Download - Sachsen - Ganztägig Lernen.
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SCHULFÖRDERVEREINE UND<br />
GANZTAGSANGEBOTE<br />
EINE ARBEITSHILFE<br />
Kathleen Köhler<br />
EINE PUBLIKATION DER DEUTSCHEN KINDER- UND JUGENDSTIFTUNG IM RAHMEN VON „IDEEN FÜR MEHR! GANZTÄGIG LERNEN“
IMPRESSUM<br />
Servicestelle Ganztagsangebote <strong>Sachsen</strong> (Hrsg.)<br />
Eine Kooperation des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus<br />
und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung<br />
Autorin:<br />
Kathleen Köhler, www.kathleenkoehler.de<br />
Lektorat:<br />
Ute Nitzsche, Textbüro Dresden GbR, www.textbuero-dresden.de<br />
Layout und Design:<br />
Andre Kirchner, www.andrekirchner.de<br />
Titelfoto:<br />
www.shutterstock.com<br />
Weitere Informationen erhalten Sie unter:<br />
www.sachsen.ganztaegig-lernen.de<br />
© Deutsche Kinder- und Jugendstiftung<br />
Servicestelle Ganztagsangebote <strong>Sachsen</strong><br />
Hoyerswerdaer Straße 1<br />
01099 Dresden<br />
Email: serviceteam.gta@smk.sachsen.de
Inhalt<br />
1 Vorwort ................................................................................ 2<br />
2. Erfolgreiche Antragstellung ................................................... 3<br />
2.1 Arbeiten mit der Förderrichtlinie ............................................ 3<br />
2.2 Zuständigkeit und Verantwortung .......................................... 4<br />
2.3 Der Antrag ............................................................................ 6<br />
3. Durchführung der Maßnahme ................................................ 7<br />
3.1 Die Rolle des Vereins ............................................................ 7<br />
3.2 Der Zuwendungsbescheid ..................................................... 7<br />
3.3 Fördermittel und andere Einnahmen ...................................... 8<br />
3.4 Verwaltung der Fördermittel .................................................. 8<br />
3.5 Der Verein als Auftraggeber ................................................. 12<br />
3.6 Der Verein als Arbeitgeber ................................................... 13<br />
4. Projektabschluss und Verwendungsnachweis ....................... 15<br />
4.1 Projektabschluss ................................................................. 15<br />
4.2 Verwendungsnachweis ........................................................ 15<br />
5. Allgemeines ....................................................................... 17<br />
5.1 Versicherungs- und Haftungsfragen ..................................... 17<br />
5.2 Öffentlichkeitsarbeit im Verein ............................................ 19<br />
5.3 Weitere Informationsmöglichkeiten ..................................... 20<br />
6. Praxisbeispiele ................................................................... 21<br />
6.1 GTA hinter den Kulissen<br />
des Johann-Gottfried-Herder-Gymnasiums in Pirna ............... 21<br />
6.2 GTA hinter den Kulissen<br />
der 61. Grundschule Dresden „Heinrich Schütz“ ................... 22<br />
7. Literatur ............................................................................. 24<br />
8. Checkliste .......................................................................... 25<br />
1
1. Vorwort<br />
Liebe Leserinnen und Leser,<br />
Schulfördervereine sind wichtige Partner für Schulen. In Schulfördervereinen<br />
engagieren sich Eltern, Lehrer, Freunde, ehemalige Schüler, freiberuflich<br />
Tätige, Förderer und sonstige engagierte Bürgerinnen und Bürger,<br />
um die Bildungs- und Erziehungsanliegen ihrer Schule zu fördern. Schulfördervereine<br />
spielen im schulischen wie außerschulischen Umfeld eine<br />
wichtige Rolle. Sie organisieren Feste, Klassenfahrten, knüpfen Kontakte<br />
zu Unternehmen und sind ein wichtiges Bindeglied zwischen Schule, Eltern<br />
und Kindern und Jugendlichen. Für die Umsetzung all dieser Aufgaben<br />
investieren die Mitglieder ehrenamtlich viel Zeit und Kraft.<br />
Mit der Funktion als Antragsteller und Fördermittelempfänger im Rahmen<br />
der Förderrichtlinie zum Ausbau von Ganztagsangeboten ändert<br />
sich auch die Rolle der Schulfördervereine. War das Budget gerade<br />
noch so hoch, dass Schülerinnen und Schüler mit einigen Lehrmitteln<br />
unterstützt werden konnten und Schuljahresfeste veranstaltet wurden,<br />
bekommt der Verein nun die Möglichkeit, Schule maßgeblich mitzubestimmen.<br />
Damit verbunden steigt jedoch auch die Verantwortung des<br />
Vereins, neue Aufgaben zu planen, zu koordinieren und umzusetzen.<br />
Sehr oft kommen Vereine damit an bisher ungewohnte Belastungsgrenzen,<br />
vor allem personeller Art.<br />
Diese Arbeitshilfe soll daher ein Handlungswegweiser für Schulfördervereine<br />
als Antragsteller und Zuwendungsempfänger sein. Sie soll Vereinen<br />
in ihrer Arbeit Unterstützung bieten, praxisnahe Tipps geben und<br />
weitere Informationsmöglichkeiten bei offenen Fragen aufzeigen.<br />
In diesem Sinne wünscht Ihnen das Team der Servicestelle Ganztagsangebote<br />
<strong>Sachsen</strong> zahlreiche Anregungen für die Arbeit in Ihrem Förderverein.<br />
Ihre Servicestelle Ganztagsangebote<br />
2
2. Erfolgreiche Antragstellung<br />
2.1 Arbeiten mit der Förderrichtlinie<br />
Besteht der Wunsch, Fördermittel auf Grundlage der Förderrichtlinie zum<br />
Ausbau von Ganztagsangeboten zu beantragen, müssen vielerlei Dinge<br />
im Vorfeld beachtet werden, damit der Antrag erfolgreich ist.<br />
Dabei sind vor allem die Voraussetzungen und Anforderungen der Förderrichtlinie<br />
maßgebend, die zwingend erfüllt werden müssen. Insofern<br />
ist es wichtig, diese genau zu lesen. Begleitende Materialien wie die<br />
Handreichung zur Förderrichtlinie geben hilfreiche Erläuterungen und<br />
sollten vor der Antragstellung Beachtung finden.<br />
Die Anforderungen der Förderrichtlinie können wie folgt kategorisiert<br />
und mit einigen Beispielen belegt werden:<br />
