Vorlage PDF - Regionaler Planungsverband Landshut
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14<br />
(durch Stromleitungen, Funkmasten,<br />
Messstationen, Steinbrüche, Kiesgruben,<br />
Autobahnen, Bahntrassen, etc.) sollen<br />
nicht für WKA ausgeschlossen werden. An<br />
diesen Standorten müssten keine erneuten<br />
Eingriffe in das Landschaftsbild durchgeführt<br />
werden.<br />
- Die Region <strong>Landshut</strong> soll den Windstromanteil<br />
erfüllen:<br />
In der Region Donau-Wald sollten mehr<br />
Flächen ausgewiesen werden, um die<br />
windschwachen Standorte in der Region<br />
13 auszugleichen.<br />
- Kleinwindanlagen und Haus- und Hofanlagen<br />
für Landwirte:<br />
Es sollte klargestellt werden, dass Kleinwindanlagen<br />
nicht in die VRs und VBs geplant<br />
werden müssen.<br />
22 Bund Naturschutz in Bayern e.V.:<br />
- Auch kleinere Areale mit weniger als 10<br />
ha könnten bei entsprechender Windhöffigkeit<br />
als VRs und VBs ausgewiesen werden.<br />
- Es sollte vor Abschluss der Fortschreibung<br />
auf die Ergebnisse des neuen 3D-<br />
Windatlases des Wirtschaftsministeriums<br />
gewartet werden.<br />
- Auch Gebiete mit einer Windhöffigkeit<br />
unter 5 m/s könnten als VRs und VBs festgelegt<br />
werden.<br />
ner WKA im direkten Umfeld nicht möglich ist.<br />
Wenn eine Nutzung mit der Errichtung einer<br />
WKA kompatibel ist, spricht nichts gegen eine<br />
Bündelung.<br />
- Es ist nicht möglich, dass für die Region <strong>Landshut</strong><br />
zusätzliche Flächen in der Region Donau-<br />
Wald ausgewiesen werden. In beiden Regionen<br />
werden die aus Sicht der Regionalplanung jeweils<br />
geeignetsten Gebiete ausgewiesen.<br />
- Die Fortschreibung des Regionalplans ist nur<br />
für raumbedeutsame WKA (Im Regelfall größer<br />
als 50 m) einschlägig. Kleinwindanlagen bis 50<br />
m sind somit von der Fortschreibung nicht tangiert.<br />
Dies wird auch in der Begründung zu dem<br />
Ziel B VI 1.1 klargestellt.<br />
- Eine Darstellung von Gebieten kleiner 10 ha<br />
ist auf Ebene der Regionalplanung nicht möglich,<br />
da einzig der Maßstab 1:100.000 rechtsverbindlich<br />
ist. Kleinere Gebiete sind deshalb in<br />
der Karte nicht darstellbar. Zudem kann bei Gebieten,<br />
welche kleiner als 10 ha sind, eine Konzentrationswirkung<br />
nicht mehr erreicht werden.<br />
- Der neue 3D-Windatlas steht frühestens Ende<br />
2013 zur Verfügung. Die Verbindlicherklärung<br />
des Regionalplans ist für Sommer 2013 geplant.<br />
Dies ist wichtig, um Rechtssicherheit für alle<br />
Beteiligten zu schaffen. Bei größeren Abweichungen<br />
durch neue Messergebnisse, kann der<br />
Regionalplan entsprechend fortgeschrieben<br />
werden.<br />
- Ziel der Regionalplanfortschreibung ist es, die<br />
am besten geeigneten Gebiete als VRs oder<br />
VBs auszuweisen. Hier wird als Grenze für einen<br />
möglichen marktwirtschaftlichen Betrieb<br />
- keine Änderung des Entwurfs notwendig.<br />
- keine Änderung des Entwurfs notwendig.<br />
- keine Änderung des Entwurfs.<br />
- keine Änderung des Entwurfs.<br />
- keine Änderung des Entwurfs.