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Wassermeyer/Richter/Schnittker (Hrsg.), Personengesellschaften im ...

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WRS – D/017<br />

Kapitel 13 Einkünftequalifikation <strong>im</strong> Sonderbetriebsbereich<br />

Veräußerung einerseits und die laufenden Einkünfte andererseits in Bezug<br />

auf ein Wirtschaftsgut zu vermeiden, sollten einheitliche Kriterien<br />

sowohl bei den Betriebsstättenvorbehalten als auch bei Art. 7 und 13<br />

Abs. 2 OECD-MA für die Betriebsstättenzuordnung angewandt werden.<br />

Laufende Einkünfte und Einkünfte aus der Veräußerung stehen häufig in<br />

unmittelbarer wirtschaftlicher Wechselwirkung. Eine unterschiedliche<br />

steuerliche Behandlung der Einkünfte scheint mithin nicht sinnvoll.<br />

13.68 Qualifikationskonflikte. Auch in Bezug auf den sonstigen Sonderbetriebsbereich<br />

können sich Qualifikationskonflikte insbesondere dann ergeben,<br />

wenn die Vertragsstaaten die Personengesellschaft unterschiedlich qualifizieren<br />

und besteuern. Stuft nur einer der Vertragsstaaten die Personengesellschaft<br />

als steuerlich nicht transparent ein, wird dieser Vertragsstaat<br />

den Sonderbetriebsbereich bei der Ermittlung und Besteuerung der Einkünfte<br />

der Personengesellschaft außer Betracht lassen, während der andere<br />

Vertragsstaat, der die Personengesellschaft als steuerlich transparent<br />

einstuft, unter Umständen den Sonderbetriebsbereich den Einkünften<br />

aus der Personengesellschaft zurechnen wird. Dies kann zur Doppel- oder<br />

Nichtberücksichtigung von Einkünften <strong>im</strong> Sonderbetriebsbereich führen.<br />

1<br />

1 Vgl. Rz. 13.21 ff., Rz. 3.5 ff. sowie Rz. 6.1 ff. zu Qualifikationskonflikten.<br />

570 Rosenberg/Farle

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