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Download - Sachsen - Ganztägig Lernen.

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2. Erfolgreiche Antragstellung<br />

2.1 Arbeiten mit der Förderrichtlinie<br />

Besteht der Wunsch, Fördermittel auf Grundlage der Förderrichtlinie zum<br />

Ausbau von Ganztagsangeboten zu beantragen, müssen vielerlei Dinge<br />

im Vorfeld beachtet werden, damit der Antrag erfolgreich ist.<br />

Dabei sind vor allem die Voraussetzungen und Anforderungen der Förderrichtlinie<br />

maßgebend, die zwingend erfüllt werden müssen. Insofern<br />

ist es wichtig, diese genau zu lesen. Begleitende Materialien wie die<br />

Handreichung zur Förderrichtlinie geben hilfreiche Erläuterungen und<br />

sollten vor der Antragstellung Beachtung finden.<br />

Die Anforderungen der Förderrichtlinie können wie folgt kategorisiert<br />

und mit einigen Beispielen belegt werden:<br />

formell: Standardantragsformular verwenden, nötige Anlagen<br />

beschaffen und anfügen (z. B. Voten, Vollmacht des<br />

Schulträgers für den Förderverein u. ä.), Antragsfristen<br />

einhalten etc.<br />

inhaltlich: pädagogische Gesamtkonzeption entsprechend den<br />

Anforderungen laut Förderrichtlinie und den Anmerkungen<br />

in der Handreichung zur Förderrichtlinie erstellen,<br />

Finanzierungsplan ausarbeiten, ggf. Kooperationen<br />

planen etc.<br />

finanziell: Eigenanteil für eine gesicherte Gesamtfinanzierung zur<br />

Verfügung stellen, ggf. finanzielle Möglichkeiten für<br />

die Unterhaltung von Sachmitteln bereithalten (TÜV,<br />

Reparaturen, Pflege)<br />

organisatorisch: Sicherstellung der Abwicklung der Maßnahme durch<br />

ausreichend personelle Kapazitäten im Verein mit entsprechend<br />

zeitlichem Kontingent etc.<br />

Vor der erstmaligen Antragstellung oder bei offenen Fragen kann die kostenlose<br />

Beratung durch Berater der Regionalstellen der Sächsischen Bil-<br />

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