNGEN UND –PRODUKTE VON PRIVATBANKEN, 1998-2000 ....29<br />
III
Abkürzungsverzeichnis<br />
Abkürzungsverzeichnis<br />
CERCLA… Comprehensive Environmental Response Compensation and Liability Act<br />
CSR……… Corporate Sustainable Reporting (Umwelt- und Sozialberichterstattung)<br />
GRI……… Global Reporting Initiative<br />
HVB Group. HypoVereinsbank Bankengruppe<br />
NRO……… Nicht-Regierungs-Organisation<br />
UMP……… Umweltmanagement Plan<br />
UNEP…….. United Nations Environmental Program<br />
UVP……… Umweltverträglichkeisprüfung<br />
IV
Einleitung<br />
„The time has come to break out of past patterns. Attempts to maintain social and<br />
ecological stability through old approaches to development and environmental<br />
protection will increase instability. Security must be sought through change.“<br />
(UN report „Our Common Future“)<br />
1 Einleitung<br />
Wir leben in einer Zeit, in welcher der Umweltsektor zunehmend sein Nischendasein<br />
verläßt und zu einem wichtigen Faktor bei nahezu allen wirtschaftlichen Aktivitäten<br />
wird. Die erkennbare Begrenztheit der natürlichen Ressourcen, eine breite politische<br />
Bewegung seit der Umweltkonferenz von Rio (1992) und ein gestiegenes<br />
Umweltbewußtsein bei der Bevölkerung gerade in den entwickelten Ländern haben<br />
diesen Trend forciert. Die Auswirkungen dieser Entwicklung betreffen den<br />
Unternehmensbereich unmittelbar. Egal ob es sich um den primären, sekundären<br />
oder tertiären Sektor handelt. Politik, Verbrauchern, Mitarbeiter NROs und andere<br />
Stakeholder verlangen heute von den Unternehmen, daß sie über ihre Aktivitäten im<br />
Bereich des Umweltschutzes berichten und so wenig Umweltschäden und<br />
Ressourcenverbrauch verursachen als irgend möglich. Dies gilt insbesondere für<br />
große, international operierende Unternehmen. Immer mehr dieser multinationalen<br />
Firmen gehen daher den Weg einer offensiven Kommunikationspolitik. CSR bzw.<br />
„Corporate Sustainable Reporting“ heißt die neue Zauberformel und ist dabei<br />
eigentlich nicht neu. Schon in den 80er Jahren gab es erste Umweltberichte zunächst<br />
vor allem aus den besonders kritischen Industriebereichen wie der Chemie oder der<br />
Erdölförderung. Heute beinhalten diese Berichte neben dem Umweltaspekt<br />
zunehmend auch soziale Fragestellungen wie den Mitarbeiterschutz, faire<br />
Lohnzahlungen etc. und entsprechen damit der Tendenz, das dreiteilige Konzept der<br />
Nachhaltigkeit 1 (ökonomisch, sozial und ökologisch) als Richtschnur für<br />
verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln zu übernehmen. Auch werden<br />
heute nicht mehr so sehr Einzelaspekte beleuchtet, sondern Zusammenhänge<br />
hinterfragt. Der Bankensektor ist dafür ein gutes Beispiel. Galt dieser lange Zeit als<br />
per se umweltfreundlich, wurde mit der Weiterentwicklung von<br />
Stoffstromanalysemethoden zunächst erkannt, daß auch Banken ein großes<br />
betriebsinternes Einsparpotential an Ressourcen wie Wasser, Energie und Papier<br />
1 Anm.: Diese Arbeit bezieht sich auf das Nachhaltigkeitsverständnis des „Brundland Reports“ (1987),<br />
„Eine Entwicklung, welche die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne die Fähigkeit zukünftiger<br />
Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen.“<br />
1
Einleitung<br />
haben. Die meisten Bankinstitute haben darauf schnell reagiert und ihre<br />
Betriebsabläufe heute weitgehend umwelttechnisch optimiert. Gesellschaftlichen<br />
Anspruchsgruppen genügt dies allein aber mittlerweile in aller Regel nicht mehr. Der<br />
Finanzsektor stellt durch seine intermediäre Rolle einen großen Hebel für positive<br />
wie negative Entwicklungen im Umwelt- und Sozialbereich innerhalb einer<br />
Ökonomie dar. Aber auch den Banken wird immer mehr bewußt, daß es einen<br />
direkten Zusammenhang zwischen Kreditrisiken und Umweltproblemen gibt. Die<br />
Umweltrisiken denen ein Kunde durch die Verletzung von gesetzlichen Regelungen,<br />
durch Entsorgungsverantwortung oder durch den Verlust von Reputation und<br />
Markenimage ausgesetzt ist, wirkt auf die Bank selbst zurück und beeinflussen auch<br />
deren Geschäftsergebnis. Kurz gesagt, daß Umweltrisiko des Kunden ist das<br />
Kreditrisiko der Banken. Auf der anderen Seite können aus diesen Problemen durch<br />
proaktives Kreditmanagement neue Finanzierungsprodukte entstehen und durch eine<br />
zunehmende Expertise auf diesem Gebiet auch Konkurrenzvorteile erarbeitet und ein<br />
Imagevorsprung aufgebaut werden. Als Beispiele für neue vielversprechende<br />
Geschäftsfelder seien hier genannt die Finanzierung von Versorgungs- und<br />
Entsorgungsanlagen wie Frischwasserversorgung und Abwasserreinigung sowie die<br />
Abfallbeseitigung. Im folgenden soll nun der Frage näher nachgegangen werden, wie<br />
sich die Kreditvergaberichtlinien deutscher Banken im internationalen Vergleich im<br />
Hinblick auf die Beachtung von Nachhaltigkeits- und insbesondere Umweltstandards<br />
darstellen und welche generellen Trends erkennbar sind.<br />
2 Grundlagen der Kreditwürdigkeitsprüfung<br />
2.1 Traditionelle Kreditwürdigkeitsprüfung und aktuelle<br />
Entwicklungen<br />
Kredite sind ein wesentliches (und namensgebendes) Produkt von Kreditinstituten.<br />
Bei der Vergabe muß der Schutz der Gläubiger und Gesellschafter der Bank immer<br />
die Grundlage für die Kreditentscheidung darstellen. Das Ziel einer<br />
Kreditwürdigkeitsprüfung besteht deshalb darin, die Ausfallwahrscheinlichkeit<br />
einzelner Kredite im Zeitpunkt der Kreditentscheidung und später bei<br />
Prolongationsentscheidungen zu ermitteln. Sie umfaßt daher sowohl die<br />
Kreditprüfung als auch die fortlaufende Kreditüberwachung. Im Zuge der<br />
2
Grundlagen der Kreditwürdigkeitsprüfung<br />
Kreditentscheidung sollen über Aussagen bezüglich der Leistungsfähigkeit des<br />
Kreditnachfragers (quantitativ und qualitativ) zukünftige Entwicklungen erkennbar<br />
gemacht und das Ausfallrisiko reduziert werden. Die Marktzinsmethode als die in<br />
den vergangenen Jahren vorherrschende Praxis der Kalkulation in der<br />
Bankkostenrechnung richtet ihren Schwerpunkt auf die Berücksichtigung vom<br />
Marktpreisrisiken bzw. Zinsänderungsrisiken. Die gängigen traditionellen Ansätze<br />
der Kreditwürdigkeitsprüfung umfassen i.d.R. vier Klassen a) Experten Systeme, b)<br />
künstliche neuronale Netzwerke, c) Rating Systeme und d) Scoring Systeme 2 Das<br />
traditionelle Kreditmanagement berücksichtigt dabei i.d.R. folgende Kriterien: 3 Als<br />
erstes findet die Beurteilung des Managements statt. Zweitens werden die Bereiche<br />
Markt, Sortiment und Kunden beurteilt. Drittens werden externe kreditrelevante<br />
Informationen ausgewertet und eine Einschätzung der kaufmännischen<br />
Überwachungsinstrumente des Kreditnehmers durchgeführt. Anschließend und mit<br />
am Wichtigsten ist die Analyse der Bilanzkennzahlen die häufig in Branchenbezug<br />
gesetzt werden. Hier betrachtet der Kreditgeber den Liquiditätsgrad, die<br />
Eigenkapitalrendite, die Cashflowrate, den Verschuldungsfaktor, den Free Cashflow,<br />
den Anlagendeckungsgrad und den Eigenfinanzierungsgrad. Abschließend erfolgt<br />
noch eine Überprüfung persönlicher und materieller Sicherheiten des Kreditnehmers.<br />
Aufgrund der deutlichen Zunahme von Insolvenzen, der zunehmenden Tendenz zur<br />
Disintermediation, des verstärkten Wettbewerbs auf dem Kreditmarkt und die<br />
dadurch geringeren Margen im Kreditportefeuille sowie der abnehmenden und stark<br />
volatilen Werte von Realsicherheiten, dem Wachstum im Derivate Bereich und den<br />
geänderten Kapitalanforderungen an Kreditgeber durch BASEL II sind die<br />
Kreditrisiken stärker in den Mittelpunkt der wissenschaftlichen Forschung und der<br />
praktischen Kreditbearbeitung gerückt und haben zu einer Fülle neuer Ansätze zur<br />
Kreditwürdigkeitsprüfung geführt. 4<br />
2.2 Risikobegriff und Betrachtung von Umweltrisiken<br />
Die allgemeinste Fassung des Begriffs Risiko ist ein möglicher Schaden einer<br />
gegenwärtigen Handlung, der in der Zukunft entstehen könnte und in der Gegenwart<br />
Unsicherheit über die Zukunft herrscht. Da die Rückzahlungen eines Kredites in der<br />
2 vgl. Saunders/Allen (2002), S. 9<br />
3 vgl. Michalik (2001), S. 76f.<br />
4 vgl. Saunders/Allen (2002), S. 1ff<br />
3
Grundlagen der Kreditwürdigkeitsprüfung<br />
Zukunft liegen unterliegen Kreditentscheidungen generell Entwicklungen, die nicht<br />
oder nur eingeschränkt antizipiert werden können. Ereignisunsicherheit im<br />
Kreditgeschäft bedeutet, daß die Rückzahlung der im Kreditvertrag vereinbarten<br />
Summe K(1+i) für den Kreditgeber ungewiß ist. Diese Entscheidungssituation kann<br />
nun mindestens zwei Ausprägungen annehmen; a) der Kreditgeber hat Vorstellungen<br />
über die Eintrittswahrscheinlichkeit möglicher Umweltzustände oder aber b) er hat<br />
keine Vorstellungen darüber. 5 Bezüglich der erwarteten Eintrittswahrscheinlichkeiten<br />
können sowohl - wenn vorhanden - empirische Häufigkeitsverteilungen, d.h.<br />
objektive Wahrscheinlichkeiten oder aber subjektive Erfahrungen und Überlegungen<br />
(subjektive Wahrscheinlichkeiten) herangezogen werden. 6 Subjektive Erwartungen<br />
und das Vertrauen in die eigenen Vorstellungen reichen demzufolge aus ein Risiko<br />
zu quantifizieren. Für den Fall, daß es keine Vorstellungen bzgl.<br />
Eintrittswahrscheinlichkeit und Ausmaß gibt, kann auch keine rational begründbare<br />
Entscheidung getroffen werden. Kreditentscheidungen basieren i.d.R. aber auf einer<br />
Kombination objektiver und subjektiver Kriterien. Für eine entscheidungstheoretisch<br />
korrekte Quantifizierung des Risikos muß neben der möglichen Gefahr des<br />
