Altstadtsatzung - Stadt Schriesheim
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§ 9 Außenwand<br />
1. Außenwandflächen sind grundsätzlich verputzt oder als Sichtfachwerk herzustellen.<br />
Ausnahmen hierzu gelten nur für Gebäude mit entsprechendem historischen<br />
Befund. Der Außenputz ist feinkörnig und glatt herzustellen. Grobkörnige Rauputze<br />
oder Strukturputze sind unzulässig.<br />
Fassadenverkleidungen sind unzulässig.<br />
Überlieferte Fassadenprofilierungen aus Holz oder Naturstein wie Bänder, Fensterund<br />
Türeinfassungen sind im Falle eines Um- und Neubaues wieder herzustellen.<br />
2. Verputzte Fachwerkfassaden sind freizulegen und entsprechend dem historischen<br />
Befund instand zu setzen. Sowohl bei Instandsetzungen, als auch bei Neubauten ist<br />
ein vorgetäuschtes Fachwerk aus Brettern und Bohlen unzulässig.<br />
3. Die im Allgemeinen massiv gemauerten Sockel sind entsprechend dem historischen<br />
Befund wieder herzustellen. Verkleidungen sind nur in Ausnahmen zulässig und<br />
müssen aus den Materialien gefertigt werden, die den historischen Vorbildern<br />
entsprechen.<br />
4. Holzverschaltungen sind zulässig, wenn das Ortsbild dadurch verbessert wird.<br />
5. Solarthermische und photovoltaische Anlagen sind nicht zulässig.<br />
6. Antennen zum Empfang von Radio und Television können für jede bebaute<br />
Grundstückseinheit maximal eine zugelassen werden. Sofern diese eine Antenne<br />
auf dem Dach nicht angebracht werden kann, ist sie im Bereich der Außenwand<br />
unterzubringen, zum Beispiel bei Balkonen und Terrassen, jedoch darf das Ortsbild<br />
dadurch nicht beeinträchtigt werden.<br />
7. Satellitenempfangseinrichtungen müssen, falls sie unbedingt erforderlich sind, so in<br />
die Außenwandgestaltung integriert werden, dass sie sowohl unauffällig sind, als<br />
auch das Ortsbild nicht stören.<br />
8. Einzelklimageräte sind grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen können gemacht<br />
werden, wenn diese Geräte zur funktionsgerechten Raumnutzung unabweisbar<br />
erforderlich sind. In solchen Fällen müssen diese Geräte so in die Außenwand<br />
integriert werden, dass sie nicht erkennbar sind. Sie sind in geeigneter Weise mit<br />
Holz zu verkleiden und außerhalb einer Fensterfläche anzubringen.