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Download - Sachsen - Ganztägig Lernen.

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SCHULFÖRDERVEREINE UND<br />

GANZTAGSANGEBOTE<br />

EINE ARBEITSHILFE<br />

Kathleen Köhler<br />

EINE PUBLIKATION DER DEUTSCHEN KINDER- UND JUGENDSTIFTUNG IM RAHMEN VON „IDEEN FÜR MEHR! GANZTÄGIG LERNEN“


IMPRESSUM<br />

Servicestelle Ganztagsangebote <strong>Sachsen</strong> (Hrsg.)<br />

Eine Kooperation des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus<br />

und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung<br />

Autorin:<br />

Kathleen Köhler, www.kathleenkoehler.de<br />

Lektorat:<br />

Ute Nitzsche, Textbüro Dresden GbR, www.textbuero-dresden.de<br />

Layout und Design:<br />

Andre Kirchner, www.andrekirchner.de<br />

Titelfoto:<br />

www.shutterstock.com<br />

Weitere Informationen erhalten Sie unter:<br />

www.sachsen.ganztaegig-lernen.de<br />

© Deutsche Kinder- und Jugendstiftung<br />

Servicestelle Ganztagsangebote <strong>Sachsen</strong><br />

Hoyerswerdaer Straße 1<br />

01099 Dresden<br />

Email: serviceteam.gta@smk.sachsen.de


Inhalt<br />

1 Vorwort ................................................................................ 2<br />

2. Erfolgreiche Antragstellung ................................................... 3<br />

2.1 Arbeiten mit der Förderrichtlinie ............................................ 3<br />

2.2 Zuständigkeit und Verantwortung .......................................... 4<br />

2.3 Der Antrag ............................................................................ 6<br />

3. Durchführung der Maßnahme ................................................ 7<br />

3.1 Die Rolle des Vereins ............................................................ 7<br />

3.2 Der Zuwendungsbescheid ..................................................... 7<br />

3.3 Fördermittel und andere Einnahmen ...................................... 8<br />

3.4 Verwaltung der Fördermittel .................................................. 8<br />

3.5 Der Verein als Auftraggeber ................................................. 12<br />

3.6 Der Verein als Arbeitgeber ................................................... 13<br />

4. Projektabschluss und Verwendungsnachweis ....................... 15<br />

4.1 Projektabschluss ................................................................. 15<br />

4.2 Verwendungsnachweis ........................................................ 15<br />

5. Allgemeines ....................................................................... 17<br />

5.1 Versicherungs- und Haftungsfragen ..................................... 17<br />

5.2 Öffentlichkeitsarbeit im Verein ............................................ 19<br />

5.3 Weitere Informationsmöglichkeiten ..................................... 20<br />

6. Praxisbeispiele ................................................................... 21<br />

6.1 GTA hinter den Kulissen<br />

des Johann-Gottfried-Herder-Gymnasiums in Pirna ............... 21<br />

6.2 GTA hinter den Kulissen<br />

der 61. Grundschule Dresden „Heinrich Schütz“ ................... 22<br />

7. Literatur ............................................................................. 24<br />

8. Checkliste .......................................................................... 25<br />

1


1. Vorwort<br />

Liebe Leserinnen und Leser,<br />

Schulfördervereine sind wichtige Partner für Schulen. In Schulfördervereinen<br />

engagieren sich Eltern, Lehrer, Freunde, ehemalige Schüler, freiberuflich<br />

Tätige, Förderer und sonstige engagierte Bürgerinnen und Bürger,<br />

um die Bildungs- und Erziehungsanliegen ihrer Schule zu fördern. Schulfördervereine<br />

spielen im schulischen wie außerschulischen Umfeld eine<br />

wichtige Rolle. Sie organisieren Feste, Klassenfahrten, knüpfen Kontakte<br />

zu Unternehmen und sind ein wichtiges Bindeglied zwischen Schule, Eltern<br />

und Kindern und Jugendlichen. Für die Umsetzung all dieser Aufgaben<br />

investieren die Mitglieder ehrenamtlich viel Zeit und Kraft.<br />

Mit der Funktion als Antragsteller und Fördermittelempfänger im Rahmen<br />

der Förderrichtlinie zum Ausbau von Ganztagsangeboten ändert<br />

sich auch die Rolle der Schulfördervereine. War das Budget gerade<br />

noch so hoch, dass Schülerinnen und Schüler mit einigen Lehrmitteln<br />

unterstützt werden konnten und Schuljahresfeste veranstaltet wurden,<br />

bekommt der Verein nun die Möglichkeit, Schule maßgeblich mitzubestimmen.<br />

Damit verbunden steigt jedoch auch die Verantwortung des<br />

Vereins, neue Aufgaben zu planen, zu koordinieren und umzusetzen.<br />

Sehr oft kommen Vereine damit an bisher ungewohnte Belastungsgrenzen,<br />

vor allem personeller Art.<br />

Diese Arbeitshilfe soll daher ein Handlungswegweiser für Schulfördervereine<br />

als Antragsteller und Zuwendungsempfänger sein. Sie soll Vereinen<br />

in ihrer Arbeit Unterstützung bieten, praxisnahe Tipps geben und<br />

weitere Informationsmöglichkeiten bei offenen Fragen aufzeigen.<br />

In diesem Sinne wünscht Ihnen das Team der Servicestelle Ganztagsangebote<br />

<strong>Sachsen</strong> zahlreiche Anregungen für die Arbeit in Ihrem Förderverein.<br />

Ihre Servicestelle Ganztagsangebote<br />

2


2. Erfolgreiche Antragstellung<br />

2.1 Arbeiten mit der Förderrichtlinie<br />

Besteht der Wunsch, Fördermittel auf Grundlage der Förderrichtlinie zum<br />

Ausbau von Ganztagsangeboten zu beantragen, müssen vielerlei Dinge<br />

im Vorfeld beachtet werden, damit der Antrag erfolgreich ist.<br />

Dabei sind vor allem die Voraussetzungen und Anforderungen der Förderrichtlinie<br />

maßgebend, die zwingend erfüllt werden müssen. Insofern<br />

ist es wichtig, diese genau zu lesen. Begleitende Materialien wie die<br />

Handreichung zur Förderrichtlinie geben hilfreiche Erläuterungen und<br />

sollten vor der Antragstellung Beachtung finden.<br />

Die Anforderungen der Förderrichtlinie können wie folgt kategorisiert<br />

und mit einigen Beispielen belegt werden:<br />

formell: Standardantragsformular verwenden, nötige Anlagen<br />

beschaffen und anfügen (z. B. Voten, Vollmacht des<br />

Schulträgers für den Förderverein u. ä.), Antragsfristen<br />

einhalten etc.<br />

inhaltlich: pädagogische Gesamtkonzeption entsprechend den<br />

Anforderungen laut Förderrichtlinie und den Anmerkungen<br />

in der Handreichung zur Förderrichtlinie erstellen,<br />

Finanzierungsplan ausarbeiten, ggf. Kooperationen<br />

planen etc.<br />

finanziell: Eigenanteil für eine gesicherte Gesamtfinanzierung zur<br />

Verfügung stellen, ggf. finanzielle Möglichkeiten für<br />

die Unterhaltung von Sachmitteln bereithalten (TÜV,<br />

Reparaturen, Pflege)<br />

organisatorisch: Sicherstellung der Abwicklung der Maßnahme durch<br />

ausreichend personelle Kapazitäten im Verein mit entsprechend<br />

zeitlichem Kontingent etc.<br />

Vor der erstmaligen Antragstellung oder bei offenen Fragen kann die kostenlose<br />