Schadenseintritts auch die Höhe des möglichen Schadens berücksichtigt werden.<br />
Man spricht in diesem Fall vom Erwartungswert des Schadensereignisses. Neben<br />
einer rein quantitativen Risikobestimmung zeigt sich zunehmend, daß für<br />
Kreditgeber qualitative Faktoren ebenso bedeutsam sein können. Allgemein lassen<br />
sich die ökologischen Risiken für Banken in vier Bereiche unterteilen: 7<br />
1. Bonitätsrisiken (durch Umweltprobleme verursachte Ausfall- und Terminrisiken)<br />
2. Besicherungsrisiken (durch Wertverlust aufgrund von Altlasten entwertete<br />
Immobilie die dadurch ihre Sicherungsfunktion verliert)<br />
3. Risiko eines Imageverlustes (durch ein umweltschädliches Projekt direkt auf den<br />
Kreditgeber durchgeschlagener Imageverlust)<br />
4. Geschäftsfeldverschiebungen im Kundenportfolio der Bank (durch das verpassen<br />
eines „Ökotrends“ hervorgerufener Wegfall von Geschäftsfeldern)<br />
Typische Umweltrisiken können direkter und indirekter Art sein. Direkter Art sind<br />
sie immer im Fall einer Insolvenz des Kreditnehmers, wenn im Zuge der<br />
Zwangsvollstreckung das Eigentum an den Kreditgeber übergeht. Mit dem<br />
5 vgl. Bilger, U. (1994), S. 119<br />
6 vgl. Perridon/Steiner (1997), S. 98f<br />
7 vgl. Michalik, G. (2001) S.67<br />
4
Grundlagen der Kreditwürdigkeitsprüfung<br />
Eigentumsübergang werden auch die Pflichten übernommen, die sich gerade im Fall<br />
von Altlasten häufig auf große Summen belaufen können. Auch das öffentliche<br />
Einstehen für ein finanziertes Projekt, welches umweltpolitisch in die Kritik geraten<br />
ist, kann darunter fallen. Indirekter Art sind die Risiken wenn z.B. der Kreditnehmer<br />
das Grundstück verunreinigt, das als Kreditsicherheit diente. Die Bank ist zwar nicht<br />
direkt verantwortlich für den Schaden, muß u.U. aber dennoch die finanziellen<br />
Konsequenzen durch die Entwertung der Sicherheit tragen. Fenchel (2000) hat eine<br />
Systematisierung für ökologische Risiken von Unternehmen vorgenommen, die auch<br />
für den Bankenbereich so gelten können.<br />
ABBILDUNG 1: UMWELTRISIKEN VON UNTERNEHMEN 8<br />
Managementrisiken<br />
Interne<br />
Umweltrisiken<br />
operationale<br />
Risiken<br />
Umweltrisiken<br />
Standortrisiken<br />
Externe<br />
Umweltrisiken<br />
rechtliche<br />
Risiken<br />
Dabei ist unter den jeweiligen Risiken u.a. folgendes zu verstehen:<br />
TABELLE 1: UMWELTRISIKEN 9<br />
Managementrisiken<br />
Operationale Risiken<br />
Standortrisiken<br />
Rechtliche Risiken<br />
Marktrisiken<br />
8 vgl. Fenchel (2000), in Michalik (2001), S. 64<br />
Marktrisiken<br />
Falsche organisatorische Maßnahmen<br />
Ungenügendes Reporting, Kommunikation und Dokumentation<br />
Ungenügende Ressourcennutzung<br />
Ungenügende Sicherheitsstandards<br />
Altlasten<br />
Gebäudebelastungen<br />
Genehmigungsrisiko<br />
Strafrechtliche Vergehen<br />
Veränderung gesetzlicher Bestimmungen<br />
Image<br />
Absatz<br />
Höhere Kosten durch Auflagen<br />
5
Grundlagen der Kreditwürdigkeitsprüfung<br />
2.3 Exemplarische Darstellung einer Umwelt-Kreditprüfung<br />
Obgleich jede Bank über ein individuelles Kreditprüfungsverfahren verfügt, daß mit<br />
die Kernkompetenz einer Bank ausmacht und deshalb kaum nach außen<br />
kommuniziert wird, gibt es doch Grundprinzipien die jede Bank mehr oder weniger<br />
beachtet. So ist der prinzipielle Aufbau eines systematisches Prüfungsverfahrens für<br />
Umweltrisiken im Kreditbereich in Anlehnung an Keidel idealtypisch dreistufig<br />
aufgebaut: 10<br />
1. Voraussetzung für die weitere Bearbeitung des Kreditgesuches ist die<br />
Selbstauskunft des (potentiellen) Kreditnehmers mittels eines Fragebogens<br />
2. Durchführung eines Umweltscreening durch den Kreditsachbearbeiter aufgrund<br />
von Infos aus dem Fragebogen und ergänzende Informationen zur Beurteilung<br />
eines eventuell vorhandenen Umweltrisikos für die Bank<br />
3. Bei Hinweisen auf ein vorhandenes Umweltrisiko wird durch einen externen oder<br />
internen Experten ein Umweltgutachten erstellt, das bei festgestellten Risiko<br />
präzise quantifiziert wird.<br />
Dieser Vorgang kann sich mehrmals im Zuge von Prolongationen,<br />
Kreditüberwachungen und Vertragsänderungen wiederholen. In seiner Gesamtheit<br />
wird der Ablauf in Abbildung 2 graphisch veranschaulicht.<br />
Viele amerikanische Banken wie auch die Deutsche Bank setzen routinemäßig einen<br />
Umweltfragebogen ein. 11 In den USA gibt es dafür einen sog. ASTM-Standard 12 , der<br />
den Fragebogen in sieben verschiedene ökologisch relevante Bereiche untergliedert.<br />
Dies sind: 13<br />
ABBILDUNG 2: GLIEDERUNG EINES UMWELTFRAGEBOGENS<br />
1. Allgemeine Einflußfaktoren<br />
2. Rechtliche Grundlagen<br />
3. Emissionen<br />
4. Beeinflussung des Wassers<br />
5. Belastung für Mensch und Tier<br />
6. Abfallstoffe<br />
7. Beeinflussung des Bodens<br />
Man erkennt, daß einige Fragenblöcke sich in Teilbereichen überschneiden können.<br />
Diese Redundanzen haben aber den Vorteil für den Kreditsachbearbeiter, u.U. die<br />
9 vgl Michalik (2001), S. 64<br />
10 vgl. Keidel (1997), S. 167<br />
11 vgl. Keidel (1997), S. 168 und S. 173<br />
12 aufgrund der Verunsicherung durch CERCLA (siehe 3.2) von den amerikanischen Banken<br />
entwickelter Standard der gewissen Schutz für der Kreditgeber vor den Gerichten bieten soll.<br />
13 vgl. Keidel (1997), S. 169<br />
6
Grundlagen der Kreditwürdigkeitsprüfung<br />
Antworten auf Plausibilität hin zu überprüfen. So kann eine Bodenbeeinflussung<br />
auch das Grundwasser berühren oder rechtliche Folgen nach sich ziehen.<br />
ABBILDUNG 3: DARSTELLUNG EINES SYSTEMATISCHEN PRÜFUNGSVERFAHRENS FÜR UMWELTRISIKEN 14<br />
(1)<br />
Fragebogen<br />
(Kreditnehmer)<br />
(2)<br />
Umweltscreening<br />
(Kreditsachbearbeiter)<br />
bei Hinweisen<br />
auf Umweltrisiken<br />
14 vgl. Keidel (1997), S. 166<br />
(3)<br />
Umweltgutachten<br />
Quantifizierung der<br />
Risiken<br />
(Umweltgutachter)<br />
(6)<br />
Kreditüberwachung<br />
(Kreditabteilung)<br />
obligatorisch<br />
(4)<br />
abschließende<br />
Prüfung<br />
umweltrelevanter<br />
Kriterien<br />
(Kreditsachbearbeiter)<br />
(5)<br />
Kreditentscheidung<br />
(Kreditabteilung)<br />
7
Haftungsgrundlagen für Kreditgeber im Umweltbereich<br />
3 Haftungsgrundlagen für Kreditgeber im Umweltbereich<br />
3.1 Darstellung der Problematik<br />
Das Umweltrecht ist eines der aktivsten Rechtsbereiche in unserer Zeit. Die<br />
verstärkten Umweltanforderungen an die Unternehmen werden häufig durch<br />
ordnungsrechtliche Maßnahmen durchgesetzt. Man unterscheidet bei der<br />
Umweltverantwortlichkeit zwischen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher<br />
Verantwortlichkeit. Beide Bereiche sollen nachfolgend im Vergleich USA –<br />
Deutschland kurz vorgestellt werden. Die gesetzlichen Regelungen beziehen sich<br />
dabei immer auf den Verschmutzer bzw. den Verursacher eines Umweltschadens.<br />
Nun ist eine Bank davon zunächst einmal nur am Rande betroffen, betreibt sie im<br />
Kern keine Tätigkeit die besonders umweltgefährdend ist. Die Frage nach der<br />
Umweltverantwortlichkeit stellt sich aber verstärkt, wenn im Zuge einer<br />
Kreditvergabe ein umweltverschmutztes Grundstück oder eine umweltschädigende<br />
Anlage der Sicherung des Kredites dient. Auch die Übernahme von<br />
Managementaufgaben kann haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wie<br />
nachfolgend gezeigt wird, gibt es dabei mehrere Konstellationen, in denen Banken<br />
im Zuge eines Kreditgeschäfts schnell in die Rolle des rechtlich Verantwortlichen für<br />
einen Umweltschaden geraten. Dieses Problem der potentiellen<br />
Umweltverantwortlichkeit verschärft das Kreditrisiko erheblich. Interessant ist<br />
hierbei der Umstand, daß sich viele Kreditinstitute dieser Gefahr noch gar nicht<br />
bewußt sind. So hat die UNEP in ihrer Bankenstudie festgestellt, daß 33% der daran<br />
beteiligten Banken sich in keinster Weise von gesetzlichen, nicht-gesetzlichen oder<br />
bankinternen Umweltregeln betroffen fühlen. 15<br />
3.2 USA<br />
In den USA ist das Problem der Umweltverantwortlichkeit von Kreditgebern 1980<br />
mit dem Erlaß des Comprehensive Environmental Response Compensation and<br />
Liability Act (CERCLA) und des Superfund Amendments and Reauthorization Act<br />
(SARA) (1986) entstanden. 16 CERCLA regelt dabei sowohl öffentlich-rechtliche wie<br />
auch privatrechtliche Umweltverantwortlichkeit, d.h. Ansprüche können dem Staat,<br />
einzelnen Bundesstaaten oder auch Privatleuten zustehen. Die Haftung ist dabei<br />
15 UNEP (1995), S. 6.<br />
16 vgl. Burcat/Shorey/Chadwell/O’Connell, 21 ELR 10464; in: Knupfer (2001), S. 14<br />
8
Haftungsgrundlagen für Kreditgeber im Umweltbereich<br />
verschuldensunabhängig, gesamtschuldnerisch, fortwährend, rückwirkend und<br />
unbegrenzt. Die Haftungssummen können bei weitem sowohl den Wert eines<br />
Grundstücks, als auch den Kreditbetrag übersteigen, der durch das kontaminierte<br />
Grundstück oder eine Anlage besichert wurde. So betrugen 1997 nach Schätzungen<br />
der US-Umweltbehörde EPA die Durchschnittskosten für die Sanierung einer<br />
Anlage, die der Haftung durch CERCLA unterliegt, etwa 35 Millionen US-$. 17<br />
Neben den Vorschriften über die Umweltverantwortlichkeit beinhaltet CERCLA eine<br />
Verfahrensanweisung zur Säuberung von stillgelegten Geländen mit gefährlichem<br />
Abfall. Es ermächtigt die Umweltbehörde die Säuberung eines kontaminierten<br />
Geländes einem anderen aufzutragen oder selbst durchzuführen. Dafür wurde auch<br />
ein Fonds, der sog. Superfund, mit einer Summe von 8,5 Milliarden US-$<br />
bereitgestellt, für den Fall, daß sich keine Verantwortlichen mehr finden lassen.<br />
