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Wassermeyer/Richter/Schnittker (Hrsg.), Personengesellschaften im ...

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WRS – D/017<br />

Kapitel 13 Einkünftequalifikation <strong>im</strong> Sonderbetriebsbereich<br />

die Betriebsstätte). Wird der Mitunternehmer dagegen nicht <strong>im</strong> Rahmen<br />

der eigentlichen geschäftlichen Aktivität für die Personengesellschaft tätig,<br />

sondern handelt <strong>im</strong> Rahmen seines eigenen gewerblichen Unternehmens,<br />

so sollte der Mitunternehmer durch seine Tätigkeit selbst dann<br />

keine Betriebsstätte für die Mitunternehmerschaft begründen, wenn das<br />

Entgelt als Sondervergütung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu behandeln<br />

ist. Da aber andererseits die Tätigkeitsvergütungen dem Betrieb der<br />

Mitunternehmerschaft nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zuzurechnen<br />

sind, sollte die Sondervergütung – bei hier relevanter ausschließlicher<br />

Anwendung innerstaatlichen Steuerrechts – <strong>im</strong> Zweifel der Geschäftsleitungsbetriebsstätte<br />

der Personengesellschaft zuzuordnen sein. Dem Tätigkeitsort<br />

des Gesellschafters, an dem dieser eine eigene Betriebsstätte<br />

für seine weitere geschäftliche Tätigkeit unterhält, sollte mithin nach innerstaatlichem<br />

Recht <strong>im</strong> Rahmen der Zuordnung der Sondervergütung<br />

für steuerliche Zwecke keine Bedeutung zukommen.<br />

2. Dotationskapital und Sonderbetriebsbereich<br />

13.16 Dotationskapital – Einführung. Als Dotationskapital wird <strong>im</strong> Zusammenhang<br />

mit der Betriebsstättengewinnermittlung das anteilige Eigenkapital<br />

des (Gesamt-)Unternehmens bezeichnet, das der Betriebsstätte<br />

zuzurechnen ist. 1 In Bezug auf das Dotationskapital ist eine Zuordnung<br />

von Zinsaufwendungen zur Betriebsstätte <strong>im</strong> Rahmen der Betriebsstättengewinnermittlung<br />

ausgeschlossen. 2 Maßstab für die Bemessung des<br />

Dotationskapitals ist die angemessene Kapitalausstattung nach den<br />

Grundsätzen des Fremdvergleichs. 3<br />

13.17 Dotationskapital und Mitunternehmerschaften. Die Anwendung der<br />

Grundsätze des Dotationskapitals auf Mitunternehmerschaften ist noch<br />

weitgehend ungeklärt. Die Finanzverwaltung scheint von der Anwendung<br />

auszugehen, Einzelheiten bleiben aber offen. 4 In der Literatur wird<br />

die Anwendung in Bezug auf Darlehensgewährungen zwischen Mitunternehmer<br />

und Mitunternehmerschaft diskutiert und teilweise abgelehnt 5<br />

oder eine vermittelnde Auffassung vertreten. 6 Die Ablehnung der Übertragung<br />

der vorgenannten Regeln zum Dotationskapital wird teilweise<br />

1 Jacobs, Internationale Unternehmensbesteuerung 6 , S. 632 m.w.N.; Schröder/<br />

Strunk in Mössner 3 , C 91.<br />

2 <strong>Wassermeyer</strong> in Kessler/Kröner/Köhler, Konzernsteuerrecht 2 , § 7 Rz. 279; Jacobs,<br />

Internationale Unternehmensbesteuerung 6 , 632 m.w.N.<br />

3 BMF v. 24.12.1999, BStBl. I 1999, 1076, Tz. 2.5.1, Tz. 2.5.1.; Schröder/Strunk in<br />

Mössner 3 , C 97.<br />

4 BMF v. 24.12.1999, BStBl. I 1999, 1076, Tz. 2.5.2.; wohl auch Strunk/Kaminski,<br />

IStR 2000, 33 (41); Göttsche/Stangl, DStR 2000, 498 (504 f.).<br />

5 Löwenstein/Heinsen, IStR 2007, 301 (302 f.).<br />

6 <strong>Wassermeyer</strong> in W/A/D, Rz. 7.18; für Fremdkapital mit eigenkapitalersetzendem<br />

Charakter.<br />

540 Rosenberg/Farle

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