Beratung durch Berater der Regionalstellen der Sächsischen Bil-<br />

3


dungsagentur oder der Servicestelle für Ganztagsangebote in Anspruch<br />

genommen werden.<br />

TIPP:<br />

Machen Sie sich eine Checkliste, in der Sie alle Anforderungen notieren.<br />

So behalten Sie stets den Überblick. Versehen Sie einzelne Checklistenpunkte<br />

mit einem konkreten Datum, z. B. die Beschaffung der einzelnen<br />

Anlagen, denn die Vorbereitung des Antrags nimmt viel Zeit in Anspruch.<br />

Schnell gerät man mit einzelnen Punkten in Verzug und gefährdet damit<br />

die rechtzeitige Abgabe.<br />

2.2 Zuständigkeit und Verantwortung<br />

Abgrenzung zwischen Schule und Verein<br />

Grundsätzlich kann man bei der Fördermaßnahme „Ganztagsangebote“<br />

zwei große Arbeitsfelder unterscheiden: die Planung und Fortschreibung<br />

der GTA-Konzeption sowie deren Umsetzung an der Schule und die Antragstellung,<br />

Abwicklung und Abrechnung der Fördermaßnahme durch<br />

den Antragsteller, also den Verein.<br />

Im Vorfeld sollten Zuständigkeiten und Verantwortungen auf Schul- und<br />

Vereinsseite gemeinsam geklärt werden. Dabei ist es wichtig, die genauen<br />

Aufgaben einzelner Funktionsträger in der Schule und im Verein<br />

schriftlich zu fixieren. So behält man stets den Überblick über alle Aufgaben<br />

und Zuständigkeiten von Schule und Verein und die entsprechenden<br />

Ansprechpartner. Liegt es bei vielen Aufgaben wie der Raumplanung<br />

oder der Einbindung der Angebote in den Stundenplan nahe, dass diese<br />

durch Lehrer oder den Schulleiter erfüllt werden, gibt es auch solche,<br />

bei denen die Zuständigkeiten nicht so eindeutig geklärt sind. Gerade<br />

bei Kooperationen kann der Verein bessere Kontakte zu anderen, bereits<br />

bewährten oder potenziellen Partnern haben als die Schule. Diese sollten<br />

selbstverständlich genutzt, ausgebaut und gepflegt werden. Für den<br />

Verein ist dies eine gute Chance, öffentlichkeitswirksam zu arbeiten und<br />

auch Spender und Sponsoren zu gewinnen und zu binden – insbesondere<br />

aus der Wirtschaft.<br />

Die Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel als Eigenanteil ist<br />

4


alleinige Aufgabe des Vereins. Dabei ist es wichtig, dass nur mit Eigenmitteln<br />

kalkuliert wird, die bereits vorhanden sind bzw. rechtzeitig verlässlich<br />

eingenommen werden, z. B. Mitgliedsbeiträge.<br />

Sind alle Zuständigkeiten geklärt, kann die Checkliste um die Angaben<br />

zu den verantwortlichen Personen und um Terminsetzungen für die weitere<br />

Planung ergänzt werden.<br />

Zuständigkeiten im Verein festlegen<br />

Im Verein obliegt u. a. die Führung der laufenden Geschäfte dem Vorstand<br />

– also auch die ordnungsgemäße Abwicklung der Fördermaßnahme.<br />

Der zeitliche Mehraufwand, der dabei auf den Verein zukommt, darf<br />

nicht unterschätzt werden. Die Maßnahme begleitet die Schule und den<br />

Förderverein das gesamte Schuljahr über. Läuft die eine Maßnahme gerade<br />

mit Schuljahresbeginn an, muss neben der ständigen Geschäftsführung<br />

schon wieder systematisch der Antrag für das nächste Schuljahr<br />

vorbereitet werden. Und das neben allen anderen Aufgaben des Vereins.<br />

Für einen reibungslosen Ablauf ist daher eine klare Aufgabenverteilung<br />

unumgänglich.<br />

Erweist sich der Arbeitsaufwand für Einzelne als zu groß, sollten Aufgaben<br />

schnellstmöglich umverteilt werden. Angestaute Arbeiten bedeuten<br />

oft Versäumnisse von Fristen, was wiederum verschiedene weitere Probleme<br />

zur Folge haben kann. Um zeitliche Engpässe auszugleichen und<br />

personellen Ausfällen entgegenzuwirken, sollten im Vorfeld Regelungen<br />

zur Vertretung festgelegt werden. So kann in Ausnahmefällen schnell reagiert<br />

werden.<br />

TIPP:<br />

Versuchen Sie, wenn Bedarf besteht, gezielt neue Mitglieder für die aktive<br />

Mitarbeit im Verein zu gewinnen. Die Bosch-Stiftung widmet diesem<br />

Thema in ihrem Leitfaden für Schulfördervereine ein ganzes Kapitel und<br />

gibt gute Tipps dazu. Der gesamte Leitfaden kann im Internet unter<br />

http://www.bosch-stiftung.de/content/language1/downloads/Publikation_Schulfoerdervereine.pdf<br />

eingesehen oder heruntergeladen werden.<br />

5


2.3 Der Antrag<br />

Voraussetzung für die Antragstellung durch den Förderverein ist die Vollmacht<br />

des Schulträgers. Damit ist der Verein für die Beantragung, Abwicklung<br />

und Durchführung der Maßnahme verantwortlich. Er tritt in alle<br />

daraus entstehenden Rechte und Pflichten ein.<br />

Viele inhaltliche Fragen des Antragsformulars kann der Verein als Antragsteller<br />

nicht allein beantworten. Hier wird die Wichtigkeit einer gut<br />

organisierten und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Schule<br />

deutlich. Der Verein ist auf ihre Zuarbeiten angewiesen. Sind die Zuständigkeiten<br />

geklärt, kann der Antrag systematisch und zeitplangerecht erstellt<br />

werden.<br />

Die Erarbeitung des Antrags nimmt viel Zeit in Anspruch. Um den Abgabetermin<br />

einhalten zu können, ist ein entsprechender zeitlicher Vorlauf<br />

für Planungen, Absprachen, Organisation und die Niederschrift des<br />

Konzepts bzw. dessen Weiterentwicklung und das Ausfüllen des Antrags<br />

einzuplanen. Unterschrieben wird der Antrag schließlich vom Schulleiter<br />

und einer bzw. mehreren vertretungsberechtigten Personen des Schulfördervereins.<br />

Meist ist dies der Vorstandsvorsitzende, genau regelt dies<br />

jedoch die Satzung. Der Verein ist für die pünktliche Abgabe der vollständigen<br />