CERCLA definiert als potentiell verantwortliche Parteien folgende vier Kategorien:<br />
a) Gegenwärtige Eigentümer oder Betreiber<br />
b) Eigentümer oder Betreiber der Anlage zum Zeitpunkt der Entsorung des<br />
gefährlichen Abfalls<br />
c) Erzeuger von gefährlichem Abfall<br />
d) Transporteure von gefährlichem Abfall<br />
Daneben statuiert CERCLA vier mögliche Einreden gegen eine Verantwortung.<br />
a) die Einrede der höheren Gewalt<br />
b) die Einrede der Kriegshandlung<br />
c) die „third-party-defense“<br />
d) jegliche Kombination aus den vorhergehenden Einreden<br />
Die „third-party-defense“ greift bei Handlungen oder Unterlassungen einer dritten<br />
Partei, die weder Angestellter noch Vertreter des Beschuldigten ist, noch in sonstigen<br />
vertraglichen Beziehungen zu diesem steht und der Beschuldigte angemessene<br />
Sorgfalt gegen die vorhersehbaren Handlungen oder Unterlassungen einer solchen<br />
dritten Partei hat walten lassen. 18 Zu klären ist nun, zu welchen möglicherweise<br />
verantwortlichen Parteien die Kreditgeber gehören könnten. Im Zuge der<br />
Zwangsvollstreckung käme die Haftung als Eigentümer oder Betreiber in Betracht.<br />
Das amerikanische Rechtssystem ist grundsätzlich anders aufgebaut als das deutsche.<br />
Es beruht auf dem System des Common Law und stellt ein durch richterliche<br />
17 vgl. Keidel (1997), S. 21<br />
18 vgl. Knupfer (2001), S. 21<br />
9
Haftungsgrundlagen für Kreditgeber im Umweltbereich<br />
Entscheidungen weiterentwickeltes Recht dar. Es ist deshalb sinnvoll den konkreten<br />
Sachverhalt an einem konkreten Fallbeispiel zu veranschaulichen. Eine der<br />
wichtigsten und folgenreichsten Gerichtsentscheidungen im Zusammenhang mit<br />
Kreditinstituten geht auf das Jahr 1990 zurück und behandelte den Fall US vs. Fleet<br />
Factors Coop. 19 Fleet übernahm dabei die Finanzierung für den Eigentümer/Betreiber<br />
einer Stoffdruckerei. Dafür hatte Fleet ein Sicherungsrecht an der Geschäfts- und<br />
Betriebseinrichtung und dem Lager sowie eine Hypothek an dem Grundstück. Der<br />
Eigentümer mußte 1979 Konkurs anmelden. Fleet führte nie eine<br />
Zwangsvollstreckung durch, erwarb also nie das Eigentum. Fleet engagierte eine<br />
Liquidationsgesellschaft um die öffentliche Versteigerung durchzuführen und<br />
vereinbarte mit einer anderen Gesellschaft, die nicht in der Versteigerung verkauften<br />
Teile der Einrichtung wegzuschaffen und das Grundstück besenrein zu hinterlassen.<br />
Es wurden später giftige Substanzen auf dem Grundstück entdeckt, die von der<br />
Stoffdruckerei herrührten. Die Umweltschutzbehörde entfernte diese für US-$<br />
800.000 und die United States erhoben Klage auf Erstattung der Säuberungskosten<br />
gegen Fleet. Das Gericht senkte bei seiner Entscheidung drastisch die bis dahin<br />
angenommenen Anspruchsschwellen der Kreditgeberaktivitäten, die eine Haftung<br />
unter CERCLA zur Folge haben. Das Gericht kam zu dem Schluß, daß ein<br />
gesicherter Kreditgeber haften kann, ohne ein Eigentümer/Betreiber zu sein, wenn er<br />
am (finanziellen) Management einer Anlage in einem derartigen Ausmaß teilnimmt,<br />
daß er die Möglichkeit zu Einflußnahme auf den Umgang mit Gefahrstoffen hat.<br />
Konkret stellte das Gericht unabhängig vom Eigentum, die Beteiligung an der<br />
(finanziellen) Geschäftsführung als eigene Anspruchsgrundlage fest. Diese<br />
Entscheidung verunsicherte US-Banken enorm, da nun selbst der Verzicht auf eine<br />
Zwangsvollstreckung die Gefahr einer unbegrenzten Umwelthaftung nicht ausschloß.<br />
Dabei wuchs die Sensibilität der Banken nicht so sehr durch die Anzahl der<br />
tatsächlich haftbar gemachten Banken oder durch die verhandelten Haftungssummen,<br />
sondern vor allem durch die Furcht vor der Möglichkeit einer Haftung. 20<br />
3.3 Bundesrepublik Deutschland<br />
In Deutschland gibt es kein einheitliches Gesetz, daß die umweltrechtliche<br />
Verantwortlichkeit umfassend regelt. Die Haftungsvorschriften des Umweltrechts<br />
19 vgl. Keidel (1997), S. 29f und Knupfer (2001), S. 38f<br />
10
Haftungsgrundlagen für Kreditgeber im Umweltbereich<br />
sind auf verschiedene Rechtsgebiete verteilt. Zusätzlich kommen immer mehr<br />
Gesetzesinitiativen und Modifizierungen aus der EU. Hier ist deutlich die<br />
Hinwendung zu einer verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung<br />
festzustellen. 21 Kreditinstitute müssen dem Trend, einer europaweiten<br />
Vereinheitlichung und Verschärfung beim Abfall- und Umwelthaftungsrecht nicht<br />
nur im Hinblick auf ihre Kunden sondern auch hinsichtlich ihrer eigenen Tätigkeit,<br />
Beachtung schenken. Für Kreditinstitute besonders relevant im Zusammenhang mit<br />
der Kreditvergabe sind vor allem die zivil- und öffentlich-rechtlichen Vorschriften,<br />
die auf die Beseitigung der Umweltverschmutzung oder die Übernahme von<br />
Beseitigungskosten gerichtet sind. Konkret sind dies im privatrechtlichen Bereich der<br />
nachbarrechtliche Immissionschutz der §§ 1004 und 906 BGB sowie<br />
deliktsrechtliche Ansprüche aus § 823 BGB und spezialgesetzliche<br />
Gefährdungshaftungen wie die des UmweltHG. Im öffentlich-rechtlichen Bereich<br />
sind unter dem Begriff der Störerhaftung die Polizeigesetze der Länder und<br />
Spezialgesetze wie z.B. das WHG oder das KrW/Abf-Gesetz relevant. Auch im<br />
deutschen Recht gilt, daß im Normalfall der Kreditgeber von der umfangreichen<br />
Pflichtenstellung des Anlageninhabers und –betreibers ausgenommen ist. Hat er<br />
jedoch über seine Rolle als Finanzgeber hinaus die Entscheidungsgewalt über Art<br />
und Dauer des Betriebs der Anlage inne und fließt ihm der wirtschaftliche Vorteil zu,<br />
so wird er umweltrechtlich verantwortlich. Auch durch den Rettungserwerb, der zum<br />
Eigentum führt, kann es in Deutschland wie in den USA zu einer<br />
Umweltverantwortlichkeit kommen. 22<br />
3.4 Würdigende Betrachtung<br />
Obgleich sich die Rechtssysteme in den USA und Deutschland prinzipiell stark<br />
unterscheiden, sind die Probleme, die sich aus dem Umweltbereich regelmäßig<br />
ergeben doch sehr ähnlich. Somit sind auch die Ziele, die die umweltrechtliche<br />
Verantwortlichkeiten des Kreditgebers verfolgen in beiden Ländern nahezu<br />
identisch. Hinter all dem steht selbstverständlich zunächst einmal der Umweltschutz.<br />
In dem der Kreditgeber umweltrechtlich zur Verantwortung gezogen wird, soll er zu<br />
umweltschützendem Verhalten veranlaßt werden. In den USA werden darüber hinaus<br />
20 vgl. Shackelford (1992), S. 806, in: Keidel (1997) S. 41<br />
21 vgl. Keidel (1997), S. 88<br />
22 vgl. tabellarische Zusammenfassung bei Bigalke (1998) in: Knupfer (2001), S. 140<br />
11
Haftungsgrundlagen für Kreditgeber im Umweltbereich<br />
auch die „deep pockets“ der Banken zum Thema gemacht. 23 Sehr pragmatisch geht<br />
die Rechtsprechung hierbei dort vor, wo es etwas zu holen gibt. Diese<br />
opportunistische Tendenz ist in Deutschland zumindest nicht in der öffentlichen<br />
Diskussion erkennbar. Vorrangiges Ziel ist aber sicherlich, in den USA wie in<br />
Deutschland, den Umweltschutz voran zu bringen. Deshalb ist die entscheidende<br />
Frage welcher Haftungsmaßstab den Kreditgeber zu umweltschützendem Verhalten<br />
veranlaßt. Hier hat sich auch aus anfänglichen Erfahrungen von CERCLA gezeigt,<br />
daß im Fall eines sehr streng angelegten Haftungsmaßstabs sich Kreditgeber ganz<br />
aus bestimmten umweltrechtlich gefährdeten Bereichen zurückziehen. Damit fehlt<br />
aber auch Geld für umweltverbessernde Innovationen. Wichtig ist daher das Signal<br />
an die Kreditgeber, daß eine sorgfältige Umweltprüfung und das aktive<br />
Risikomanagement zusammen mit dem Kreditnehmer für die Bank das<br />
Haftungsrisiko kalkulierbar und damit beherrschbar machen. Oder wie es Katja<br />
Kupfer in ihrer Monographie formuliert: „Geht das Interesse des Kreditgebers über<br />
ein bloßes Sicherungsinteresse hinaus, so soll er dabei auch an die Umwelt denken.<br />
Dies ist klar und einleuchtend. Alles andere würde die Kreditgeber verunsichern und<br />
sie bei der Kreditvergabe zurückhaltend werden lassen.“ 24 Sowohl das amerikanische<br />
wie das deutsche Recht gehen auch weitgehend diesen Weg indem sie als<br />
haftungsrechtlich relevant, neben dem Eigentum, nur die tatsächliche Mitwirkung im<br />
Management erachten.<br />
4 Anforderungen sonstiger Stakeholder<br />
Neben dem Staat der seine Anforderungen gesetzlich kodifiziert und damit bindend<br />
für die Kreditinstitute formuliert gibt es noch eine Vielzahl weiterer Gruppen die<br />
Ansprüche bezüglich Umwelt- und Sozialstandards an eine Bank und deren<br />
Geschäftspolitik haben. Unter anderem handelt es sich dabei um die eigenen<br />
Mitarbeiter, die Kunden, die Öffentlichkeit, Anleger (privat), Anleger (institutionell),<br />
Wettbewerber, Analysten, NRO’s und die Wissenschaft. Eine Möglichkeit der<br />
Systematisierung in interne und externe Anspruchsgruppen wurde von<br />
Jeucken/Bouma vorgenommen.<br />
23 vgl. Knupfer (2001), S. 165<br />
24 vgl. Knupfer (2001) S. 169<br />
12
ABBILDUNG 4: INTERNE UND EXTERNE STAKEHOLDER IM BANKENBEREICH 25<br />
Anforderungen sonstiger Stakeholder<br />
Die Beobachtung durch externe Stakeholder gilt in besonderem Maße für die großen<br />
international tätigen Banken, auf die hier stärker Bezug genommen werden soll.<br />
Generell gilt, daß gerade Mitarbeiter, Kunden, Anleger und sonstige Stakeholder<br />
heute von einem weltweit operierenden Finanzunternehmen erwarten, daß seine<br />
Geschäftspolitik mit den Prinzipien der Nachhaltigkeit konform geht.<br />
TABELLE 2: MÖGLICHER NUTZEN DER NACHHALTIGKEITSPOLITIK FÜR DIE WICHTIGSTEN ZIELGRUPPEN<br />