formell: Standardantragsformular verwenden, nötige Anlagen<br />
beschaffen und anfügen (z. B. Voten, Vollmacht des<br />
Schulträgers für den Förderverein u. ä.), Antragsfristen<br />
einhalten etc.<br />
inhaltlich: pädagogische Gesamtkonzeption entsprechend den<br />
Anforderungen laut Förderrichtlinie und den Anmerkungen<br />
in der Handreichung zur Förderrichtlinie erstellen,<br />
Finanzierungsplan ausarbeiten, ggf. Kooperationen<br />
planen etc.<br />
finanziell: Eigenanteil für eine gesicherte Gesamtfinanzierung zur<br />
Verfügung stellen, ggf. finanzielle Möglichkeiten für<br />
die Unterhaltung von Sachmitteln bereithalten (TÜV,<br />
Reparaturen, Pflege)<br />
organisatorisch: Sicherstellung der Abwicklung der Maßnahme durch<br />
ausreichend personelle Kapazitäten im Verein mit entsprechend<br />
zeitlichem Kontingent etc.<br />
Vor der erstmaligen Antragstellung oder bei offenen Fragen kann die kostenlose<br />
Beratung durch Berater der Regionalstellen der Sächsischen Bil-<br />
3
dungsagentur oder der Servicestelle für Ganztagsangebote in Anspruch<br />
genommen werden.<br />
TIPP:<br />
Machen Sie sich eine Checkliste, in der Sie alle Anforderungen notieren.<br />
So behalten Sie stets den Überblick. Versehen Sie einzelne Checklistenpunkte<br />
mit einem konkreten Datum, z. B. die Beschaffung der einzelnen<br />
Anlagen, denn die Vorbereitung des Antrags nimmt viel Zeit in Anspruch.<br />
Schnell gerät man mit einzelnen Punkten in Verzug und gefährdet damit<br />
die rechtzeitige Abgabe.<br />
2.2 Zuständigkeit und Verantwortung<br />
Abgrenzung zwischen Schule und Verein<br />
Grundsätzlich kann man bei der Fördermaßnahme „Ganztagsangebote“<br />
zwei große Arbeitsfelder unterscheiden: die Planung und Fortschreibung<br />
der GTA-Konzeption sowie deren Umsetzung an der Schule und die Antragstellung,<br />
Abwicklung und Abrechnung der Fördermaßnahme durch<br />
den Antragsteller, also den Verein.<br />
Im Vorfeld sollten Zuständigkeiten und Verantwortungen auf Schul- und<br />
Vereinsseite gemeinsam geklärt werden. Dabei ist es wichtig, die genauen<br />
Aufgaben einzelner Funktionsträger in der Schule und im Verein<br />
schriftlich zu fixieren. So behält man stets den Überblick über alle Aufgaben<br />
und Zuständigkeiten von Schule und Verein und die entsprechenden<br />
Ansprechpartner. Liegt es bei vielen Aufgaben wie der Raumplanung<br />
oder der Einbindung der Angebote in den Stundenplan nahe, dass diese<br />
durch Lehrer oder den Schulleiter erfüllt werden, gibt es auch solche,<br />
bei denen die Zuständigkeiten nicht so eindeutig geklärt sind. Gerade<br />
bei Kooperationen kann der Verein bessere Kontakte zu anderen, bereits<br />
bewährten oder potenziellen Partnern haben als die Schule. Diese sollten<br />
selbstverständlich genutzt, ausgebaut und gepflegt werden. Für den<br />
Verein ist dies eine gute Chance, öffentlichkeitswirksam zu arbeiten und<br />
auch Spender und Sponsoren zu gewinnen und zu binden – insbesondere<br />
aus der Wirtschaft.<br />
Die Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel als Eigenanteil ist<br />
4
alleinige Aufgabe des Vereins. Dabei ist es wichtig, dass nur mit Eigenmitteln<br />
kalkuliert wird, die bereits vorhanden sind bzw. rechtzeitig verlässlich<br />
eingenommen werden, z. B. Mitgliedsbeiträge.<br />
Sind alle Zuständigkeiten geklärt, kann die Checkliste um die Angaben<br />
zu den verantwortlichen Personen und um Terminsetzungen für die weitere<br />
Planung ergänzt werden.<br />
Zuständigkeiten im Verein festlegen<br />
Im Verein obliegt u. a. die Führung der laufenden Geschäfte dem Vorstand<br />
– also auch die ordnungsgemäße Abwicklung der Fördermaßnahme.<br />
Der zeitliche Mehraufwand, der dabei auf den Verein zukommt, darf<br />
nicht unterschätzt werden. Die Maßnahme begleitet die Schule und den<br />
Förderverein das gesamte Schuljahr über. Läuft die eine Maßnahme gerade<br />
mit Schuljahresbeginn an, muss neben der ständigen Geschäftsführung<br />
schon wieder systematisch der Antrag für das nächste Schuljahr<br />
vorbereitet werden. Und das neben allen anderen Aufgaben des Vereins.<br />
Für einen reibungslosen Ablauf ist daher eine klare Aufgabenverteilung<br />
unumgänglich.<br />
Erweist sich der Arbeitsaufwand für Einzelne als zu groß, sollten Aufgaben<br />
schnellstmöglich umverteilt werden. Angestaute Arbeiten bedeuten<br />
oft Versäumnisse von Fristen, was wiederum verschiedene weitere Probleme<br />
zur Folge haben kann. Um zeitliche Engpässe auszugleichen und<br />
personellen Ausfällen entgegenzuwirken, sollten im Vorfeld Regelungen<br />
zur Vertretung festgelegt werden. So kann in Ausnahmefällen schnell reagiert<br />
werden.<br />
TIPP:<br />
Versuchen Sie, wenn Bedarf besteht, gezielt neue Mitglieder für die aktive<br />
Mitarbeit im Verein zu gewinnen. Die Bosch-Stiftung widmet diesem<br />
Thema in ihrem Leitfaden für Schulfördervereine ein ganzes Kapitel und<br />
gibt gute Tipps dazu. Der gesamte Leitfaden kann im Internet unter<br />
http://www.bosch-stiftung.de/content/language1/downloads/Publikation_Schulfoerdervereine.pdf<br />
eingesehen oder heruntergeladen werden.<br />
5
2.3 Der Antrag<br />
Voraussetzung für die Antragstellung durch den Förderverein ist die Vollmacht<br />
des Schulträgers. Damit ist der Verein für die Beantragung, Abwicklung<br />
und Durchführung der Maßnahme verantwortlich. Er tritt in alle<br />
daraus entstehenden Rechte und Pflichten ein.<br />
Viele inhaltliche Fragen des Antragsformulars kann der Verein als Antragsteller<br />
nicht allein beantworten. Hier wird die Wichtigkeit einer gut<br />
organisierten und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Schule<br />
deutlich. Der Verein ist auf ihre Zuarbeiten angewiesen. Sind die Zuständigkeiten<br />
geklärt, kann der Antrag systematisch und zeitplangerecht erstellt<br />
werden.<br />
Die Erarbeitung des Antrags nimmt viel Zeit in Anspruch. Um den Abgabetermin<br />
einhalten zu können, ist ein entsprechender zeitlicher Vorlauf<br />