Antragsformulare inklusive aller Anlagen verantwortlich. Als<br />

Antragsteller und späterer Zuwendungsempfänger haftet er auch für die<br />

Richtigkeit und Vollständigkeit der inhaltlichen Beschreibung der Maßnahme<br />

und des Finanzierungsplans. Kommt der Vereinsvorstand bei<br />

einzelnen Antragspunkten zu der Überzeugung, diese nicht vertreten<br />

zu können, ist es ratsam, diese im allseitigen Einvernehmen zu ändern<br />

oder zu streichen. Dem Verein kommt damit eine neue Verantwortung,<br />

aber auch die Möglichkeit der unmittelbaren Mitbestimmung des Schulalltags<br />

zu.<br />

6


3. Durchführung der Maßnahme<br />

3.1 Die Rolle des Vereins<br />

Zwar finden Ganztagsangebote an der Schule als schulische Veranstaltung<br />

statt, der Förderverein bleibt der Bewilligungsbehörde gegenüber<br />

jedoch allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung, Abwicklung<br />

und Abrechnung der Maßnahme. Er muss das Geschehen also<br />

stets im Blick haben. Am einfachsten gestaltet sich dies, wenn ein für<br />

Ganztagsangebote verantwortlicher Lehrer Mitglied im Verein ist und die<br />

Schnittstelle zwischen Schule und Verein bildet.<br />

3.2 Der Zuwendungsbescheid<br />

Auch wenn die Höhe der Zuwendung das Hauptinteresse auf sich zieht,<br />

darf der Bescheid nach Kenntnisnahme dieser nicht gleich zur Seite gelegt<br />

werden. Vielmehr ist er als „Anleitung“ zur Durchführung der Maßnahme<br />

zu verstehen. Rechte und Pflichten des Zuwendungsempfängers<br />

werden zu einem Großteil im Bescheid bzw. in weiterführenden Bestimmungen<br />

benannt und erläutert.<br />

Unter anderem regelt der Bescheid Zweckbindungsfristen für Sachmittel,<br />

nennt Bedingungen und Auflagen und verweist ggf. auf weiterführende<br />

Bestimmungen. Für Schulfördervereine gelten die Allgemeinen<br />

Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)<br />

als Bestandteil des Bescheides. Diese sind verständlich formuliert und<br />

helfen bei der richtigen Verwaltung der Fördermittel. Gibt es offene Fragen,<br />

sollte sich der Verein direkt an die Bewilligungsbehörde wenden,<br />

um sie zu klären.<br />

Wichtig ist auch die Weitergabe einer Kopie des Bescheides an die<br />

Schulleitung und den GTA-Koordinator der Schule.<br />

TIPP:<br />

Wichtige Regelungen im Bescheid oder Termine sollten nochmals separat<br />

notiert werden. Beispielsweise ist es ratsam, Auszahlungsfristen für<br />

Fördermittel im Kalender zu vermerken.<br />

7


3.3 Fördermittel und andere Einnahmen<br />

Schulfördervereine finanzieren sich größtenteils durch Mitgliedsbeiträge,<br />

Einnahmen von Veranstaltungen und Spenden oder Sponsorenmittel.<br />

Auf diese ist der Verein auch als Fördermittelempfänger angewiesen.<br />

Wichtig ist nun jedoch, zwischen den Vereinsmitteln und den Finanzmitteln<br />

zugunsten des Zuwendungszweckes laut Bescheid streng zu unterscheiden.<br />

Alle Einnahmen, die mit dem Förderzweck, also der Zuwendung für<br />

Ganztagsangebote, in Verbindung stehen, sind dieser zuzurechnen und<br />

der Gesamtfinanzierung der Maßnahme zuzuführen, d. h. vereinnahmt<br />

der Verein zusätzlich zu den im Finanzierungsplan veranschlagten Mitteln<br />

Gelder von Dritten, die im Zusammenhang mit dem im Bescheid<br />

benannten Zuwendungszweck stehen, müssen diese zur Deckung der<br />

Ausgaben genutzt werden. Die Höhe der Einnahmen muss der Bewilligungsbehörde<br />

mitgeteilt werden. Die Zuwendung verringert sich dann<br />

entsprechend. Mögliche Mittel Dritter sind z. B. zweckgebundene Spenden<br />

zugunsten der Ganztagsangebote. Ausführliche Informationen und<br />

Regelungen zum Umgang mit Einnahmen enthalten die Allgemeinen Nebenbestimmungen.<br />

Insbesondere sind die Mitteilungspflichten zu beachten<br />

(Pkt. 5).<br />

3.4 Verwaltung der Fördermittel<br />

Ist der positive Zuwendungsbescheid zugegangen, kann der Verein mit<br />

der Maßnahme beginnen. Auch wenn das Schuljahr und somit auch die<br />

Angebote noch nicht begonnen haben, müssen zahlreiche Vorbereitungen<br />

getroffen werden. Verträge müssen geschlossen und Sachmittel beschafft<br />

werden. Bei der Vergabe von Aufträgen ist dabei zu beachten,<br />

dass diese lediglich von Personen des Vereins, die laut Satzung dazu<br />

befugt sind – meist sind dies Vorstandsvorsitzender und Kassenwart<br />

bzw. von diesen schriftlich beauftragte Personen –, ausgelöst werden<br />

dürfen. Rechnungen sind somit auch nur an den Verein zu stellen, nicht<br />

an die Schule.<br />

Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist können Fördermittel mit einem<br />

8


schriftlichen Auszahlungsantrag abgefordert werden. Die Rechtsbehelfsfrist<br />

kann mit einer Rechtsbehelfsverzichtserklärung, d. h. einer<br />

schriftlichen Erklärung, dass der Verein den Bescheid akzeptiert und auf<br />

das Widerspruchsrecht verzichtet, verkürzt werden.<br />

Die Mittelauszahlung ist an Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft.<br />

So können nur Auszahlungen für Ausgaben abgerufen werden, für<br />

• die bereits fällige Rechnungen vorliegen,<br />

• die Rechnungen vom Verein bereits verauslagt worden sind oder<br />

• für Rechnungen, die voraussichtlich in den nächsten zwei Monaten<br />

fällig werden.<br />

Ausgezahlt wird jeweils der dem Fördersatz entsprechende Anteil der<br />

benötigten Mittel. Bei jeder Auszahlung muss der Verein somit seinen<br />

entsprechenden Eigenmittelanteil ableisten.<br />

Zu beachten ist, dass die Mittel zwingend innerhalb von zwei Monaten<br />

nach Eingang auf dem Vereinskonto ausgegeben werden müssen. Dabei<br />

gilt stets das Buchungsdatum. Die Auszahlungsforderungen sollten<br />

daher immer gut kalkuliert werden. Ist es einmal nicht möglich, die Frist<br />

einzuhalten, muss nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen die Bewilligungsbehörde<br />

informiert werden. Es ist ratsam, dies schriftlich zu<br />

tun.<br />

Gegebenenfalls regelt auch der Bescheid die Fristen für die Auszahlungsbeantragung.<br />