Kunden Sicherheit durch eine starke zukunftsfähige Marke zukunftsfähige<br />
Produkte<br />
Gutes Gewissen<br />
Anleger (Shareholder) Verringertes Anlagerisiko,<br />
finanzielle Vorteile,<br />
längerfristige Perspektiven in der Kapitalanlage<br />
Mitarbeiter Identifikationsmöglichkeit,<br />
höhere Motivation,<br />
langfristige Perspektiven,<br />
Lebensqualität,<br />
Zufriedenheit<br />
Gesellschaftliche Gruppen Unternehmen nimmt seine Verantwortung wahr, einen Beitrag zum<br />
Erhalt der Lebensgrundlagen aller zu leisten,<br />
Möglichkeit der Einflußnahme und Mitwirkung an der<br />
Unternehmensentwicklung durch Dialog mit Unternehmensvertretern<br />
Ökologische und soziale Standards müssen eingehalten werden, will sich ein<br />
Unternehmen nicht der Kritik von NRO’s, der Presse und der Öffentlichkeit<br />
aussetzen. Für fortschrittliche Banken heißt dies, daß sie im Idealfall durch Kultur-<br />
25 Jeucken/Bouma (1999), S.29<br />
13
Anforderungen sonstiger Stakeholder<br />
und Sportsponsoring, durch die Förderung von Umwelt- und Sozialprojekten und<br />
durch eine ökologisch und sozial unbedenkliche Produktpalette proaktiv auf diesem<br />
Feld auftreten und selbständig den Nachhaltigkeitsgedanken in die<br />
Unternehmenspolitik integrieren. Letzteres gilt insbesondere auch für das<br />
Kerngeschäft der Kreditinstitute, die Kreditvergabe. Glaubwürdigkeit läßt sich am<br />
besten durch konsistentes Verhalten aufbauen, daß sich als Querschnittsaufgabe<br />
durch alle Unternehmensbereiche zieht. Das Beispiel West LB AG aus Deutschland<br />
führt dies derzeit deutlich vor Augen. Obgleich die West LB sich den Equator<br />
Principles [vgl. 5.4] verpflichtet hat, ist sie als einer der Hauptgeldgeber eines<br />
ökologisch und sozial fragwürdigen Pipelineprojektes in Ecuador massiv in die<br />
öffentliche Kritik in Deutschland und weltweit geraten. 26 Damit fiel aber schlechtes<br />
Licht nicht nur auf die West LB sondern auf den gesamten Bankbereich, der sich im<br />
Zuge der Diskussion wieder verstärkter Kritik an seiner Kreditvergabepolitik<br />
ausgesetzt sah. Neben eher qualitativen Zielen wie der Verbesserung der Reputation<br />
und der Mitarbeitermotivation spielen aber auch konkrete wirtschaftliche<br />
Erwägungen eine Rolle. So haben viele institutionelle Anleger gerade im<br />
wachstumsstarken Bereich der Pensionsfonds klare Anlagestrategien, die sie<br />
verpflichten nur in ökologisch und sozial unbedenkliche Unternehmen zu<br />
investieren. So verpflichtet z.B. die im Mai 2001 verabschiedete Rentenreform in<br />
Deutschland unter Artikel 6a Anbieter privater Vorsorgeprodukte und neu<br />
eingeführter Pensionsfonds, schriftlich darüber zu informieren, ob und wie ethische,<br />
soziale und ökologische Kriterien bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge<br />
berücksichtigt werden. 27 Große Banken die börsengelistet sind, haben daher ein<br />
elementares Interesse in globale Nachhaltigkeitsindizes wie den Dow Jones<br />
Sustainability Group Index oder den FTSE-4-Good Index aufgenommen zu werden.<br />
Dazu ist es erforderlich zur Spitzengruppe im Bereich nachhaltiger Geschäftspolitik<br />
zu gehören. So enthält z.B. der Dow Jones Sustainability Group Index, einer der<br />
führenden weltweiten Nachhaltigkeitsindizes, auf der Grundlage des Ratings von<br />
SAM Indexes GmbH 28 , die Top 10 Prozent der „Sustainability Leaders“ jeder<br />
Branche unter den weltweit 2.500 größten Unternehmen. 29 Ausfluß dieser<br />
Entwicklung sind die Veröffentlichung von CSR-Berichten, die Einführung von<br />
26<br />
vgl. u.a. Eine Welt Netz NRW: [www.eine-welt-netz-nrw.de/html/regen/a_07_03/index.php]<br />
27<br />
vgl. Wilke (2002), S. 4<br />
28<br />
SAM Indexes GmbH, Zollikon-Zürich, Schweiz, [www.sustainability-indexes.com]<br />
29 vgl. Wilke (2002), S. 9<br />
14
Anforderungen sonstiger Stakeholder<br />
Umweltmanagementsystemen und die zunehmend eingegangenen freiwilligen<br />
Selbstverpflichtungen der großen Kreditinstitute, auf die im folgenden bezug<br />
genommen werden soll.<br />
5 Freiwillige Selbstverpflichtungen<br />
5.1 Grundlagen<br />
Freiwillige Selbstverpflichtungen stellen eine kollektive Selbstbindung der<br />
Bankinstitute dar, mit dem Ziel allgemeinverbindliche und damit<br />
wettbewerbsneutrale Standards ihres Verhaltens und der ihrer Konkurrenten<br />
hinsichtlich des Umweltschutzes und Sozialstandards festzulegen. Vom Charakter<br />
her sind diese Verpflichtungen politisch verbindlich jedoch rechtlich unverbindliche<br />
Erklärungen hinsichtlich der Durchsetzung bestimmter gesellschaftlicher und<br />
unternehmerischer Ziele. Gerade bei globalen Problemen wie dem Umweltschutz ist<br />
dies auch häufig das einzig mögliche institutionalisierte Regulierungsinstrument<br />
fehlen doch nationalstaatliche Regulationsmöglichkeiten. Selbstverpflichtungen sind<br />
vom Grundsatz her effizient, umgehen sie das Problem von staatlichen<br />
Informationsdefiziten bei Festlegung der Kriterien und bei der Kontrolle durch die<br />
direkte Unternehmensbeteiligung. Selbstverpflichtungen müssen dabei gewisse<br />
Voraussetzungen erfüllen, sollen sie erfolgreich sein. 30 Zum einen muß eine<br />
Teilnahme für die Bank grundsätzlich vorteilhaft sein. Diese Vorteile können in einer<br />
Imageverbesserung liegen, aber auch in einer Vorwegnahme einer rigideren<br />
staatlichen Umweltpolitik, was für Unternehmen oft unangenehmer ist als<br />
Selbstverpflichtungen. Zum anderen muß ihre Durchsetzung auch glaubwürdig<br />
gewährleistet sein. Dies stellt oft ein großes Problem dar, sowohl für die<br />
teilnehmenden Unternehmen als auch für Stakeholder. Nur wenige Verpflichtungen<br />
erreichen deshalb eine weltweite Akzeptanz sowohl bei Unternehmen wie<br />
Stakeholdern. Nachfolgend sollen die bekanntesten freiwilligen Initiativen im<br />
Bankenbereich vorgestellt werden.<br />
30 vgl. Suchanek, A. (2001), S. 117<br />
15
5.2 Global Reporting Initiative (GRI)<br />
Freiwillige Selbstverpflichtungen<br />
Die GRI wurde 1997 als Gemeinschaftsinitiative der U.S. Nicht-<br />
Regierungsorganisation „Coalition for Environmentally Responsible Economics<br />
(CERES)“ und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) gegründet.<br />
Die GRI gilt für alle Branchen und ist nicht bankenspezifisch angelegt, dennoch sind<br />
die GRI Richtlinien heute im Bankenbereich weltweit der führende Leitfaden für<br />
Nachhaltigkeitsberichte. Durch die Initiative soll die Qualität, Detailgenauigkeit und<br />
Anwendbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung verbessert werden. An der<br />
Initiative beteiligen sich aktiv Vertreter der Unternehmen, Beauftragte<br />
gemeinnütziger Organisationen, Rechnungsweseninstitutionen, Investorengruppen,<br />
Gewerkschaften und weitere gesellschaftliche Gruppen. Ziel dieser Initiative ist, eine<br />
Übereinstimmung und eine weltweite Akzeptanz über eine Reihe von<br />
Berichterstattungsprinzipien zu erreichen. Der erste GRI Leitfaden zur<br />
Nachhaltigkeitsberichterstattung erschien 1999 noch als Entwurf. Nach einer<br />
öffentlichen Test- und Kommentierungsphase gab die GRI im Juni 2000 den<br />
Leitfaden heraus. Ein Überarbeitungsprozess begann unmittelbar danach, dauerte<br />
zwei Jahre und führte schließlich zur momentan gültigen Fassung von 2002. Der<br />
Prozeß profitierte von einer umfassenden öffentlichen und weltweiten<br />
Kommentierung durch verschiedenste Stakeholder. Dieser Prozeß ist nach wie vor<br />
nicht abgeschlossen so begrüßt die GRI ein andauerndes Engagement aller<br />
Beteiligter während des nächsten Revisionszyklusses. 31 Die GRI hat erkannt, dass<br />
die Entwicklung eines weltweit akzeptierten Berichterstattungssystems ein lange<br />
andauerndes Unterfangen ist. Der GRI Leitfaden 2002 repräsentiert aus der Sicht des<br />
GRI Vorstands den derzeitigen Konsens über ein Berichterstattungssystem, das<br />
vielfältige Perspektiven integriert. Dem Charakter freiwilliger Selbstverpflichtungen<br />
entsprechend gibt es viele Möglichkeiten den GRI Leitfaden 2002 anzuwenden. Eine<br />
Organisation kann ihn als lockere Richtschnur verwenden. Alternativ kann sich eine<br />
Organisation entscheiden, einen Bericht basierend auf dem anspruchsvolleren Niveau<br />
eines „in-accordance“ zu erstellen. Dies erfordert ein höheres Niveau und Tiefe in<br />
der Berichterstattung und beruht auf großer betrieblicher Transparenz. Generell wird<br />
angestrebt, ein Gleichgewicht zwischen Flexibilität in der Berichterstattung und<br />
Vergleichbarkeit von Berichten zu erreichen. Die GRI strukturiert die<br />
31 GRI Deutsche Übersetzung (2002), S.i (Vorwort)<br />
16
Freiwillige Selbstverpflichtungen<br />
Leistungsindikatoren nach einer Hierarchie bestehend aus Kategorie, Aspekt und<br />
Indikator. Die in dieser Hierarchieordnung verwendeten Begriffe richten sich nach<br />
internationalen Standards, die jedoch dem GRI Berichtsrahmen angepaßt wurden.<br />
Die Indikatoren werden in die drei traditionellen Dimensionen der Nachhaltigkeit<br />
gruppiert; die ökonomische, die ökologische und die gesellschaftliche/soziale<br />
Dimension. Für den Kreditvergabebereich besonders relevant sind die Punkte der<br />
ökonomischen Leistungsindikatoren in der Richtlinie und hier insbesondere der<br />
Punkt EC 13 (indirekte ökonomische Auswirkungen der Organisation). Dieser<br />
verlangt die Identifikation bedeutender Externalitäten, die mit den Produkten und<br />
Dienstleistungen der berichtenden Organisation verbunden sind. 32<br />
5.3 UNEP-Bankenerklärung<br />
Die UNEP-Erklärung stand im Zusammenhang mit der "UN-Konferenz zur Umwelt<br />
und Entwicklung" – dem so genannten "Welt-Gipfel" in Rio de Janeiro 1992. Die<br />
