26.06.2014 Aufrufe

Altstadtsatzung - Stadt Schriesheim

Altstadtsatzung - Stadt Schriesheim

Altstadtsatzung - Stadt Schriesheim

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

7<br />

§ 3 Grundsätze für die Gestaltung baulicher Anlagen<br />

1. Maßnahmen aller Art, auch Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten sind<br />

bezüglich Gestaltung, Konstruktion, Werkstoffwahl und Farbe so auszuführen, dass<br />

das vorhandene, überlieferte Straßen- und Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.<br />

2. Bei der Errichtung von baulichen Anlagen ist zu beachten, dass ein städtebaulicher<br />

und baulicher Zusammenhang mit dem historischen Gebäudebestand entsteht. Dies<br />

gilt besonders hinsichtlich der Stellung der Gebäude zueinander, zu den Straßen und<br />

Plätzen, der Größe der Gebäude, der Fassadengestaltung, der dabei angewandten<br />

maßstäblichen Gliederung, der Geschlossenheit und Einheitlichkeit der<br />

Dachlandschaft und anderem mehr.<br />

3. Durch die Errichtung baulicher Anlagen dürfen historisch geprägte Platz- und<br />

Straßenräume nicht beeinträchtigt werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!