Dies ist oftmals zum Ende eines Kalenderjahres der<br />

Fall. Dieser Termin muss zwingend eingehalten werden und sollte im Kalender<br />

vermerkt werden.<br />

TIPP:<br />

Merken Sie sich nach Eingang der Zuwendung auf dem Vereinskonto<br />

einen Termin vor Ablauf der Zwei-Monatsfrist vor, um eventuell offene<br />

Rechnungen noch rechtzeitig begleichen zu können. Die Überwachung<br />

der Auszahlungen mithilfe eines Buchhaltungsprogramms speziell für<br />

Vereine ist besonders zu empfehlen. Wenn Sie so etwas nicht nutzen,<br />

erfassen Sie die Auszahlungen tabellarisch.<br />

Die Bearbeitung des Auszahlungsantrags erfordert aufgrund verschiedener<br />

Verwaltungs- und Buchungsgänge einige Zeit. Planen Sie diese ein.<br />

9


Bei der Verwaltung der Fördermittel muss sich der Verein an verschiedene<br />

Regeln halten. Diese sind vor allem im Bescheid und in den Allgemeinen<br />

Nebenbestimmungen benannt. Was sie in der Praxis bedeuten, wird<br />

nachfolgend anhand von Beispielen erläutert:<br />

Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit<br />

Sollten bei der Beschaffung von Sachmitteln Rabatte oder Skonti gewährt<br />

werden, müssen diese zwingend genutzt werden. Bei den zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben kann stets nur der reduzierte Betrag angesetzt<br />

werden.<br />

Beleggrundsatz<br />

Abgerechnet werden können nur tatsächlich geleistete und durch Beleg<br />

nachgewiesene Ausgaben des Fördervereins. Rechnungen, Kassenbelege<br />

etc. müssen Auskunft über die zu bezahlende Ware bzw. die Leistung<br />

geben und alle sonst üblichen Angaben enthalten. Alle Belege werden<br />

mit einer fortlaufenden Belegnummer und einem Zuordnungsmerkmal<br />

zum Projekt versehen. Als Projektkennzeichnung bietet sich beispielsweise<br />

die einfache Notiz „GTA“ an.<br />

Vergabegrundsatz<br />

Regeln und Hinweise zur Vergabe von Leistungen finden sich im Zuwendungsbescheid<br />

bzw. in den Allgemeinen Nebenbestimmungen. Es<br />

müssen immer mehrere Angebote von verschiedenen Anbietern eingeholt<br />

werden. Nur so können sie miteinander verglichen werden, um das<br />

beste auszuwählen.<br />

Vergabeunterlagen müssen fünf Jahre, mindestens aber bis zum Ablauf<br />

der Zweckbindungsfrist aufgehoben werden.<br />

Grundsatz der Zweckbindung<br />

Sachmittel, die mit Zuwendungen bezahlt wurden, dürfen für eine bestimmte<br />

Zeit (Zweckbindungsfrist) ausschließlich für den im Zuwendungsbescheid<br />

benannten Zweck genutzt werden. Die Dauer der Frist<br />

wird im Bescheid geregelt. Für die Einhaltung ist der Schulförderverein<br />

als Zuwendungsempfänger verantwortlich. Kann die Frist nicht eingehalten<br />

werden, weil es z. B. ein spezielles Angebot nicht mehr gibt, muss<br />

10


sich der Verein unmittelbar mit der Bewilligungsbehörde in Verbindung<br />

setzen und eine Lösung im Rahmen eines Nachnutzungskonzeptes finden.<br />

Inventarisierung<br />

Gegenstände ab einem Anschaffungs- bzw. Herstellungswert von<br />

400 Euro müssen zwingend inventarisiert werden. Die Inventarisierung<br />

erfolgt projektbezogen, d. h. getrennt vom übrigen Schulinventar. Wichtig<br />

dabei sind die Kennzeichnung des entsprechenden Gegenstands mit<br />

einer Inventarnummer und die Erfassung aller inventarisierten Gegenstände<br />

in einer Liste, die folgende Angaben enthält: Inventarnummer,<br />

Bezeichnung des Gegenstands, Kaufpreis bzw. Wert, Anschaffungsdatum,<br />

ggf. Fabrikatsnummer und Hersteller, Standort des Gegenstands,<br />

Ende der Zweckbindungsfrist. Sinnvoll sind auch eine Notiz zum Verbleib<br />

des Gegenstands nach Beendigung des Projekts oder bei Verlust<br />

o. ä. und die Registrierung der Belegnummer der Rechnung.<br />

TIPP:<br />

Werden Gegenstände von mehreren Personen genutzt (z. B. Digitalkamera),<br />

sollte eine Leihliste geführt werden.<br />

Diese und andere Regelungen können den Allgemeinen Nebenbestimmungen<br />

für Zuwendungen zur Projektführung entnommen werden. Sie<br />

sollten aufmerksam durchgelesen und zwingend eingehalten werden.<br />

Erscheinen auch einige Dinge auf den ersten Blick sehr aufwendig, zeigt<br />

sich doch schnell, dass gerade bei mehrjährigen Projekten eine organisierte<br />

Verwaltung der Mittel und Anschaffungen das A und O ist.<br />

11


3.5 Der Verein als Auftraggeber<br />

Mit Ganztagsangeboten können vielfältigste Ideen umgesetzt werden.<br />

Dies geht jedoch nicht ohne tatkräftige Anbieter. Über die Förderrichtlinie<br />

sind Ausgaben für Honorarkräfte bis zu einem gewissen Anteil<br />

förderfähig. Voraussetzung dafür ist der Abschluss eines schriftlichen<br />

Vertrages zwischen Verein und Anbieter. Dabei darf es sich nicht um ein<br />

Dienst- oder Arbeitsverhältnis handeln, sondern der Verein vergibt lediglich<br />

einen Auftrag über eine bestimmte Leistung, nämlich die Durchführung<br />

einer oder mehrerer Angebote im Rahmen der GTA-Konzeption.<br />

Der Auftragnehmer muss selbstständig tätig sein. Es fallen dann keine<br />

Sozialabgaben, Lohnsteuer oder andere Beiträge bzw. Abgaben für den<br />

Verein an. Für die Versteuerung und Versicherung ist der Honorarnehmer<br />

selbst verantwortlich.<br />

Ist der Verein Auftraggeber, muss der Vertrag durch das vertretungsberechtigte<br />

Vorstandsmitglied – im Regelfall ist das der Vorstandsvorsitzende<br />

– unterschrieben werden. Sind mehrere Personen gemeinsam<br />

vertretungsberechtigt, müssen diese auch gemeinsam den Auftrag<br />

vergeben. Der Schulleiter sollte den Vertrag mit seiner Unterschrift zur<br />

Kenntnis nehmen.<br />

Der unterschriebene Vertrag allein reicht aber für die Auszahlung des Honorars<br />

noch nicht aus. Vielmehr muss nachweisbar sichergestellt sein,<br />

dass die Leistung vertragsgemäß erbracht worden ist. Ist im Vertrag vermerkt,<br />

dass die Honorierung beispielsweise zum Monatsende nach erbrachter<br />

Leistung erfolgt, reicht eine schriftliche Bestätigung der Schulleitung<br />

mit Angabe des Leistungsumfangs in Stunden und dem Datum,<br />

an dem die Leistung ausgeführt wurde. Stellt der Honorarnehmer eine<br />

Rechnung, müssen in dieser mindestens das Datum, die Menge und die<br />

Art der Leistung angegeben sein. Sie wird dann mit der Unterschrift des<br />

Schulleiters bestätigt.<br />

Nach Abschluss der Fördermaßnahme am Jahresende sollten den Honorarverträgen<br />

