11.06.2014 Aufrufe

Bürgerliches Recht

Bürgerliches Recht

Bürgerliches Recht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Begriff<br />

5<br />

Der Mietvertrag ist ein gegenseitiger Schuldvertrag,<br />

in dem sich die eine Partei (Vermieter) verpflichtet,<br />

der anderen Partei (Mieter) den Gebrauch einer<br />

Sache auf Zeit zu gewähren (§ 535 I 1), während<br />

die andere Partei sich verpflichtet, die vereinbarte<br />

Miete zu bezahlen (§ 535 II).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!