Vorlage PDF - Regionaler Planungsverband Landshut
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2<br />
Einwendungen:<br />
TÖB Auswertung Vorschlag des Regionsbeauftragten<br />
1 Markt Altdorf:<br />
Ausweisung der Flächen W3, W4, W5 des<br />
Gutachtens des Marktes Altdorf als weiße<br />
Fläche.<br />
- Die Flächen sind im RP als Ausschluss dargestellt.<br />
Ausschlusskriterium ist die Freihaltung<br />
der Isarhangleiten zum Schutz des Landschaftsbildes.<br />
Hierzu gibt es ein verbindliches<br />
Ziel im RP (Z 2.1.1.3)<br />
- Keine Aufnahme der Flächen als weiße<br />
Flächen.<br />
2 Gemeinde Buch a. Erlbach:<br />
Aufnahme einer Fläche mit einer Größe<br />
von 5,59 ha als VR.<br />
- Die Fläche grenzt an die oberbayerische<br />
Nachbargemeinde Langenpreising an. In dem<br />
anschließenden Gebiet der Nachbargemeinde<br />
befinden sich keine Siedlungen, so dass eine<br />
größere Konzentrationszone in Zusammenarbeit<br />
möglich erscheint. Es sind keine Gründe<br />
bekannt, die der Ausweisung einer Konzentrationszone<br />
auf dem Gebiet der Nachbargemeinde<br />
entgegenstehen würden.<br />
Zu beachten gilt, dass im Unterschied zu dem<br />
Planentwurf der Gemeinde (derzeit läuft ein<br />
Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes,<br />
um Konzentrationszonen für WKA auszuweisen),<br />
im Konzept des Regionalen <strong>Planungsverband</strong>es<br />
Hochspannungsfreileitungen<br />
mit 300 m statt mit 200 m berücksichtigt wurden.<br />
Nach den im Anhörungsverfahren eingegangenen<br />
Stellungnahmen der Netzbetreiber wird<br />
dieser Wert als untere Grenze angesehen. Der<br />
genannte Abstand sollte deshalb auch in dem<br />
Konzept der Gemeinde entsprechend berücksichtigt<br />
werden. Das Plangebiet müsste also im<br />
östlichen Bereich um ca. 100 m verkleinert<br />
werden.<br />
- Eine Ausweisung als VR ist auf Grund<br />
der Größe unter 10 ha nicht möglich (im<br />
regionalplanerischen Maßstab von<br />
1:100.000 ist das Planzeichen ansonsten<br />
kaum erkennbar). Da eine Konzentrationswirkung<br />
für WKA durch die Ausweisung<br />
einer gemeindeübergreifenden Konzentrationszone<br />
möglich ist, soll die Fläche<br />
als unbeplante Fläche ausgewiesen<br />
werden. Die Ausschlusskriterien des <strong>Planungsverband</strong>es<br />
gilt es zu beachten (Abstand<br />
zu Stromleitungen), so dass eine<br />
Fläche von ca. 4,2 ha übrig bleibt. In der<br />
Folge kann die Fläche von der Gemeinde<br />
auf Ebene der Flächennutzungsplanung<br />
überplant werden.