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Verwertbarkeit von Selbstgesprächen

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<strong>Verwertbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Selbstgesprächen</strong><br />

1. Gespräch im Pkw:<br />

Welche Sphäre ist betroffen?<br />

ergo: Gespräch fällt in den Kernbereich der Persönlichkeit<br />

(Leitlinie: Selbstgespräche fallen grundsätzlich in den Bereich des<br />

Höchstpersönlichen; vgl. Tagebuchentscheidung des BVerfG –<br />

Sondervotum)<br />

- hier: „Geständnis“ einer Straftat – Verwertung zulässig wegen<br />

unmittelbaren Straftatbezugs (a.A. BGH)

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