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Verwertbarkeit von Selbstgesprächen

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<strong>Verwertbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Selbstgesprächen</strong><br />

1. Gespräch im Krankenzimmer:<br />

P2: Unmittelbarkeit des Straftatbezugs<br />

– genügt hierfür gedankliche Befassung des Beschuldigten mit einer<br />

alternativen Tötungsart i.S. eines vagen Indizes für dessen Täterschaft?<br />

- ursprünglich: fragliche Informationen geben irgendwie Aufschluss über<br />

die „Vorgeschichte der Tat“ bzw. einen der in § 46 II StGB genannten<br />

Faktoren<br />

- nunmehr: bloßer Bezug zu Indiztatsachen über die Schuld- und<br />

Straffrage nicht ausreichend

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