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Vorlage PDF - Regionaler Planungsverband Landshut

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26<br />

Gebietsbezogene Stellungnahmen<br />

VR TÖB<br />

1 Bayernets GmbH:<br />

Die Gashochdruckleitung FF01/0100<br />

verläuft durch das VR. Auf Grund einer<br />

möglichen Gefährdung der Leitung muss<br />

aus technischer Sicht ein Mindestabstand<br />

von 20 m von der Mastachse zur<br />

Achse einer Gashochdruckleitung eingehalten<br />

werden. Bei besonders hohen<br />

WKA mit einer Nabenhöhe größer 110 m<br />

kann auch ein größerer Abstand erforderlich<br />

werden. Der Schutzstreifen der Leitung<br />

ist 10 m breit (je 5 m beiderseits).<br />

Hier sind alle Maßnahmen zu unterlassen,<br />

die den Bestand der Anlagen gefährden<br />

oder den Betrieb, Wartung und<br />

Unterhalt beeinträchtigen können.<br />

Auswertung<br />

- Trotz der Einschränkung durch die Gashochdruckleitung<br />

steht im VR 1 eine ausreichende Fläche für<br />

die Errichtung von WKA zur Verfügung. Die Gasleitung<br />

kann im Zuge der Detailplanung berücksichtigt<br />

und die geforderten Mindestabstände eingehalten<br />

werden. Die Gasleitung sollte als Hinweis in die Begründung<br />

mit aufgenommen werden.<br />

Vorschlag des Regionsbeauftragten<br />

- Aufnahme der Gashochdruckleitung<br />

in die Begründung zu dem<br />

VR, damit sie im Zuge der Detailplanung<br />

berücksichtigt werden<br />

kann.<br />

1 Vodafone DE:<br />

Durch das VR verlaufen zwei Richtfunktrassen.<br />

2 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege:<br />

- Bodendenkmal D-2-7336-0001 betroffen<br />

(vorgeschichtliches Grabhügelfeld mit<br />

25 Hügeln): WKA mit all denn verbundenen<br />

Eingriffen dürfen nicht näher als 100<br />

m zum Bodendenkmal errichtet werden.<br />

Die Flurnr. 70-72 Gmkg. Gasseltshauen<br />

- Die Richtfunkstrecken sollten in die Begründung mit<br />

aufgenommen werden, damit sie in der Detailplanung<br />

berücksichtigt werden können.<br />

- das genannte Bodendenkmal befindet sich im östlichen<br />

Randbereich des VR. Auf Grund der in der Regionalplanung<br />

vorgeschriebenen Maßstäblichkeit von<br />

1:100.000 ist eine flurnummernscharfe Abgrenzung<br />

nicht möglich. Das Bodendenkmal wird aus dem VR<br />

künftig ausgenommen und nicht überlagert. In dem<br />

VR stehen trotz der Einschränkung noch ausreichend<br />

Flächen für die Errichtung von WKA zur Verfügung.<br />

- In die Begründung zu dem VR<br />

werden die Richtfunkstrecken als<br />

Hinweise mit aufgenommen, damit<br />

sie in der Detailplanung berücksichtigt<br />

werden können.<br />

- Herausnahme des Bodendenkmals<br />

aus dem VR.

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