Altstadtsatzung - Stadt Schriesheim
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3<br />
Vorbemerkung und Begründung<br />
Am 26.01.1983 beschloss der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Schriesheim</strong> im <strong>Stadt</strong>kern eine<br />
Sanierungsmaßnahme nach Städtebauförderungsgesetz durchzuführen. Vorausgegangen<br />
war die Erkenntnis, dass im <strong>Stadt</strong>kern funktionale, ökonomische, soziale und gestalterische<br />
Mängel vorhanden sind, deren Beseitigung dringend erforderlich ist, da nur ein<br />
funktionierender <strong>Stadt</strong>kern die zentralen Aufgaben für die Gesamtstadt erfüllen kann.<br />
Von 1983 bis 2003 wurde die <strong>Stadt</strong>sanierung öffentlich gefördert. Die Anteile wurden zu zwei<br />
Drittel durch das Land Baden-Württemberg und zu einem Drittel durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Schriesheim</strong><br />
getragen. Insgesamt wurden in dieser Zeit im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet bei<br />
öffentlichen und privaten Maßnahmen 63,0 Mio. DM / 32,2 Mio. Euro investiert, wobei der<br />
Anteil der privaten Maßnahmen über-durchschnittlich hoch war. Die wirtschaftliche<br />
Leistungsfähigkeit, die Sozialstruktur, die Aufenthaltsqualität und das Erscheinungsbild der<br />
Altstadt <strong>Schriesheim</strong> haben sich bedeutend verbessert.<br />
Die Ziele im <strong>Stadt</strong>kern der <strong>Stadt</strong> <strong>Schriesheim</strong> haben sich in den vergangenen 20 Jahren<br />
nicht verändert, sondern sind in ihrer Bedeutung noch deutlicher geworden. Das zentrale Ziel<br />
ist die erhaltende Erneuerung der Altstadt <strong>Schriesheim</strong>, die gewachsene historische Struktur<br />
des <strong>Stadt</strong>kerns, einschließlich der vorhandenen historischen und ortstypischen Gebäude aus<br />
der Zeit nach der <strong>Stadt</strong>gründung zu schützen und die im Ansatz vorhandenen Gestaltwerte<br />
insgesamt zu stärken, sowie die Gestaltmängel zu beseitigen.<br />
An die Errichtung von neuen Gebäuden, an die Instandsetzung, Modernisierung und<br />
baulichen Veränderungen von vorhandenen Gebäuden, sind deshalb besondere<br />
gestalterische Anforderungen zu stellen.<br />
Zur Durchsetzung dieser Ziele und der Rechtssicherheit im <strong>Stadt</strong>kern <strong>Schriesheim</strong> werden<br />
die in dieser Satzung festgelegten gestalterischen Anforderungen aus den Ergebnissen der<br />
Sanierungsmaßnahem von 1983 bis 2003 im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet<br />
abgeleitet.<br />
Es ist im Interesse der <strong>Stadt</strong> <strong>Schriesheim</strong>, diese Entwicklung nach Abschluss der Förderung<br />
durch das Land Baden-Württemberg fortzusetzen. Daher beschloss der Gemeinderat der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Schriesheim</strong> am 24.11.2004 auf der Grundlage von § 74 Landesbauordnung, diese<br />
Satzung zum Schutz und zur Pflege der Altstadt als örtliche Bauvorschrift zu erlassen.