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Hondwiler Blättli - Hundwil

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AUS DER GEMEINDE<br />

AUS GEMEINDERAT UND KOMMISSIONEN<br />

Aus den Verhandlungen des Gemeinderates <strong>Hundwil</strong><br />

Bauabrechnung Pfarrhausrenovation<br />

Während rund sechs Monaten wurde das Pfarrhaus aussen und innen renoviert.<br />

Die Bevölkerung erhielt am 19. September 2010 die Möglichkeit,<br />

das total erneuerte Gebäude zu besichtigen. Die Bauabrechnung von Fr.<br />

880'023.85 schliesst mit einer Punktlandung ab. Der vom Gemeinderat<br />

freigegebene Investitionskredit wurde um Fr. 2'023.85 überschritten. In den<br />

Baukosten sind ausgewiesene Mehrleistungen im Umfang von Fr. 29'500.--<br />

enthalten. Der Baukommission, der Bauleitung und den beteiligten Handwerkern<br />

wird die geleistete Arbeit verdankt.<br />

Verkauf altes Schulhaus Dorf<br />

Nach der Kündigung der Arztpraxis und der Verlegung der Mütter- und Väterberatung<br />

nach der Schulanlage Mitledi besteht für das alte Schulhaus<br />

Dorf kein Bedarf mehr. Die Grundbuch-Parzelle 90 ist mit einem Buchwert<br />

von Fr. 180'460.55 im Finanzvermögen enthalten.<br />

Mit Hans und Emma Holderegger-Frischknecht, welche das ganze Gebäude<br />

gemietet haben, konnten die Verkaufsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen<br />

werden. Für das Grundstück von 520 m2 mit dem Wohnhaus,<br />

Assek.-Nr. 3, wurde ein Kaufpreis von Fr. 300'000.-- vereinbart. Der Antritt<br />

erfolgt rückwirkend auf den 1. Januar 2011.<br />

Umsetzung Pflegefinanzierung<br />

Am 1. Januar 2011 ist die vorläufige Verordnung über die Pflegefinanzierung<br />

in Kraft getreten. Der Regierungsrat hat die geltenden Tarife für stationäre<br />

Pflege erlassen. Die Pflegeheime haben für alle Bewohnerinnen und<br />

Bewohner eine Kostengutsprache einzuholen. Die Gemeindebeiträge sind<br />

von der Gemeinde zu leisten, in der die pflegebedürftige Person vor dem<br />

Eintritt in das Pflegeheim ihren zivilrechtlichen Wohnsitz hatte. Der Gemeinderat<br />

hat bestimmt, dass Gesuche um Kostengutsprache durch die<br />

Einwohnerkontrolle und Gemeindekasse geprüft werden und durch die<br />

Präsidentin der Fürsorgekommission zu unterschreiben sind.<br />

Vereinbarung mit der Wasserkorporation Gonten<br />

Die Vereinbarung über die Ausdehnung des Versorgungsgebiets der Wasserkorporation<br />

Gonten auf das Gebiet Stechlenegg, Liedergut, Helchen,<br />

Bömmeli, Margschwend, Stofel, Studen der Gemeinde <strong>Hundwil</strong> wurde erneuert.<br />

Das versorgte Gebiet bleibt unverändert. Die Eigentums- und Unterhaltsabgrenzung<br />

der Leitungen, Hydranten und Hausanschlüsse wurde<br />

genauer geregelt. Die Genehmigungen durch den Regierungsrat Appenzell<br />

Ausserrhoden und die Standeskommission Appenzell Innerrhoden liegen<br />

vor.<br />

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