für Planungen, Absprachen, Organisation und die Niederschrift des<br />
Konzepts bzw. dessen Weiterentwicklung und das Ausfüllen des Antrags<br />
einzuplanen. Unterschrieben wird der Antrag schließlich vom Schulleiter<br />
und einer bzw. mehreren vertretungsberechtigten Personen des Schulfördervereins.<br />
Meist ist dies der Vorstandsvorsitzende, genau regelt dies<br />
jedoch die Satzung. Der Verein ist für die pünktliche Abgabe der vollständigen<br />
Antragsformulare inklusive aller Anlagen verantwortlich. Als<br />
Antragsteller und späterer Zuwendungsempfänger haftet er auch für die<br />
Richtigkeit und Vollständigkeit der inhaltlichen Beschreibung der Maßnahme<br />
und des Finanzierungsplans. Kommt der Vereinsvorstand bei<br />
einzelnen Antragspunkten zu der Überzeugung, diese nicht vertreten<br />
zu können, ist es ratsam, diese im allseitigen Einvernehmen zu ändern<br />
oder zu streichen. Dem Verein kommt damit eine neue Verantwortung,<br />
aber auch die Möglichkeit der unmittelbaren Mitbestimmung des Schulalltags<br />
zu.<br />
6
3. Durchführung der Maßnahme<br />
3.1 Die Rolle des Vereins<br />
Zwar finden Ganztagsangebote an der Schule als schulische Veranstaltung<br />
statt, der Förderverein bleibt der Bewilligungsbehörde gegenüber<br />
jedoch allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung, Abwicklung<br />
und Abrechnung der Maßnahme. Er muss das Geschehen also<br />
stets im Blick haben. Am einfachsten gestaltet sich dies, wenn ein für<br />
Ganztagsangebote verantwortlicher Lehrer Mitglied im Verein ist und die<br />
Schnittstelle zwischen Schule und Verein bildet.<br />
3.2 Der Zuwendungsbescheid<br />
Auch wenn die Höhe der Zuwendung das Hauptinteresse auf sich zieht,<br />
darf der Bescheid nach Kenntnisnahme dieser nicht gleich zur Seite gelegt<br />
werden. Vielmehr ist er als „Anleitung“ zur Durchführung der Maßnahme<br />
zu verstehen. Rechte und Pflichten des Zuwendungsempfängers<br />
werden zu einem Großteil im Bescheid bzw. in weiterführenden Bestimmungen<br />
benannt und erläutert.<br />
Unter anderem regelt der Bescheid Zweckbindungsfristen für Sachmittel,<br />
nennt Bedingungen und Auflagen und verweist ggf. auf weiterführende<br />
Bestimmungen. Für Schulfördervereine gelten die Allgemeinen<br />
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)<br />
als Bestandteil des Bescheides. Diese sind verständlich formuliert und<br />
helfen bei der richtigen Verwaltung der Fördermittel. Gibt es offene Fragen,<br />
sollte sich der Verein direkt an die Bewilligungsbehörde wenden,<br />
um sie zu klären.<br />
Wichtig ist auch die Weitergabe einer Kopie des Bescheides an die<br />
Schulleitung und den GTA-Koordinator der Schule.<br />
TIPP:<br />
Wichtige Regelungen im Bescheid oder Termine sollten nochmals separat<br />
notiert werden. Beispielsweise ist es ratsam, Auszahlungsfristen für<br />
Fördermittel im Kalender zu vermerken.<br />
7
3.3 Fördermittel und andere Einnahmen<br />
Schulfördervereine finanzieren sich größtenteils durch Mitgliedsbeiträge,<br />
Einnahmen von Veranstaltungen und Spenden oder Sponsorenmittel.<br />
Auf diese ist der Verein auch als Fördermittelempfänger angewiesen.<br />
Wichtig ist nun jedoch, zwischen den Vereinsmitteln und den Finanzmitteln<br />
zugunsten des Zuwendungszweckes laut Bescheid streng zu unterscheiden.<br />
Alle Einnahmen, die mit dem Förderzweck, also der Zuwendung für<br />
Ganztagsangebote, in Verbindung stehen, sind dieser zuzurechnen und<br />
der Gesamtfinanzierung der Maßnahme zuzuführen, d. h. vereinnahmt<br />
der Verein zusätzlich zu den im Finanzierungsplan veranschlagten Mitteln<br />
Gelder von Dritten, die im Zusammenhang mit dem im Bescheid<br />
benannten Zuwendungszweck stehen, müssen diese zur Deckung der<br />
Ausgaben genutzt werden. Die Höhe der Einnahmen muss der Bewilligungsbehörde<br />
mitgeteilt werden. Die Zuwendung verringert sich dann<br />
entsprechend. Mögliche Mittel Dritter sind z. B. zweckgebundene Spenden<br />
zugunsten der Ganztagsangebote. Ausführliche Informationen und<br />
Regelungen zum Umgang mit Einnahmen enthalten die Allgemeinen Nebenbestimmungen.<br />
Insbesondere sind die Mitteilungspflichten zu beachten<br />
(Pkt. 5).<br />
3.4 Verwaltung der Fördermittel<br />
Ist der positive Zuwendungsbescheid zugegangen, kann der Verein mit<br />
der Maßnahme beginnen. Auch wenn das Schuljahr und somit auch die<br />
Angebote noch nicht begonnen haben, müssen zahlreiche Vorbereitungen<br />
getroffen werden. Verträge müssen geschlossen und Sachmittel beschafft<br />
werden. Bei der Vergabe von Aufträgen ist dabei zu beachten,<br />
dass diese lediglich von Personen des Vereins, die laut Satzung dazu<br />
befugt sind – meist sind dies Vorstandsvorsitzender und Kassenwart<br />
bzw. von diesen schriftlich beauftragte Personen –, ausgelöst werden<br />
dürfen. Rechnungen sind somit auch nur an den Verein zu stellen, nicht<br />
an die Schule.<br />
Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist können Fördermittel mit einem<br />
8
schriftlichen Auszahlungsantrag abgefordert werden. Die Rechtsbehelfsfrist<br />
kann mit einer Rechtsbehelfsverzichtserklärung, d. h. einer<br />
schriftlichen Erklärung, dass der Verein den Bescheid akzeptiert und auf<br />
das Widerspruchsrecht verzichtet, verkürzt werden.<br />
Die Mittelauszahlung ist an Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft.<br />
So können nur Auszahlungen für Ausgaben abgerufen werden, für<br />
• die bereits fällige Rechnungen vorliegen,<br />
• die Rechnungen vom Verein bereits verauslagt worden sind oder<br />
• für Rechnungen, die voraussichtlich in den nächsten zwei Monaten<br />
fällig werden.<br />
Ausgezahlt wird jeweils der dem Fördersatz entsprechende Anteil der<br />
benötigten Mittel. Bei jeder Auszahlung muss der Verein somit seinen<br />
entsprechenden Eigenmittelanteil ableisten.<br />
Zu beachten ist, dass die Mittel zwingend innerhalb von zwei Monaten<br />
