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Gastgewerbe - Dehoga Zentrum GmbH

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Musterkarte für eine Speise- und Getränkekarte<br />

mit Erläuterungen für den Gastwirt<br />

Bitte beachten Sie:<br />

- Die Karte bzw. der Preisaushang ist ein wichtiges Werbemittel. Die vollständige Auflistung der Speisen und<br />

Getränke, ihre genaue Beschreibung und vor allem eine ausreichende Anzahl von Speise- und Getränkekarten<br />

sind dringend notwendig. Dies nicht nur, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern weil falsche und unvollständige<br />

Karten sich negativ auf den Umsatz des Betriebes auswirken.<br />

- Viele Speisen und Getränke enthalten Zusatzstoffe, die dazu dienen können, das Produkt zu „schönen“. Diese<br />

werden von einigen Verbrauchern als „schädlich“ angesehen, da sie im Verdacht stehen, sich nachteilig auf<br />

die Gesundheit auszuwirken.<br />

- Diese Zusatzstoffe müssen vom Hersteller bzw. Lieferanten auf dem Etikett, der Verpackung bzw. dem Lieferschein<br />

entsprechend aufgeführt werden. Der Gast hat ein Anrecht darauf, durch entsprechende Deklaration<br />

auf der Karte bzw. dem Preisaushang hierüber informiert zu werden.<br />

- Die Karte darf keine irreführenden Angaben enthalten. Der Gastwirt sollte sich bei der Bezeichnung des Produktes<br />

nach dem genauen Wortlaut des Etiketts richten und insbesondere bei selbstzubereiteten Speisen und<br />

Getränken die in den „Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches“ festgeschriebenen Qualitätsnormen beachten.<br />

A. Getränkekarte<br />

Biere Menge Preis<br />

Brauerei, Art, Menge, Preis<br />

Bier vom Fass<br />

Max-Pilsener 0,4 l ... EUR 1<br />

Max-Starkbier 0,4 l ... EUR<br />

Falls bereits vor Betreten des Gastraumes klar und deutlich auf eine bestimmte Biermarke hingewiesen wird, z.B. Leuchtreklame,<br />

und nur diese Marke angeboten wird, kann die erneute Nennung der Brauerei in der Karte entfallen.<br />

Falls das Bier mit Zuckerzusatz hergestellt wurde, muss dies als „unter Zuckerverwendung“ kenntlich gemacht werden. Ausländisches<br />

Bier darf unter der Bezeichnung „Bier“ in Verkehr gebracht werden, wenn es unter dieser Bezeichnung im Herstellerland<br />

verkehrsfähig ist; verwendete Zusatzstoffe sind kenntlich zu machen.<br />

Volumen immer in Liter (l bzw. cl) angeben. Auf dem Schankgefäß muss das Volumen gekennzeichnet und angegeben werden<br />

(Füllstrich).<br />

Flaschenbiere<br />

Max-Pilsener 0,33 l ... EUR<br />

Max-Weizenbier 0,5 l ... EUR<br />

Max-Pilsener, Max-Lager<br />

alkoholfreies Bier 0,2 l ... EUR<br />

Alkoholische Getränke Menge Preis<br />

Art oder Marke, Menge, Preis<br />

Schorle 0,2 l … EUR<br />

Ananasbowle 0,2 l … EUR<br />

Weinhaltige Getränke nicht in der Weinkarte führen; bei Schorle und „Kalte Ente“ muss der Weinanteil größer als 50 % sein.<br />

Futschi 1) 3 ) 0,2 l ... EUR<br />

Die Frage, ob bei alkoholischen Mischgetränken die Angabe von Koffein, Chinin usw. notwendig ist, ist umstritten. Da es in der<br />

Praxis immer wieder vorkommt, dass die Getränke einzeln zum Selber Mischen serviert werden, dürfte es ratsam sein, die entsprechenden<br />

Zusatzstoffe in jedem Fall anzugeben.<br />

1 jeweils Preis angeben<br />

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