Vorlage PDF - Regionaler Planungsverband Landshut
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Das VR grenzt an das VR LE 4 an. Die<br />
Rohstoffgewinnung darf nicht beeinträchtigt<br />
werden.<br />
12 Gemeinde Attenhofen:<br />
Rücknahme des VR im Süden um 150m,<br />
um der Ortschaft Walkertshofen Entwicklungsspielraum<br />
einzuräumen.<br />
12 Landratsamt Kelheim:<br />
Die Wallfahrtskirche St. Anton und ein<br />
sich im Umfeld befindlicher Großbaum,<br />
welcher als Naturdenkmal ausgewiesen<br />
ist, besitzen eine hohe Fernwirkung. Dies<br />
sollte bei der Schutzgutbetrachtung berücksichtigt<br />
werden.<br />
Windkraftnutzung. Der Schutzzweck angrenzender<br />
VRs und VBs für die Rohstoffsicherung wird nicht<br />
gefährdet. Bei den in der Region <strong>Landshut</strong> abbauwürdigen<br />
Rohstoffarten (Kies, Lehm, Bentonit) sind<br />
keine Sprengungen erforderlich, die einen speziellen<br />
Schutzabstand rechtfertigen würden.<br />
- In Walkersthofen stehen nach dem F-Plan noch<br />
ausreichend Baugrundstücke für die künftige Entwicklung<br />
zur Verfügung. Die Hauptsiedlungsrichtung der<br />
Ortschaft erstreckt sich Richtung Osten und evtl. Norden.<br />
Die Berechnungen des Bayerischen Landesamtes<br />
für Statistik und Datenverarbeitung gehen von<br />
einer eher rückläufigen Bevölkerungsprognose für die<br />
Gemeinde Attenhofen bis 2021 aus. Dennoch soll der<br />
Ortschaft noch ein Entwicklungsspielraum bestehen<br />
bleiben, welcher aber durch das nordwestlich gelegene<br />
VR nicht beeinträchtigt wird.<br />
- Eine genaue Bewertung der Auswirkungen auf das<br />
genannte Denkmal ist erst im Zuge der Detailplanung<br />
möglich, wenn die Höhe der Anlage, der Anlagentyp<br />
sowie der genaue Standort feststehen. Dies erfolgt<br />
dann i.d.R. im Rahmen von Sichtbarkeitsanalysen.<br />
Von Seiten der Fachstelle wurden keine Schutzabstände<br />
für einzelne Denkmäler festgelegt.<br />
Auf Ebene der Regionalplanung können besonders<br />
prägnante Sichtachsen von grundsätzlicher Überplanung<br />
freigehalten werden. Es kann jedoch nicht Aufgabe<br />
der Regionalplanung sein, jeglichen Einflussbereich<br />
um Denkmäler von Windkraftanlagen frei zu<br />
halten. Nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung<br />
bis hin zur Entwertung des Denkmals wäre eine<br />
Streichung des VR gerechtfertigt. Die technische<br />
Neuartigkeit einer WKA und die dadurch bedingte<br />
optische Gewöhnungsbedürftigkeit sind allein aber<br />
nicht geeignet, eine Beeinträchtigung zu begründen.<br />
Darüber hinaus trifft die Regionalplanung keinerlei<br />
- Keine Änderung des Entwurfs.<br />
- Keine Änderung des Entwurfs.