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Vorlage PDF - Regionaler Planungsverband Landshut

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40<br />

Das VR grenzt an das VR LE 4 an. Die<br />

Rohstoffgewinnung darf nicht beeinträchtigt<br />

werden.<br />

12 Gemeinde Attenhofen:<br />

Rücknahme des VR im Süden um 150m,<br />

um der Ortschaft Walkertshofen Entwicklungsspielraum<br />

einzuräumen.<br />

12 Landratsamt Kelheim:<br />

Die Wallfahrtskirche St. Anton und ein<br />

sich im Umfeld befindlicher Großbaum,<br />

welcher als Naturdenkmal ausgewiesen<br />

ist, besitzen eine hohe Fernwirkung. Dies<br />

sollte bei der Schutzgutbetrachtung berücksichtigt<br />

werden.<br />

Windkraftnutzung. Der Schutzzweck angrenzender<br />

VRs und VBs für die Rohstoffsicherung wird nicht<br />

gefährdet. Bei den in der Region <strong>Landshut</strong> abbauwürdigen<br />

Rohstoffarten (Kies, Lehm, Bentonit) sind<br />

keine Sprengungen erforderlich, die einen speziellen<br />

Schutzabstand rechtfertigen würden.<br />

- In Walkersthofen stehen nach dem F-Plan noch<br />

ausreichend Baugrundstücke für die künftige Entwicklung<br />

zur Verfügung. Die Hauptsiedlungsrichtung der<br />

Ortschaft erstreckt sich Richtung Osten und evtl. Norden.<br />

Die Berechnungen des Bayerischen Landesamtes<br />

für Statistik und Datenverarbeitung gehen von<br />

einer eher rückläufigen Bevölkerungsprognose für die<br />

Gemeinde Attenhofen bis 2021 aus. Dennoch soll der<br />

Ortschaft noch ein Entwicklungsspielraum bestehen<br />

bleiben, welcher aber durch das nordwestlich gelegene<br />

VR nicht beeinträchtigt wird.<br />

- Eine genaue Bewertung der Auswirkungen auf das<br />

genannte Denkmal ist erst im Zuge der Detailplanung<br />

möglich, wenn die Höhe der Anlage, der Anlagentyp<br />

sowie der genaue Standort feststehen. Dies erfolgt<br />

dann i.d.R. im Rahmen von Sichtbarkeitsanalysen.<br />

Von Seiten der Fachstelle wurden keine Schutzabstände<br />

für einzelne Denkmäler festgelegt.<br />

Auf Ebene der Regionalplanung können besonders<br />

prägnante Sichtachsen von grundsätzlicher Überplanung<br />

freigehalten werden. Es kann jedoch nicht Aufgabe<br />

der Regionalplanung sein, jeglichen Einflussbereich<br />

um Denkmäler von Windkraftanlagen frei zu<br />

halten. Nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung<br />

bis hin zur Entwertung des Denkmals wäre eine<br />

Streichung des VR gerechtfertigt. Die technische<br />

Neuartigkeit einer WKA und die dadurch bedingte<br />

optische Gewöhnungsbedürftigkeit sind allein aber<br />

nicht geeignet, eine Beeinträchtigung zu begründen.<br />

Darüber hinaus trifft die Regionalplanung keinerlei<br />

- Keine Änderung des Entwurfs.<br />

- Keine Änderung des Entwurfs.

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