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pdf-Format - Stadt Rorschach

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Gutachten zur Grundsatzabstimmung «Seebus»<br />

79<br />

7. Grundsatzabstimmung<br />

Mit einer Grundsatzabstimmung kann die Bürgerversammlung<br />

der Gemeindebehörde gestützt auf Artikel 25 des<br />

Gemeindegesetzes einen verbindlichen Auftrag erteilen. Beim<br />

öffentlichen Verkehr liegt die Kompetenz zur Bestellung des<br />

definitiven Angebotes grundsätzlich beim Kanton. Er hört die<br />

Gemeinden aber an.<br />

Im vorliegenden Fall kann die Bürgerversammlung den <strong>Stadt</strong>rat<br />

beauftragen, sich im Rahmen dieser Anhörung für die<br />

Überführung des Seebusses in den definitiven Betrieb und<br />

damit die Integration in die Poolfinanzierung einzusetzen.<br />

Lehnt die Bürgerversammlung diesen Auftrag ab, wird der<br />

<strong>Stadt</strong>rat dem Kanton beantragen, den Seebusbetrieb einzustellen.<br />

Wie in der Ausgangslage ausgeführt, wird der Kanton<br />

einem solchen Antrag kaum nachkommen, wenn er nur von<br />

einer Gemeinde gestellt wird. Lehnen aber zwei oder mehr<br />

Bürgerversammlungen den Seebus ab, indem sie ihren Rat<br />

beauftragen, einen Antrag auf Streichung zu stellen, wird der<br />

Kanton unabhängig der Kompetenzregelung wohl nicht gegen<br />

den Willen einer Mehrheit der drei direktbetroffenen Gemeinden<br />

ein Angebot durchsetzen.<br />

Gestützt auf vorstehende Ausführungen unterbreitet<br />

der <strong>Stadt</strong>rat der Bürgerversammlung folgende Abstimmungsfrage<br />

zum grundsätzlichen Entscheid mit dem<br />

Antrag auf Annahme:<br />

«Wollen Sie den <strong>Stadt</strong>rat beauftragen, die Überführung<br />

des Seebusses in den definitiven Betrieb mit Finanzierung<br />

über den Pool beim Kanton zu unterstützen?»<br />

Lehnt die Bürgerversammlung diese Grundsatzfrage ab, wird<br />

der <strong>Stadt</strong>rat den kantonalen Behörden die Einstellung des<br />

Seebusbetriebes auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2013<br />

beantragen.<br />

8. Antrag der Gemeindebehörden<br />

Die Räte von Goldach, <strong>Rorschach</strong> und <strong>Rorschach</strong>erberg empfehlen,<br />

die Grundsatzabstimmung anzunehmen und sie damit<br />

verbindlich zu beauftragen, beim Kanton die Weiterführung<br />

und Poolfinanzierung des Seebusses zu unterstützen. Folgende<br />

Gründe sprechen dafür:<br />

Der Seebus hat sich in den bis dahin fünf Versuchsjahren<br />

etabliert und verfügt über die vom Kanton geforderten Fahrgastfrequenzen,<br />

auch wenn das Angebot nicht in allen drei<br />

Regionsgemeinden gleich stark genutzt wird.<br />

Der Seebus ist Teil eines regionalen Buskonzeptes, das bestmöglich<br />

auf alle übrigen Angebote, insbesondere auch auf<br />

die Bahnverbindungen, abgestimmt ist. Wird der Seebus aus<br />

dem Konzept gestrichen, wird dieses ausgehöhlt und kann<br />

seine Wirkung nicht entfalten.<br />

Das regionale Buskonzept wiederum ist Bestanteil der<br />

gesamten regionalen Verkehrsstrategie. Diese sieht mit dem<br />

Autobahnanschluss und den dazugehörigen flankierenden<br />

Massnahmen zum einen eine Angebotsverbesserung beim<br />

motorisierten Individualverkehr vor. Ebenso wichtig ist im<br />

Gegenzug die Förderung des öffentlichen Verkehrs. Nur ein<br />

optimales Zusammenspiel von öffentlichem Verkehr und<br />

Individualverkehr kann den Herausforderungen im Gesamtverkehr<br />

für die Region nachhaltig und erfolgreich begegnen.

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