nach Eingang auf dem Vereinskonto ausgegeben werden müssen. Dabei<br />
gilt stets das Buchungsdatum. Die Auszahlungsforderungen sollten<br />
daher immer gut kalkuliert werden. Ist es einmal nicht möglich, die Frist<br />
einzuhalten, muss nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen die Bewilligungsbehörde<br />
informiert werden. Es ist ratsam, dies schriftlich zu<br />
tun.<br />
Gegebenenfalls regelt auch der Bescheid die Fristen für die Auszahlungsbeantragung.<br />
Dies ist oftmals zum Ende eines Kalenderjahres der<br />
Fall. Dieser Termin muss zwingend eingehalten werden und sollte im Kalender<br />
vermerkt werden.<br />
TIPP:<br />
Merken Sie sich nach Eingang der Zuwendung auf dem Vereinskonto<br />
einen Termin vor Ablauf der Zwei-Monatsfrist vor, um eventuell offene<br />
Rechnungen noch rechtzeitig begleichen zu können. Die Überwachung<br />
der Auszahlungen mithilfe eines Buchhaltungsprogramms speziell für<br />
Vereine ist besonders zu empfehlen. Wenn Sie so etwas nicht nutzen,<br />
erfassen Sie die Auszahlungen tabellarisch.<br />
Die Bearbeitung des Auszahlungsantrags erfordert aufgrund verschiedener<br />
Verwaltungs- und Buchungsgänge einige Zeit. Planen Sie diese ein.<br />
9
Bei der Verwaltung der Fördermittel muss sich der Verein an verschiedene<br />
Regeln halten. Diese sind vor allem im Bescheid und in den Allgemeinen<br />
Nebenbestimmungen benannt. Was sie in der Praxis bedeuten, wird<br />
nachfolgend anhand von Beispielen erläutert:<br />
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit<br />
Sollten bei der Beschaffung von Sachmitteln Rabatte oder Skonti gewährt<br />
werden, müssen diese zwingend genutzt werden. Bei den zuwendungsfähigen<br />
Ausgaben kann stets nur der reduzierte Betrag angesetzt<br />
werden.<br />
Beleggrundsatz<br />
Abgerechnet werden können nur tatsächlich geleistete und durch Beleg<br />
nachgewiesene Ausgaben des Fördervereins. Rechnungen, Kassenbelege<br />
etc. müssen Auskunft über die zu bezahlende Ware bzw. die Leistung<br />
geben und alle sonst üblichen Angaben enthalten. Alle Belege werden<br />
mit einer fortlaufenden Belegnummer und einem Zuordnungsmerkmal<br />
zum Projekt versehen. Als Projektkennzeichnung bietet sich beispielsweise<br />
die einfache Notiz „GTA“ an.<br />
Vergabegrundsatz<br />
Regeln und Hinweise zur Vergabe von Leistungen finden sich im Zuwendungsbescheid<br />
bzw. in den Allgemeinen Nebenbestimmungen. Es<br />
müssen immer mehrere Angebote von verschiedenen Anbietern eingeholt<br />
werden. Nur so können sie miteinander verglichen werden, um das<br />
beste auszuwählen.<br />
Vergabeunterlagen müssen fünf Jahre, mindestens aber bis zum Ablauf<br />
der Zweckbindungsfrist aufgehoben werden.<br />
Grundsatz der Zweckbindung<br />
Sachmittel, die mit Zuwendungen bezahlt wurden, dürfen für eine bestimmte<br />
Zeit (Zweckbindungsfrist) ausschließlich für den im Zuwendungsbescheid<br />
benannten Zweck genutzt werden. Die Dauer der Frist<br />
wird im Bescheid geregelt. Für die Einhaltung ist der Schulförderverein<br />
als Zuwendungsempfänger verantwortlich. Kann die Frist nicht eingehalten<br />
werden, weil es z. B. ein spezielles Angebot nicht mehr gibt, muss<br />
10
sich der Verein unmittelbar mit der Bewilligungsbehörde in Verbindung<br />
setzen und eine Lösung im Rahmen eines Nachnutzungskonzeptes finden.<br />
Inventarisierung<br />
Gegenstände ab einem Anschaffungs- bzw. Herstellungswert von<br />
400 Euro müssen zwingend inventarisiert werden. Die Inventarisierung<br />
erfolgt projektbezogen, d. h. getrennt vom übrigen Schulinventar. Wichtig<br />
dabei sind die Kennzeichnung des entsprechenden Gegenstands mit<br />
einer Inventarnummer und die Erfassung aller inventarisierten Gegenstände<br />
in einer Liste, die folgende Angaben enthält: Inventarnummer,<br />
Bezeichnung des Gegenstands, Kaufpreis bzw. Wert, Anschaffungsdatum,<br />
ggf. Fabrikatsnummer und Hersteller, Standort des Gegenstands,<br />
Ende der Zweckbindungsfrist. Sinnvoll sind auch eine Notiz zum Verbleib<br />
des Gegenstands nach Beendigung des Projekts oder bei Verlust<br />
o. ä. und die Registrierung der Belegnummer der Rechnung.<br />
TIPP:<br />
Werden Gegenstände von mehreren Personen genutzt (z. B. Digitalkamera),<br />
sollte eine Leihliste geführt werden.<br />
Diese und andere Regelungen können den Allgemeinen Nebenbestimmungen<br />
für Zuwendungen zur Projektführung entnommen werden. Sie<br />
sollten aufmerksam durchgelesen und zwingend eingehalten werden.<br />
Erscheinen auch einige Dinge auf den ersten Blick sehr aufwendig, zeigt<br />
sich doch schnell, dass gerade bei mehrjährigen Projekten eine organisierte<br />
Verwaltung der Mittel und Anschaffungen das A und O ist.<br />
11
3.5 Der Verein als Auftraggeber<br />
Mit Ganztagsangeboten können vielfältigste Ideen umgesetzt werden.<br />
Dies geht jedoch nicht ohne tatkräftige Anbieter. Über die Förderrichtlinie<br />
sind Ausgaben für Honorarkräfte bis zu einem gewissen Anteil<br />
förderfähig. Voraussetzung dafür ist der Abschluss eines schriftlichen<br />
Vertrages zwischen Verein und Anbieter. Dabei darf es sich nicht um ein<br />
Dienst- oder Arbeitsverhältnis handeln, sondern der Verein vergibt lediglich<br />
einen Auftrag über eine bestimmte Leistung, nämlich die Durchführung<br />
einer oder mehrerer Angebote im Rahmen der GTA-Konzeption.<br />
Der Auftragnehmer muss selbstständig tätig sein. Es fallen dann keine<br />
Sozialabgaben, Lohnsteuer oder andere Beiträge bzw. Abgaben für den<br />
Verein an. Für die Versteuerung und Versicherung ist der Honorarnehmer<br />
selbst verantwortlich.<br />
Ist der Verein Auftraggeber, muss der Vertrag durch das vertretungsberechtigte<br />
Vorstandsmitglied – im Regelfall ist das der Vorstandsvorsitzende<br />
– unterschrieben werden. Sind mehrere Personen gemeinsam<br />
vertretungsberechtigt, müssen diese auch gemeinsam den Auftrag<br />
vergeben. Der Schulleiter sollte den Vertrag mit seiner Unterschrift zur<br />
