11.05.2014 Aufrufe

Vorläufige Studiendokumente

Vorläufige Studiendokumente

Vorläufige Studiendokumente

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Allgemeiner Teil<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich, Ziele des Studiums<br />

(1) Die vorliegende Prüfungsordnung regelt die Prüfungen in den Master-Studiengängen<br />

Lehramt an Sekundarschulen und Lehramt an Gymnasien an der Fakultät für<br />

Humanwissenschaften der Otto-von-Guericke-Universität.<br />

(2) Die zentrale Aufgabe der Studiengänge besteht darin, die Studierenden auf ihre Tätigkeit<br />

als zukünftige Lehrkraft für den Technik- bzw. Wirtschaftsunterricht an Sekundarschulen<br />

bzw. Gymnasien vorzubereiten. Die dazu notwendigen Kompetenzen werden den<br />

Studierenden in der bildungswissenschaftlichen sowie fachwissenschaftlichen und<br />

fachdidaktischen Ausbildung vermittelt. Hier eignen sich die Studierenden<br />

fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten an,<br />

die den grundlegenden Qualifikationsprofil des Technik- bzw. Wirtschaftslehrers<br />

entsprechen, sodass die Studierenden in der Lage sind, technische bzw. wirtschaftliche<br />

Sachverhalte zu verstehen, in adäquater Form zu reflektieren und nach didaktischen und<br />

methodischen Gesichtspunkten zu unterrichten.<br />

(3) Die enge Verknüpfung von Theorie und Praxis ist ein Wesensmerkmal der<br />

Masterstudiengänge, die bei der akademischen Ausbildung von Technik- und<br />

Wirtschaftslehrern in der Fachdidaktik und in den praktischen Phasen in den<br />

Sekundarschulen bzw. Gymnasien berücksichtigt werden muss. Deshalb werden die<br />

Studierenden neben der schulpraxisorientierten fachdidaktischen Ausbildung ein<br />

Praxissemester in einer Sekundarschule bzw. Gymnasium absolvieren und ihre<br />

Erfahrungen professionstheoretisch in begleitenden Seminaren reflektieren.<br />

(4) Diese Master-Studiengänge werden als Präsenzstudium durchgeführt.<br />

(5) Sie werden als Vollzeitstudium durchgeführt.<br />

§ 2<br />

Dauer und Gliederung des Studiums<br />

(1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Master-Prüfung vier Semester. Der<br />

Master-Abschluss besteht aus den studienbegleitenden Modulprüfungen und der Master-<br />

Arbeit mit der Verteidigung.<br />

Bestandteil des Studiums ist ein Praxissemester. Umfang und Dauer sind dem<br />

Regelstudienplan des jeweiligen Studiengangs zu entnehmen.<br />

(2) Das Studium ist modular aufgebaut. Module können aus Teilmodulen bestehen. Für jedes<br />

Modul ist mindestens eine Modulprüfung abzulegen. Prüfungsleistungen sind<br />

studienbegleitend während oder am Ende des jeweiligen Moduls oder Teilmoduls zu<br />

erbringen.<br />

Für jedes erfolgreich abgeschlossene Modul/Teilmodul wird eine bestimmte Anzahl von<br />

Leistungspunkten (Credit Points) nach dem European Credit Transfer System (ECTS)<br />

vergeben.<br />

3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!