Kopien der Teilnehmerlisten der Schüler beigefügt werden,<br />

z. B. indem man die entsprechende Liste einfach an den Vertrag anheftet.<br />

So spart man sich im Prüfungsfall viel Arbeit.<br />

12


TIPP:<br />

Einen Musterhonorarvertrag können Sie auf<br />

www.sachsen-macht.schule.de/ganztagsangebote herunterladen.<br />

Lese-TIPP:<br />

Die Broschüre „Vereine und Steuern“, zu beziehen über den zentralen<br />

Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung, behandelt u. a. das<br />

Thema „Verein als Arbeitgeber“ und grenzt Arbeitnehmer von selbstständig<br />

tätigen Personen ab. Außerdem gibt sie gute Tipps zu Steuerfragen.<br />

Hinweise zu Minijobs gibt die Bundesagentur für Arbeit.<br />

Unter www.arbeitsagentur.de oder www.minijob-zentrale.de kann man<br />

sich über grundlegende Aspekte, Abgaben oder Versicherungsfragen informieren.<br />

3.6 Der Verein als Arbeitgeber<br />

Möchte eine Schule einen Schulclub einrichten oder besitzt bereits einen<br />

solchen, besteht für den Antragsteller die Möglichkeit, einen Schulclubleiter<br />

in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis zu<br />

beschäftigen. Der Verein tritt dann als Arbeitgeber auf. Damit kommen<br />

auf ihn zahlreiche neue Pflichten und eine hohe Verantwortung zu. Beiträge<br />

und Steuern müssen abgeführt, der Arbeitnehmer versichert und<br />

rechtliche Aspekte beachtet werden.<br />

Es ist weiterhin zu überlegen, ob die anfallende Lohnabrechnung vom<br />

Verein selbst geleistet werden kann oder ob ein externes Büro oder ein<br />

Steuerberater damit beauftragt wird.<br />

Beantragung der Fördermittel<br />

Bei der Beantragung der Fördermittel für einen Arbeitnehmer müssen<br />

dem Antrag aussagekräftige Unterlagen beigefügt werden. Folgende Unterlagen<br />

sind zwingend notwendig:<br />

1. aussagekräftige Kostenkalkulation<br />

Für den Förderzeitraum müssen die voraussichtlichen Ausgaben kalkuliert<br />

werden. Bei der Festsetzung der monatlichen Zahlung an den<br />

13


Arbeitnehmer muss beachtet werden, dass dieser nicht bessergestellt<br />

werden darf als vergleichbare öffentlich Bedienstete.<br />

2. Nachweis der fachlichen und persönlichen Eignung<br />

Der Nachweis kann durch geeignete Dokumente, die einen pädagogischen<br />

oder sozialpädagogischen Abschluss des Arbeitnehmers belegen,<br />

und durch aussagekräftige Stellungnahmen, Beurteilungen o. ä. nachgewiesen<br />

werden.<br />

3. Stellen- bzw. Tätigkeitsbeschreibung<br />

Die Stellenbeschreibung muss alle Aufgaben aussagekräftig beschreiben.<br />

Dabei dürfen keine Tätigkeiten verschwiegen werden.<br />

In jedem Fall empfiehlt sich vor der Antragstellung von Fördermitteln für<br />

Personalausgaben ein beratendes Gespräch mit der zuständigen Bewilligungsbehörde<br />

oder der Servicestelle Ganztagsangebote. Bei speziellen<br />

Fragen sollte ein Steuerberater bzw. Rechtsanwalt konsultiert werden.<br />

Dieser kann den Einzelfall genau einschätzen, auf Besonderheiten<br />

hinweisen und wichtige Ratschläge geben.<br />

TIPP:<br />

Lesen Sie auch die Hinweise zu Versicherungsfragen unter Punkt 5.1.<br />

Lese-TIPP:<br />

Leitfaden – Der Verein als Arbeitgeber:<br />

http://www.vereinsbesteuerung.info/leitfaden_lst.htm<br />

14


4. Projektabschluss und Verwendungsnachweis<br />

4.1 Projektabschluss<br />

Neigt sich das Schuljahr dem Ende zu, muss auch die GTA-Maßnahme<br />

zum Abschluss gebracht werden.<br />

Damit keine Rechnung vergessen wird und man stets den Überblick behält,<br />

sollten alle Aufträge, Bestellungen und offenen Vertragsleistungen<br />

im Vorfeld erfasst werden. Noch nicht erhaltene Rechnungen sollten<br />

rechtzeitig eingefordert werden.<br />

4.2 Verwendungsnachweis<br />

Die Fördermaßnahme muss später mit dem Verwendungsnachweis gegenüber<br />

der Bewilligungsbehörde abgerechnet werden, meist bis spätestens<br />

sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes.<br />

Der Verwendungsnachweis besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis<br />

der Einnahmen, Ausgaben und ggf. Eigenarbeitsleistungen sowie einem<br />

Sachbericht.<br />

Der zahlenmäßige Nachweis soll sich formell nach der Einnahmen- und<br />

Ausgabenauflistung des Antragsformulars richten. Alle Einnahmen und<br />

Ausgaben sowie Honorar-, Sach- und Personalausgaben sind getrennt<br />

voneinander in zeitlicher Abfolge zu erfassen. Folgende Angaben sind<br />

zu ergänzen:<br />

• Buchungsdatum,<br />

• Empfänger/Einzahler,<br />

• Betrag der Einzelzahlung,<br />

• konkreter Grund der Zahlung (pauschalierende Begriffe wie<br />

„Verbrauchsmittel“ sind zu vermeiden).<br />

15


Es empfiehlt sich, auch im zahlenmäßigen Nachweis die jeweilige Belegnummer<br />

der Einnahme- und Ausgabebelege zu erfassen.<br />

Im Sachbericht müssen die Verwendung der Zuwendung und das erzielte<br />

Ergebnis im Einzelnen beschrieben werden. Nähere Informationen<br />

dazu enthält das Glossar zur Förderrichtlinie unter www.sachsen-machtschule.de.<br />

