Download - Sachsen - Ganztägig Lernen.
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3. Durchführung der Maßnahme<br />
3.1 Die Rolle des Vereins<br />
Zwar finden Ganztagsangebote an der Schule als schulische Veranstaltung<br />
statt, der Förderverein bleibt der Bewilligungsbehörde gegenüber<br />
jedoch allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung, Abwicklung<br />
und Abrechnung der Maßnahme. Er muss das Geschehen also<br />
stets im Blick haben. Am einfachsten gestaltet sich dies, wenn ein für<br />
Ganztagsangebote verantwortlicher Lehrer Mitglied im Verein ist und die<br />
Schnittstelle zwischen Schule und Verein bildet.<br />
3.2 Der Zuwendungsbescheid<br />
Auch wenn die Höhe der Zuwendung das Hauptinteresse auf sich zieht,<br />
darf der Bescheid nach Kenntnisnahme dieser nicht gleich zur Seite gelegt<br />
werden. Vielmehr ist er als „Anleitung“ zur Durchführung der Maßnahme<br />
zu verstehen. Rechte und Pflichten des Zuwendungsempfängers<br />
werden zu einem Großteil im Bescheid bzw. in weiterführenden Bestimmungen<br />
benannt und erläutert.<br />
Unter anderem regelt der Bescheid Zweckbindungsfristen für Sachmittel,<br />
nennt Bedingungen und Auflagen und verweist ggf. auf weiterführende<br />
Bestimmungen. Für Schulfördervereine gelten die Allgemeinen<br />
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)<br />
als Bestandteil des Bescheides. Diese sind verständlich formuliert und<br />
helfen bei der richtigen Verwaltung der Fördermittel. Gibt es offene Fragen,<br />
sollte sich der Verein direkt an die Bewilligungsbehörde wenden,<br />
um sie zu klären.<br />
Wichtig ist auch die Weitergabe einer Kopie des Bescheides an die<br />
Schulleitung und den GTA-Koordinator der Schule.<br />
TIPP:<br />
Wichtige Regelungen im Bescheid oder Termine sollten nochmals separat<br />
notiert werden. Beispielsweise ist es ratsam, Auszahlungsfristen für<br />
Fördermittel im Kalender zu vermerken.<br />
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