Download - Sachsen - Ganztägig Lernen.
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2.3 Der Antrag<br />
Voraussetzung für die Antragstellung durch den Förderverein ist die Vollmacht<br />
des Schulträgers. Damit ist der Verein für die Beantragung, Abwicklung<br />
und Durchführung der Maßnahme verantwortlich. Er tritt in alle<br />
daraus entstehenden Rechte und Pflichten ein.<br />
Viele inhaltliche Fragen des Antragsformulars kann der Verein als Antragsteller<br />
nicht allein beantworten. Hier wird die Wichtigkeit einer gut<br />
organisierten und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Schule<br />
deutlich. Der Verein ist auf ihre Zuarbeiten angewiesen. Sind die Zuständigkeiten<br />
geklärt, kann der Antrag systematisch und zeitplangerecht erstellt<br />
werden.<br />
Die Erarbeitung des Antrags nimmt viel Zeit in Anspruch. Um den Abgabetermin<br />
einhalten zu können, ist ein entsprechender zeitlicher Vorlauf<br />
für Planungen, Absprachen, Organisation und die Niederschrift des<br />
Konzepts bzw. dessen Weiterentwicklung und das Ausfüllen des Antrags<br />
einzuplanen. Unterschrieben wird der Antrag schließlich vom Schulleiter<br />
und einer bzw. mehreren vertretungsberechtigten Personen des Schulfördervereins.<br />
Meist ist dies der Vorstandsvorsitzende, genau regelt dies<br />
jedoch die Satzung. Der Verein ist für die pünktliche Abgabe der vollständigen<br />
Antragsformulare inklusive aller Anlagen verantwortlich. Als<br />
Antragsteller und späterer Zuwendungsempfänger haftet er auch für die<br />
Richtigkeit und Vollständigkeit der inhaltlichen Beschreibung der Maßnahme<br />
und des Finanzierungsplans. Kommt der Vereinsvorstand bei<br />
einzelnen Antragspunkten zu der Überzeugung, diese nicht vertreten<br />
zu können, ist es ratsam, diese im allseitigen Einvernehmen zu ändern<br />
oder zu streichen. Dem Verein kommt damit eine neue Verantwortung,<br />
aber auch die Möglichkeit der unmittelbaren Mitbestimmung des Schulalltags<br />
zu.<br />
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