Eigenarbeitsleistungen sind mit dem Namen des Leistungserbringers,<br />

dem Datum der Leistungserstellung, der genauen Nennung oder Beschreibung<br />

der geleisteten Tätigkeit und dem Leistungsumfang in Stunden<br />

aufzulisten.<br />

Ist die Abgabe eines einfachen Verwendungsnachweises zulässig, brauchen<br />

bei der Bewilligungsbehörde keine Originalbelege, Verträge, Vergabeunterlagen<br />

etc. eingereicht werden. Der Verein muss diese jedoch so<br />

aufbewahren und ordnen, dass eine Vor-Ort-Prüfung oder Nachreichung<br />

der Unterlagen jederzeit möglich ist, d. h. alle Unterlagen müssen für<br />

eine eventuelle Prüfung bereitgehalten werden. Für den Nachweis der<br />

Ausgaben ist zusätzlich zu den Rechnungen und Verträgen ein Zahlungsbeleg<br />

erforderlich. Dies kann ein Kontoauszug oder bei Barzahlung ein<br />

entsprechender Auszug aus dem Kassenbuch sein.<br />

Alle mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen, Verträge,<br />

Rechnungen etc. müssen mindestens fünf Jahre lang ab Abgabe des Verwendungsnachweises<br />

aufbewahrt werden, mindestens aber bis zum Ablauf<br />

der Zweckbindungsfrist. Steuerrechtliche und andere Vorschriften<br />

bleiben davon unberührt.<br />

Genaue Auskunft zur Art und Weise der Aufbewahrung von Dokumenten<br />

gibt ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer für München und<br />

Oberbayern, einzusehen unter http:<br />

//www.muenchen.ihk.de/internet/mike/ihk_geschaeftsfelder/recht/Anhaenge/Aufbewahrungsfristen_Nov08.pdf.<br />

16


TIPP:<br />

Wenn Sie kein Buchhaltungsprogramm verwenden, sollten die projektbezogenen<br />

Einnahmen und Ausgaben kontinuierlich, am besten immer<br />

nach Monatsende, in die Nachweisliste übertragen werden. So verteilt<br />

sich der Aufwand für den Verwendungsnachweis zeitlich über das gesamte<br />

Jahr, und der Verein hat stets eine aktuelle Übersicht über die<br />

finanzielle Situation des Projekts. Ergänzt werden müssen später nur<br />

noch der Sachbericht und die Übersicht der Eigenarbeitsleistungen.<br />

Das entsprechende Formular für den Verwendungsnachweis finden Sie<br />

unter www.sachsen-macht-schule.de/ganztagsangebote.<br />

Lese-TIPP:<br />

Weitere Ausführungen dazu können in den Allgemeinen Nebenbestimmungen<br />

für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und in einem<br />

Glossar unter dem Punkt „Verwendungsnachweis“ auf www.sachsenmacht-schule.de/ganztagsangebote<br />

eingesehen werden.<br />

5. Allgemeines<br />

5.1 Versicherungs- und Haftungsfragen<br />

Hatten die meisten Fördervereine bislang lediglich ein überschaubares<br />

Budget zu verwalten, ist die Verantwortung als Zuwendungsempfänger<br />

nun deutlich höher. Plötzlich müssen Verträge geschlossen und hohe<br />

Summen verwaltet werden, teilweise übernimmt der Verein sogar Personalverantwortung.<br />

Mit der neuen Position des Vereins sollten daher auch Haftungs- und<br />

Versicherungsfragen neu geprüft und überdacht werden. Dabei ist vorab<br />

anzumerken, dass nachstehend nur allgemeine Informationen gegeben<br />

werden können. Aufgrund der Individualität eines jeden Vereins kommt<br />

es auf die Prüfung des jeweiligen Einzelfalls an. Die allgemeinen Anmerkungen<br />

sollen lediglich auf weitere Recherchemöglichkeiten hinweisen<br />

17


und können keine rechtliche Einzelfallberatung ersetzen.<br />

Es gibt Fälle, in denen der Verein für mittelbar oder unmittelbar verursachte<br />

Schäden haftbar gemacht werden kann. Deren Ursache kann in<br />

der direkten Ausübung der Vereinsgeschäfte durch den Vorstand liegen<br />

oder in Handlungen angestellter oder beauftragter Dritter, deren Verschulden<br />

sich der Verein in wenigen Fällen zurechnen lassen muss. Zur<br />

Reduzierung der Haftungsrisiken sollte sich der Verein daher Gedanken<br />

machen, welche Versicherungen sinnvoll sein können. Es gibt zahlreiche<br />

Versicherungsanbieter, die individuelle Angebote unterbreiten.<br />

Diese sollten jedoch gut miteinander verglichen werden. Einen ersten<br />

Test, welche Versicherungen sinnvoll sein könnten, kann man unter<br />

http://www.vereinswissen.de/modules/modules02.php vornehmen.<br />

Grundsätzlich kommen folgende Versicherungstypen infrage:<br />

• Unfallversicherung,<br />

• Haftpflichtversicherung, auch gegen Vermögensschäden,<br />

• Rechtsschutzversicherung.<br />

Lese-TIPP:<br />

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales hat mit der Website<br />

www.wir-fuer-sachsen.de einen Informationspool zu Haftpflicht- und Unfallversicherungsmöglichkeiten<br />

im Ehrenamt geschaffen.<br />

Informationen zum Versicherungsschutz, verbunden mit einem Angebot<br />

für Schulfördervereine, gibt auch der Bundesverband der Schulfördervereine<br />

auf seiner Website unter www.schulfoerdervereine.de.<br />

Auskünfte zur Unfallversicherung erteilt die Unfallkasse <strong>Sachsen</strong> in Meißen.<br />

Auf ihrer Website www.unfallkassesachsen.de finden sich regelmäßig<br />

aktuelle Hinweise.<br />

Fragen zum Versicherungsschutz von Arbeitnehmern beantwortet die<br />

Verwaltungsberufsgenossenschaft: www.vbg.de.<br />

18


Ausführliche Informationen rund um das Thema „Aufsichtspflicht und<br />

Haftung“ finden Sie in der Handreichung zur Zusammenarbeit von Schulen<br />

und Sportvereinen beim Auf- und Ausbau von Ganztagsangeboten<br />

im Freistaat <strong>Sachsen</strong>, zu beziehen über www.sachsen-macht-schule.de<br />

und im Leitfaden für Schulfördervereine der Robert Bosch Stiftung:<br />

http://www.bosch-stiftung.de/content/language1/downloads/Publikation_Schulfoerdervereine.pdf.<br />

5.2 Öffentlichkeitsarbeit im Verein<br />

In den meisten Schulen übernimmt der Förderverein die Öffentlichkeitsarbeit<br />

der Schule oder unterstützt sie zumindest. Aber auch der Verein<br />

selbst muss sich öffentlich platzieren, seine Aktivitäten vermarkten,<br />

nicht zuletzt um Unterstützer, Mitglieder und damit verbunden auch Gelder<br />

zu akquirieren. Ganztagsangebote spielen dabei eine große Rolle.<br />

Das Praxisbeispiel der 61. Grundschule Dresden zeigt, wie diese optimal<br />

genutzt werden können, um der Vereinsarbeit einen individuellen<br />

Charakter zu verleihen. Sind Eltern daran interessiert, dass ihre Kinder<br />

an Ganztagsangeboten teilnehmen, so sind sie bei guter und überzeugender<br />

Vereinsarbeit deutlich leichter von einer aktiven Mitarbeit oder<br />

zumindest einer Vereinsmitgliedschaft zu überzeugen.<br />

Um Eltern die Arbeit des Vereins und die Ganztagskonzeption nahezubringen,<br />

gibt es für den Verein und die Schule mehrere Möglichkeiten.<br />

Als besonders attraktiv hat sich dabei die Internetseite erwiesen. Dort<br />

können sich schulexterne Interessenten und potenzielle Förderer mit der<br />

Arbeit und den Ergebnissen des Vereins und der Schule vertraut machen,<br />

Schüler und Eltern können mehr zu den Inhalten der einzelnen Angebote<br />

und zur Ganztagskonzeption erfahren. Den vielseitigen Gestaltungsmöglichkeiten<br />

