Altstadtsatzung - Stadt Schriesheim
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§ 11 Fenster<br />
1. Fenster sind aus Holz herzustellen und in der farblichen Gestaltung den übrigen<br />
Holzteilen des Gebäudes anzupassen. Fenster sind so zu gestalten, dass sie ein<br />
stehendes Rechteck bilden.<br />
2. Sandsteingewände der Fenster sind zu erhalten und soweit erforderlich instand zu<br />
setzen.<br />
3. Fensterbänder sind nicht zulässig.<br />
4. Glasbausteine sind nicht zulässig.<br />
5. Durchgehende Treppenhausverglasungen oder senkrechte, über mehrere<br />
Stockwerke reichende Verglasungen sind nicht zulässig.