Vorlage PDF - Regionaler Planungsverband Landshut
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28<br />
Rohstoffgewinnung darf nicht beeinträchtigt<br />
werden.<br />
3 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege:<br />
Auf Grund der Nähe zu Baudenkmälern<br />
ist mit erheblichen Beeinträchtigungen<br />
des Schutzgutes Kultur zu rechnen.<br />
3 Kreisheimatpfleger des Landkreises<br />
Kelheim:<br />
Das VR liegt in einer Entfernung von<br />
VR und VB für die Rohstoffsicherung wird nicht gefährdet.<br />
Bei den in der Region <strong>Landshut</strong> abbauwürdigen<br />
Rohstoffarten (Kies, Lehm, Bentonit) sind keine<br />
Sprengungen erforderlich, die einen speziellen<br />
Schutzabstand rechtfertigen würden.<br />
- Eine genaue Beurteilung ist erst im Zuge der Detailplanung<br />
möglich. Die Auswirkungen sind stark von<br />
der Größe des Windrades, dem genauen Standort<br />
und der Topographie des Geländes abhängig. Die<br />
Bewertung erfolgt dann i.d.R. im Rahmen von Sichtbarkeitsanalysen.<br />
Von Seiten der Fachstelle wurden<br />
keine Schutzabstände für einzelne Denkmäler festgelegt.<br />
Auf Ebene der Regionalplanung können besonders<br />
prägnante Sichtachsen von grundsätzlicher Überplanung<br />
freigehalten werden. Es kann jedoch nicht Aufgabe<br />
der Regionalplanung sein, jeglichen Einflussbereich<br />
um Denkmäler von Windkraftanlagen frei zu<br />
halten. Nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung bis<br />
hin zur Entwertung des Denkmals wäre eine Streichung<br />
des VR gerechtfertigt. Die technische Neuartigkeit<br />
einer WKA und die dadurch bedingte optische<br />
Gewöhnungsbedürftigkeit sind allein aber nicht geeignet,<br />
eine Beeinträchtigung zu begründen. Der<br />
pauschalen Aussage, dass die Umgebung von<br />
Denkmälern von WKA freizuhalten ist, kann fachlich<br />
nicht gefolgt werden.<br />
Darüber hinaus trifft die Regionalplanung keinerlei<br />
Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit von Einzelanlagen.<br />
Das denkmalrechtliche Verfahren<br />
ist im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
enthalten (siehe auch die Ausführungen im<br />
"Winderlass Bayern" vom 20.12.2011).<br />
- Das VR an anderer Stelle einzuplanen ist nicht möglich,<br />
da ansonsten der Kriterienkatalog geändert werden<br />
müsste, was aus fachlicher Sicht nicht sinnvoll<br />
- Keine Änderung des Entwurfs.<br />
- Keine Änderung des Entwurfs.