Vorlage PDF - Regionaler Planungsverband Landshut
Vorlage PDF - Regionaler Planungsverband Landshut
Vorlage PDF - Regionaler Planungsverband Landshut
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
16<br />
wegen der Erholungsnutzung als problematisch<br />
gesehen.<br />
keine Hinweise vor, die einen Ausschluss rechtfertigen<br />
würden. Hier ist es den Gemeinden<br />
überlassen, wie sie mit dem Gebiet umzugehen<br />
gedenken und ob die Erholungsnutzung evtl.<br />
durch die Errichtung von WKA beeinträchtigt<br />
wird.<br />
23 DB Services Immobilien GmbH:<br />
Wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit<br />
von Anlagen der Eisenbahnen des Bundes<br />
und aus den Gefahren des Eisabwurfs von<br />
WKA ist ein Abstand von größer gleich 1,5<br />
x (Rotordurchmesser + Nabenhöhe) zum<br />
nächstgelegenen in Betrieb befindlichen<br />
Gleis einzuhalten.<br />
24 Eisenbahnbundesamt:<br />
- Um Beeinträchtigungen des Eisenbahnbetriebs<br />
durch Eisabwurf oder Rotorblattbruch<br />
auszuschließen, empfiehlt das Eisenbahnbundesamt<br />
(EBA) als Abstand das<br />
2-fache des Rotordurchmessers. Da bereits<br />
Durchmesser von 200 m möglich sind,<br />
wird der in der Regionalplanung vorgesehen<br />
Abstand von 200 m als zu gering angesehen.<br />
- Für Bahnstromfernleitungen (110-kV) wird<br />
ohne Schwingschutzmaßnahmen ein Abstand<br />
von 3 x Rotordurchmesser, mit<br />
Schwingschutzmaßnahmen ein Abstand<br />
- Die Bahntrassen wurden in dem Fortschreibungsentwurf<br />
mit einem Abstand von 200 m<br />
gepuffert. Eine Einzelfallbewertung ist in der<br />
Regionalplanung nicht möglich, weshalb es<br />
notwendig war, einen einheitlichen Abstandwert<br />
von VRs und VBs zu Bahntrassen zu verwenden.<br />
In unmittelbarer Nähe von Bahntrassen<br />
befinden sich keine geplanten VRs und VBs. Im<br />
Regelfall dürfte der in der Regionalplanung<br />
festgelegte Abstand ausreichen. Dennoch sollten<br />
die geforderten Mindestabstände in die Begründung<br />
zu den Ausschlusskriterien mit aufgenommen<br />
werden. Durch die Größe der VRs und<br />
VBs werden diese durch die mögliche Einschränkung<br />
in ihrer Grundintention aber nicht<br />
gefährdet.<br />
- Die Bahntrassen wurden in dem Fortschreibungsentwurf<br />
mit einem Abstand von 200 gepuffert.<br />
Eine Einzelfallbewertung ist in der Regionalplanung<br />
nicht möglich, weshalb es notwendig<br />
war, einen einheitlichen Abstandwert<br />
von VRs und VBs zu Bahntrassen zu verwenden.<br />
In unmittelbarer Nähe von Bahntrassen<br />
befinden sich keine geplanten VRs und VBs. Im<br />
Regelfall dürfte nach hiesiger Einschätzung der<br />
in der Regionalplanung festgelegte Abstand<br />
ausreichen.<br />
- Aufnahme der notwendigen Abstände in<br />
die Begründung.<br />
- Keine Änderung des Entwurfs.