Kenntnis nehmen.<br />
Der unterschriebene Vertrag allein reicht aber für die Auszahlung des Honorars<br />
noch nicht aus. Vielmehr muss nachweisbar sichergestellt sein,<br />
dass die Leistung vertragsgemäß erbracht worden ist. Ist im Vertrag vermerkt,<br />
dass die Honorierung beispielsweise zum Monatsende nach erbrachter<br />
Leistung erfolgt, reicht eine schriftliche Bestätigung der Schulleitung<br />
mit Angabe des Leistungsumfangs in Stunden und dem Datum,<br />
an dem die Leistung ausgeführt wurde. Stellt der Honorarnehmer eine<br />
Rechnung, müssen in dieser mindestens das Datum, die Menge und die<br />
Art der Leistung angegeben sein. Sie wird dann mit der Unterschrift des<br />
Schulleiters bestätigt.<br />
Nach Abschluss der Fördermaßnahme am Jahresende sollten den Honorarverträgen<br />
Kopien der Teilnehmerlisten der Schüler beigefügt werden,<br />
z. B. indem man die entsprechende Liste einfach an den Vertrag anheftet.<br />
So spart man sich im Prüfungsfall viel Arbeit.<br />
12
TIPP:<br />
Einen Musterhonorarvertrag können Sie auf<br />
www.sachsen-macht.schule.de/ganztagsangebote herunterladen.<br />
Lese-TIPP:<br />
Die Broschüre „Vereine und Steuern“, zu beziehen über den zentralen<br />
Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung, behandelt u. a. das<br />
Thema „Verein als Arbeitgeber“ und grenzt Arbeitnehmer von selbstständig<br />
tätigen Personen ab. Außerdem gibt sie gute Tipps zu Steuerfragen.<br />
Hinweise zu Minijobs gibt die Bundesagentur für Arbeit.<br />
Unter www.arbeitsagentur.de oder www.minijob-zentrale.de kann man<br />
sich über grundlegende Aspekte, Abgaben oder Versicherungsfragen informieren.<br />
3.6 Der Verein als Arbeitgeber<br />
Möchte eine Schule einen Schulclub einrichten oder besitzt bereits einen<br />
solchen, besteht für den Antragsteller die Möglichkeit, einen Schulclubleiter<br />
in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis zu<br />
beschäftigen. Der Verein tritt dann als Arbeitgeber auf. Damit kommen<br />
auf ihn zahlreiche neue Pflichten und eine hohe Verantwortung zu. Beiträge<br />
und Steuern müssen abgeführt, der Arbeitnehmer versichert und<br />
rechtliche Aspekte beachtet werden.<br />
Es ist weiterhin zu überlegen, ob die anfallende Lohnabrechnung vom<br />
Verein selbst geleistet werden kann oder ob ein externes Büro oder ein<br />
Steuerberater damit beauftragt wird.<br />
Beantragung der Fördermittel<br />
Bei der Beantragung der Fördermittel für einen Arbeitnehmer müssen<br />
dem Antrag aussagekräftige Unterlagen beigefügt werden. Folgende Unterlagen<br />
sind zwingend notwendig:<br />
1. aussagekräftige Kostenkalkulation<br />
Für den Förderzeitraum müssen die voraussichtlichen Ausgaben kalkuliert<br />
werden. Bei der Festsetzung der monatlichen Zahlung an den<br />
13
Arbeitnehmer muss beachtet werden, dass dieser nicht bessergestellt<br />
werden darf als vergleichbare öffentlich Bedienstete.<br />
2. Nachweis der fachlichen und persönlichen Eignung<br />
Der Nachweis kann durch geeignete Dokumente, die einen pädagogischen<br />
oder sozialpädagogischen Abschluss des Arbeitnehmers belegen,<br />
und durch aussagekräftige Stellungnahmen, Beurteilungen o. ä. nachgewiesen<br />
werden.<br />
3. Stellen- bzw. Tätigkeitsbeschreibung<br />
Die Stellenbeschreibung muss alle Aufgaben aussagekräftig beschreiben.<br />
Dabei dürfen keine Tätigkeiten verschwiegen werden.<br />
In jedem Fall empfiehlt sich vor der Antragstellung von Fördermitteln für<br />
Personalausgaben ein beratendes Gespräch mit der zuständigen Bewilligungsbehörde<br />
oder der Servicestelle Ganztagsangebote. Bei speziellen<br />
Fragen sollte ein Steuerberater bzw. Rechtsanwalt konsultiert werden.<br />
Dieser kann den Einzelfall genau einschätzen, auf Besonderheiten<br />
hinweisen und wichtige Ratschläge geben.<br />
TIPP:<br />
Lesen Sie auch die Hinweise zu Versicherungsfragen unter Punkt 5.1.<br />
Lese-TIPP:<br />
Leitfaden – Der Verein als Arbeitgeber:<br />
http://www.vereinsbesteuerung.info/leitfaden_lst.htm<br />
14
4. Projektabschluss und Verwendungsnachweis<br />
4.1 Projektabschluss<br />
Neigt sich das Schuljahr dem Ende zu, muss auch die GTA-Maßnahme<br />
zum Abschluss gebracht werden.<br />
Damit keine Rechnung vergessen wird und man stets den Überblick behält,<br />
sollten alle Aufträge, Bestellungen und offenen Vertragsleistungen<br />
im Vorfeld erfasst werden. Noch nicht erhaltene Rechnungen sollten<br />
rechtzeitig eingefordert werden.<br />
4.2 Verwendungsnachweis<br />
Die Fördermaßnahme muss später mit dem Verwendungsnachweis gegenüber<br />
der Bewilligungsbehörde abgerechnet werden, meist bis spätestens<br />
sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes.<br />
Der Verwendungsnachweis besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis<br />
der Einnahmen, Ausgaben und ggf. Eigenarbeitsleistungen sowie einem<br />
Sachbericht.<br />
Der zahlenmäßige Nachweis soll sich formell nach der Einnahmen- und<br />
Ausgabenauflistung des Antragsformulars richten. Alle Einnahmen und<br />
Ausgaben sowie Honorar-, Sach- und Personalausgaben sind getrennt<br />
voneinander in zeitlicher Abfolge zu erfassen. Folgende Angaben sind<br />
zu ergänzen:<br />
• Buchungsdatum,<br />
• Empfänger/Einzahler,<br />
• Betrag der Einzelzahlung,<br />
• konkreter Grund der Zahlung (pauschalierende Begriffe wie<br />
„Verbrauchsmittel“ sind zu vermeiden).<br />
15
Es empfiehlt sich, auch im zahlenmäßigen Nachweis die jeweilige Belegnummer<br />
der Einnahme- und Ausgabebelege zu erfassen.<br />
Im Sachbericht müssen die Verwendung der Zuwendung und das erzielte<br />
Ergebnis im Einzelnen beschrieben werden. Nähere Informationen<br />
dazu enthält das Glossar zur Förderrichtlinie unter www.sachsen-machtschule.de.<br />
Eigenarbeitsleistungen sind mit dem Namen des Leistungserbringers,<br />
dem Datum der Leistungserstellung, der genauen Nennung oder Beschreibung<br />
der geleisteten Tätigkeit und dem Leistungsumfang in Stunden<br />