Ergebnisse des Gipfels wurden in der Rio-Deklaration (Werte und Leitlinien) und in<br />
der Agenda 21 (Arbeits- und Anwendungsfelder) festgehalten. Das erklärte Ziel der<br />
Erklärung ist es, über das Bankgeschäft die nachhaltige Entwicklung zu fördern. Die<br />
heute gültige Fassung wurde 1997 verabschiedet. Die Mitglieder der<br />
Finanzdienstleistungsindustrie erkennen durch die Unterzeichnung der Erklärung an,<br />
daß eine nachhaltige Entwicklung von der positiven Interaktion zwischen<br />
wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung sowie dem Umweltschutz abhängt und die<br />
Interessen dieser und künftiger Generationen gegeneinander abgewogen werden<br />
müssen. In Kooperation aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sollen folgende<br />
Ziele erreicht werden wobei für den Bereich der Kreditvergabe in der Erklärung vor<br />
allem folgende Aspekte von Bedeutung sind:<br />
ABBILDUNG 4: GEKÜRZTER AUSZUG AUS DER UNEP-BANKENERKLÄRUNG (1997) 33<br />
1. Verpflichtung zur nachhaltigen Entwicklung<br />
1.3 Wir sind der Ansicht, dass der Finanzdienstleistungssektor zusammen mit<br />
anderen Wirtschaftssektoren einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung<br />
leisten kann.<br />
1.4 Wir sehen in der nachhaltigen Entwicklung eine entscheidende unternehmerische<br />
Verpflichtung sowie einen wesentlichen Bestandteil der gesellschaftspolitischen<br />
Verantwortung eines jeden Unternehmens.<br />
32 vgl. GRI – Deutsche Übersetzung (2002), S. 45 [www.globalreporting.org]<br />
33 vgl. UNEP (1997), [www.unepfi.net/fii/german]<br />
17
Freiwillige Selbstverpflichtungen<br />
2. Umweltmanagement und Finanzinstitute<br />
2.1 Wir befürworten ein vorausschauendes Umweltmanagement zur frühzeitigen<br />
Erkennung und Vorbeugung potentieller Umweltschäden.<br />
2.2 Wir verpflichten uns, alle auf unsere Geschäftstätigkeiten und Dienstleistungen<br />
anwendbaren regionalen, nationalen und internationalen Umweltauflagen zu erfüllen.<br />
Wir sind bestrebt, Umweltbelange bei all unseren Aktivitäten,<br />
Vermögensverwaltungstätigkeiten und anderen geschäftlichen Entscheidungen in<br />
allen Märkten zu berücksichtigen.<br />
2.3 Wir erkennen, dass die Identifizierung und Quantifizierung von Umweltrisiken<br />
Bestandteil der üblichen Risikobeurteilungs- und Risikomanagementverfahren im In-<br />
und Auslandgeschäft bilden müssen. Im Hinblick auf unsere Kunden betrachten wir<br />
die Erfüllung der geltenden Umweltauflagen und einen verantwortungsbewussten<br />
Umgang mit der Umwelt als wesentliche Faktoren für eine effiziente<br />
Unternehmensführung.<br />
2.5 Wir wollen die von uns angewendeten Methoden regelmässig aktualisieren, um<br />
relevanten Entwicklungen im Umweltmanagement Rechnung zu tragen. Wir<br />
unterstützen die Forschungstätigkeit der Finanzinstitute auf diesen und verwandten<br />
Gebieten.<br />
2.6 Wir erkennen die Notwendigkeit regelmässiger interner Überprüfungen und der<br />
Kontrolle unserer Tätigkeiten anhand unserer Ziele im Umweltbereich.<br />
2.7 Wir ermutigen die Finanzdienstleistungsindustrie zur Entwicklung von Produkten<br />
und Dienstleistungen, die dem Umweltschutz förderlich sind.<br />
3. Öffentlichkeit und Kommunikation<br />
3.1 Wir empfehlen, dass Finanzinstitute eine Erklärung über ihre Umweltpolitik<br />
erarbeiten und veröffentlichen und regelmässig darüber berichten, welche<br />
Massnahmen sie getroffen haben, um die Integration von Umweltanliegen im<br />
Rahmen ihrer Tätigkeit zu fördern.<br />
3.2 Wir werden unsere Kenntnisse, wo angebracht, unseren Kunden zugänglich<br />
machen, damit sie ihre eigenen Bemühungen um Verminderung der Umweltrisiken<br />
und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung verstärken können.<br />
3.3 Wir werden uns in Umweltangelegenheiten für Offenheit und Dialog mit<br />
relevanten Zielgruppen einschliesslich Aktionären, Mitarbeitern, Kunden,<br />
Regierungen und der Öffentlichkeit einsetzen.<br />
3.5 Wir fordern andere Finanzinstitute auf, diese Erklärung zu unterstützen. Wir<br />
verpflichten uns, unsere Erfahrungen und Kenntnisse mit ihnen zu teilen, um die<br />
Verbreitung der geeignetsten Methoden zu fördern.<br />
3.6 Wir werden in Zusammenarbeit mit UNEP regelmässig den Erfolg bei der<br />
Umsetzung dieser Erklärung überprüfen und gegebenenfalls die notwendigen<br />
Anpassungen vornehmen.<br />
5.4 Equator-Principles<br />
Bei den Equator-Principles 34 handelt es sich um konkrete ökologische und soziale<br />
Kreditvergaberichtlinien. Diese wurden von der Weltbanktochter IFC zusammen mit<br />
privaten Kreditinstituten entwickelt und basieren auf den ökologischen und sozialen<br />
Weltbankstandards. Die Prinzipien enthalten 15 Kriterien die für alle Bank-<br />
18
Freiwillige Selbstverpflichtungen<br />
Investitionen über 50 Millionen € gelten. Bereits 10 große Banken, darunter die<br />
deutschen Banken HyporVeriensbank und die West LB AG, haben sich dazu<br />
verpflichtet. Projektfinanzierung wird nach diesen Prinzipien nur gewährt, wenn das<br />
Projekt zunächst in einem obligatorischen Screening-Prozeß in eine von drei<br />
Risikokategorien eingestuft wurde. In Kategorie A fallen alle Projekte, bei denen es<br />
sehr wahrscheinlich ist, daß sie einen deutlich umweltschädlichen Einfluß auf<br />
besonders wertvolle, seltene Naturgüter haben, der nicht wieder rückgängig gemacht<br />
werden kann oder aber ethnische Minderheiten gefährdet, Zwangsumsiedlungen<br />
vorsieht oder kulturell bedeutsame Plätze bedroht. Unter Kategorie B fallen Projekte<br />
mit einem möglichen negativen Einfluß auf Naturgüter, Menschen oder kulturelle<br />
Schätze die weniger bedeutsam oder der Schaden weniger groß als unter A ist.<br />
Kategorie C Projekte haben keine oder nur minimale negative Einflüsse. In einem<br />
zweiten Schritt wird für alle Projekte der Kategorie A und B eine<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt, die je nach Projektart und<br />
Projektort unterschiedliche Schwerpunkte setzt und bei Kategorie A Projekten<br />
umfassender als bei Kategorie B Projekten erfolgt. Diese UVP ist vom Kreditnehmer<br />
durchzuführen. Zusätzlich ist vom Kreditnehmer oder einem externen Experten für<br />
alle Kategorie A Projekte und für bestimmte Kategorie B Projekte ein Umwelt<br />
Management Plan (UMP) zu erstellen, der die Ergebnisse der UVP aufgreift. Der<br />
UMP umfaßt Ausgleichsmaßnahmen, Aktionspläne, Überwachungsmaßnahmen,<br />
Risikomanagement und Zeitpläne. Während der Projektdurchführung sind vom<br />
Kreditgeber in regelmäßigen Abständen Projektfortschrittsberichte in Bezug auf den<br />
UMP abzuliefern. Diese sind, wenn notwendig, von einem vom Kreditgeber<br />
beauftragten externen Experten zu überprüfen und zu verifizieren.<br />
5.5 UN Global Compact<br />
Der UN Global Compact geht auf eine persönliche Initiative von UN Generalsekretär<br />
Kofi Annan zurück. Er schlug den Global Compact in einer Rede zum World<br />
Economic Forum am 31. Januar 1999 vor. Darin lud der Generalsekretär<br />
Unternehmer ein, einer internationalen Initiative beizutreten, die Unternehmen mit<br />
UN Behörden, Arbeitnehmern und der Zivilgesellschaft zusammenbringt und neun<br />
universale Prinzipien auf den Gebieten Menschenrechte, Arbeit und Umwelt enthält.<br />
34 vgl. Equator Principles (2003), Statement of Principles und Anhänge<br />
19
Freiwillige Selbstverpflichtungen<br />
Durch die Kraft gemeinsamen Handelns versucht der Global Compact<br />
unternehmerische Verantwortung voran zu bringen damit die Wirtschaft sich aktiv an<br />
den Herausforderungen der Globalisierung beteiligen kann. Auf diese Weise soll der<br />
private Sektor in Partnerschaft mit anderen gesellschaftlichen Akteuren die Vision<br />
einer nachhaltigeren und integrierenden weltweiten Wirtschaft verwirklichen. Heute<br />
fühlen sich bereits hunderte von Unternehmen aus der ganzen Welt, internationale<br />
Arbeitnehmerverbände und NROs dem Global Compact verpflichtet und arbeiten<br />
aktiv an seiner Umsetzung mit. Der Global Compact ist eine freiwillige Initiative mit<br />
zwei komplementären Zielen. Zum einen, die Verwirklichung der Prinzipien in den<br />
Geschäftsstrategien der Unternehmen und zum anderen die Erleichterung und<br />
Förderung der Kooperation unter den verschiedenen Stakeholdern.<br />
Der UN Global Compact basiert auf folgenden neun Prinzipien: 35<br />
ABBILDUNG 5: DIE NEUN PRINZIPIEN DES UN GLOBAL COMPACT<br />
Human Rights<br />
Principle 1<br />
Businesses are asked to support and respect the protection of international<br />
human rights within their sphere of influence; and<br />
Principle 2<br />
make sure their own corporations are not complicit in human rights abuses.<br />
Labour<br />
Principle 3<br />
Businesses are asked to uphold the freedom of association and the effective<br />
recognition of the right to collective bargaining;<br />
Principle 4<br />
the elimination of all forms of forced and compulsory labour;<br />
Principle 5<br />
the effective abolition of child labour; and<br />
Principle 6<br />
the elimination of discrimination in respect of employment and occupation.<br />
Environment<br />
Principle 7<br />
Businesses are asked to support a precautionary approach to environmental<br />
challenges;<br />
Principle 8<br />
undertake initiatives to promote greater environmental responsibility; and<br />
Principle 9<br />
encourage the development and diffusion of environmentally friendly technologies.<br />
Für die Kreditvergabe von Finanzinstituten sind dabei hinsichtlich der internen<br />
Richtlinien praktisch alle Prinzipien von Bedeutung, da je nach Finanzierungsprojekt<br />
