15.06.2014 Aufrufe

pdf-Format - Stadt Rorschach

pdf-Format - Stadt Rorschach

pdf-Format - Stadt Rorschach

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

76 Gutachten zur Grundsatzabstimmung «Seebus»<br />

Gutachten zur Grundsatzabstimmung<br />

über die Überführung des Seebusses in den definitiven Betrieb<br />

1. Ausgangslage<br />

Über den Voranschlag 2008 der Investitionsrechnung genehmigten<br />

die Bürgerversammlungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong> und<br />

der Gemeinden Goldach und <strong>Rorschach</strong>erberg die Einführung<br />

eines dreijährigen Versuchsbetriebes ab Dezember 2008<br />

für den Seebus. Für die ersten drei Jahre waren ungedeckte<br />

Betriebskosten in der Höhe von Fr. 1’725’000.– veranschlagt.<br />

Daran leistete der Kanton einen Anteil von 40 %, sodass die<br />

drei Gemeinden zusammen Fr. 1’100’000.– finanzieren mussten.<br />

Für <strong>Rorschach</strong> belief sich der Anteil für drei Jahre effektiv<br />

auf insgesamt Fr. 451’544.–.<br />

Bei der Krediterteilung sicherten die Gemeinden den Stimmbürgerinnen<br />

und Stimmbürgern zu, dass sich diese vor der<br />

Einführung eines definitiven Angebotes nochmals dazu<br />

äussern können.<br />

Im Hinblick auf die Umsetzung der S-Bahn St. Gallen 2013<br />

auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2013 und die dadurch<br />

erforderlichen Umstellungen auch im Busnetz beantragten die<br />

Regionsgemeinden ihren Bürgerversammlungen über den Voranschlag<br />

2011, den Versuchsbetrieb für den Seebus um zwei<br />

Jahre zu verlängern. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong> stimmten dem <strong>Rorschach</strong>er Anteil in der<br />

Höhe von gesamthaft Fr. 467’160.– für die beiden Jahre zu.<br />

Aufgrund der erzielten Fahrgastfrequenzen sieht der Kanton<br />

vor, den Seebus in einen definitiven Betrieb zu überführen<br />

und über den Gesamtpool zu finanzieren. An diesen Pool leisten<br />

die Gemeinden finanzielle Beiträge nach einem Schlüssel,<br />

der auf gewichtete Abfahrten von öffentlichen Verkehrsmitteln<br />

in der Gemeinde und auf die Einwohnerzahl abstellt. Gemeindebeiträge<br />

an den Pool sind gebundene Ausgaben, über die<br />

die Bürgerschaft nicht mehr befinden kann. Grundsätzlich<br />

kann der Kanton abschliessend und in eigener Kompetenz<br />

über die Aufnahme eines öffentlichen Verkehrsangebotes in<br />

die Poolfinanzierung beschliessen.<br />

Um ihr Versprechen einzulösen, die Stimmbürgerinnen und<br />

Stimmbürger vor der definitiven Einführung des Seebusbetriebes<br />

nochmals zu befragen, haben die Gemeinden mit dem<br />

Kanton vereinbart, eine Grundsatzabstimmung durchzuführen.<br />

Mit dieser können die Bürgerversammlungen ihre Räte<br />

beauftragen, beim Kanton die Aufnahme des Seebusses in die<br />

Poolfinanzierung zu unterstützen oder – im Falle einer Ablehnung<br />

– die Streichung des Angebotes zu beantragen.<br />

Der Seebus ist ein regionales Angebot mit aufeinander<br />

abgestimmten Linien und Fahrplänen. Er kann nur gesamthaft<br />

betrieben werden. Das bedeutet, dass eine einzelne<br />

Gemeinde nicht aus dem regionalen Angebot aussteigen<br />

kann. Lehnen aber zwei oder gar alle drei Gemeinden die<br />

Grundsatzabstimmung ab, wird der Kanton den Beschluss<br />

über die Aufnahme des Seebusses ins ordentliche Angebot<br />

kaum umsetzen, auch wenn er die Kompetenz dazu hätte.<br />

2. Buskonzept Region <strong>Rorschach</strong> 2014<br />

Unter Federführung des kantonalen Amtes für öffentlichen<br />

Verkehr hat die mrs partner AG, Zürich, zusammen mit den<br />

beteiligten Gemeinden das Buskonzept Region <strong>Rorschach</strong><br />

2014 erarbeitet.<br />

Unmittelbarer Anlass für die Entwicklung dieses Konzepts war<br />

das neue Angebot der S-Bahn St. Gallen auf den Dezember<br />

2013. Neu wird die heute im 20- / 40-Minutentakt verkehrende<br />

S-Bahn in einem systematischen Halbstundentakt<br />

geführt und einmal pro Stunde zu einem Viertelstundentakt<br />

verdichtet. Dadurch muss das Seebusangebot neu konzipiert<br />

werden.<br />

Das Buskonzept verfolgt folgende Ziele:<br />

Abstimmung des Busangebotes auf den Halbstundentakt<br />

/ Viertelstundentakt der neuen S-Bahn St. Gallen;<br />

Bessere Verknüpfung des Seebus-Angebotes mit dem regionalen<br />

Busangebot;<br />

Keine Schlaufen, um Umwegfahrten zu verhindern.<br />

Die heute bedienten Strecken sollen weiterhin bedient werden.<br />

Auf starken Korridoren sollen zwei Linien im Halbstundentakt<br />

verkehren, die sich zu einem Viertelstundentakt<br />

ergänzen. Es ging also weniger darum, das bereits sehr gute<br />

Busangebot in der Region wesentlich auszubauen, als vielmehr<br />

die bestehende Qualität unter Berücksichtigung der<br />

neuen Randbedingungen soweit als möglich zu erhalten und<br />

mit möglichst grosser Effizienz auch zu verbessern.<br />

Ein zentrales Problem stellen die häufigen und oft auch<br />

langen Barriereschliessungen auf der Bahnlinie <strong>Rorschach</strong><br />

– St. Gallen dar. Da die Fahrzeiten bei den Seebuslinien<br />

teilweise sehr knapp ausgelegt sind, können Aufenthalte der<br />

Busse an den Barrieren oft nicht mehr aufgefangen werden,<br />

was zu Verspätungen und Anschlussbrüchen führt. Ein wichtiges<br />

Anliegen des neuen Buskonzeptes war deshalb, diese<br />

betrieblichen Probleme zu lösen, damit der Fahrplan stabil<br />

bleibt und die Anschlüsse garantiert werden können.<br />

Die Regionsgemeinden sind mit dem Buskonzept 2014 im<br />

Grundsatz einverstanden. Das gesamte Konzept mit den<br />

detaillierten Analysen, Angeboten, Fahrplänen und Anschlüssen<br />

kann unter www.rorschach.ch – News & Amtliche Publi-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!