Altstadtsatzung - Stadt Schriesheim
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§ 5 Dächer, Dachformen, Dachdeckung<br />
1. Die Stellung der Dächer zur Straße, die Dachformen und die Dachneigung sind dem<br />
historischen Bestand der Umgebung entsprechend auszuführen. Die Dächer sind als<br />
Steildächer mit einer Dachneigung zwischen 45° und 50° auszubilden.<br />
2. Walmdächer sind als grundsätzlich ortsfremdes Element nur zugelassen, wo sie als<br />
Ausnahme im historischen <strong>Stadt</strong>bild bereits vorhanden waren.<br />
3. Flachdächer und flach geneigte Dächer sind nicht zugelassen.<br />
4. Für die Dachdeckung, einschließlich notwendiger Dachaufbauten, sind natur-rote,<br />
nicht engobierte Biberschwanzziegel zu verwenden. Ausnahmen in Form von<br />
anderen, naturrot gebrannten Tonziegeln, können genehmigt werden, wenn der<br />
historische Befund dies rechtfertigt.