alle die oben angesprochenen Problemfelder betroffen sein können. Man denke nur<br />
an Zwangsumsiedlungen durch Staudammprojekte, an die nach wie vor weit<br />
35 vgl. www.unglobalcompact.org<br />
20
Freiwillige Selbstverpflichtungen<br />
verbreitete Kinderarbeit in Drittweltländern und Schwellenländern sowie an die<br />
negativen Umweltauswirkungen vieler Ressourcenextraktionsvorhaben oder<br />
Infrastrukturprojekte.<br />
5.6 OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen<br />
Die Leitsätze 36 stellen Empfehlungen für ein verantwortungsvolles<br />
unternehmerisches Verhalten dar, die die Regierungen von 29 OECDMitglied- und<br />
vier Nichtmitgliedstaaten – Argentinien, Brasilien, Chile und die Slowakische<br />
Republik an die in ihren Ländern oder von ihren Ländern aus operierenden<br />
multinationalen Unternehmen richten. In den letzten Jahren haben zahlreiche<br />
Unternehmen zwar ihre eigenen Verhaltenskodizes entwickelt, doch bilden die<br />
OECD-Leitsätze den einzigen umfassenden, auf multilateraler Ebene angenommenen<br />
Kodex, zu dessen Förderung sich die Regierungen verpflichtet haben. Die Leitsätze<br />
spiegeln die gemeinsamen Wertvorstellungen der Regierungen jener Länder wider,<br />
die Ursprung des größten Teils der weltweiten Direktinvestitionsströme sind und in<br />
denen die meisten multinationalen Unternehmen ihren Hauptsitz haben. Sie gelten<br />
für die von letzteren weltweit abgewickelten geschäftlichen Transaktionen. Die<br />
Leitsätze treten weder an die Stelle geltenden Rechts noch sind sie diesem<br />
übergeordnet. Es handelt sich vielmehr um Verhaltensstandards, die das geltende<br />
Recht ergänzen. Der neue Text der Leitsätze von 2002 enthält weitreichende<br />
Änderungen, die die ökonomischen, sozialen und ökologischen Grundelemente des<br />
Aktionsprogramms für eine nachhaltige Entwicklung stärken sollen. Es wurden<br />
Empfehlungen über die Abschaffung der Kinder- und Zwangsarbeit hinzugefügt, so<br />
daß die Leitsätze nunmehr alle international anerkannten Kernarbeitsnormen<br />
abdecken. Es wurde auch eine Empfehlung über Menschenrechte eingeführt und der<br />
Text wurde um neue Kapitel über Korruptionsbekämpfung und Verbraucherschutz<br />
ergänzt. In dem Kapitel über die Umwelt werden die multinationalen Unternehmen<br />
dazu angehalten, ihre Umweltergebnisse durch ein effizienteres internes<br />
Umweltmanagement und eine wirksamere Krisenplanung für den Fall schädlicher<br />
Umweltfolgen zu verbessern. Das Kapitel über Offenlegung und Transparenz wurde<br />
aktualisiert, um den OECD-Grundsätzen der Corporate Governance Rechnung zu<br />
tragen und die Unternehmen zu größerer Transparenz in Sozial- und Umweltfragen<br />
36 vgl. OECD (2002)<br />
21
Freiwillige Selbstverpflichtungen<br />
anzuhalten. Die Leitsätze wurden im Rahmen eines konstruktiven Dialogs mit der<br />
privaten Wirtschaft, Arbeitnehmervertretern sowie Nichtregierungsorganisationen<br />
ausgearbeitet und wollen auf diese Weise manchen in der Öffentlichkeit<br />
vorhandenen Befürchtungen über die einseitige Betrachtung der Ökonomie im Zuge<br />
der Globalisierung entgegenwirken.<br />
ABBILDUNG 6: ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE DER OECD LEITSÄTZE 37<br />
Die Unternehmen sollten der erklärten Politik der Länder, in denen sie tätig sind, voll<br />
Rechnung tragen und auch die Meinungen der anderen Unternehmensbeteiligten in<br />
Betracht ziehen. Die Unternehmen sollten in dieser Hinsicht<br />
1. einen Beitrag zum wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Fortschritt im<br />
Hinblick auf die angestrebte nachhaltige Entwicklung leisten;<br />
2. die Menschenrechte der von ihrer Tätigkeit betroffenen Personen respektieren, im<br />
Einklang mit den internationalen Verpflichtungen und Engagements der Regierung<br />
des Gastlands;<br />
3. den lokalen Kapazitätsaufbau durch eine enge Zusammenarbeit mit den jeweiligen<br />
örtlichen Gemeinwesen einschließlich Vertretern der lokalen Wirtschaft fördern und<br />
gleichzeitig die Expansion der Aktivitäten des Unternehmens auf den Inlands- und<br />
Auslandsmärkten gemäß dem Prinzip solider Geschäftspraktiken fördern;<br />
4. die Humankapitalbildung fördern, namentlich durch Schaffung von<br />
Beschäftigungsmöglichkeiten und Erleichterung von Aus- und Weiterbildung ihrer<br />
Arbeitnehmer;<br />
5. davon absehen, sich um Ausnahmeregelungen zu bemühen bzw. Ausnahmen zu<br />
akzeptieren, die nicht in den Gesetzen oder Vorschriften über Umwelt, Gesundheit,<br />
Sicherheit, Arbeitsmarkt, Besteuerung, finanzielle Anreize oder sonstige Bereiche<br />
vorgesehen sind;<br />
6. gute Corporate-Governance-Grundsätze unterstützen und für deren Beachtung<br />
sorgen sowie empfehlenswerte Corporate-Governance-Praktiken entwickeln und<br />
anwenden;<br />
7. wirksame Selbstregulierungspraktiken und Managementsysteme konzipieren und<br />
anwenden, die ein Klima des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Unternehmen<br />
und der Gesellschaft der Gastländer begünstigen.<br />
8. dafür sorgen, dass ihre Arbeitnehmer umfassend über die jeweilige<br />
Unternehmenspolitik unterrichtet sind und sich daran halten, indem sie sie<br />
hinreichend, auch im Rahmen von Schulungsprogrammen, über diese Politik<br />
informieren;<br />
9. von diskriminierenden oder Disziplinarmaßnahmen gegenüber Arbeitnehmern<br />
absehen, die dem Management oder gegebenenfalls den zuständigen Behörden in<br />
gutem Glauben Praktiken melden, die gegen das geltende Recht, die Leitsätze oder<br />
die Unternehmenspolitik verstoßen;<br />
10. ihre Geschäftspartner, einschließlich Zulieferfirmen und Unterauftragnehmer, wo<br />
praktikabel, zur Anwendung von Grundsätzen der Unternehmensführung ermutigen,<br />
die im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen stehen;<br />
11. sich jeder ungebührlichen Einmischung in die Politik des Gaststaats enthalten.<br />
37 vgl. OECD (2002), S. 21<br />
22
Freiwillige Selbstverpflichtungen<br />
Gerade bei Investitionsprojekten in Entwicklungs- und Schwellenländern haben die<br />
OECD-Leitsätze direkten Einfluß auf die Kreditvergabepolitik bei Banken, die sich<br />
zur Einhaltung dieser Punkte verpflichtet haben.<br />
6 Bankenvergleich<br />
Im Folgenden sollen zunächst die zwei größten deutschen Banken, die Deutsche<br />
Bank und die HypoVereinsbank sowie die amerikanische Citigroup und die britische<br />
HSBC kurz bezüglich ihres Commitments zur Nachhaltigkeit und speziell bezüglich<br />
ihrer Beachtung von Umweltkriterien bei der Kreditvergabe vorgestellt werden. Die<br />
Auswahl erfolgte dabei nach Größe, regionalem Bezug und eines<br />
überdurchschnittlich entwickelten Commitments zur Nachhaltigkeit. Alle vier<br />
Banken gehören zur Spitzengruppe bzgl. der Beachtung von Umwelt- und<br />
Sozialstandards im Bankensektor. 38 Ziel war es hierbei zunächst den Stand der<br />
Entwicklung bei den Branchenführern zu zeigen, um anschließend einen<br />
internationalen Bankenvergleich zu betrachten.<br />
6.1 Deutsche Bank<br />
Der verantwortliche Umgang mit der Umwelt gehört zum Selbstverständnis der<br />
Deutschen Bank (DB). 39 In ihren Grundsätzen zur Umweltpolitik macht sie deutlich,<br />
daß Umweltschutz im Unternehmen eine Querschnittsaufgabe ist. Der Leitgedanke<br />
"Sustainability" ist fest verankert in der Unternehmenspolitik. Für den<br />
Umweltbereich ist die Basis dafür in den "Grundsätzen zur Umweltpolitik"<br />
festgelegt. Die Grundsätze basieren auf der "UNEP-Erklärung der Finanzinstitute zur<br />
Umwelt und zur nachhaltigen Entwicklung" an deren Gestaltung die Deutsche Bank<br />
aktiv mitgewirkt hat. Über die Einhaltung der gesetzlichen Umweltbestimmungen<br />
hinaus verpflichtet sich die DB, natürliche Ressourcen wie Luft, Wasser und Boden<br />
zu schonen. Dafür hat die DB den Umweltschutz in ihre Betriebsabläufe integriert<br />
und verwendet möglichst die jeweils umweltschonendste Technik. Seit Jahren sind<br />
ökologische Kriterien ein integraler Bestandteil der Unternehmens- und<br />
Risikobewertung der Deutschen Bank. In der Credit Policy des Konzerns ist<br />
38 vgl. u.a. SAM Company Abstracts unter www.sustainability-indexes.com<br />
39 vgl. Deutsche Bank unter www.umwelt.deutsche-bank.de und www.db.com/cca<br />
23
Bankenvergleich<br />
festgelegt, dass sich die Deutsche Bank nicht an Finanzierungen von Unternehmen<br />
oder Projekten beteiligt, von denen signifikante Gefahren für die Umwelt ausgehen.<br />
Die Credit Policy und die Risikoanalyseprozesse unterliegen einer stetigen<br />
Fortschreibung – entsprechend werden auch die umweltrelevanten Aspekte<br />
kontinuierlich geprüft und aktualisiert. Im Kreditgeschäft werden im<br />
Unternehmensanalyseprozeß Kreditengagements individuell bewertet. Integrale<br />
Bestandteile sind Fragen zum strategischen Stellenwert des Umweltschutzes für das<br />
Unternehmen, zu Umweltrisiken wegen möglicher Altlasten und zur Umweltrelevanz<br />
beim Stoffeinsatz, in der Produktion und in der Produktpalette. Um die Mitarbeiter in<br />
die Lage zu versetzen, diese Aspekte richtig einzuschätzen, informiert die Deutsche<br />
Bank in Seminaren, Workshops und Vorträgen gezielt über umweltrelevante<br />
Themen. Ergänzend dienen auch die Mitarbeiterzeitschrift FORUM, das interne<br />
Fernsehprogramm DB-TV sowie Intra- und Internet der Vermittlung aktuellen<br />
Wissens. Auch bei der Finanzierung von Exportaufträgen sowie<br />
grenzüberschreitender Investitionen ihrer Kunden berücksichtigt die Deutsche Bank<br />
regelmäßig Umweltaspekte. Diese Überprüfung dient neben der Durchsetzung der<br />
Umweltrichtlinien der Deutschen Bank auch dem Risikomanagement sowie der<br />
