Wassermeyer/Richter/Schnittker (Hrsg.), Personengesellschaften im ...
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WRS – D/017<br />
Kapitel 13 Einkünftequalifikation <strong>im</strong> Sonderbetriebsbereich<br />
Veräußerung einerseits und die laufenden Einkünfte andererseits in Bezug<br />
auf ein Wirtschaftsgut zu vermeiden, sollten einheitliche Kriterien<br />
sowohl bei den Betriebsstättenvorbehalten als auch bei Art. 7 und 13<br />
Abs. 2 OECD-MA für die Betriebsstättenzuordnung angewandt werden.<br />
Laufende Einkünfte und Einkünfte aus der Veräußerung stehen häufig in<br />
unmittelbarer wirtschaftlicher Wechselwirkung. Eine unterschiedliche<br />
steuerliche Behandlung der Einkünfte scheint mithin nicht sinnvoll.<br />
13.68 Qualifikationskonflikte. Auch in Bezug auf den sonstigen Sonderbetriebsbereich<br />
können sich Qualifikationskonflikte insbesondere dann ergeben,<br />
wenn die Vertragsstaaten die Personengesellschaft unterschiedlich qualifizieren<br />
und besteuern. Stuft nur einer der Vertragsstaaten die Personengesellschaft<br />
als steuerlich nicht transparent ein, wird dieser Vertragsstaat<br />
den Sonderbetriebsbereich bei der Ermittlung und Besteuerung der Einkünfte<br />
der Personengesellschaft außer Betracht lassen, während der andere<br />
Vertragsstaat, der die Personengesellschaft als steuerlich transparent<br />
einstuft, unter Umständen den Sonderbetriebsbereich den Einkünften<br />
aus der Personengesellschaft zurechnen wird. Dies kann zur Doppel- oder<br />
Nichtberücksichtigung von Einkünften <strong>im</strong> Sonderbetriebsbereich führen.<br />
1<br />
1 Vgl. Rz. 13.21 ff., Rz. 3.5 ff. sowie Rz. 6.1 ff. zu Qualifikationskonflikten.<br />
570 Rosenberg/Farle