aufzulisten.<br />
Ist die Abgabe eines einfachen Verwendungsnachweises zulässig, brauchen<br />
bei der Bewilligungsbehörde keine Originalbelege, Verträge, Vergabeunterlagen<br />
etc. eingereicht werden. Der Verein muss diese jedoch so<br />
aufbewahren und ordnen, dass eine Vor-Ort-Prüfung oder Nachreichung<br />
der Unterlagen jederzeit möglich ist, d. h. alle Unterlagen müssen für<br />
eine eventuelle Prüfung bereitgehalten werden. Für den Nachweis der<br />
Ausgaben ist zusätzlich zu den Rechnungen und Verträgen ein Zahlungsbeleg<br />
erforderlich. Dies kann ein Kontoauszug oder bei Barzahlung ein<br />
entsprechender Auszug aus dem Kassenbuch sein.<br />
Alle mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen, Verträge,<br />
Rechnungen etc. müssen mindestens fünf Jahre lang ab Abgabe des Verwendungsnachweises<br />
aufbewahrt werden, mindestens aber bis zum Ablauf<br />
der Zweckbindungsfrist. Steuerrechtliche und andere Vorschriften<br />
bleiben davon unberührt.<br />
Genaue Auskunft zur Art und Weise der Aufbewahrung von Dokumenten<br />
gibt ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer für München und<br />
Oberbayern, einzusehen unter http:<br />
//www.muenchen.ihk.de/internet/mike/ihk_geschaeftsfelder/recht/Anhaenge/Aufbewahrungsfristen_Nov08.pdf.<br />
16
TIPP:<br />
Wenn Sie kein Buchhaltungsprogramm verwenden, sollten die projektbezogenen<br />
Einnahmen und Ausgaben kontinuierlich, am besten immer<br />
nach Monatsende, in die Nachweisliste übertragen werden. So verteilt<br />
sich der Aufwand für den Verwendungsnachweis zeitlich über das gesamte<br />
Jahr, und der Verein hat stets eine aktuelle Übersicht über die<br />
finanzielle Situation des Projekts. Ergänzt werden müssen später nur<br />
noch der Sachbericht und die Übersicht der Eigenarbeitsleistungen.<br />
Das entsprechende Formular für den Verwendungsnachweis finden Sie<br />
unter www.sachsen-macht-schule.de/ganztagsangebote.<br />
Lese-TIPP:<br />
Weitere Ausführungen dazu können in den Allgemeinen Nebenbestimmungen<br />
für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und in einem<br />
Glossar unter dem Punkt „Verwendungsnachweis“ auf www.sachsenmacht-schule.de/ganztagsangebote<br />
eingesehen werden.<br />
5. Allgemeines<br />
5.1 Versicherungs- und Haftungsfragen<br />
Hatten die meisten Fördervereine bislang lediglich ein überschaubares<br />
Budget zu verwalten, ist die Verantwortung als Zuwendungsempfänger<br />
nun deutlich höher. Plötzlich müssen Verträge geschlossen und hohe<br />
Summen verwaltet werden, teilweise übernimmt der Verein sogar Personalverantwortung.<br />
Mit der neuen Position des Vereins sollten daher auch Haftungs- und<br />
Versicherungsfragen neu geprüft und überdacht werden. Dabei ist vorab<br />
anzumerken, dass nachstehend nur allgemeine Informationen gegeben<br />
werden können. Aufgrund der Individualität eines jeden Vereins kommt<br />
es auf die Prüfung des jeweiligen Einzelfalls an. Die allgemeinen Anmerkungen<br />
sollen lediglich auf weitere Recherchemöglichkeiten hinweisen<br />
17
und können keine rechtliche Einzelfallberatung ersetzen.<br />
Es gibt Fälle, in denen der Verein für mittelbar oder unmittelbar verursachte<br />
Schäden haftbar gemacht werden kann. Deren Ursache kann in<br />
der direkten Ausübung der Vereinsgeschäfte durch den Vorstand liegen<br />
oder in Handlungen angestellter oder beauftragter Dritter, deren Verschulden<br />
sich der Verein in wenigen Fällen zurechnen lassen muss. Zur<br />
Reduzierung der Haftungsrisiken sollte sich der Verein daher Gedanken<br />
machen, welche Versicherungen sinnvoll sein können. Es gibt zahlreiche<br />
Versicherungsanbieter, die individuelle Angebote unterbreiten.<br />
Diese sollten jedoch gut miteinander verglichen werden. Einen ersten<br />
Test, welche Versicherungen sinnvoll sein könnten, kann man unter<br />
http://www.vereinswissen.de/modules/modules02.php vornehmen.<br />
Grundsätzlich kommen folgende Versicherungstypen infrage:<br />
• Unfallversicherung,<br />
• Haftpflichtversicherung, auch gegen Vermögensschäden,<br />
• Rechtsschutzversicherung.<br />
Lese-TIPP:<br />
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales hat mit der Website<br />
www.wir-fuer-sachsen.de einen Informationspool zu Haftpflicht- und Unfallversicherungsmöglichkeiten<br />
im Ehrenamt geschaffen.<br />
Informationen zum Versicherungsschutz, verbunden mit einem Angebot<br />
für Schulfördervereine, gibt auch der Bundesverband der Schulfördervereine<br />
auf seiner Website unter www.schulfoerdervereine.de.<br />
Auskünfte zur Unfallversicherung erteilt die Unfallkasse <strong>Sachsen</strong> in Meißen.<br />
Auf ihrer Website www.unfallkassesachsen.de finden sich regelmäßig<br />
aktuelle Hinweise.<br />
Fragen zum Versicherungsschutz von Arbeitnehmern beantwortet die<br />
Verwaltungsberufsgenossenschaft: www.vbg.de.<br />
18
Ausführliche Informationen rund um das Thema „Aufsichtspflicht und<br />
Haftung“ finden Sie in der Handreichung zur Zusammenarbeit von Schulen<br />
und Sportvereinen beim Auf- und Ausbau von Ganztagsangeboten<br />
im Freistaat <strong>Sachsen</strong>, zu beziehen über www.sachsen-macht-schule.de<br />
und im Leitfaden für Schulfördervereine der Robert Bosch Stiftung:<br />
http://www.bosch-stiftung.de/content/language1/downloads/Publikation_Schulfoerdervereine.pdf.<br />
5.2 Öffentlichkeitsarbeit im Verein<br />
In den meisten Schulen übernimmt der Förderverein die Öffentlichkeitsarbeit<br />
der Schule oder unterstützt sie zumindest. Aber auch der Verein<br />
selbst muss sich öffentlich platzieren, seine Aktivitäten vermarkten,<br />
nicht zuletzt um Unterstützer, Mitglieder und damit verbunden auch Gelder<br />
zu akquirieren. Ganztagsangebote spielen dabei eine große Rolle.<br />
Das Praxisbeispiel der 61. Grundschule Dresden zeigt, wie diese optimal<br />
genutzt werden können, um der Vereinsarbeit einen individuellen<br />
Charakter zu verleihen. Sind Eltern daran interessiert, dass ihre Kinder<br />
