11.06.2014 Aufrufe

Bürgerliches Recht

Bürgerliches Recht

Bürgerliches Recht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Schadensersatz<br />

46<br />

Der Schadensersatzanspruch besteht neben dem<br />

<strong>Recht</strong> aus § 536 I 1, 2 (Minderung)!<br />

Zu § 536 a I Alt. 1:<br />

Der Sach- oder <strong>Recht</strong>smangel besteht schon bei<br />

Vertragsschluss<br />

Das gilt selbst dann, wenn die Mietsache noch nicht<br />

überlassen worden ist (BGH NJW 1985, 1025).<br />

Umfasst der Schadensersatzanspruch nach § 536a I<br />

auch Mangelfolgeschäden?

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!