das recht der tiere das recht der tiere - Bund gegen Missbrauch der ...
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ALTUNG<br />
Im Januar 2012 legte die <strong>Bund</strong>esregierung<br />
einen Entwurf eines "Dritten Gesetzes<br />
zur Än<strong>der</strong>ung des Tierschutzgesetzes"<br />
vor. Eine Än<strong>der</strong>ung des<br />
Tierschutzgesetzes war notwendig geworden,<br />
um die am 9. November 2010<br />
in Kraft getretene europäische Richtlinie<br />
2010/63/EU zum Schutz <strong>der</strong> für<br />
wissenschaftliche Zwecke verwendeten<br />
Tiere (EU-Tierversuchsrichtlinie) in nationales<br />
Recht umzusetzen. Der von <strong>der</strong><br />
EU vorgegebene Umsetzungstermin ist<br />
<strong>der</strong> 10. November 2012.<br />
Abgesehen von den Än<strong>der</strong>ungen, die<br />
die Tierversuche betreffen (siehe hierzu<br />
Kapitel Tierversuche), sieht die <strong>Bund</strong>esregierung<br />
ein Verbot <strong>der</strong> betäubungs-<br />
Durch die Überarbeitung europäischer<br />
Schlachtvorschriften ist in Deutschland<br />
auch eine Anpassung <strong>der</strong> nationalen<br />
Tierschutz-Schlachtverordnung erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Vor diesem Hintergrund nahm<br />
<strong>der</strong> bmt im August 2012 ausführlich<br />
zum Entwurf <strong>der</strong> <strong>Bund</strong>esregierung Stellung.<br />
Nach wie vor gibt es gravierende<br />
Missstände an Schlachthöfen.<br />
Ein beson<strong>der</strong>es Medienecho fanden<br />
die Aussagen von Prof. Troeger vom<br />
Max Rubner-Institut in Kulmbach, <strong>der</strong><br />
bestätigte, <strong>das</strong>s jährlich einige Zehntausend<br />
Schweine nur ungenügend betäubt<br />
und entblutet werden und so<br />
noch lebend in die Brühanlage gelangen.<br />
Aus Sicht des bmt liegen grundlegende<br />
Probleme u.a. in unangemessen<br />
hohen Schlachtraten (Akkordschlach-<br />
losen Ferkelkastration ab 2017, Än<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>der</strong> Vorschriften zur Qualzucht,<br />
ein Verbot des Schenkelbrandes beim<br />
Pferd, eine Ermächtigung in Bezug auf<br />
<strong>das</strong> Zurschaustellen bestimmter Tiere<br />
an wechselnden Orten sowie eine Ermächtigung<br />
für die Landesregierungen<br />
in Bezug auf die Problematik herrenloser<br />
Katzen vor.<br />
In einer ausführlichen Stellungnahme<br />
kritisierte <strong>der</strong> bmt, <strong>das</strong>s die Chance<br />
vertan wurde, <strong>das</strong> Tierschutzgesetz umfassend<br />
zu novellieren. Unseres Erachtens<br />
wäre z.B. ein umfassen<strong>der</strong>es Verbot<br />
von Manipulationen von landwirtschaftlich<br />
genutzten Tieren vorzusehen.<br />
Viele mit Schmerzen und Leiden<br />
tung), die insbeson<strong>der</strong>e eine inakzeptabel<br />
hohe Fehlerrate <strong>der</strong> Entblutungsschnitte<br />
bei Schweinen in reversiblen<br />
Betäubungsverfahren bewirken. Im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Akkordschlachtung besteht<br />
we<strong>der</strong> ein wirtschaftlicher Anreiz<br />
für <strong>das</strong> Schlachthofpersonal noch ist es<br />
aufgrund des des Zeitdrucks möglich,<br />
mit <strong>der</strong> notwendigen Sorgfalt Tiere zu<br />
betäuben und zu töten. Weiterhin wurden<br />
von uns die bisher unzureichenden<br />
Betäubungsverfahren (z.B. CO2-Anlagen<br />
zum Betäuben von Schweinen,<br />
Wasserbadbetäubung bei Geflügel)<br />
kritisiert. Eine <strong>der</strong> wesentlichen For<strong>der</strong>ungen<br />
des bmt ist die Aufnahme und<br />
Bewertung tierbezogener Parameter<br />
am Schlachtband. So sollten bei<br />
schlechten Befunden zwingend ent-<br />
III. LANDWIRTSCHAFT<br />
T ITELTHEMA<br />
LANDWIRTSCHAFT<br />
Än<strong>der</strong>ung des Tierschutzgesetzes<br />
Schlachten von Tieren<br />
verbundene Eingriffe werden nur deshalb<br />
vorgenommen, um die Tiere an<br />
die Haltungsumwelt anzupassen, anstatt<br />
die Haltungsumwelt an den Bedürfnissen<br />
des Tieres auszurichten.<br />
Hinsichtlich <strong>der</strong> angestrebten Än<strong>der</strong>ungen<br />
zur Qualzucht bemängelte <strong>der</strong><br />
bmt, <strong>das</strong>s die vorgesehene neue Formulierung<br />
eher neue <strong>recht</strong>liche Fragen<br />
aufwirft. Sie stellt nicht sicher, <strong>das</strong>s <strong>das</strong><br />
Verbot seine intendierte Wirkung,<br />
Qualzucht umfassend zu verhin<strong>der</strong>n,<br />
auch tatsächlich entfalten kann. Dies ist<br />
nur möglich, wenn Qualzucht im Gesetz<br />
konkret definiert wird und diese<br />
Definition anhand konkreter Beispiele<br />
untermauert wird.<br />
sprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet<br />
werden.<br />
Tierschutzverstöße sind in<br />
deutschen Schlachthöfen an<br />
<strong>der</strong> Tagesordnung<br />
Das Recht <strong>der</strong> Tiere 3/2012<br />
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