Download - Sachsen - Ganztägig Lernen.
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2. Erfolgreiche Antragstellung<br />
2.1 Arbeiten mit der Förderrichtlinie<br />
Besteht der Wunsch, Fördermittel auf Grundlage der Förderrichtlinie zum<br />
Ausbau von Ganztagsangeboten zu beantragen, müssen vielerlei Dinge<br />
im Vorfeld beachtet werden, damit der Antrag erfolgreich ist.<br />
Dabei sind vor allem die Voraussetzungen und Anforderungen der Förderrichtlinie<br />
maßgebend, die zwingend erfüllt werden müssen. Insofern<br />
ist es wichtig, diese genau zu lesen. Begleitende Materialien wie die<br />
Handreichung zur Förderrichtlinie geben hilfreiche Erläuterungen und<br />
sollten vor der Antragstellung Beachtung finden.<br />
Die Anforderungen der Förderrichtlinie können wie folgt kategorisiert<br />
und mit einigen Beispielen belegt werden:<br />
formell: Standardantragsformular verwenden, nötige Anlagen<br />
beschaffen und anfügen (z. B. Voten, Vollmacht des<br />
Schulträgers für den Förderverein u. ä.), Antragsfristen<br />
einhalten etc.<br />
inhaltlich: pädagogische Gesamtkonzeption entsprechend den<br />
Anforderungen laut Förderrichtlinie und den Anmerkungen<br />
in der Handreichung zur Förderrichtlinie erstellen,<br />
Finanzierungsplan ausarbeiten, ggf. Kooperationen<br />
planen etc.<br />
finanziell: Eigenanteil für eine gesicherte Gesamtfinanzierung zur<br />
Verfügung stellen, ggf. finanzielle Möglichkeiten für<br />
die Unterhaltung von Sachmitteln bereithalten (TÜV,<br />
Reparaturen, Pflege)<br />
organisatorisch: Sicherstellung der Abwicklung der Maßnahme durch<br />
ausreichend personelle Kapazitäten im Verein mit entsprechend<br />
zeitlichem Kontingent etc.<br />
Vor der erstmaligen Antragstellung oder bei offenen Fragen kann die kostenlose<br />
Beratung durch Berater der Regionalstellen der Sächsischen Bil-<br />
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