Vorlage PDF - Regionaler Planungsverband Landshut
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tung ausgeklammert.<br />
- Die vorgesehenen 1.000-Meter-Abstände<br />
zu den z.T. international bedeutsamen EU-<br />
Vogelschutzgebieten der Region 13 sind<br />
nicht ausreichend. Es sind auf Grund der<br />
möglichen Anlagenhöhen von 200 m mindestens<br />
2.000-Meter-Abstände erforderlich.<br />
Entsprechende Abstandsflächen müssen<br />
darüber hinaus auch um Bereiche mit<br />
„besonderer Bedeutung als Vogelrastgebiet“<br />
vorgesehen werden, auch wenn diese<br />
nicht als NSG oder SPA ausgewiesen sind.<br />
- Die Auswirkungen von Windparks sollten<br />
als Bauprojekt (Bodenversiegelung, Rodungsumfang)<br />
dargestellt werden. Es fehlen<br />
Aussagen vom notwendigen Abstand<br />
der Anlagen zueinander.<br />
- Es fehlen Angaben zur Netzinfrastruktur<br />
und zusätzlich notwendigen Leitungstrassen<br />
und Umspannwerken.<br />
- Die geplanten VRs und VBs befinden<br />
sich überwiegend in Kamm- und Kuppenlagen.<br />
Sie stehen damit im Widerspruch zu<br />
dem LEP-Ziel B VI 1.5.<br />
- Fachliche Vorgaben aus dem Landschaftsentwicklungskonzept<br />
der Region<br />
<strong>Landshut</strong> wurden nicht berücksichtigt.<br />
rien (Ausschlussgebiet, Restriktionsgebiet, weiße<br />
Fläche) zugeordnet. Der Bereich Vogelschutz<br />
wurde somit ausreichend und fachgerecht<br />
berücksichtigt.<br />
- Sämtliche Bereiche mit einer besonderen Bedeutung<br />
für den Vogelschutz (z.B. Vogelzugund<br />
Rastgebiete, Ramsargebiete, etc) wurden<br />
von der höheren Naturschutzbehörde fachlich<br />
bewertet und entsprechenden Gebietskategorien<br />
(Ausschlussgebiet, Restriktionsgebiet, weiße<br />
Fläche) zugeordnet bzw. wurden die notwendigen<br />
Abstandsflächen festgelegt. Der Bereich<br />
Vogelschutz wurde somit ausreichend und<br />
fachgerecht berücksichtigt.<br />
- Die Auswirkungen durch den Bau von WKA<br />
können erst im Zuge der Detailplanung geklärt<br />
werden, da diese sehr stark vom Einzelfall abhängen.<br />
Auf Ebene der Regionalplanung ist<br />
eine Aussage hierzu noch nicht möglich.<br />
- Die Auswirkungen durch den Bau von WKA<br />
können erst im Zuge der Detailplanung geklärt<br />
werden, da diese sehr stark vom Einzelfall abhängen.<br />
Auf Ebene der Regionalplanung ist<br />
eine Aussage hierzu noch nicht möglich.<br />
- Nur auf den Kuppenlagen liegt eine ausreichende<br />
Windhöffigkeit vor, die den Betrieb einer<br />
WKA wirtschaftlich möglich machen. Besonders<br />
schützenswerte Hang- und Kuppenlagen wie<br />
beispielsweise die Hangleiten der Isar oder Bereiche<br />
des Vilstals wurden zudem für die Nutzung<br />
von WKA ausgeschlossen. Im Großteil des<br />
Tertiärhügellandes ist eine Differenzierung jedoch<br />
nicht möglich. Das LEP-Ziel B VI 1.5 wurde<br />
somit berücksichtigt.<br />
- Relevante Vorgaben aus LEK wie z.B. besonders<br />
schützenswerte Landschaftsteile wurden<br />
berücksichtigt und sind in die Erarbeitung des<br />
- keine Änderung des Entwurfs notwendig.<br />
- keine Änderung des Entwurfs notwendig.<br />
- keine Änderung des Entwurfs notwendig.<br />
- keine Änderung des Entwurfs notwendig.<br />
- keine Änderung des Entwurfs notwendig