an Ganztagsangeboten teilnehmen, so sind sie bei guter und überzeugender<br />
Vereinsarbeit deutlich leichter von einer aktiven Mitarbeit oder<br />
zumindest einer Vereinsmitgliedschaft zu überzeugen.<br />
Um Eltern die Arbeit des Vereins und die Ganztagskonzeption nahezubringen,<br />
gibt es für den Verein und die Schule mehrere Möglichkeiten.<br />
Als besonders attraktiv hat sich dabei die Internetseite erwiesen. Dort<br />
können sich schulexterne Interessenten und potenzielle Förderer mit der<br />
Arbeit und den Ergebnissen des Vereins und der Schule vertraut machen,<br />
Schüler und Eltern können mehr zu den Inhalten der einzelnen Angebote<br />
und zur Ganztagskonzeption erfahren. Den vielseitigen Gestaltungsmöglichkeiten<br />
sind dabei keine Grenzen gesetzt.<br />
Lese-TIPP:<br />
Der Titel des Buches „Tue Gutes und rede darüber“ von Walter Fischer<br />
spricht Bände. Übersichtlich und auf den Punkt gebracht, gibt der Autor<br />
hilfreiche Hinweise für erfolgreiche Öffentlichkeits- und Pressearbeit im<br />
Verein.<br />
19
Den Themen „Mitgliedergewinnung“ und „Öffentlichkeitsarbeit“ widmet<br />
sich auch der Leitfaden für Schulfördervereine, herausgegeben von der<br />
Robert Bosch Stiftung unter http://www.bosch-stiftung.de/content/language1/downloads/Publikation_Schulfoerdervereine.pdf.<br />
5.3 Weitere Informationsmöglichkeiten<br />
Projektspezifische Informationen<br />
• Aktuelle Informationen, alle Formulare zum <strong>Download</strong>, Kontaktdaten<br />
der Bewilligungsbehörden, Glossar und Handreichung zur<br />
Förderrichtlinie und vieles mehr sind auf dem Bildungsserver unter<br />
www.sachsen-macht-schule.de/ganztagsangebote zu finden.<br />
• Die Internetseite der Serviceagentur „Ganztägig lernen. <strong>Sachsen</strong>“<br />
www.sachsen.ganztaegig-lernen.de bietet eine Übersicht über alle<br />
Veranstaltungen rund um das Thema „Ganztägig lernen“, eine<br />
Kooperations- und Projektdatenbank sowie zahlreiche Materialien.<br />
Weiterführende, allgemeine Informationen für Schulfördervereine:<br />
• Die umfangreiche und inhaltlich vielseitige Broschüre „Schulfördervereine<br />
– Ein Leitfaden aus der Praxis für die Praxis“ bietet die<br />
Robert Bosch Stiftung zum <strong>Download</strong> an unter www.bosch-stiftung.de.<br />
Unter www.schulfoerdervereine.de gibt das Webportal des Bundesverbandes<br />
der Schulfördervereine e.V. Tipps und Hinweise zur<br />
Versicherung des Vereins.<br />
Praxishilfen rund um den Verein und bürgerschaftliches Engagement<br />
finden sich unter www.buergergesellschaft.de – ein Service<br />
der Stiftung Mitarbeit (Bonn) in Kooperation mit dem Bundesnetzwerk<br />
Bürgerschaftliches Engagement.<br />
20
• Zum Vereinsrecht findet man unter<br />
www.vereinsknowhow.de/organis Informationen im Internet.<br />
• Kostenlose aktuelle Informationen, Tools, Vertragsvorlagen etc.<br />
gibt es bei www.redmark.de/verein.<br />
6. Praxisbeispiele<br />
6.1 GTA hinter den Kulissen des Johann-Gottfried-<br />
Herder-Gymnasiums in Pirna<br />
Agil war der Schulförderverein des Johann-Gottfried-Herder-Gymnasiums<br />
in Pirna schon immer. Das jährliche Schulfest überzeugt jedes Jahr<br />
wieder mit neuen Höhepunkten und zahlreichen Besuchern. Die spektakulären<br />
Theateraufführungen sind weit über den Kreis der Schüler,<br />
Eltern und Lehrer hinaus bekannt, und die gelebte Partnerschaft mit einer<br />
chinesischen Schule ist eine wahre Vorzeigekooperation, in der viel<br />
Arbeit steckt und die vom Förderverein unterstützt wird. Eigentlich ein<br />
volles Programm, das allen aktiven Mitgliedern viel Zeit und Tatendrang<br />
abverlangt. Seit mehreren Jahren tritt der Verein jedoch nicht nur als unterstützender<br />
Geldgeber auf, sondern gestaltet als Antragsteller von Fördermitteln<br />
für ganztägige Angebote das Schulleben maßgeblich mit.<br />
Für den Verein hat sich damit bei der Organisation nichts Wesentliches<br />
verändert, jedoch ist alles „mehr“ geworden. Mehr Geld. Mehr Verantwortung.<br />
Mehr Arbeit. Vor allem wird mehr Zeit benötigt, um alle Aufgaben<br />
erfüllen zu können. Aber auch für die Schule ist daraus ein deutlicher<br />
Mehrgewinn gewachsen. – Und wie könnte der Verein seinem Zweck<br />
besser gerecht werden?<br />
Überwiegend Lehrer sind es, die sich um die Verwaltung der Ganztagsangebote<br />
im Verein kümmern. So sind die Wege in die Schule kurz, Abstimmungen<br />
einfacher und schneller möglich. Der Aufwand für Einzelne ist<br />
jedoch auch sehr hoch. Der Verein hat darauf mit personellen Veränderungen<br />
an der Vereinsspitze reagiert und GTA-Verantwortliche von anderen<br />
Vereinsaufgaben entbunden. Zur langfristigen Absicherung ist daher<br />
21
die Gewinnung neuer aktiver Mitglieder eines der Ziele, die in nächster<br />
Zeit in Angriff genommen werden sollen.<br />
TIPP:<br />
An einer großen Schule mit zahlreichen Angeboten bedeuten die Koordination<br />
aller Angebote, die Pflege und der Ausbau von Kooperationen,<br />
die Vorbereitung von Anträgen und all die vielen kleinen Dinge rund um<br />
GTA einen enormen Aufwand für den GTA-Koordinator. Daher werden Kooperationen<br />
am Johann-Gottfried-Herder-Gymnasium überwiegend von<br />
einem entsprechenden Fachlehrer gepflegt. So arbeitet z. B. ein Musiklehrer<br />
eng mit der Musikschule im Ort zusammen, und ein Sportlehrer<br />
nutzt Kontakte zu ansässigen Sportvereinen, um diese in die schulische<br />
Arbeit zu integrieren.<br />
Die Arbeit für Einzelne ist so besser überschaubar, Verein und GTA-Koordinator<br />
werden entlastet, Kooperationen können bestmöglich gepflegt<br />
und ausgebaut werden.<br />
6.2. GTA hinter den Kulissen der 61. Grundschule<br />
Dresden „Heinrich Schütz“<br />
Frenetischer Beifall tobt durch die Reihen, als sich die Schüler der dritten<br />
Klasse der 61. Grundschule in Dresden auf der Bühne verbeugen.<br />
Nicht nur Eltern, Schüler und Lehrer sind gekommen, auch zahlreiche<br />
