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das recht der tiere das recht der tiere - Bund gegen Missbrauch der ...

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ALTUNG<br />

Im Januar 2012 legte die <strong>Bund</strong>esregierung<br />

einen Entwurf eines "Dritten Gesetzes<br />

zur Än<strong>der</strong>ung des Tierschutzgesetzes"<br />

vor. Eine Än<strong>der</strong>ung des<br />

Tierschutzgesetzes war notwendig geworden,<br />

um die am 9. November 2010<br />

in Kraft getretene europäische Richtlinie<br />

2010/63/EU zum Schutz <strong>der</strong> für<br />

wissenschaftliche Zwecke verwendeten<br />

Tiere (EU-Tierversuchsrichtlinie) in nationales<br />

Recht umzusetzen. Der von <strong>der</strong><br />

EU vorgegebene Umsetzungstermin ist<br />

<strong>der</strong> 10. November 2012.<br />

Abgesehen von den Än<strong>der</strong>ungen, die<br />

die Tierversuche betreffen (siehe hierzu<br />

Kapitel Tierversuche), sieht die <strong>Bund</strong>esregierung<br />

ein Verbot <strong>der</strong> betäubungs-<br />

Durch die Überarbeitung europäischer<br />

Schlachtvorschriften ist in Deutschland<br />

auch eine Anpassung <strong>der</strong> nationalen<br />

Tierschutz-Schlachtverordnung erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Vor diesem Hintergrund nahm<br />

<strong>der</strong> bmt im August 2012 ausführlich<br />

zum Entwurf <strong>der</strong> <strong>Bund</strong>esregierung Stellung.<br />

Nach wie vor gibt es gravierende<br />

Missstände an Schlachthöfen.<br />

Ein beson<strong>der</strong>es Medienecho fanden<br />

die Aussagen von Prof. Troeger vom<br />

Max Rubner-Institut in Kulmbach, <strong>der</strong><br />

bestätigte, <strong>das</strong>s jährlich einige Zehntausend<br />

Schweine nur ungenügend betäubt<br />

und entblutet werden und so<br />

noch lebend in die Brühanlage gelangen.<br />

Aus Sicht des bmt liegen grundlegende<br />

Probleme u.a. in unangemessen<br />

hohen Schlachtraten (Akkordschlach-<br />

losen Ferkelkastration ab 2017, Än<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Vorschriften zur Qualzucht,<br />

ein Verbot des Schenkelbrandes beim<br />

Pferd, eine Ermächtigung in Bezug auf<br />

<strong>das</strong> Zurschaustellen bestimmter Tiere<br />

an wechselnden Orten sowie eine Ermächtigung<br />

für die Landesregierungen<br />

in Bezug auf die Problematik herrenloser<br />

Katzen vor.<br />

In einer ausführlichen Stellungnahme<br />

kritisierte <strong>der</strong> bmt, <strong>das</strong>s die Chance<br />

vertan wurde, <strong>das</strong> Tierschutzgesetz umfassend<br />

zu novellieren. Unseres Erachtens<br />

wäre z.B. ein umfassen<strong>der</strong>es Verbot<br />

von Manipulationen von landwirtschaftlich<br />

genutzten Tieren vorzusehen.<br />

Viele mit Schmerzen und Leiden<br />

tung), die insbeson<strong>der</strong>e eine inakzeptabel<br />

hohe Fehlerrate <strong>der</strong> Entblutungsschnitte<br />

bei Schweinen in reversiblen<br />

Betäubungsverfahren bewirken. Im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Akkordschlachtung besteht<br />

we<strong>der</strong> ein wirtschaftlicher Anreiz<br />

für <strong>das</strong> Schlachthofpersonal noch ist es<br />

aufgrund des des Zeitdrucks möglich,<br />

mit <strong>der</strong> notwendigen Sorgfalt Tiere zu<br />

betäuben und zu töten. Weiterhin wurden<br />

von uns die bisher unzureichenden<br />

Betäubungsverfahren (z.B. CO2-Anlagen<br />

zum Betäuben von Schweinen,<br />

Wasserbadbetäubung bei Geflügel)<br />

kritisiert. Eine <strong>der</strong> wesentlichen For<strong>der</strong>ungen<br />

des bmt ist die Aufnahme und<br />

Bewertung tierbezogener Parameter<br />

am Schlachtband. So sollten bei<br />

schlechten Befunden zwingend ent-<br />

III. LANDWIRTSCHAFT<br />

T ITELTHEMA<br />

LANDWIRTSCHAFT<br />

Än<strong>der</strong>ung des Tierschutzgesetzes<br />

Schlachten von Tieren<br />

verbundene Eingriffe werden nur deshalb<br />

vorgenommen, um die Tiere an<br />

die Haltungsumwelt anzupassen, anstatt<br />

die Haltungsumwelt an den Bedürfnissen<br />

des Tieres auszurichten.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> angestrebten Än<strong>der</strong>ungen<br />

zur Qualzucht bemängelte <strong>der</strong><br />

bmt, <strong>das</strong>s die vorgesehene neue Formulierung<br />

eher neue <strong>recht</strong>liche Fragen<br />

aufwirft. Sie stellt nicht sicher, <strong>das</strong>s <strong>das</strong><br />

Verbot seine intendierte Wirkung,<br />

Qualzucht umfassend zu verhin<strong>der</strong>n,<br />

auch tatsächlich entfalten kann. Dies ist<br />

nur möglich, wenn Qualzucht im Gesetz<br />

konkret definiert wird und diese<br />

Definition anhand konkreter Beispiele<br />

untermauert wird.<br />

sprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet<br />

werden.<br />

Tierschutzverstöße sind in<br />

deutschen Schlachthöfen an<br />

<strong>der</strong> Tagesordnung<br />

Das Recht <strong>der</strong> Tiere 3/2012<br />

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