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Download - Sachsen - Ganztägig Lernen.

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3. Durchführung der Maßnahme<br />

3.1 Die Rolle des Vereins<br />

Zwar finden Ganztagsangebote an der Schule als schulische Veranstaltung<br />

statt, der Förderverein bleibt der Bewilligungsbehörde gegenüber<br />

jedoch allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung, Abwicklung<br />

und Abrechnung der Maßnahme. Er muss das Geschehen also<br />

stets im Blick haben. Am einfachsten gestaltet sich dies, wenn ein für<br />

Ganztagsangebote verantwortlicher Lehrer Mitglied im Verein ist und die<br />

Schnittstelle zwischen Schule und Verein bildet.<br />

3.2 Der Zuwendungsbescheid<br />

Auch wenn die Höhe der Zuwendung das Hauptinteresse auf sich zieht,<br />

darf der Bescheid nach Kenntnisnahme dieser nicht gleich zur Seite gelegt<br />

werden. Vielmehr ist er als „Anleitung“ zur Durchführung der Maßnahme<br />

zu verstehen. Rechte und Pflichten des Zuwendungsempfängers<br />

werden zu einem Großteil im Bescheid bzw. in weiterführenden Bestimmungen<br />

benannt und erläutert.<br />

Unter anderem regelt der Bescheid Zweckbindungsfristen für Sachmittel,<br />

nennt Bedingungen und Auflagen und verweist ggf. auf weiterführende<br />

Bestimmungen. Für Schulfördervereine gelten die Allgemeinen<br />

Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)<br />

als Bestandteil des Bescheides. Diese sind verständlich formuliert und<br />

helfen bei der richtigen Verwaltung der Fördermittel. Gibt es offene Fragen,<br />

sollte sich der Verein direkt an die Bewilligungsbehörde wenden,<br />

um sie zu klären.<br />

Wichtig ist auch die Weitergabe einer Kopie des Bescheides an die<br />

Schulleitung und den GTA-Koordinator der Schule.<br />

TIPP:<br />

Wichtige Regelungen im Bescheid oder Termine sollten nochmals separat<br />

notiert werden. Beispielsweise ist es ratsam, Auszahlungsfristen für<br />

Fördermittel im Kalender zu vermerken.<br />

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