pdf-Format - Stadt Rorschach
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76 Gutachten zur Grundsatzabstimmung «Seebus»<br />
Gutachten zur Grundsatzabstimmung<br />
über die Überführung des Seebusses in den definitiven Betrieb<br />
1. Ausgangslage<br />
Über den Voranschlag 2008 der Investitionsrechnung genehmigten<br />
die Bürgerversammlungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong> und<br />
der Gemeinden Goldach und <strong>Rorschach</strong>erberg die Einführung<br />
eines dreijährigen Versuchsbetriebes ab Dezember 2008<br />
für den Seebus. Für die ersten drei Jahre waren ungedeckte<br />
Betriebskosten in der Höhe von Fr. 1’725’000.– veranschlagt.<br />
Daran leistete der Kanton einen Anteil von 40 %, sodass die<br />
drei Gemeinden zusammen Fr. 1’100’000.– finanzieren mussten.<br />
Für <strong>Rorschach</strong> belief sich der Anteil für drei Jahre effektiv<br />
auf insgesamt Fr. 451’544.–.<br />
Bei der Krediterteilung sicherten die Gemeinden den Stimmbürgerinnen<br />
und Stimmbürgern zu, dass sich diese vor der<br />
Einführung eines definitiven Angebotes nochmals dazu<br />
äussern können.<br />
Im Hinblick auf die Umsetzung der S-Bahn St. Gallen 2013<br />
auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2013 und die dadurch<br />
erforderlichen Umstellungen auch im Busnetz beantragten die<br />
Regionsgemeinden ihren Bürgerversammlungen über den Voranschlag<br />
2011, den Versuchsbetrieb für den Seebus um zwei<br />
Jahre zu verlängern. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong> stimmten dem <strong>Rorschach</strong>er Anteil in der<br />
Höhe von gesamthaft Fr. 467’160.– für die beiden Jahre zu.<br />
Aufgrund der erzielten Fahrgastfrequenzen sieht der Kanton<br />
vor, den Seebus in einen definitiven Betrieb zu überführen<br />
und über den Gesamtpool zu finanzieren. An diesen Pool leisten<br />
die Gemeinden finanzielle Beiträge nach einem Schlüssel,<br />
der auf gewichtete Abfahrten von öffentlichen Verkehrsmitteln<br />
in der Gemeinde und auf die Einwohnerzahl abstellt. Gemeindebeiträge<br />
an den Pool sind gebundene Ausgaben, über die<br />
die Bürgerschaft nicht mehr befinden kann. Grundsätzlich<br />
kann der Kanton abschliessend und in eigener Kompetenz<br />
über die Aufnahme eines öffentlichen Verkehrsangebotes in<br />
die Poolfinanzierung beschliessen.<br />
Um ihr Versprechen einzulösen, die Stimmbürgerinnen und<br />
Stimmbürger vor der definitiven Einführung des Seebusbetriebes<br />
nochmals zu befragen, haben die Gemeinden mit dem<br />
Kanton vereinbart, eine Grundsatzabstimmung durchzuführen.<br />
Mit dieser können die Bürgerversammlungen ihre Räte<br />
beauftragen, beim Kanton die Aufnahme des Seebusses in die<br />
Poolfinanzierung zu unterstützen oder – im Falle einer Ablehnung<br />
– die Streichung des Angebotes zu beantragen.<br />
Der Seebus ist ein regionales Angebot mit aufeinander<br />
abgestimmten Linien und Fahrplänen. Er kann nur gesamthaft<br />
betrieben werden. Das bedeutet, dass eine einzelne<br />
Gemeinde nicht aus dem regionalen Angebot aussteigen<br />
kann. Lehnen aber zwei oder gar alle drei Gemeinden die<br />
Grundsatzabstimmung ab, wird der Kanton den Beschluss<br />
über die Aufnahme des Seebusses ins ordentliche Angebot<br />
kaum umsetzen, auch wenn er die Kompetenz dazu hätte.<br />
2. Buskonzept Region <strong>Rorschach</strong> 2014<br />
Unter Federführung des kantonalen Amtes für öffentlichen<br />
Verkehr hat die mrs partner AG, Zürich, zusammen mit den<br />
beteiligten Gemeinden das Buskonzept Region <strong>Rorschach</strong><br />
2014 erarbeitet.<br />
Unmittelbarer Anlass für die Entwicklung dieses Konzepts war<br />
das neue Angebot der S-Bahn St. Gallen auf den Dezember<br />
2013. Neu wird die heute im 20- / 40-Minutentakt verkehrende<br />
S-Bahn in einem systematischen Halbstundentakt<br />
geführt und einmal pro Stunde zu einem Viertelstundentakt<br />
verdichtet. Dadurch muss das Seebusangebot neu konzipiert<br />
werden.<br />
Das Buskonzept verfolgt folgende Ziele:<br />
Abstimmung des Busangebotes auf den Halbstundentakt<br />
/ Viertelstundentakt der neuen S-Bahn St. Gallen;<br />
Bessere Verknüpfung des Seebus-Angebotes mit dem regionalen<br />
Busangebot;<br />
Keine Schlaufen, um Umwegfahrten zu verhindern.<br />
Die heute bedienten Strecken sollen weiterhin bedient werden.<br />
Auf starken Korridoren sollen zwei Linien im Halbstundentakt<br />
verkehren, die sich zu einem Viertelstundentakt<br />
ergänzen. Es ging also weniger darum, das bereits sehr gute<br />
Busangebot in der Region wesentlich auszubauen, als vielmehr<br />
die bestehende Qualität unter Berücksichtigung der<br />
neuen Randbedingungen soweit als möglich zu erhalten und<br />
mit möglichst grosser Effizienz auch zu verbessern.<br />
Ein zentrales Problem stellen die häufigen und oft auch<br />
langen Barriereschliessungen auf der Bahnlinie <strong>Rorschach</strong><br />
– St. Gallen dar. Da die Fahrzeiten bei den Seebuslinien<br />
teilweise sehr knapp ausgelegt sind, können Aufenthalte der<br />
Busse an den Barrieren oft nicht mehr aufgefangen werden,<br />
was zu Verspätungen und Anschlussbrüchen führt. Ein wichtiges<br />
Anliegen des neuen Buskonzeptes war deshalb, diese<br />
betrieblichen Probleme zu lösen, damit der Fahrplan stabil<br />
bleibt und die Anschlüsse garantiert werden können.<br />
Die Regionsgemeinden sind mit dem Buskonzept 2014 im<br />
Grundsatz einverstanden. Das gesamte Konzept mit den<br />
detaillierten Analysen, Angeboten, Fahrplänen und Anschlüssen<br />
kann unter www.rorschach.ch – News & Amtliche Publi-