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Verwertbarkeit von Selbstgesprächen

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<strong>Verwertbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Selbstgesprächen</strong><br />

1. Gespräch im Pkw:<br />

Beweisverwertungsverbot – hier aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG?<br />

3-Sphären-Theorie des BVerfG<br />

- Geschäftssphäre – voll verwertbar, da sie dem Bereich des sozialen<br />

Interagierens entstammen<br />

- Individualsphäre – prinzipiell verwertbar, wenn Abwägung zwischen<br />

dem Persönlichkeitsschutz und der Strafrechtspflege dies gebietet<br />

- Intimsphäre – staatliche Eingriffe generell unzulässig, ausgenommen sind<br />

Angaben über begangene oder bevorstehende schwere Straftaten

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