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Verwertbarkeit von Selbstgesprächen

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<strong>Verwertbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Selbstgesprächen</strong><br />

1. Gespräch im Krankenzimmer:<br />

- Rechtsgrundlage für Abhörmaßnahme?<br />

§ 100c StPO (sog. großer Lauschangriff) – innerhalb <strong>von</strong> Wohnungen<br />

§ 100f StPO (sog. kleiner Lauschangriff) – außerhalb <strong>von</strong> Wohnungen<br />

- Krankenzimmer = Wohnung?<br />

Zimmer bildet ganz überwiegend einen Rückzugsraum privater<br />

Lebensgestaltung für den Patienten – Möglichkeit des ungehinderten<br />

Zutritts durch das Krankenhauspersonal ändere daran nichts<br />

a.A. Zimmer stelle keine selbständige Unterkunft , sondern nur ein Hilfsmittel zur<br />

Behandlung und Pflege dar

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