das recht der tiere das recht der tiere - Bund gegen Missbrauch der ...
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Das Recht <strong>der</strong> Tiere 3/2012<br />
16<br />
VI. TIERVERSUCHE<br />
VI. TIERVERSUCHE<br />
Seit seiner Gründung als <strong>Bund</strong> <strong>gegen</strong> die Vivisektion e.V. im Jahre 1922 kämpft <strong>der</strong><br />
bmt für ein grundsätzliches Verbot von Tierversuchen. Aus ethischen und wissenschaftlichen<br />
Gründen lehnen wir Tierversuche ab.<br />
Die Zahl <strong>der</strong> Versuchs<strong>tiere</strong> liegt EU-weit mit über 12 Millionen Tieren auf einem sehr<br />
hohen und nicht akzeptablen Niveau. Allein in Deutschland wurden 2010 etwa 2.8<br />
Mio. Tiere in Tierversuchen eingesetzt, Tendenz steigend. Während die Entwicklung<br />
und Anwendung tierversuchsfreier Methoden weiterhin nur unzureichend durch öffentliche<br />
Mittel geför<strong>der</strong>t wird (etwa 4 Mio. Euro pro Jahr), werden jährlich dreistellige<br />
Millionensummen von Steuergel<strong>der</strong>n für Tierversuche, u. a. für den Neubau riesiger<br />
Tierversuchszentren, ausgegeben.<br />
Än<strong>der</strong>ung des Tierschutzgesetzes<br />
Tierschutzverbände lassen<br />
Rechtsgutachten erstellen<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Überarbeitung des Tierschutzgesetzes wird<br />
auch die Tierversuchsrichtlinie <strong>der</strong> Europäischen Union national<br />
umgesetzt. Der im Januar 2012 vorgelegte Entwurf <strong>der</strong><br />
<strong>Bund</strong>esregierung warf allerdings zahlreihe Fragen in juristischer<br />
Hinsicht auf. Aus diesem Grund vereinbarten <strong>der</strong> bmt,<br />
die Tierschutzorganisation "Vier Pfoten" und Dr. Christoph<br />
Maisack, Jurist und stellvertreten<strong>der</strong> Tierschutzbeauftragter<br />
des Landes Baden-Württemberg, Ende März 2012 einen<br />
Gesprächstermin im <strong>Bund</strong>eslandwirtschaftsministerium.<br />
Bedauerlicherweise fanden die von Tierschutzseite<br />
aufgeworfenen und fachlich begründeten<br />
Fragen bspw. hinsichtlich<br />
<strong>der</strong> Schmerz-Leidens-Grenze,<br />
<strong>der</strong> Verwendung von Menschenaffen<br />
im Tierversuch<br />
o<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> Ver-<br />
wendung wild gefangener Primaten für Tierversuche nur wenig<br />
Gehör im Ministerium.<br />
Nicht zuletzt aufgrund dieser Blockadehaltung hatten sich die<br />
größten Tierschutzorganisationen Deutschlands (Deutscher<br />
Tierschutzbund, bmt, Menschen für Tier<strong>recht</strong>e, BVT, DJGT,<br />
Ärzte <strong>gegen</strong> Tierversuche) zusammengeschlossen, um über<br />
ein Rechtsgutachten Klarheit zu erlangen. Dieses Gutachten<br />
erstellte die anerkannte Hochschullehrerin für Völker- und<br />
Staats<strong>recht</strong>, Frau Prof. Dr. jur Anne Peters, Ordinaria für Völker-<br />
und Staats<strong>recht</strong> an <strong>der</strong> Universität Basel.<br />
Dieses Gutachten<br />
wurde u.a. auch<br />
<strong>Bund</strong>esministerin<br />
Ilse Aigner <strong>recht</strong>zeitig<br />
vor <strong>der</strong> KabinettsitzungEnde<br />
Mai 2012<br />
zugesendet. Das<br />
Gutachten zeigte<br />
eine Reihe gravieren<strong>der</strong>Schwächen<br />
des Entwurfes auf. So wird zum Beispiel die von <strong>der</strong><br />
EU-Richtlinie vorgegebene Belastungsobergrenze im<br />
Entwurf <strong>der</strong> <strong>Bund</strong>esregierung nicht eingehalten.<br />
Außerdem hätte die <strong>Bund</strong>esregierung die<br />
Möglichkeit und - auch die ethische<br />
Verpflichtung - gehabt, ein generelles<br />
Verbot von Versuchen<br />
an Menschenaffen vorzusehen.