sind dabei keine Grenzen gesetzt.<br />

Lese-TIPP:<br />

Der Titel des Buches „Tue Gutes und rede darüber“ von Walter Fischer<br />

spricht Bände. Übersichtlich und auf den Punkt gebracht, gibt der Autor<br />

hilfreiche Hinweise für erfolgreiche Öffentlichkeits- und Pressearbeit im<br />

Verein.<br />

19


Den Themen „Mitgliedergewinnung“ und „Öffentlichkeitsarbeit“ widmet<br />

sich auch der Leitfaden für Schulfördervereine, herausgegeben von der<br />

Robert Bosch Stiftung unter http://www.bosch-stiftung.de/content/language1/downloads/Publikation_Schulfoerdervereine.pdf.<br />

5.3 Weitere Informationsmöglichkeiten<br />

Projektspezifische Informationen<br />

• Aktuelle Informationen, alle Formulare zum <strong>Download</strong>, Kontaktdaten<br />

der Bewilligungsbehörden, Glossar und Handreichung zur<br />

Förderrichtlinie und vieles mehr sind auf dem Bildungsserver unter<br />

www.sachsen-macht-schule.de/ganztagsangebote zu finden.<br />

• Die Internetseite der Serviceagentur „Ganztägig lernen. <strong>Sachsen</strong>“<br />

www.sachsen.ganztaegig-lernen.de bietet eine Übersicht über alle<br />

Veranstaltungen rund um das Thema „Ganztägig lernen“, eine<br />

Kooperations- und Projektdatenbank sowie zahlreiche Materialien.<br />

Weiterführende, allgemeine Informationen für Schulfördervereine:<br />

• Die umfangreiche und inhaltlich vielseitige Broschüre „Schulfördervereine<br />

– Ein Leitfaden aus der Praxis für die Praxis“ bietet die<br />

Robert Bosch Stiftung zum <strong>Download</strong> an unter www.bosch-stiftung.de.<br />

Unter www.schulfoerdervereine.de gibt das Webportal des Bundesverbandes<br />

der Schulfördervereine e.V. Tipps und Hinweise zur<br />

Versicherung des Vereins.<br />

Praxishilfen rund um den Verein und bürgerschaftliches Engagement<br />

finden sich unter www.buergergesellschaft.de – ein Service<br />

der Stiftung Mitarbeit (Bonn) in Kooperation mit dem Bundesnetzwerk<br />

Bürgerschaftliches Engagement.<br />

20


• Zum Vereinsrecht findet man unter<br />

www.vereinsknowhow.de/organis Informationen im Internet.<br />

• Kostenlose aktuelle Informationen, Tools, Vertragsvorlagen etc.<br />

gibt es bei www.redmark.de/verein.<br />

6. Praxisbeispiele<br />

6.1 GTA hinter den Kulissen des Johann-Gottfried-<br />

Herder-Gymnasiums in Pirna<br />

Agil war der Schulförderverein des Johann-Gottfried-Herder-Gymnasiums<br />

in Pirna schon immer. Das jährliche Schulfest überzeugt jedes Jahr<br />

wieder mit neuen Höhepunkten und zahlreichen Besuchern. Die spektakulären<br />

Theateraufführungen sind weit über den Kreis der Schüler,<br />

Eltern und Lehrer hinaus bekannt, und die gelebte Partnerschaft mit einer<br />

chinesischen Schule ist eine wahre Vorzeigekooperation, in der viel<br />

Arbeit steckt und die vom Förderverein unterstützt wird. Eigentlich ein<br />

volles Programm, das allen aktiven Mitgliedern viel Zeit und Tatendrang<br />

abverlangt. Seit mehreren Jahren tritt der Verein jedoch nicht nur als unterstützender<br />

Geldgeber auf, sondern gestaltet als Antragsteller von Fördermitteln<br />

für ganztägige Angebote das Schulleben maßgeblich mit.<br />

Für den Verein hat sich damit bei der Organisation nichts Wesentliches<br />

verändert, jedoch ist alles „mehr“ geworden. Mehr Geld. Mehr Verantwortung.<br />

Mehr Arbeit. Vor allem wird mehr Zeit benötigt, um alle Aufgaben<br />

erfüllen zu können. Aber auch für die Schule ist daraus ein deutlicher<br />

Mehrgewinn gewachsen. – Und wie könnte der Verein seinem Zweck<br />

besser gerecht werden?<br />

Überwiegend Lehrer sind es, die sich um die Verwaltung der Ganztagsangebote<br />

im Verein kümmern. So sind die Wege in die Schule kurz, Abstimmungen<br />

einfacher und schneller möglich. Der Aufwand für Einzelne ist<br />

jedoch auch sehr hoch. Der Verein hat darauf mit personellen Veränderungen<br />

an der Vereinsspitze reagiert und GTA-Verantwortliche von anderen<br />

Vereinsaufgaben entbunden. Zur langfristigen Absicherung ist daher<br />

21


die Gewinnung neuer aktiver Mitglieder eines der Ziele, die in nächster<br />

Zeit in Angriff genommen werden sollen.<br />

TIPP:<br />

An einer großen Schule mit zahlreichen Angeboten bedeuten die Koordination<br />

aller Angebote, die Pflege und der Ausbau von Kooperationen,<br />

die Vorbereitung von Anträgen und all die vielen kleinen Dinge rund um<br />

GTA einen enormen Aufwand für den GTA-Koordinator. Daher werden Kooperationen<br />

am Johann-Gottfried-Herder-Gymnasium überwiegend von<br />

einem entsprechenden Fachlehrer gepflegt. So arbeitet z. B. ein Musiklehrer<br />

eng mit der Musikschule im Ort zusammen, und ein Sportlehrer<br />

nutzt Kontakte zu ansässigen Sportvereinen, um diese in die schulische<br />

Arbeit zu integrieren.<br />

Die Arbeit für Einzelne ist so besser überschaubar, Verein und GTA-Koordinator<br />

werden entlastet, Kooperationen können bestmöglich gepflegt<br />

und ausgebaut werden.<br />

6.2. GTA hinter den Kulissen der 61. Grundschule<br />

Dresden „Heinrich Schütz“<br />

Frenetischer Beifall tobt durch die Reihen, als sich die Schüler der dritten<br />

Klasse der 61. Grundschule in Dresden auf der Bühne verbeugen.<br />

Nicht nur Eltern, Schüler und Lehrer sind gekommen, auch zahlreiche<br />

Besucher des Elbhangfestes sind begeistert von der Theateraufführung<br />

der Drittklässler auf dem Rathausplatz in Pillnitz. Bühnenbild, aufwendige<br />

Kostüme und Maske lassen fast vergessen, dass es Grundschüler<br />

sind, die sich voller Stolz über ihren mehr als gelungenen Auftritt freuen.<br />

