Vorlage PDF - Regionaler Planungsverband Landshut
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Gebietsbezogene Stellungnahmen<br />
VR TÖB<br />
1 Bayernets GmbH:<br />
Die Gashochdruckleitung FF01/0100<br />
verläuft durch das VR. Auf Grund einer<br />
möglichen Gefährdung der Leitung muss<br />
aus technischer Sicht ein Mindestabstand<br />
von 20 m von der Mastachse zur<br />
Achse einer Gashochdruckleitung eingehalten<br />
werden. Bei besonders hohen<br />
WKA mit einer Nabenhöhe größer 110 m<br />
kann auch ein größerer Abstand erforderlich<br />
werden. Der Schutzstreifen der Leitung<br />
ist 10 m breit (je 5 m beiderseits).<br />
Hier sind alle Maßnahmen zu unterlassen,<br />
die den Bestand der Anlagen gefährden<br />
oder den Betrieb, Wartung und<br />
Unterhalt beeinträchtigen können.<br />
Auswertung<br />
- Trotz der Einschränkung durch die Gashochdruckleitung<br />
steht im VR 1 eine ausreichende Fläche für<br />
die Errichtung von WKA zur Verfügung. Die Gasleitung<br />
kann im Zuge der Detailplanung berücksichtigt<br />
und die geforderten Mindestabstände eingehalten<br />
werden. Die Gasleitung sollte als Hinweis in die Begründung<br />
mit aufgenommen werden.<br />
Vorschlag des Regionsbeauftragten<br />
- Aufnahme der Gashochdruckleitung<br />
in die Begründung zu dem<br />
VR, damit sie im Zuge der Detailplanung<br />
berücksichtigt werden<br />
kann.<br />
1 Vodafone DE:<br />
Durch das VR verlaufen zwei Richtfunktrassen.<br />
2 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege:<br />
- Bodendenkmal D-2-7336-0001 betroffen<br />
(vorgeschichtliches Grabhügelfeld mit<br />
25 Hügeln): WKA mit all denn verbundenen<br />
Eingriffen dürfen nicht näher als 100<br />
m zum Bodendenkmal errichtet werden.<br />
Die Flurnr. 70-72 Gmkg. Gasseltshauen<br />
- Die Richtfunkstrecken sollten in die Begründung mit<br />
aufgenommen werden, damit sie in der Detailplanung<br />
berücksichtigt werden können.<br />
- das genannte Bodendenkmal befindet sich im östlichen<br />
Randbereich des VR. Auf Grund der in der Regionalplanung<br />
vorgeschriebenen Maßstäblichkeit von<br />
1:100.000 ist eine flurnummernscharfe Abgrenzung<br />
nicht möglich. Das Bodendenkmal wird aus dem VR<br />
künftig ausgenommen und nicht überlagert. In dem<br />
VR stehen trotz der Einschränkung noch ausreichend<br />
Flächen für die Errichtung von WKA zur Verfügung.<br />
- In die Begründung zu dem VR<br />
werden die Richtfunkstrecken als<br />
Hinweise mit aufgenommen, damit<br />
sie in der Detailplanung berücksichtigt<br />
werden können.<br />
- Herausnahme des Bodendenkmals<br />
aus dem VR.