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Download - Sachsen - Ganztägig Lernen.

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2.3 Der Antrag<br />

Voraussetzung für die Antragstellung durch den Förderverein ist die Vollmacht<br />

des Schulträgers. Damit ist der Verein für die Beantragung, Abwicklung<br />

und Durchführung der Maßnahme verantwortlich. Er tritt in alle<br />

daraus entstehenden Rechte und Pflichten ein.<br />

Viele inhaltliche Fragen des Antragsformulars kann der Verein als Antragsteller<br />

nicht allein beantworten. Hier wird die Wichtigkeit einer gut<br />

organisierten und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Schule<br />

deutlich. Der Verein ist auf ihre Zuarbeiten angewiesen. Sind die Zuständigkeiten<br />

geklärt, kann der Antrag systematisch und zeitplangerecht erstellt<br />

werden.<br />

Die Erarbeitung des Antrags nimmt viel Zeit in Anspruch. Um den Abgabetermin<br />

einhalten zu können, ist ein entsprechender zeitlicher Vorlauf<br />

für Planungen, Absprachen, Organisation und die Niederschrift des<br />

Konzepts bzw. dessen Weiterentwicklung und das Ausfüllen des Antrags<br />

einzuplanen. Unterschrieben wird der Antrag schließlich vom Schulleiter<br />

und einer bzw. mehreren vertretungsberechtigten Personen des Schulfördervereins.<br />

Meist ist dies der Vorstandsvorsitzende, genau regelt dies<br />

jedoch die Satzung. Der Verein ist für die pünktliche Abgabe der vollständigen<br />

Antragsformulare inklusive aller Anlagen verantwortlich. Als<br />

Antragsteller und späterer Zuwendungsempfänger haftet er auch für die<br />

Richtigkeit und Vollständigkeit der inhaltlichen Beschreibung der Maßnahme<br />

und des Finanzierungsplans. Kommt der Vereinsvorstand bei<br />

einzelnen Antragspunkten zu der Überzeugung, diese nicht vertreten<br />

zu können, ist es ratsam, diese im allseitigen Einvernehmen zu ändern<br />

oder zu streichen. Dem Verein kommt damit eine neue Verantwortung,<br />

aber auch die Möglichkeit der unmittelbaren Mitbestimmung des Schulalltags<br />

zu.<br />

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