Vorläufige Studiendokumente
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Allgemeiner Teil<br />
§ 1<br />
Geltungsbereich, Ziele des Studiums<br />
(1) Die vorliegende Prüfungsordnung regelt die Prüfungen in den Master-Studiengängen<br />
Lehramt an Sekundarschulen und Lehramt an Gymnasien an der Fakultät für<br />
Humanwissenschaften der Otto-von-Guericke-Universität.<br />
(2) Die zentrale Aufgabe der Studiengänge besteht darin, die Studierenden auf ihre Tätigkeit<br />
als zukünftige Lehrkraft für den Technik- bzw. Wirtschaftsunterricht an Sekundarschulen<br />
bzw. Gymnasien vorzubereiten. Die dazu notwendigen Kompetenzen werden den<br />
Studierenden in der bildungswissenschaftlichen sowie fachwissenschaftlichen und<br />
fachdidaktischen Ausbildung vermittelt. Hier eignen sich die Studierenden<br />
fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten an,<br />
die den grundlegenden Qualifikationsprofil des Technik- bzw. Wirtschaftslehrers<br />
entsprechen, sodass die Studierenden in der Lage sind, technische bzw. wirtschaftliche<br />
Sachverhalte zu verstehen, in adäquater Form zu reflektieren und nach didaktischen und<br />
methodischen Gesichtspunkten zu unterrichten.<br />
(3) Die enge Verknüpfung von Theorie und Praxis ist ein Wesensmerkmal der<br />
Masterstudiengänge, die bei der akademischen Ausbildung von Technik- und<br />
Wirtschaftslehrern in der Fachdidaktik und in den praktischen Phasen in den<br />
Sekundarschulen bzw. Gymnasien berücksichtigt werden muss. Deshalb werden die<br />
Studierenden neben der schulpraxisorientierten fachdidaktischen Ausbildung ein<br />
Praxissemester in einer Sekundarschule bzw. Gymnasium absolvieren und ihre<br />
Erfahrungen professionstheoretisch in begleitenden Seminaren reflektieren.<br />
(4) Diese Master-Studiengänge werden als Präsenzstudium durchgeführt.<br />
(5) Sie werden als Vollzeitstudium durchgeführt.<br />
§ 2<br />
Dauer und Gliederung des Studiums<br />
(1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Master-Prüfung vier Semester. Der<br />
Master-Abschluss besteht aus den studienbegleitenden Modulprüfungen und der Master-<br />
Arbeit mit der Verteidigung.<br />
Bestandteil des Studiums ist ein Praxissemester. Umfang und Dauer sind dem<br />
Regelstudienplan des jeweiligen Studiengangs zu entnehmen.<br />
(2) Das Studium ist modular aufgebaut. Module können aus Teilmodulen bestehen. Für jedes<br />
Modul ist mindestens eine Modulprüfung abzulegen. Prüfungsleistungen sind<br />
studienbegleitend während oder am Ende des jeweiligen Moduls oder Teilmoduls zu<br />
erbringen.<br />
Für jedes erfolgreich abgeschlossene Modul/Teilmodul wird eine bestimmte Anzahl von<br />
Leistungspunkten (Credit Points) nach dem European Credit Transfer System (ECTS)<br />
vergeben.<br />
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