Besucher des Elbhangfestes sind begeistert von der Theateraufführung<br />
der Drittklässler auf dem Rathausplatz in Pillnitz. Bühnenbild, aufwendige<br />
Kostüme und Maske lassen fast vergessen, dass es Grundschüler<br />
sind, die sich voller Stolz über ihren mehr als gelungenen Auftritt freuen.<br />
Umso erstaunlicher ist es, dass all das von den Schülern unter Anleitung<br />
und mit der Unterstützung der Projektleiter, der Schule und des Schulfördervereins<br />
im Rahmen eines GTA-Projektes selbst erarbeitet wurde.<br />
Klein hat die Theatergruppe angefangen, aber mit der Förderung der<br />
Ganztagsangebote und der stetigen Unterstützung des Schulfördervereins<br />
hat sich das Projekt kontinuierlich vergrößert. Und nicht nur das<br />
Theaterprojekt erfreut sich großer Beliebtheit bei den Schülern. Zahlreiche<br />
weitere Angebote, eingebunden in eine Gesamtkonzeption zum<br />
22
ganztägigen <strong>Lernen</strong>, finden an der 61. Grundschule statt. Seit mehreren<br />
Jahren ist der Schulförderverein Antragsteller und mit den damit verbundenen<br />
Anforderungen gewachsen, vor allem an Aufgaben und Verantwortung,<br />
aber auch an Mitgliedern. Wie bei vielen Vereinen kleinerer<br />
Schulen sind dies größtenteils Eltern und Freunde der Schule – auch im<br />
Vorstand. Waren anfänglich 30 % der Eltern Mitglied im Förderverein,<br />
sind es jetzt schon ca. 80 %. Da die Mitgliederzahlen dennoch bei Weitem<br />
nicht so hoch sind wie von Vereinen größerer Schulen, ist eine gute<br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit umso wichtiger. Die Theatergruppe der<br />
61. Grundschule kennen viele, nicht zuletzt durch Plakate, Flyer und fabelhafte<br />
Auftritte. Ist das Interesse erst einmal geweckt, ist die größte<br />
Hürde auf dem Weg, Mitglieder und Spender zu gewinnen, genommen.<br />
Und auch sonst arbeitet der Verein öffentlichkeitswirksam, vertritt die<br />
Interessen der Schüler und der Schule vor allem auch nach außen und<br />
überzeugt Mitglieder und Sympathisanten von seiner guten Arbeit.<br />
TIPP:<br />
Gibt es besondere Projekte, z. B. im künstlerischen oder musischen Bereich,<br />
sollten die Projektergebnisse entsprechend vermarktet und einer<br />
breiten Öffentlichkeit zugängig gemacht werden. Eine enge Zusammenarbeit<br />
mit Lokaljournalisten, Veranstaltern, Institutionen oder öffentlichen<br />
Einrichtungen ist dabei sehr hilfreich. Auch von Schülern erarbeitete<br />
Ausstellungen in der Schule können entsprechend beworben und<br />
präsentiert werden. Eine Einladung dazu an Sponsoren, Spender und<br />
Kooperationspartner ist gleichzeitig ein Dankeschön für die Unterstützung<br />
des Vereins.<br />
23
7. Literatur<br />
Fischer, Walter: Tue Gutes und rede darüber. Erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit<br />
für Non-Profit-Organisationen. Zürich, 2002.<br />
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg<br />
(Hrsg.): Broschüre zum Thema Schulfördervereine. URL:<br />
www.bildung-brandenburg.de/1317.html (abgerufen am 01.12.2008)<br />
Robert Bosch Stiftung GmbH (Hrsg.): Schulfördervereine. Ein Leitfaden<br />
aus der Praxis für die Praxis. Stuttgart, 2006.<br />
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen (Hrsg.): Vereine und Steuern.<br />
Informationen über die Besteuerung gemeinnütziger Vereine, 6.<br />
Auflage. Dresden, 2008.<br />
24
8. Checkliste<br />
Mustercheckliste zur Antragstellung<br />
Aufgabe Bemerkungen verantwortlich erledigen/abgeben<br />
bis: bei:<br />
Vorbereitung/Unterlagen<br />
mit Service-<br />
Beratungsgespräch<br />
stelle/SBA<br />
Gespräche Schulträger –/ Schule –<br />
Förderverein (Pädagogisches Konzept,<br />
Angebote, Vollmacht für SFV)<br />
Gespräch Eltern<br />
Ermittlung der Interessen teilnehmender<br />
Schüler<br />
Ermittlung der Anzahl teilnehmender<br />
Schüler<br />
Werben und Ermittlung der Erbringer<br />
von Eigenarbeitsleistungen<br />
GTA zur Tagesordnung der Schulkonferenz<br />
hinzufügen<br />
Ggf. Stellenbeschreibung für Schulclubleiter<br />
erstellen<br />
Kooperationspartner finden<br />
Anbieter von GTA finden<br />
(z.B. Recherche in Kooperationsdatenbank)<br />
...<br />
erledigt<br />
25
Aufgabe Bemerkungen verantwortlich erledigen/abgeben<br />
bis: bei:<br />
Pädagogische Gesamtkonzeption<br />
Projekt- und Angebotsbeschreibungen<br />
der einzelnen Anbieter<br />
Evaluationsergebnisse des Vorjahres<br />
zusammenfassen<br />
Darstellung der Ausgangslage am<br />
Schulort<br />
Ziele definieren und beschreiben<br />
Beschreibung des Bezugs zur<br />
Schulentwicklung/zum Schulprogramm<br />
Beschreibung der Organisationsform<br />
Beschreibung der Berücksichtigung<br />
der Vorgaben der KMK<br />
Beschreibung der Rhythmisierung<br />
Modulbeschreibungen<br />
Konzeption Schulclub<br />
(z.B. Recherche in Kooperationsdatenbank)<br />
...<br />
erledigt<br />
26
Aufgabe Bemerkungen verantwortlich erledigen/abgeben<br />
bis: bei:<br />
Finanzierungsplan<br />
Eigenmittel beschaffen/reservieren<br />
Angebote für Sachausgaben einholen<br />
(kann auch von Angebotsleitern<br />
gemacht werden)<br />
Einnahmen und Ausgaben<br />
erfassen (aus Angebotsbeschreibungen)<br />
Ggf. Personalkostenkalkulation<br />
…<br />
Personalstelle Schulclub<br />
Stellenbeschreibung der Personalstelle<br />
Ggf. Ausschreibung der Personalstelle<br />
Bewerbungsfrist<br />
Personalgespräche+<br />
Nachweis der fachlichen und<br />
persönlichen Eignung<br />
…<br />
erledigt<br />
27
Aufgabe Bemerkungen verantwortlich erledigen/abgeben<br />
bis: bei:<br />
Unterlagen/Anlagen<br />
Aktueller Beschluss der Schulkonferenz<br />
Schriftliche Vollmacht des Schulträgers<br />
…<br />
Antrag<br />
Ausfüllen des Standardantragsformulars<br />
und Zusammenstellung<br />
aller Anlagen<br />
Antrag unterschreiben lassen<br />
Antrag auf Vollständigkeit und<br />
Unterschriften prüfen, für eigene<br />
Unterlagen kopieren<br />
Antrag bei SBA abgeben<br />
…<br />
erledigt<br />
28