Vorlage PDF - Regionaler Planungsverband Landshut
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10 Kreisheimatpfleger des Landkreises<br />
Kelheim:<br />
Das Schloß Wildenberg und die Kirche<br />
St. Andreas in Pürkwang liegen auf einer<br />
Höhenlage über der Ortschaft und würden<br />
durch den anzunehmenden störenden<br />
Sichtbezug von WKA in ihrer kulturhistorischen<br />
und regionalen Identität beeinträchtigt.<br />
Das VR sollte an anderer<br />
Stelle eingeplant werden.<br />
halten. Nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung bis<br />
hin zur Entwertung des Denkmals wäre eine Streichung<br />
des VR gerechtfertigt. Die technische Neuartigkeit<br />
einer WKA und die dadurch bedingte optische<br />
Gewöhnungsbedürftigkeit sind allein aber nicht geeignet,<br />
eine Beeinträchtigung zu begründen. Der<br />
pauschalen Aussage, dass die Umgebung von<br />
Denkmälern von WKA freizuhalten ist, kann fachlich<br />
nicht gefolgt werden.<br />
Darüber hinaus trifft die Regionalplanung keinerlei<br />
Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit von Einzelanlagen.<br />
Das denkmalrechtliche Verfahren<br />
ist im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
enthalten (siehe auch die Ausführungen im<br />
"Winderlass Bayern" vom 20.12.2011).<br />
- Das VR an anderer Stelle einzuplanen ist nicht möglich,<br />
da ansonsten der Kriterienkatalog geändert werden<br />
müsste, was aus fachlicher Sicht nicht sinnvoll<br />
wäre. Eine genaue Bewertung der Auswirkungen auf<br />
die genannten Denkmäler ist erst im Zuge der Detailplanung<br />
möglich, wenn die Höhe der Anlage, der Anlagentyp<br />
sowie der genaue Standort feststehen. Dies<br />
erfolgt dann i.d.R. im Rahmen von Sichtbarkeitsanalysen.<br />
Von Seiten der Fachstelle wurden keine<br />
Schutzabstände für einzelne Denkmäler festgelegt.<br />
Auf Ebene der Regionalplanung können besonders<br />
prägnante Sichtachsen von grundsätzlicher Überplanung<br />
freigehalten werden. Es kann jedoch nicht Aufgabe<br />
der Regionalplanung sein, jeglichen Einflussbereich<br />
um Denkmäler von Windkraftanlagen frei zu<br />
halten. Nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung<br />
bis hin zur Entwertung des Denkmals wäre eine<br />
Streichung des VR gerechtfertigt. Die technische<br />
Neuartigkeit einer WKA und die dadurch bedingte<br />
optische Gewöhnungsbedürftigkeit sind allein aber<br />
nicht geeignet, eine Beeinträchtigung zu begründen.<br />
Darüber hinaus trifft die Regionalplanung keinerlei<br />
- Keine Änderung des Entwurfs.