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Vorlage PDF - Regionaler Planungsverband Landshut

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20<br />

tung ausgeklammert.<br />

- Die vorgesehenen 1.000-Meter-Abstände<br />

zu den z.T. international bedeutsamen EU-<br />

Vogelschutzgebieten der Region 13 sind<br />

nicht ausreichend. Es sind auf Grund der<br />

möglichen Anlagenhöhen von 200 m mindestens<br />

2.000-Meter-Abstände erforderlich.<br />

Entsprechende Abstandsflächen müssen<br />

darüber hinaus auch um Bereiche mit<br />

„besonderer Bedeutung als Vogelrastgebiet“<br />

vorgesehen werden, auch wenn diese<br />

nicht als NSG oder SPA ausgewiesen sind.<br />

- Die Auswirkungen von Windparks sollten<br />

als Bauprojekt (Bodenversiegelung, Rodungsumfang)<br />

dargestellt werden. Es fehlen<br />

Aussagen vom notwendigen Abstand<br />

der Anlagen zueinander.<br />

- Es fehlen Angaben zur Netzinfrastruktur<br />

und zusätzlich notwendigen Leitungstrassen<br />

und Umspannwerken.<br />

- Die geplanten VRs und VBs befinden<br />

sich überwiegend in Kamm- und Kuppenlagen.<br />

Sie stehen damit im Widerspruch zu<br />

dem LEP-Ziel B VI 1.5.<br />

- Fachliche Vorgaben aus dem Landschaftsentwicklungskonzept<br />

der Region<br />

<strong>Landshut</strong> wurden nicht berücksichtigt.<br />

rien (Ausschlussgebiet, Restriktionsgebiet, weiße<br />

Fläche) zugeordnet. Der Bereich Vogelschutz<br />

wurde somit ausreichend und fachgerecht<br />

berücksichtigt.<br />

- Sämtliche Bereiche mit einer besonderen Bedeutung<br />

für den Vogelschutz (z.B. Vogelzugund<br />

Rastgebiete, Ramsargebiete, etc) wurden<br />

von der höheren Naturschutzbehörde fachlich<br />

bewertet und entsprechenden Gebietskategorien<br />

(Ausschlussgebiet, Restriktionsgebiet, weiße<br />

Fläche) zugeordnet bzw. wurden die notwendigen<br />

Abstandsflächen festgelegt. Der Bereich<br />

Vogelschutz wurde somit ausreichend und<br />

fachgerecht berücksichtigt.<br />

- Die Auswirkungen durch den Bau von WKA<br />

können erst im Zuge der Detailplanung geklärt<br />

werden, da diese sehr stark vom Einzelfall abhängen.<br />

Auf Ebene der Regionalplanung ist<br />

eine Aussage hierzu noch nicht möglich.<br />

- Die Auswirkungen durch den Bau von WKA<br />

können erst im Zuge der Detailplanung geklärt<br />

werden, da diese sehr stark vom Einzelfall abhängen.<br />

Auf Ebene der Regionalplanung ist<br />

eine Aussage hierzu noch nicht möglich.<br />

- Nur auf den Kuppenlagen liegt eine ausreichende<br />

Windhöffigkeit vor, die den Betrieb einer<br />

WKA wirtschaftlich möglich machen. Besonders<br />

schützenswerte Hang- und Kuppenlagen wie<br />

beispielsweise die Hangleiten der Isar oder Bereiche<br />

des Vilstals wurden zudem für die Nutzung<br />

von WKA ausgeschlossen. Im Großteil des<br />

Tertiärhügellandes ist eine Differenzierung jedoch<br />

nicht möglich. Das LEP-Ziel B VI 1.5 wurde<br />

somit berücksichtigt.<br />

- Relevante Vorgaben aus LEK wie z.B. besonders<br />

schützenswerte Landschaftsteile wurden<br />

berücksichtigt und sind in die Erarbeitung des<br />

- keine Änderung des Entwurfs notwendig.<br />

- keine Änderung des Entwurfs notwendig.<br />

- keine Änderung des Entwurfs notwendig.<br />

- keine Änderung des Entwurfs notwendig.<br />

- keine Änderung des Entwurfs notwendig

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