pdf-Format - Stadt Rorschach
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Gutachten zur Grundsatzabstimmung «Seebus»<br />
79<br />
7. Grundsatzabstimmung<br />
Mit einer Grundsatzabstimmung kann die Bürgerversammlung<br />
der Gemeindebehörde gestützt auf Artikel 25 des<br />
Gemeindegesetzes einen verbindlichen Auftrag erteilen. Beim<br />
öffentlichen Verkehr liegt die Kompetenz zur Bestellung des<br />
definitiven Angebotes grundsätzlich beim Kanton. Er hört die<br />
Gemeinden aber an.<br />
Im vorliegenden Fall kann die Bürgerversammlung den <strong>Stadt</strong>rat<br />
beauftragen, sich im Rahmen dieser Anhörung für die<br />
Überführung des Seebusses in den definitiven Betrieb und<br />
damit die Integration in die Poolfinanzierung einzusetzen.<br />
Lehnt die Bürgerversammlung diesen Auftrag ab, wird der<br />
<strong>Stadt</strong>rat dem Kanton beantragen, den Seebusbetrieb einzustellen.<br />
Wie in der Ausgangslage ausgeführt, wird der Kanton<br />
einem solchen Antrag kaum nachkommen, wenn er nur von<br />
einer Gemeinde gestellt wird. Lehnen aber zwei oder mehr<br />
Bürgerversammlungen den Seebus ab, indem sie ihren Rat<br />
beauftragen, einen Antrag auf Streichung zu stellen, wird der<br />
Kanton unabhängig der Kompetenzregelung wohl nicht gegen<br />
den Willen einer Mehrheit der drei direktbetroffenen Gemeinden<br />
ein Angebot durchsetzen.<br />
Gestützt auf vorstehende Ausführungen unterbreitet<br />
der <strong>Stadt</strong>rat der Bürgerversammlung folgende Abstimmungsfrage<br />
zum grundsätzlichen Entscheid mit dem<br />
Antrag auf Annahme:<br />
«Wollen Sie den <strong>Stadt</strong>rat beauftragen, die Überführung<br />
des Seebusses in den definitiven Betrieb mit Finanzierung<br />
über den Pool beim Kanton zu unterstützen?»<br />
Lehnt die Bürgerversammlung diese Grundsatzfrage ab, wird<br />
der <strong>Stadt</strong>rat den kantonalen Behörden die Einstellung des<br />
Seebusbetriebes auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2013<br />
beantragen.<br />
8. Antrag der Gemeindebehörden<br />
Die Räte von Goldach, <strong>Rorschach</strong> und <strong>Rorschach</strong>erberg empfehlen,<br />
die Grundsatzabstimmung anzunehmen und sie damit<br />
verbindlich zu beauftragen, beim Kanton die Weiterführung<br />
und Poolfinanzierung des Seebusses zu unterstützen. Folgende<br />
Gründe sprechen dafür:<br />
Der Seebus hat sich in den bis dahin fünf Versuchsjahren<br />
etabliert und verfügt über die vom Kanton geforderten Fahrgastfrequenzen,<br />
auch wenn das Angebot nicht in allen drei<br />
Regionsgemeinden gleich stark genutzt wird.<br />
Der Seebus ist Teil eines regionalen Buskonzeptes, das bestmöglich<br />
auf alle übrigen Angebote, insbesondere auch auf<br />
die Bahnverbindungen, abgestimmt ist. Wird der Seebus aus<br />
dem Konzept gestrichen, wird dieses ausgehöhlt und kann<br />
seine Wirkung nicht entfalten.<br />
Das regionale Buskonzept wiederum ist Bestanteil der<br />
gesamten regionalen Verkehrsstrategie. Diese sieht mit dem<br />
Autobahnanschluss und den dazugehörigen flankierenden<br />
Massnahmen zum einen eine Angebotsverbesserung beim<br />
motorisierten Individualverkehr vor. Ebenso wichtig ist im<br />
Gegenzug die Förderung des öffentlichen Verkehrs. Nur ein<br />
optimales Zusammenspiel von öffentlichem Verkehr und<br />
Individualverkehr kann den Herausforderungen im Gesamtverkehr<br />
für die Region nachhaltig und erfolgreich begegnen.