Erfüllung der Anforderungen von staatlichen Exportkreditversicherern sowie der<br />
Umweltstandards im Import- bzw. Investitionsland. Im Fokus der ökologischen<br />
Beurteilung eines Projektes steht die pragmatische Verbesserung der<br />
Umweltsituation am jeweiligen Standort. Wo westeuropäische oder<br />
nordamerikanische Standards aus ökonomischen Gründen zumindest derzeit nicht<br />
durchsetzbar sind, können Investitionen in weniger anspruchsvolle Techniken<br />
gleichwohl ökologischen Nutzen stiften, wenn damit veraltete Technologie ersetzt<br />
werden kann. 40 Die Deutsche Bank ist gelistet im Dow Jones Sustainability Group<br />
Index und im FTSE4Good Index. Die Deutsche Bank ist Mitglied in der UNEP-FI<br />
Initiative und im UN Global Compact. Daneben spielt sie eine wichtige Rolle bei der<br />
(Weiter-)Entwicklung der GRI-Richtilinien. Die Deutsche Bank zählt damit zu den<br />
aktivsten Banken weltweit im Hinblick auf Beachtung und Entwicklung von<br />
Umwelt- und Sozialstandards.<br />
40 vgl. Deutsche Bank (2002), S. 22<br />
24
6.2 HypoVereinsbank-Group<br />
Bankenvergleich<br />
Die deutsche HVB Group hat sich dazu verpflichtet, ihren wirtschaftlichen Erfolg in<br />
Einklang mit ökologischen und sozialen Standards zu bringen. 41 In ihrem<br />
Umweltleitbild 2000 hat die Bank diese Standards definiert und als Grundlage für<br />
den langfristigen Unternehmenserfolg festgelegt. Das gilt für Produkte und<br />
Dienstleistungen, die internen Arbeitsabläufe und für den Umgang mit Kunden.<br />
Konkret wird im Nachhaltigkeitsbericht 2002 darauf hingewiesen, daß in den<br />
Kreditgrundsätzen der HVB-Group klar festgelegt ist, daß die Bank ihre<br />
Kreditvergabe auch an ethischen Grundwerten ausrichtet. Dies schließt den<br />
Umweltschutz ein. Um diesem Anspruch gerecht zu werden verfügt die HVB über<br />
ein systematisches Umweltrisikomanagement. Sein Herzstück, die<br />
Umweltrisikoprüfung ist in den Unternehmen der HVB Group seit Anfang der<br />
neunziger Jahre integraler Bestandteil der Kreditwürdigkeitsprüfung. Die Systematik<br />
der Umweltrisikoprüfung wie auch der Kreditwürdigkeitsprüfung unterscheidet sich<br />
in den einzelnen Tochterunternehmen (z.B. Bank Austria Creditanstalt,<br />
Hypovereinsbank) noch in Teilbereichen, jedoch ist sukzessive eine Standardisierung<br />
angestrebt. Gemein sind den Prüfungsschemata jedoch sowohl die Anpassung an<br />
Anforderungen des Umfelds (zum Beispiel gesetzliche Rahmenbedingungen) als<br />
auch der generelle Ablauf:<br />
1. Schritt: Einschätzung des Umweltrisikos durch den Kreditsachbearbeiter mit<br />
Hilfe von Informationstools.<br />
2. Schritt: Hinzunahme von Branchenspezialisten, der Umweltfachstelle oder<br />
Gutachtern bei erhöhten Risiken.<br />
Dabei wird der erste Schritt bei allen Firmenkundenkrediten durchgeführt, so daß der<br />
Umweltaspekt in jedem Fall das Bonitätsrating des Unternehmens beeinflußt. Für die<br />
Kreditsachbearbeiter gibt es Branchen-Checklisten im Intranet, Schulungen und<br />
Altlasten- sowie Naturschutzgebiet-Abfragen. Auch Risiken aus einem<br />
möglicherweise drohenden Klimawandel finden bei der HVB bereits in ihrem<br />
allgemeinen Umweltrisikoaudit und bei der Kreditriskoprüfung Beachtung. 42 Die<br />
HVB-Group ist gelistet im Dow Jones Sustainability Group Index. HVB ist Mitglied<br />
der UNEP-FI Initiative und im UN Global Compact und sie hat sich den Equator<br />
Principles verpflichtet. Der Nachhaltigkeitsbericht wurde nach GRI gestaltet.<br />
41 vgl. Bayerische Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft (2002), S. 24f<br />
25
6.3 Citigroup<br />
Bankenvergleich<br />
Die Citigroup hat vor über 10 Jahren als eine der ersten US-amerikanischen<br />
Finanzinstitute ein Umweltprogramm eingeführt. 43 Mittlerweile gibt es ein Risiko<br />
Management System, daß besonders ökologische und soziale Probleme in den Blick<br />
nimmt. Das Risiko Management ist in den Geschäftsplan und die Geschäftsstrategie<br />
integriert. Beispielhaft für andere nachhaltigkeitsbewußte Banken sollen hier die<br />
inhaltlichen Aspekte des Umweltmanagementsystems der Citigroup dargestellt<br />
werden:<br />
ABBILDUNG. 7: UMWELTMANAGEMENTSYSTEM DER CITIGROUP 44<br />
4<br />
Kontrollausschuß<br />
für Umwelt-<br />
und Sozialpolitik<br />
3<br />
Umweltfachabteilung<br />
5<br />
Schulungen<br />
bzgl.Umweltleitlinien<br />
und<br />
Maßnahmen<br />
2<br />
externe<br />
Unternehmens-<br />
Leitlinien<br />
6<br />
Bewußtseinsbildung<br />
und<br />
Kommunikation<br />
1<br />
interne<br />
Unternehmens-<br />
Leitlinien<br />
7<br />
Risikomangement<br />
bzgl. ökologischen<br />
und sozialen<br />
Problemen<br />
10<br />
Produkte und<br />
Aktivitäten für<br />
denUmweltschutz<br />
8<br />
interne Ökoeffizienzprüfung<br />
9<br />
Public-Private<br />
Partnerships<br />
(PPP)<br />
2001 entwarf die Citigroup einen Fragebogen zum Umweltrisiko für Kreditmanager<br />
und Sachbearbeiter. Dieser wird ständig aktualisiert und an geänderte<br />
Rahmenbedingungen angepaßt. Seit 2002 enthält er daher auch Fragen im Hinblick<br />
42 vgl. WBCSD (2003), S.2<br />
43 vgl. Citigroup: www.citigroup.com<br />
44 vgl. Citigroup (2002), S.27<br />
26
Bankenvergleich<br />
auf soziale Problemfelder. Viele Geschäftseinheiten innerhalb der Group nutzen<br />
diesen Fragebogen unterstützend für ihre Kreditrisikobewertung. Die Citigroup stellt<br />
in ihrem Commitment zur Nachhaltigkeit klar, daß sie eine wichtige Rolle bezüglich<br />
der wirtschaftlichen Entwicklung in der ganzen Welt spielt. Daher trägt sie<br />
besondere Verantwortung für ökologische und soziale Auswirkungen ihrer Arbeit.<br />
Jedes Projekt wird, in Absprache mit dem Kunden, auf soziale und ökologische<br />
Fragestellungen hin überprüft um sicher zu stellen, daß die entsprechenden Umwelt-<br />
und Sozialstandards, sowohl rechtlich wie freiwillig, eingehalten werden. Das<br />
erklärte Ziel der Citigroup ist, Teil einer nachhaltigen Entwicklung zu sein, in der die<br />
Bank, ihre Kunden und die Gesellschaft profitieren können. Citigroup hat das<br />
„UNEP Statement on Sustainable Development“ unterzeichnent und ist seit 1997<br />
Mitglied im Aufsichtsrat der UNEP Financial Institutions Initiative. Die Citigroup<br />
hat sich den Equator Principles verpflichtet und ist im Dow Jones Sustainability<br />
World Index und dem FTSE4Good Index gelistet.<br />
6.4 HSBC Holdings<br />
Der Vorstandsvorsitzende der HSBC Holdings schreibt im Annual Review 2002, daß<br />
„We recognise that we need to pay even more attention to the non-financial<br />
implications of lending decisions. We have issued more demanding internal<br />
standards on environmental and reputational risk which reflect the developments in<br />
international public opinion and the growing body of knowledge about<br />
environmental issues“. 45 In ihrem Bekenntnis zur Nachhaltigkeit 46 hebt HSBC<br />
hervor, daß Umweltfaktoren in Kreditprüfungen Berücksichtigung finden. HSBC ist<br />
gelistet im Dow Jones Sustainability Group Index und im FTSE4Good Index. HSBC<br />
war Gründungsmitglied der UNEP-FI Initiative und ist seit 2001 Mitglied im UN<br />
Global Compact. Es hat sich den Equator Principles verpflichtet und fühlt sich an die<br />
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen gebunden. Soziales und<br />
umweltbezogenes Engagement findet bei HSBC mehr karitativ und etwas weniger<br />
integriert in das Kerngeschäft statt als bei den drei vorhergehend dargestellten<br />
Instituten.<br />
45 vgl. HSBC (2002) „Group Chairman’s Statement“ S. 9<br />
46 vgl. www.hsbc.com unter „in society“<br />
27
6.5 Vergleich von 34 internationalen Banken<br />
Bankenvergleich<br />
Dieser Vergleich basiert auf einer Untersuchung von Marcel Jeucken, Senior<br />
Economist bei der holländischen Rabobank Gruppe und Direktor der Organisation<br />
„Sustainability in Finance“. 47 Diese Studie unterscheidet sich von anderen vor allem<br />
dadurch, daß sie nicht nur Banken betrachtet von denen bekannt ist, daß sie auf dem<br />
Gebiet der Nachhaltigkeit aktiv sind, sondern als Auswahlkriterium wurde das<br />
Bankvermögen herangezogen, welches a priori in keiner Beziehung zu Umwelt- und<br />
Sozialaspekten steht. Bezüglich der Kreditvergabepraxis ist vor allem der Aspekt<br />
„Environmental risk assessment and guidelines“ von Bedeutung. Es ergaben sich<br />
dabei folgende Ergebnisse: 56 Prozent der Banken beachten Umweltkriterien bei der<br />
Kreditvergabe. Dieser Anteil ist ambivalent zu sehen. Noch 1990 stellte eine<br />
Untersuchung in den USA fest, daß Banken sich nicht für ihre Umweltsituation oder<br />
die ihrer Kunden interessieren. 48 Es hat diesbezüglich also durchaus ein<br />
Bewußtseinswandel stattgefunden. Auf der anderen Seite sind sich die Banken seit<br />
Anfang der 90er Jahre auch sehr klar über die Bedeutung von Umweltrisiken. Vor<br />
allem in den USA wo durch CERCLA sogar einige Banken Insolvenz anmelden<br />
mußten. Aber selbst bei ausschließlicher Betrachtung von US Banken führen nur 67<br />
Prozent eine Umweltrisikoprüfung durch. In Europa tun dies 63 Prozent, wobei in<br />
Belgien, Frankreich oder Italien der Prozentsatz bei Null liegt. Dies gilt ebenso für<br />
australische und asiatische Banken. Bei der Projektfinanzierung in Entwicklungs-<br />
und Schwellenländern halten sich 24 Prozent an die Equator Principles bzw.<br />
Weltbankrichtlinien, 3 Prozent an die OECD Richtlinien. Mehr amerikanische als<br />
europäische Banken halten sich dabei an die Weltbankrichtlinien. Dagegen schließen<br />
nur europäische Banken explizit Sektoren aus, in denen sie generell keine Kredite<br />
vergeben. Tabelle 1 zeigt zusammengefasst die Ergebnisse der Studie. Für die<br />
