Wassermeyer/Richter/Schnittker (Hrsg.), Personengesellschaften im ...
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WRS – D/017<br />
Kapitel 13 Einkünftequalifikation <strong>im</strong> Sonderbetriebsbereich<br />
die Betriebsstätte). Wird der Mitunternehmer dagegen nicht <strong>im</strong> Rahmen<br />
der eigentlichen geschäftlichen Aktivität für die Personengesellschaft tätig,<br />
sondern handelt <strong>im</strong> Rahmen seines eigenen gewerblichen Unternehmens,<br />
so sollte der Mitunternehmer durch seine Tätigkeit selbst dann<br />
keine Betriebsstätte für die Mitunternehmerschaft begründen, wenn das<br />
Entgelt als Sondervergütung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu behandeln<br />
ist. Da aber andererseits die Tätigkeitsvergütungen dem Betrieb der<br />
Mitunternehmerschaft nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zuzurechnen<br />
sind, sollte die Sondervergütung – bei hier relevanter ausschließlicher<br />
Anwendung innerstaatlichen Steuerrechts – <strong>im</strong> Zweifel der Geschäftsleitungsbetriebsstätte<br />
der Personengesellschaft zuzuordnen sein. Dem Tätigkeitsort<br />
des Gesellschafters, an dem dieser eine eigene Betriebsstätte<br />
für seine weitere geschäftliche Tätigkeit unterhält, sollte mithin nach innerstaatlichem<br />
Recht <strong>im</strong> Rahmen der Zuordnung der Sondervergütung<br />
für steuerliche Zwecke keine Bedeutung zukommen.<br />
2. Dotationskapital und Sonderbetriebsbereich<br />
13.16 Dotationskapital – Einführung. Als Dotationskapital wird <strong>im</strong> Zusammenhang<br />
mit der Betriebsstättengewinnermittlung das anteilige Eigenkapital<br />
des (Gesamt-)Unternehmens bezeichnet, das der Betriebsstätte<br />
zuzurechnen ist. 1 In Bezug auf das Dotationskapital ist eine Zuordnung<br />
von Zinsaufwendungen zur Betriebsstätte <strong>im</strong> Rahmen der Betriebsstättengewinnermittlung<br />
ausgeschlossen. 2 Maßstab für die Bemessung des<br />
Dotationskapitals ist die angemessene Kapitalausstattung nach den<br />
Grundsätzen des Fremdvergleichs. 3<br />
13.17 Dotationskapital und Mitunternehmerschaften. Die Anwendung der<br />
Grundsätze des Dotationskapitals auf Mitunternehmerschaften ist noch<br />
weitgehend ungeklärt. Die Finanzverwaltung scheint von der Anwendung<br />
auszugehen, Einzelheiten bleiben aber offen. 4 In der Literatur wird<br />
die Anwendung in Bezug auf Darlehensgewährungen zwischen Mitunternehmer<br />
und Mitunternehmerschaft diskutiert und teilweise abgelehnt 5<br />
oder eine vermittelnde Auffassung vertreten. 6 Die Ablehnung der Übertragung<br />
der vorgenannten Regeln zum Dotationskapital wird teilweise<br />
1 Jacobs, Internationale Unternehmensbesteuerung 6 , S. 632 m.w.N.; Schröder/<br />
Strunk in Mössner 3 , C 91.<br />
2 <strong>Wassermeyer</strong> in Kessler/Kröner/Köhler, Konzernsteuerrecht 2 , § 7 Rz. 279; Jacobs,<br />
Internationale Unternehmensbesteuerung 6 , 632 m.w.N.<br />
3 BMF v. 24.12.1999, BStBl. I 1999, 1076, Tz. 2.5.1, Tz. 2.5.1.; Schröder/Strunk in<br />
Mössner 3 , C 97.<br />
4 BMF v. 24.12.1999, BStBl. I 1999, 1076, Tz. 2.5.2.; wohl auch Strunk/Kaminski,<br />
IStR 2000, 33 (41); Göttsche/Stangl, DStR 2000, 498 (504 f.).<br />
5 Löwenstein/Heinsen, IStR 2007, 301 (302 f.).<br />
6 <strong>Wassermeyer</strong> in W/A/D, Rz. 7.18; für Fremdkapital mit eigenkapitalersetzendem<br />
Charakter.<br />
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