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das recht der tiere das recht der tiere - Bund gegen Missbrauch der ...

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Das Recht <strong>der</strong> Tiere 3/2012<br />

16<br />

VI. TIERVERSUCHE<br />

VI. TIERVERSUCHE<br />

Seit seiner Gründung als <strong>Bund</strong> <strong>gegen</strong> die Vivisektion e.V. im Jahre 1922 kämpft <strong>der</strong><br />

bmt für ein grundsätzliches Verbot von Tierversuchen. Aus ethischen und wissenschaftlichen<br />

Gründen lehnen wir Tierversuche ab.<br />

Die Zahl <strong>der</strong> Versuchs<strong>tiere</strong> liegt EU-weit mit über 12 Millionen Tieren auf einem sehr<br />

hohen und nicht akzeptablen Niveau. Allein in Deutschland wurden 2010 etwa 2.8<br />

Mio. Tiere in Tierversuchen eingesetzt, Tendenz steigend. Während die Entwicklung<br />

und Anwendung tierversuchsfreier Methoden weiterhin nur unzureichend durch öffentliche<br />

Mittel geför<strong>der</strong>t wird (etwa 4 Mio. Euro pro Jahr), werden jährlich dreistellige<br />

Millionensummen von Steuergel<strong>der</strong>n für Tierversuche, u. a. für den Neubau riesiger<br />

Tierversuchszentren, ausgegeben.<br />

Än<strong>der</strong>ung des Tierschutzgesetzes<br />

Tierschutzverbände lassen<br />

Rechtsgutachten erstellen<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Überarbeitung des Tierschutzgesetzes wird<br />

auch die Tierversuchsrichtlinie <strong>der</strong> Europäischen Union national<br />

umgesetzt. Der im Januar 2012 vorgelegte Entwurf <strong>der</strong><br />

<strong>Bund</strong>esregierung warf allerdings zahlreihe Fragen in juristischer<br />

Hinsicht auf. Aus diesem Grund vereinbarten <strong>der</strong> bmt,<br />

die Tierschutzorganisation "Vier Pfoten" und Dr. Christoph<br />

Maisack, Jurist und stellvertreten<strong>der</strong> Tierschutzbeauftragter<br />

des Landes Baden-Württemberg, Ende März 2012 einen<br />

Gesprächstermin im <strong>Bund</strong>eslandwirtschaftsministerium.<br />

Bedauerlicherweise fanden die von Tierschutzseite<br />

aufgeworfenen und fachlich begründeten<br />

Fragen bspw. hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Schmerz-Leidens-Grenze,<br />

<strong>der</strong> Verwendung von Menschenaffen<br />

im Tierversuch<br />

o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Ver-<br />

wendung wild gefangener Primaten für Tierversuche nur wenig<br />

Gehör im Ministerium.<br />

Nicht zuletzt aufgrund dieser Blockadehaltung hatten sich die<br />

größten Tierschutzorganisationen Deutschlands (Deutscher<br />

Tierschutzbund, bmt, Menschen für Tier<strong>recht</strong>e, BVT, DJGT,<br />

Ärzte <strong>gegen</strong> Tierversuche) zusammengeschlossen, um über<br />

ein Rechtsgutachten Klarheit zu erlangen. Dieses Gutachten<br />

erstellte die anerkannte Hochschullehrerin für Völker- und<br />

Staats<strong>recht</strong>, Frau Prof. Dr. jur Anne Peters, Ordinaria für Völker-<br />

und Staats<strong>recht</strong> an <strong>der</strong> Universität Basel.<br />

Dieses Gutachten<br />

wurde u.a. auch<br />

<strong>Bund</strong>esministerin<br />

Ilse Aigner <strong>recht</strong>zeitig<br />

vor <strong>der</strong> KabinettsitzungEnde<br />

Mai 2012<br />

zugesendet. Das<br />

Gutachten zeigte<br />

eine Reihe gravieren<strong>der</strong>Schwächen<br />

des Entwurfes auf. So wird zum Beispiel die von <strong>der</strong><br />

EU-Richtlinie vorgegebene Belastungsobergrenze im<br />

Entwurf <strong>der</strong> <strong>Bund</strong>esregierung nicht eingehalten.<br />

Außerdem hätte die <strong>Bund</strong>esregierung die<br />

Möglichkeit und - auch die ethische<br />

Verpflichtung - gehabt, ein generelles<br />

Verbot von Versuchen<br />

an Menschenaffen vorzusehen.

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