Fragestellung der vorliegenden Arbeit besonders interessant sind die Spalten Eins<br />
„Umweltrisikoprüfung“ und Zwei „Umweltkredite/-darlehen“.<br />
47 vgl. Jeucken, M. (2001), S.3<br />
48 vgl. UNEP-FI (2002), S. 55<br />
28
TABELLE 3: FINANZDIENSTLEISTUNGEN UND –PRODUKTE VON PRIVATBANKEN, 1998-200049<br />
Umwelt Umwelt Mikro- Umwelt Umwelt Umwelt Umweltb Klima<br />
Nord<br />
Amerika<br />
Royal<br />
Bank<br />
Canada<br />
Can.Imp.<br />
Bank<br />
Com.<br />
risikopr<br />
üfung<br />
kredite/<br />
darlehen<br />
kredite<br />
fonds<br />
leasing<br />
Versich<br />
erung<br />
eratungs<br />
service<br />
X X X X<br />
X<br />
Bank of<br />
Montreal<br />
Citigroup X X X X X X<br />
Bank of<br />
America<br />
Chase<br />
Manhattan<br />
Europa<br />
Bank<br />
Austria<br />
Fortis<br />
Bank<br />
KBC<br />
Bank<br />
MeritaNo<br />
rdbanken<br />
BNP<br />
Paribas<br />
Crédit<br />
Agricole<br />
Société<br />
Générale<br />
Deutsche<br />
Bank<br />
HypoVer<br />
einsbank<br />
Dresdner<br />
Bank<br />
Banca<br />
Intesa<br />
X X X X<br />
X<br />
X X X<br />
X X<br />
X X X<br />
X<br />
X<br />
Bankenvergleich<br />
schutz<br />
Produkte<br />
Umwelt<br />
Venture<br />
Kapital<br />
X X X X X X X X X<br />
X X X X<br />
X X X<br />
X<br />
UniCredito X X X<br />
SanPaolo<br />
IMI<br />
ABN<br />
Amro<br />
ING<br />
Group<br />
Raboban<br />
k Group<br />
BSCH<br />
BBVA X X<br />
Handelsb<br />
anken<br />
X X X X X<br />
X X X X X X X<br />
X X X X X X X X X<br />
X<br />
UBS X X X X X<br />
49 vgl. UNEP-FI (2002), S. 56<br />
29
Crédit<br />
Suisse<br />
Group<br />
HSBC<br />
Holdings<br />
Barclays<br />
Bank<br />
NatWest<br />
Bank<br />
Ozeanien<br />
Nat.<br />
Australia<br />
Bank<br />
X X X X X<br />
X<br />
X X<br />
X X X X X<br />
X<br />
Bankenvergleich<br />
Bank<br />
Tokyo<br />
Mitsu.<br />
Fuji Bank X<br />
Sumitomo X X<br />
Anzahl<br />
Banken<br />
19 17 7 10 4 9 17 5 4<br />
7 Zusammenfassung und Ausblick<br />
Es gibt unter den Großbanken gerade in Deutschland, den Niederlanden, England<br />
und den USA einige sehr fortschrittliche Banken wie oben gezeigt wurde. Diese<br />
haben bereits in viele Bereiche ihres Finanz- und Kreditgeschäftes Nachhaltigkeits-<br />
und Umweltaspekte integriert. Wie aber Tabelle 3 zeigt, berücksichtigt immer noch<br />
ein hoher Anteil von Kreditinstituten nachhaltigkeitsbezogene Risiken nur<br />
ungenügend oder gar nicht. Dies ist kaum nachzuvollziehen, denn auch bei<br />
Umweltrisiken gilt: das Unternehmen, welches durch sein Handeln entstehende<br />
Risiken vorhersehen und damit minimieren kann, hat größere Überlebenschancen.<br />
Der zum Teil vorgebrachte Einwand, daß qualitative (d.h. nicht über den Marktpreis<br />
quantifizierbar) Aspekte wie Umwelt- und Sozialstandards nur schwer in die<br />
Kreditprüfung aufzunehmen sind, sind nicht stichhaltig, werden doch auch<br />
Managementqualitäten, intellektuelles Kapital (Good Will), Markenwert und –image<br />
regelmäßig als „soft-values“ in die Analyse mit einbezogen. Produktverantwortung<br />
„from cradle to grave“ gilt nicht mehr nur für Industriebetriebe. Auch von Banken<br />
wird dies heute erwartet. Im Umweltbereich genügt es deshalb nicht mehr,<br />
bankintern die Papierquote oder den Wasserverbrauch zu senken. Viel wichtiger ist,<br />
ob das Commitment zur Nachhaltigkeit, mit dem sich heute viele Banken in ihren<br />
magazinartig aufgemachten Unternehmensberichten schmücken, im Unternehmen<br />
30
Zusammenfassung<br />
auch gelebt wird. Authentizität im Tagesgeschäft ist gefordert. 50 Für Banken heißt<br />
dies, ihre Produktpalette und ihre Kreditvergabepolitik konsistent mit ökologischen<br />
und sozialen Standards zu machen. Einige der großen weltweit operierenden Banken<br />
haben dies erkannt und kooperieren intensiv auf dem Gebiet des Corporate Social<br />
Reporting (CSR) und der Einführung von umfassenden Umweltmanagement<br />
Systemen. Diese Entwicklung wird dadurch unterstützt, daß es im Bereich der<br />
Umwelt- und Sozialstandards mit wenigen Ausnahmen zumindest in der westlichen<br />
Hemisphäre einen gesellschaftlichen Konsens gibt, wie auch der Vergleich des US-<br />
amerikanischen und deutschen Rechtssystems und der Bankenvergleich zeigen. Es<br />
gibt daher deutliche Tendenzen, daß Kreditgeber zunehmend ökologische<br />
Auswirkungen ihrer Geschäftspolitik und Haftungsrisiken beachten. Man ist aber<br />
noch weit davon entfernt einen weltweiten ökologischen Standard für die<br />
Kreditrisikoprüfung zu besitzen.. 51 Daneben ist der Umwelt- und Ressourcenbereich<br />
aber auch ein immer weiter wachsendes Geschäftsfeld für die Banken. Fachliche<br />
Expertise auf diesem Gebiet dient den Banken deshalb nicht nur zur<br />
Risikovermeidung sondern auch zur Wahrnehmung geschäftlicher Chancen. Die<br />
internationale Süßwasserkonferenz 2001 in Bonn stellte z.B. fest, daß es 2001 eine<br />
Finanzierungslücke von über 100 Mio US-$ bei Investitionen in<br />
Wasserinfrastrukturprojekte gab. Auch der weiter wachsende Markt an Umweltfonds<br />
und Pensionsfonds bietet vielfältige Chancen. Wie nun die jeweiligen<br />
Umweltmanagementsysteme aufgebaut und die Risikoermittlung aus<br />
Umweltschäden bei den jeweiligen Banken intern durchgeführt werden, war im<br />
Rahmen dieser Hausarbeit nicht umfassend zu ermitteln, da im Bereich der internen<br />
Kreditvergaberichtlinien die Kernkompetenz jeder Bank steckt und damit solche<br />
Informationen nur eingeschränkt nach außen kommuniziert werden. Der prinzipielle<br />
Ablauf einer Kreditprüfung unter Umweltgesichtspunkten läuft aber wie folgt ab:<br />
Zunächst gibt es einen Screeningprozeß der generell eine ökologische Exposition<br />
eines Finanzierungsprojektes feststellt. Ist diese gegeben, wird je nach Projektart und<br />
Kreditvolumen eine genauere Expertise erstellt. Hier hat sich gerade bei einigen<br />
Großbanken in Europa und den USA in den vergangenen Jahren viel getan, wie<br />
Mitarbeiterschulungen und die freiwilligen Selbstverpflichtungen zeigen. Diese<br />
50 vgl. Kohtes-Klewes (2003), S. 4 und UNEP-FI (2002), S. 63<br />
51 vgl. Unep – FI (2002), S. 67<br />
31
Zusammenfassung<br />
Entwicklung wird weiter voranschreiten und sich auch im Hinblick auf<br />
Sozialstandards intensivieren. Allein schon aus der Notwendigkeit heraus, daß<br />
Nachhaltigkeitsgesichtspunkte immer größere Bereiche des täglichen<br />
Geschäftslebens beeinflussen. Man denke dabei an Naturkatastrophen, den<br />
Klimawandel oder die gerechte Verteilung von Ressourcen, Chancengleichheit und<br />
faire Arbeitsbedingungen. Hierbei muß es das Ziel der Kreditinstitute sein, die<br />
Diskussion anzuführen und weltweite Rahmenbedingungen für mehr Nachhaltigkeit<br />
im Bankgeschäft aktiv mitzugestalten, anstatt sich passiv dem Druck der Stakeholder<br />
zu beugen. Damit würde der Finanzsektor auch Gefahr laufen, daß die Diskussion an<br />
Fachlichkeit verliert und letztendlich die Banken mit externen Ansprüchen<br />
konfrontiert werden die mit der Realität im Kreditbereich nichts zu tun haben. Der<br />
Bankensektor muß das Auftreten neuer Stakeholder außerhalb des traditionellen<br />
Bereiches der staatlichen Regulierung, der renditeorientierten Kunden und der<br />
Kapitalmärkte ernst zu nehmen und neue Partnerschaften und einen offenen Dialog<br />
mit NROs, umweltbewußten Kunden, Mitarbeitern und Ratingagenturen führen. Dies<br />
hat zwei Vorteile: Zum einen kann im Konsens ein breit akzeptierter Standard von<br />
ökologisch und sozialen Kreditvergabekriterien entwickelt werden und zum anderen<br />
kann die Erfahrung der Stakeholder von den Banken genutzt werden um ihre<br />
Leistung hinsichtlich nachhaltiger Entwicklung besser meßbar zu machen und<br />
sektorbezogenes Benchmarking zu betreiben. Es wird dabei immer gewisse<br />
Unterschiede in der Auffassung von gesellschaftlichen Anspruchsgruppen und<br />
Banken geben. Dennoch ist nur durch Kooperation eine für alle Seiten befriedigende<br />
Lösung zu erzielen, nämlich einen globalen Standard für ökologisch und sozial<br />
verträgliche Kreditvergabe. Die bisherigen Ansätze von OECD, UN, UNEP und<br />
Weltbank sollten dafür die Grundlage bieten, müssen aber größere Akzeptanz unter<br />
den Stakeholdern gewinnen und direkteren Einfluß auf die tatsächliche<br />
Kreditvergabepolitik der Banken ausüben. Durch ihre Rolle als Intermediäre haben<br />
die Kreditinstitute eine wichtige Funktion bei der Erreichung des Ziels einer<br />
nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Rio-Konferenz von 1992. Der Bankensektor<br />
sollte sich verstärkt an den positiven Beispielen aus seiner Mitte wie z.B. der<br />
Deutschen Bank orientieren und sich noch mehr als bisher dieser globalen<br />
Verantwortung bewußt werden. Sicherheit und Zukunft von Finanzinstituten hängen<br />
entscheidend vom Erkennen und Beurteilen von ökologischen und sozialen Risiken<br />
ihrer Geschäfte ab. Nur die systematische Analyse dieser Gefahrenquellen<br />
32
Zusammenfassung<br />
ermöglicht es, die richtigen Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Ökologische<br />
Verträglichkeit und das Einhalten von weltweiten Standards ist der Schlüssel zu<br />
langfristigem unternehmerischem Erfolg.<br />
33
Literaturverzeichnis<br />
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[www.wbcsd.org/plugins/DocSearch/details.asp?type=DocDet&DocId=2102]<br />
35
Schriftliche Versicherung<br />
Schriftliche Versicherung<br />
„Hiermit versichere ich, daß die vorliegende Arbeit von mir selbständig verfaßt<br />
wurde und ich alle verwendeten Quellen, auch Internetquellen, ordnungsgemäß<br />
angegeben habe.“<br />
Augsburg, 17.Oktober 2003<br />
<strong>Markus</strong> <strong>Knöpfle</strong><br />
36