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Vorlage PDF - Regionaler Planungsverband Landshut

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38<br />

10 Kreisheimatpfleger des Landkreises<br />

Kelheim:<br />

Das Schloß Wildenberg und die Kirche<br />

St. Andreas in Pürkwang liegen auf einer<br />

Höhenlage über der Ortschaft und würden<br />

durch den anzunehmenden störenden<br />

Sichtbezug von WKA in ihrer kulturhistorischen<br />

und regionalen Identität beeinträchtigt.<br />

Das VR sollte an anderer<br />

Stelle eingeplant werden.<br />

halten. Nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung bis<br />

hin zur Entwertung des Denkmals wäre eine Streichung<br />

des VR gerechtfertigt. Die technische Neuartigkeit<br />

einer WKA und die dadurch bedingte optische<br />

Gewöhnungsbedürftigkeit sind allein aber nicht geeignet,<br />

eine Beeinträchtigung zu begründen. Der<br />

pauschalen Aussage, dass die Umgebung von<br />

Denkmälern von WKA freizuhalten ist, kann fachlich<br />

nicht gefolgt werden.<br />

Darüber hinaus trifft die Regionalplanung keinerlei<br />

Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit von Einzelanlagen.<br />

Das denkmalrechtliche Verfahren<br />

ist im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

enthalten (siehe auch die Ausführungen im<br />

"Winderlass Bayern" vom 20.12.2011).<br />

- Das VR an anderer Stelle einzuplanen ist nicht möglich,<br />

da ansonsten der Kriterienkatalog geändert werden<br />

müsste, was aus fachlicher Sicht nicht sinnvoll<br />

wäre. Eine genaue Bewertung der Auswirkungen auf<br />

die genannten Denkmäler ist erst im Zuge der Detailplanung<br />

möglich, wenn die Höhe der Anlage, der Anlagentyp<br />

sowie der genaue Standort feststehen. Dies<br />

erfolgt dann i.d.R. im Rahmen von Sichtbarkeitsanalysen.<br />

Von Seiten der Fachstelle wurden keine<br />

Schutzabstände für einzelne Denkmäler festgelegt.<br />

Auf Ebene der Regionalplanung können besonders<br />

prägnante Sichtachsen von grundsätzlicher Überplanung<br />

freigehalten werden. Es kann jedoch nicht Aufgabe<br />

der Regionalplanung sein, jeglichen Einflussbereich<br />

um Denkmäler von Windkraftanlagen frei zu<br />

halten. Nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung<br />

bis hin zur Entwertung des Denkmals wäre eine<br />

Streichung des VR gerechtfertigt. Die technische<br />

Neuartigkeit einer WKA und die dadurch bedingte<br />

optische Gewöhnungsbedürftigkeit sind allein aber<br />

nicht geeignet, eine Beeinträchtigung zu begründen.<br />

Darüber hinaus trifft die Regionalplanung keinerlei<br />

- Keine Änderung des Entwurfs.

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