11.05.2014 Aufrufe

Wassermeyer/Richter/Schnittker (Hrsg.), Personengesellschaften im ...

Wassermeyer/Richter/Schnittker (Hrsg.), Personengesellschaften im ...

Wassermeyer/Richter/Schnittker (Hrsg.), Personengesellschaften im ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

WRS – D/017<br />

Kapitel 13 Einkünftequalifikation <strong>im</strong> Sonderbetriebsbereich<br />

unterschiedlicher Regelungen in den innerstaatlichen Steuerrechtsordnungen<br />

Doppel- und Nichtbelastungen denkbar. Diese werden jedoch<br />

– mangels Einschränkung des Besteuerungsrechts durch ein DBA – ggf.<br />

durch unilaterale Maßnahmen in den innerstaatlichen Steuerrechtsordnungen<br />

abgemildert oder vermieden. Für die Besteuerung der über die<br />

Mitunternehmerschrift vermittelten Betriebsstätte ist es grundsätzlich<br />

unerheblich, ob es sich bei der Mitunternehmerschaft um eine in- oder<br />

ausländische Personengesellschaft handelt, sofern die ausländische Personengesellschaft<br />

aufgrund des durchzuführenden Typenvergleichs wie<br />

eine inländische Personengesellschaft zu behandeln ist. 1<br />

13.10 Outbound-Fall – Inbound-Fall. Es sind grundsätzlich zwei Fälle zu unterscheiden:<br />

Ein inländischer Gesellschafter unterhält über eine Personengesellschaft<br />

eine ausländische Betriebsstätte („Outbound-Fall“), und ein<br />

ausländischer Gesellschafter unterhält über eine Personengesellschaft eine<br />

inländische Betriebsstätte („Inbound-Fall“). Die Einkünfte aus der<br />

Mitunternehmerschaft werden <strong>im</strong> Outbound-Fall unter ausschließlicher<br />

Anwendung des deutschen Steuerrechts, also unter umfassender Einbeziehung<br />

des Sonderbetriebsbereichs, ermittelt. Zu den inländischen<br />

Einkünften, die eine beschränkte Einkommen- oder Körperschaftsteuerpflicht<br />

für den an einer Personengesellschaft beteiligten Steuerausländer<br />

nach § 1 Abs. 4 EStG und § 2 Abs. 1 Satz 1 EStG (i.V.m. § 2 Nr. 1 KStG,<br />

soweit der Steuerausländer nach dem Typenvergleich einer deutschen<br />

Körperschaft entspricht) begründen, zählen nach § 49 Abs. 1 Nr. 2<br />

Buchst. a EStG unter anderem Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach<br />

§§ 15–17 EStG, für die <strong>im</strong> Inland eine Betriebsstätte unterhalten wird.<br />

Die beschränkte Steuerpflicht <strong>im</strong> Inbound-Fall erstreckt sich mithin nur<br />

auf den der inländischen gewerblichen Betriebsstätte zuzuordnenden Gewinn.<br />

2 Die der Betriebsstätte zuzuordnenden Einkünfte sind wiederum<br />

ausschließlich nach innerstaatlichem Steuerrecht zu ermitteln, sodass<br />

auch § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1, Halbs. 2 EStG Anwendung findet<br />

und der Sonderbetriebsbereich bei der Ermittlung des Gewinns der inländischen<br />

Betriebsstätte grundsätzlich zu berücksichtigen ist. 3 Sind an<br />

einer Personengesellschaft mit in- und ausländischen Betriebsstätten sowohl<br />

Steuerin- als auch Steuerausländer beteiligt, so erzielt die Personengesellschaft<br />

sowohl in- als auch ausländische Einkünfte, für die sich erst<br />

in der Person des einzelnen Mitunternehmers entscheidet, ob und wieweit<br />

sie anteilig <strong>im</strong> Inland steuerbar oder nicht steuerbar sind.<br />

13.11 Inländische Betriebsstätte <strong>im</strong> Inbound-Fall. Ob eine inländische gewerbliche<br />

Betriebsstätte unterhalten wird, richtet sich nach allgemeinen<br />

1 Zum Typenvergleich vgl. Rz. 4.1 ff.<br />

2 BMF v. 24.12.1999, BStBl. I 1999, 1076, Tz. 1.1.5.5; BMF v. 16.4.2010, abgedruckt<br />

als Anhang, S. 1335 ff., Tz. 3.1.<br />

3 Günkel/Lieber, FR 2000, 853 (854); Piltz in D/W, MA Art. 7 Rz. 108; Wied in<br />

Blümich, § 49 EStG Rz. 56.<br />

536 Rosenberg/Farle

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!