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Vorlage PDF - Regionaler Planungsverband Landshut

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14<br />

(durch Stromleitungen, Funkmasten,<br />

Messstationen, Steinbrüche, Kiesgruben,<br />

Autobahnen, Bahntrassen, etc.) sollen<br />

nicht für WKA ausgeschlossen werden. An<br />

diesen Standorten müssten keine erneuten<br />

Eingriffe in das Landschaftsbild durchgeführt<br />

werden.<br />

- Die Region <strong>Landshut</strong> soll den Windstromanteil<br />

erfüllen:<br />

In der Region Donau-Wald sollten mehr<br />

Flächen ausgewiesen werden, um die<br />

windschwachen Standorte in der Region<br />

13 auszugleichen.<br />

- Kleinwindanlagen und Haus- und Hofanlagen<br />

für Landwirte:<br />

Es sollte klargestellt werden, dass Kleinwindanlagen<br />

nicht in die VRs und VBs geplant<br />

werden müssen.<br />

22 Bund Naturschutz in Bayern e.V.:<br />

- Auch kleinere Areale mit weniger als 10<br />

ha könnten bei entsprechender Windhöffigkeit<br />

als VRs und VBs ausgewiesen werden.<br />

- Es sollte vor Abschluss der Fortschreibung<br />

auf die Ergebnisse des neuen 3D-<br />

Windatlases des Wirtschaftsministeriums<br />

gewartet werden.<br />

- Auch Gebiete mit einer Windhöffigkeit<br />

unter 5 m/s könnten als VRs und VBs festgelegt<br />

werden.<br />

ner WKA im direkten Umfeld nicht möglich ist.<br />

Wenn eine Nutzung mit der Errichtung einer<br />

WKA kompatibel ist, spricht nichts gegen eine<br />

Bündelung.<br />

- Es ist nicht möglich, dass für die Region <strong>Landshut</strong><br />

zusätzliche Flächen in der Region Donau-<br />

Wald ausgewiesen werden. In beiden Regionen<br />

werden die aus Sicht der Regionalplanung jeweils<br />

geeignetsten Gebiete ausgewiesen.<br />

- Die Fortschreibung des Regionalplans ist nur<br />

für raumbedeutsame WKA (Im Regelfall größer<br />

als 50 m) einschlägig. Kleinwindanlagen bis 50<br />

m sind somit von der Fortschreibung nicht tangiert.<br />

Dies wird auch in der Begründung zu dem<br />

Ziel B VI 1.1 klargestellt.<br />

- Eine Darstellung von Gebieten kleiner 10 ha<br />

ist auf Ebene der Regionalplanung nicht möglich,<br />

da einzig der Maßstab 1:100.000 rechtsverbindlich<br />

ist. Kleinere Gebiete sind deshalb in<br />

der Karte nicht darstellbar. Zudem kann bei Gebieten,<br />

welche kleiner als 10 ha sind, eine Konzentrationswirkung<br />

nicht mehr erreicht werden.<br />

- Der neue 3D-Windatlas steht frühestens Ende<br />

2013 zur Verfügung. Die Verbindlicherklärung<br />

des Regionalplans ist für Sommer 2013 geplant.<br />

Dies ist wichtig, um Rechtssicherheit für alle<br />

Beteiligten zu schaffen. Bei größeren Abweichungen<br />

durch neue Messergebnisse, kann der<br />

Regionalplan entsprechend fortgeschrieben<br />

werden.<br />

- Ziel der Regionalplanfortschreibung ist es, die<br />

am besten geeigneten Gebiete als VRs oder<br />

VBs auszuweisen. Hier wird als Grenze für einen<br />

möglichen marktwirtschaftlichen Betrieb<br />

- keine Änderung des Entwurfs notwendig.<br />

- keine Änderung des Entwurfs notwendig.<br />

- keine Änderung des Entwurfs.<br />

- keine Änderung des Entwurfs.<br />

- keine Änderung des Entwurfs.

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