Umso erstaunlicher ist es, dass all das von den Schülern unter Anleitung<br />

und mit der Unterstützung der Projektleiter, der Schule und des Schulfördervereins<br />

im Rahmen eines GTA-Projektes selbst erarbeitet wurde.<br />

Klein hat die Theatergruppe angefangen, aber mit der Förderung der<br />

Ganztagsangebote und der stetigen Unterstützung des Schulfördervereins<br />

hat sich das Projekt kontinuierlich vergrößert. Und nicht nur das<br />

Theaterprojekt erfreut sich großer Beliebtheit bei den Schülern. Zahlreiche<br />

weitere Angebote, eingebunden in eine Gesamtkonzeption zum<br />

22


ganztägigen <strong>Lernen</strong>, finden an der 61. Grundschule statt. Seit mehreren<br />

Jahren ist der Schulförderverein Antragsteller und mit den damit verbundenen<br />

Anforderungen gewachsen, vor allem an Aufgaben und Verantwortung,<br />

aber auch an Mitgliedern. Wie bei vielen Vereinen kleinerer<br />

Schulen sind dies größtenteils Eltern und Freunde der Schule – auch im<br />

Vorstand. Waren anfänglich 30 % der Eltern Mitglied im Förderverein,<br />

sind es jetzt schon ca. 80 %. Da die Mitgliederzahlen dennoch bei Weitem<br />

nicht so hoch sind wie von Vereinen größerer Schulen, ist eine gute<br />

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit umso wichtiger. Die Theatergruppe der<br />

61. Grundschule kennen viele, nicht zuletzt durch Plakate, Flyer und fabelhafte<br />

Auftritte. Ist das Interesse erst einmal geweckt, ist die größte<br />

Hürde auf dem Weg, Mitglieder und Spender zu gewinnen, genommen.<br />

Und auch sonst arbeitet der Verein öffentlichkeitswirksam, vertritt die<br />

Interessen der Schüler und der Schule vor allem auch nach außen und<br />

überzeugt Mitglieder und Sympathisanten von seiner guten Arbeit.<br />

TIPP:<br />

Gibt es besondere Projekte, z. B. im künstlerischen oder musischen Bereich,<br />

sollten die Projektergebnisse entsprechend vermarktet und einer<br />

breiten Öffentlichkeit zugängig gemacht werden. Eine enge Zusammenarbeit<br />

mit Lokaljournalisten, Veranstaltern, Institutionen oder öffentlichen<br />

Einrichtungen ist dabei sehr hilfreich. Auch von Schülern erarbeitete<br />

Ausstellungen in der Schule können entsprechend beworben und<br />

präsentiert werden. Eine Einladung dazu an Sponsoren, Spender und<br />

Kooperationspartner ist gleichzeitig ein Dankeschön für die Unterstützung<br />

des Vereins.<br />

23


7. Literatur<br />

Fischer, Walter: Tue Gutes und rede darüber. Erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit<br />

für Non-Profit-Organisationen. Zürich, 2002.<br />

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg<br />

(Hrsg.): Broschüre zum Thema Schulfördervereine. URL:<br />

www.bildung-brandenburg.de/1317.html (abgerufen am 01.12.2008)<br />

Robert Bosch Stiftung GmbH (Hrsg.): Schulfördervereine. Ein Leitfaden<br />

aus der Praxis für die Praxis. Stuttgart, 2006.<br />

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen (Hrsg.): Vereine und Steuern.<br />

Informationen über die Besteuerung gemeinnütziger Vereine, 6.<br />

Auflage. Dresden, 2008.<br />

24


8. Checkliste<br />

Mustercheckliste zur Antragstellung<br />

Aufgabe Bemerkungen verantwortlich erledigen/abgeben<br />

bis: bei:<br />

Vorbereitung/Unterlagen<br />

mit Service-<br />

Beratungsgespräch<br />

stelle/SBA<br />

Gespräche Schulträger –/ Schule –<br />

Förderverein (Pädagogisches Konzept,<br />

Angebote, Vollmacht für SFV)<br />

Gespräch Eltern<br />

Ermittlung der Interessen teilnehmender<br />

Schüler<br />

Ermittlung der Anzahl teilnehmender<br />

Schüler<br />

Werben und Ermittlung der Erbringer<br />

von Eigenarbeitsleistungen<br />

GTA zur Tagesordnung der Schulkonferenz<br />

hinzufügen<br />

Ggf. Stellenbeschreibung für Schulclubleiter<br />

erstellen<br />

Kooperationspartner finden<br />

Anbieter von GTA finden<br />

(z.B. Recherche in Kooperationsdatenbank)<br />

...<br />

erledigt<br />

25


Aufgabe Bemerkungen verantwortlich erledigen/abgeben<br />

bis: bei:<br />

Pädagogische Gesamtkonzeption<br />

Projekt- und Angebotsbeschreibungen<br />

der einzelnen Anbieter<br />

Evaluationsergebnisse des Vorjahres<br />

zusammenfassen<br />

Darstellung der Ausgangslage am<br />

Schulort<br />

Ziele definieren und beschreiben<br />

Beschreibung des Bezugs zur<br />

Schulentwicklung/zum Schulprogramm<br />

Beschreibung der Organisationsform<br />

Beschreibung der Berücksichtigung<br />

der Vorgaben der KMK<br />

Beschreibung der Rhythmisierung<br />

Modulbeschreibungen<br />

Konzeption Schulclub<br />

(z.B. Recherche in Kooperationsdatenbank)<br />

...<br />

erledigt<br />

26


Aufgabe Bemerkungen verantwortlich erledigen/abgeben<br />

bis: bei:<br />

Finanzierungsplan<br />

Eigenmittel beschaffen/reservieren<br />

Angebote für Sachausgaben einholen<br />

(kann auch von Angebotsleitern<br />

gemacht werden)<br />

Einnahmen und Ausgaben<br />

erfassen (aus Angebotsbeschreibungen)<br />

Ggf. Personalkostenkalkulation<br />

…<br />

Personalstelle Schulclub<br />

Stellenbeschreibung der Personalstelle<br />

Ggf. Ausschreibung der Personalstelle<br />

Bewerbungsfrist<br />

Personalgespräche+<br />

Nachweis der fachlichen und<br />

persönlichen Eignung<br />

…<br />

erledigt<br />

27


Aufgabe Bemerkungen verantwortlich erledigen/abgeben<br />

bis: bei:<br />

Unterlagen/Anlagen<br />

Aktueller Beschluss der Schulkonferenz<br />

Schriftliche Vollmacht des Schulträgers<br />

…<br />

Antrag<br />

Ausfüllen des Standardantragsformulars<br />

und Zusammenstellung<br />

aller Anlagen<br />

Antrag unterschreiben lassen<br />

Antrag auf Vollständigkeit und<br />

Unterschriften prüfen, für eigene<br />

Unterlagen kopieren<br />

Antrag bei SBA abgeben<br />

…<br />

erledigt<br />

28

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