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Vorläufige Studiendokumente

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§ 8<br />

Schlussbestimmungen<br />

(1) Die jeweiligen Hochschulbetreuer stimmen das Praxissemester mit dem<br />

Praktikumsbüro der Fakultät FHW der OVGU ab. Unberührt davon bleiben die<br />

inhaltlichen Absprachen der Lehrenden an der Universität mit den Praktikanten und den<br />

Praktikumseinrichtungen.<br />

(2) Die Praktikumsberatung wird vom Praktikumsbüro der Fakultät FHW der OVGU<br />

durchgeführt. Erforderliche Festlegungen werden im gegenseitigen Einvernehmen<br />

getroffen.<br />

§ 9<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Satzung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung im Verwaltungshandbuch des<br />

Rektorats in Kraft.<br />

(2) Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrates der Fakultät für<br />

Humanwissenschaften der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg vom **.**.2012<br />

und des Senates der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg vom **.**.2012.<br />

Magdeburg, **:**.2012<br />

Der Rektor der<br />

Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg<br />

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